2571/J XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Versagen beim Streben nach legistischer Qualität sowie Schädigung von Allgemeinheit und Eisenbahnunternehmen durch Versagen bei Errichtung und Durchführung einer verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonformen Marktaufsicht und Regulierung im Bahnbereich
Es
fällt seit Jahren auf, dass das BMVIT wesentlichen Aufgaben nicht bzw.
verspätet und nur mit unzureichender Qualität nachkommt. So scheinen bei
zahlreichen legistischen Vorhaben das BMVIT und seine Spitze mit der Einhaltung
der an sich einfachen Vorgaben des Bundeshaushaltsgesetzes überfordert, wie zB
das Bundesministerium für Finanzen mit ermüdender Regelmäßigkeit feststellen
muß. Die Stellungnahmen 12/SN-383/ME (XXI. GP) sowie 11/SN-176/ME (XXII. GP)
sind besonders beeindruckende Beispiele für dieses regelmäßige Scheitern selbst
bei einfachen Aufgaben. In der Stellungnahme 11/SN-176/ME (XXII. GP) (GZ des
BMVIT 040051/97-I/4/04) müssen wir beispielsweise lesen: „Zum vorliegenden
Entwurf ist anzumerken, dass dieser aus Sicht des Bundesministeriums für
Finanzen auch infolge der mangelnden Nachvollziehbarkeit der unterlegten
Prämissen noch nicht den Bestimmungen des § 14 BHG entspricht.“
Ebenfalls
„beeindruckend“ ist die Zahl der aufgrund von sachlichen Mängeln - oder
fehlender Abstimmung mit anderen Betroffenen bis hin zum Koalitionspartner -
sogar von befreundeten Ressorts abgelehnten Gesetzesentwürfen, wie z.B.
mehreren Versuchen für ein Gesetz zur Errichtung einer
Verkehrssicherheitsbehörde.
Neben
verfassungsrechtlichen und anderen rechtlichen Mängeln Ihrer Produkte führt Ihr
offenbar unzureichendes Qualitätsstreben auch dazu, dass z.B. eine
beträchtliche Anzahl an Rechtschreib- und Grammatikfehlern offensichtlich nicht
erkannt wird, siehe dazu z.B. die Stellungnahme 1/SN-383/ME (XXI. GP) des
Rechnungshofes.
Von der
Sachbearbeiterebene abgesehen werden Begutachtungsentwürfe vor Versendung
zumindest von Abteilungsleiter, Gruppenleiter, Sektionsleiter und Generalsekretär
abgezeichnet; es ist auch davon auszugehen, dass Ihr enorm großes Kabinett sich
derartigen Produkten widmet. Die Anzahl der übersehenen Fehler inhaltlicher,
formaler und sprachlicher Art deckt eindrucksvolle Einsparungs- und
Effizienzpotentiale in Ihrem über die Maßen aufgeblähten Apparat auf.
Die beschriebenen
Vorgänge bleiben nicht ohne Kostenfolge für Dritte – in diesem Fall die
steuerzahlende Allgemeinheit. Ebenso verursachen auch die mit der Regulierung
des Bahnbereichs betrauten Strukturen aufgrund ihrer Größe nicht nur hohe
Kosten für die ohnehin nicht sehr finanzstarken Eisenbahnunternehmen, sie
werden außerdem in einer hinsichtlich der Verfassungskonformität fragwürdigen
Weise finanziert. Zudem finden zwischen dem Ministerium und in seinem Einfluß
stehenden Unternehmen einerseits und den Regulierungsstrukturen andererseits
wechselseitige und auch zirkuläre Personalverschiebungen statt, deren
Kostenfolgen nähere Betrachtung verdienen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Maßnahmen werden Sie bis wann setzen, um den offenkundigen legistischen Qualitätsmängeln entgegenzuwirken, die offenbar mit der Überforderung der Spitze des Ressorts mit dessen Führung zu tun haben?
2. Wie hoch sind die Kosten für die Schienen Control GmbH für die Jahre 20002004? (Wir ersuchen um jahresweise Aufstellung im einzelnen.)
3. Wie hoch sind die Personalkosten für die Schienen Control GmbH für die Jahre 2000 2004? (Wir ersuchen um jahresweise Aufstellung im einzelnen.)
4. Können Sie aufgrund der Anzahl der von bzw. im Auftrag der Schienen Control GmbH erstellten Studien ausschließen, dass die Schienen Control GmbH aufgrund von Unterbeschäftigung nach anderen Aufgaben sucht?
5. Können Sie ausschließen, dass bei der Schienen Control GmbH hochbezahlte MitarbeiterInnen der ÖBB tätig waren oder sind?
6. Können Sie ausschließen, dass diese ÖBB-Mitarbeiter bei der Schienen Control GmbH die Interessen der ÖBB wahrgenommen haben (noch dazu gelten die ÖBB als wettbewerbsscheu)?
7. Können Sie ausschließen, dass Mitarbeiter der Schienen Control GmbH lückenlos auf gut dotierte Posten der ÖBB wechseln, was Rückschlüsse auf die Fairness im Wettbewerb zulässt?
8. Der Verfassungsgerichtshof hat am 7.10. 2004 erkannt (G 3/04 20): „Besteht aber an der Erfüllung der Aufgaben und Ziele, die in § 2 KOG umschrieben sind, auch ein Interesse der Allgemeinheit, das sich vom Interesse der Marktteilnehmer an einem geordneten Rundfunkmarkt deutlich unterscheidet (vgl. den auch von der Bundesregierung hervorgehobenen Art. I Abs. 3 BVG Rundfunk, BGBl. 396/1974, wonach Rundfunk eine öffentliche Aufgabe ist), so erscheint es sachlich nicht gerechtfertigt, die Finanzierung dieser Regulierungstätigkeit ausschließlich den Marktteilnehmern aufzuerlegen, weil diese dann auch Aufgaben zu finanzieren hätten, die im Interesse der Allgemeinheit liegen. Insoweit müßte auch die Finanzierung einer solchen Aufgabe durch die Allgemeinheit, somit aus Steuermitteln, erfolgen.“
a) Bis wann werden Sie § 80 Eisenbahngesetz entsprechend Erkenntnis G 3/0420 den verfassungsrechtlichen Anforderungen anpassen?
b) Bis wann werden Sie den Eisenbahnunternehmen die zu viel erstatteten Beträge rückerstatten?