2596/J XXII. GP

Eingelangt am 01.02.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend dringend aufklärungsbedürftige Vorgänge rund um das Patentamt und den Generalsekretär des BMVIT

 

 

Wie etwa ein Blick in die per 21.9.2004 aktualisierte Fassung des - zB über Internet öffentlich zugänglichen - BMVIT-Telefonbuchs unter „Referat für den gewerblichen Rechtsschutz“ zeigt, war zu diesem Zeitpunkt der mittlerweile pensionierte Sektionschef Dr. Weber „provisorisch“ als Präsident dieser Einrichtung bestellt. Seit der am 2.11.2004 aktualisierten Fassung, also auch in der aktuell via www.bmvit.gv.at einsehbaren Version, wird hingegen als Präsident dieser Einrichtung (und damit als Präsident des Österreichischen Patentamts) „Der Generalsekretär“ geführt - ohne weiteren Zusatz.

 

Dies würde vermuten lassen, dass „Der Generalsekretär“ – also offenbar BMVIT-Generalsekretär Dr. Friedrich Rödler - diese Funktion auf Dauer und nicht, wie etwa sein Vorgänger, „provisorisch“ bekleidet. Laut Ausschreibungsgesetz ist jedoch explizit die Ausschreibungspflicht für Besetzungen dieser Stelle normiert. Weiters sah die im Herbst 2004 in Geltung befindliche Fassung des Patentgesetzes die „Ernennung des Präsidenten durch den Bundespräsidenten“ vor. Weder zu einer Ausschreibung dieser wichtigen Funktion noch von einem Ernennungsakt seitens des damaligen oder nunmehrigen Bundespräsidenten ist jedoch seit Sommer 2004 das geringste bekannt geworden. Trotz zahlreicher seltsamer besetzungstechnischer Vorgänge unter Verantwortung der ÖVP-FPÖ-Regierungen, insbesondere auch im BMVIT und in seinem Einflussbereich, wird nicht angenommen, dass eine derart wichtige Funktion unter krasser Umgehung gesetzlicher Bestimmungen besetzt wird.

 

Informationen, wonach es sich (bisher?) nur um eine interimistische/provisorische Besetzung mit Dr. Friedrich Rödler handelte, haben sich nun bestätigt. Mit Datum 21.1.2005 erfolgte tatsächlich eine Ausschreibung für die Funktion des Präsidenten des Patentamtes. Der Ausschreibungstext ist allerdings in mehreren Punkten so eng und selektiv gefasst („... mehrjährige Leitung einer Organisation vergleichbarer Größe ...“, „... mehrjährige praktische Erfahrung bei ... Verwaltungsführung“), dass nahezu niemand außer dem BMVIT-Generalsekretär dafür in Frage kommt.

 

Der früher im Rechnungshof tätige Generalsekretär des BMVIT wurde mit Frühjahr 2001 auf Betreiben der damaligen Vizekanzlerin bestellt, um Frau BM Forstinger zu unterstützen, die - unter anderem - mit einer Telekommunikations-Verordnung und bis heute gerichtsanhängigen Aktivitäten eines Kabinettschefs Schwierigkeiten hatte. Bald darauf kam es bereits zu einer ersten Konfrontation des Generalsekretärs mit dem damaligen Präsidenten des Österreichischen Patentamtes, die im Juli 2001 zum Verlust des Dienstwagens für das Österreichische Patentamt führte, den ab nun der Generalsekretär selbst verwendete. Ab diesem Zeitpunkt stand das Patentamt immer im Mittelpunkt des (institutionellen) Interesses des Generalsekretärs.

 

Noch im Herbst 2001 begann über Aufforderung des Generalsekretärs eine Betriebsberatungsfirma (TPAC) das Patentamt im Hinblick auf wirtschaftlichere Führung zu überprüfen. Einige Monate später ist der Auftrag an die Beraterfirma plötzlich in Richtung einer Ausgliederung und Privatisierung erweitert worden. Im Frühjahr 2002 wurde die entsprechende Tätigkeit der Beratungsfirma sehr rasch beendet, da eine oberstgerichtliche Entscheidung im Bezug auf die Bankenaufsicht erfolgte, nach der hoheitliche Tätigkeiten einer Behörde nicht von einer ausgegliederten Firma wahrgenommen werden können. Der Endbericht dieser Beratungsfirma ist hierauf trotz der angefallenen Kosten äußerst dürftig ausgefallen.

 

Mit Oktober 2002 erfolgte die unfreiwillige Pensionierung des damaligen Präsidenten des Patentamtes. Wenig später nahmen die Gerüchte über eine Absiedlung des Patentamtes aus dem Bundesgebäude am Kohlmarkt konkrete Formen an, indem unter starker Mitwirkung des Herrn Generalsekretärs Standorte geprüft wurden.

