2580/J XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

betreffend Verweigerung der Absicherung der Antirassismusarbeit des Vereins
ZARA

Der seit 1999 bestehende Verein ZARA Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit mit
Sitz in Wien unterstützt und begleitet Betroffene und ZeugInnen von Rassismus mit
juristischem Rat und bekommt seit ihrer Gründung von Bundesstellen so gut wie
keine Unterstützung. Da der Gesetzesentwurf für ein bundesweites
Gleichbehandlungsgesetz zur Bekämpfung von Diskriminierungen von Ihrem Ressort
ausgearbeitet wurde, betrifft die Umsetzung des mit 1. Juli 2004 in Kraft getretenen
Gleichbehandlungsgesetzes Ihr Ministerium auch in besonderer Weise.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.             Seit wann stellt der Verein ZARA Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit bereits
Förderanträge an Ihr Ressort?

2.             Wie viele Förderanträge hat der Verein Zara an Ihr Ressort bereits gerichtet?

3.             Wie viele dieser Förderanträge wurden bereits genehmigt? Und wenn ja, jeweils
wann und in welcher Höhe?

4.             Wie viele dieser Förderanträge wurden bereits von Ihrem Ressort negativ
beantwortet? Und wenn ja, jeweils wann und mit welchen Argumenten?

 

 

5.             Sehen Sie seit Inkrafttreten der EU-Antirassismusrichtlinie 2000/43 vom 29. Juni
2000 eine verstärkte Verpflichtung Ihres Ressorts, im Bereich Antirassismus tätig
zu werden? a) Wenn ja, welche Schritte wurden seitdem konkret gesetzt? b)
Wenn nein, welche Ministerien wären Ihrer Meinung nach im Bereich innere
Sicherheit und Antirassismus für die Umsetzung der EU-Richtlinie zuständig?

6.             Die genannte EU-Richtlinie sieht vor, dass „die Mitgliedsstaaten den Dialog mit
geeigneten Nichtregierungsorganisationen fördern, die gemäß ihren nationalen
Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten ein rechtmäßiges Interesse daran


haben, sich an der Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen der Rasse
oder der ethnischen Herkunft zu beteiligen, um den Grundsatz der
Gleichbehandlung zu fördern" (Art. 12). Was hat Ihr Ressort bereits
unternommen, um den Dialog mit dem Antirassismusverein Zara zu fördern, der
bereits seit 1999 Betroffene von Rassismus juristisch begleitet und unterstützt?

7.  Wenn bisher keine Förderung der Basisarbeit des Vereins (Büromiete, Personal,
fixe Kosten) erfolgt ist: warum weigert sich das Wirtschaftsministerium trotz
umzusetzender EU-Richtlinie und österreichischem Gleichbehandlungsgesetz,
engagierte Antirassismusarbeit finanziell abzusichern?