 

Anfang Dezember 2002 fiel die Entscheidung zur Übersiedlung des Patentamtes in die Dresdnerstraße durch BM Reichhold. Teile der äußerst fragwürdigen Vorgänge im Umfeld dessen kamen bereits in Parlamentarischen Anfragen wie 23/J, 135/J oder 136/J zur Sprache. Daneben sind noch mehrfache Logofindungs- und CI-Prozesse, zB wegen eines fehlenden Bundesadlers, erwähnenswert, die mit beträchtlichen vermeidbaren Kostenfolgen für die SteuerzahlerInnen verbunden waren und überdies mit urheberrechtlichen Problemen verbunden waren, dies ausgerechnet bei der für gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Einrichtung der Republik. Im Frühjahr 2003 wurden weiters unter Federführung des Generalsekretärs bedingte Ausschreibungen bezüglich der Übersiedlung der Verkabelung und der Büromöbel getätigt, die auf eine schriftliche Weisung von ihm vom damaligen Vizepräsidenten unterzeichnet worden sind. Ob die gesetzliche Verpflichtung nach dem BB-GmbH-Gesetz, die „Bundesbeschaffung GmbH“ damit zu betrauen, unabsichtlich oder aus persönlichen Gründen nicht erfolgte, ist unbekannt. Vielleicht glaubte man, die BBG durch Mietvertrags-Konstruktionen umgehen zu können; Unwissenheit erscheint angesichts der ehemaligen Rechnungshofprüfertätigkeit des Generalsekretärs nicht naheliegend.

 

Am 5. Mai 2003 erfolgte schließlich die Übersiedlung des Patentamtes.

 

Zugleich wurde seit 2002 eine Patentrechtsnovelle vorbereitet, die neben der Umsetzung einer EU-Biotechnologie-Richtlinie auch eine Änderung des Ausschreibungsmodus für die Bestellung des Präsidenten des Patentamtes enthielt. Bis dahin war eine Bewerbung nur aus dem akademischen Kreis des Patentamtes mit bestimmten verpflichtenden Qualifikationen möglich (altes Patentgesetz, §58 Abs 4: „Der Präsident und seine Stellvertreter müssen die für ständige Mitglieder des Patentamtes vorgeschriebene Befähigung (...) besitzen.“). Mit der Novellierung sollte es möglich werden, dass auch Bewerber aus der Wirtschaft zum Zuge kommen könnten, die kein akademisches Studium aufzuweisen brauchten und nur Kenntnisse am Schutzrechtssektor haben „sollten“. Für die Vizepräsidenten sah das Patentgesetz in der neuen Fassung selbst diese reduzierten Qualifikationen nur mehr als Sollbestimmung vor; für den Präsidenten wurde keinerlei (!) Qualifikation mehr auf gesetzlicher Ebene vorgesehen (neues Patentgesetz, §58 Abs 5).

 

Erst im Dezember 2003 wurde der Sektionschef der Sektion II des BMVIT (Weber) mit der provisorischen Leitung des Patentamtes betraut. Offizielle – und nicht rechtskonforme - Begründung: Da die Patentrechtsnovelle wegen der Biopatent-Richtlinie blockiert sei, kann die Funktion des Präsidenten nicht ausgeschrieben werden. Dieser Zustand blieb gleich, bis SC Weber in Pension ging (Oktober 2004) und (offenbar) der Generalsekretär von BM Gorbach mit der provisorischen Nebenbei-Leitung des Patentamtes betraut wurde. Nun plötzlich (November 2004) konnte die Patentrechtsnovelle doch geteilt und der die Biopatent-Richtlinie betreffende Teil zurückgestellt werden. Diese Patentrechtsnovelle wurde im Dezember 2004 im Parlament beschlossen; dabei haben die Grünen die beschriebenen, gezielten Veränderungen bei den Qualifikations- und Bestellungsmodalitäten der Spitzenfunktionen kritisch kommentiert.

 

Die Novelle ist nun seit Jahreswechsel in Kraft und per 21.1.2005 erfolgte die Ausschreibung für den Präsidenten, wie erwähnt in einigermaßen gezielter und die Spielräume der Novelle einseitig ausnutzender Form. Alle akademischen Mitglieder des Patentamtes eine mehrmonatige anspruchsvolle Zusatzausbildung mit abschließender Dienstprüfung absolvieren müssen, um alle Facetten in Schutzrechtsfragen insbesondere in der Rechtsauslegung für Patentrechtsverfahren (Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren) zu beherrschen. Hingegen resultieren die Schutzrechterfahrungen des Generalsekretärs aus einer zweijährigen formalen Zugehörigkeit zum obersten Patent- und Markensenat, der letzten Instanz in Patentrechtsstreitigkeiten (für Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren), wobei er erst in einer einzigen Verhandlung ein Referat (das ist ein Vorschlag für die Rechtsprechung) verfassen musste.

 

Der Generalsekretär des BMVIT verfügt – aus unbekannten Gründen – über einen außergewöhnlich hoch dotierten Sondervertrag. Allerdings läuft sein Vertrag im Frühjahr 2006 aus. Eine Rückkehr in den Rechnungshof – unabhängig davon, ob diese dort erwünscht wäre – wäre mit hohen finanziellen Einbußen verbunden. Der GS hat sich bereits mehrmals um höhere Positionen beworben (zB SC der Sektion III des BMVIT, Präsident des Rechnungshofes, ÖBB Vorstand), kam aber nicht zum Zug. Da vor drei Monaten auch die zusätzliche Staatssekretärsposition der gleichen politischen Herkunft anderweitig (Mainoni) besetzt wurde, scheint das Interesse groß zu sein, die vielleicht letzte Chance eines „standesgemäßen“ Umstiegs um jeden Preis zu nutzen. Im Dezember 2004 wurde überdies bekannt, dass im Bundeskanzleramt ein Ansuchen um eine Aufwertung des Dienstpostens des Präsidenten des Patentamtes von derzeit A(1)8 auf A(1)9 (entspricht einem Sektionschef) gestellt worden ist. Interessanterweise wird auch der vom Generalsekretär dem Präsidenten bzw. Patentamt aberkannte Dienstwagen nun ausschließlich vom provisorischen Präsidenten verwendet.

 

Das Patentwesen ist gerade in der heutigen Zeit von großer wirtschaftlicher und strategischer Bedeutung. Von den USA aus wird gerade in den letzten Jahren auch in Europa zusehends die Praxis gängig, Patente nicht als Schutz von inhaltlich detailliert dargelegten Erfindungen, sondern zum (teilweise auch rückwirkenden) Abstecken industrie- oder konzernpolitischer Claims zu benutzen. Dies und die im Fall von Patentstreitigkeiten oder Nutzungsinteressen nachfolgenden kostenintensiven Rechtsverfahren nützen tendenziell den Größten der Großen im weltweiten (industriellen wie rechtsberaterischen) Business. Währenddessen drohen die gerade für die österreichische Wirtschaft typischen Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe allein schon aufgrund ihrer beschränkteren finanziellen Möglichkeiten ins Hintertreffen zu geraten. Umso mehr Fachkunde einerseits und Feingefühl sowohl auf dem internen als auch auf dem internationalen Parkett andererseits ist daher speziell an der Spitze des Österreichischen Patentamts nötig.

 

Angesichts dieser Anforderungen ist die offenkundige Absicht einer „Versorgungs-Besetzung“ dieser Funktion im Einflussbereich vom VK BM Gorbach zu noch dazu steigenden Kosten völlig fehl am Platz und auch aus wirtschafts-, standort- und innovationspolitischen Erwägungen undenkbar.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.             Welche Kostenfolgen waren mit den über Betreiben des Generalsekretärs während des laufenden Auftrags in Richtung Privatisierung erweiterten Aktivitäten von TPAC zum Patentamt in den Jahren 2001-2002 verbunden?

 

2.             Warum wird die Ausschreibung für die Funktion des Präsidenten des Österreichischen Patentamtes in mehreren Punkten so eng und auch so verwaltungsspezifisch gefasst, obwohl mit der Patentrechtsnovelle eine breitere Ausschreibung möglich wäre (nach der Novelle 2004 hätten sich nicht nur Patentamtsangehörige, sondern zB auch Patentanwälte bewerben können)?

 

3.             Warum wird in der Ausschreibung nicht darauf Bedacht genommen, dass ein Fachmann für Biotechnologie- bzw. Software-Fragen gesucht wird, da diese Fragen international von höchster Brisanz sind?

 

4.             Warum wurde - unter Verletzung des Ausschreibungsgesetzes (§5 Abs 3) -nicht nach Freiwerden des Postens innerhalb eines Monats (bzw. nach spätestens drei Monaten, falls die Wiederbesetzung noch zu prüfen gewesen wäre) zumindest ein provisorischer Leiter bestimmt?

 

5.             Warum wurde überhaupt erst nach über einem Jahr nach Freiwerden des Postens ein provisorischer Leiter ernannt, der in Schutzrechts.-Angelegenheiten kein Experte war und bei dem absehbar war, dass er in zehn Monaten in den Ruhestand treten wird?

 

6.             Ist es richtig, dass ein Antrag auf Aufwertung der Position des Präsidenten des Österreichischen Patentamtes von derzeit A(1)8 auf A(1)9 aktenkundig ist? Wenn ja, warum soll diese Aufwertung erfolgen?

 

7.             Von wem ist der Antrag für diese Aufwertung wann ausgegangen?

 

8.             Auf welchem Rang bei der Höhe der Dotierung liegt der Sondervertrag von Generalsekretär Dr. Rödler a) im BMVIT, b) in den Bundesministerien insgesamt?

 

9.             Ist es zutreffend, dass im Fall der definitiven Übernahme der Funktion des Präsidenten des Patentamtes durch den derzeitigen Generalsekretär des BMVIT bei positiven Erledigung des in den Fragen 7 und 8 erwähnten Antrags das künftige Einkommen des Präsidenten sich aus einer Besoldung nach A(1)9 zuzüglich einer ansehnlichen weiteren Dotierung aus Gründen der Teilrechtsfähigkeit im Patentamt zusammensetzen würde?

 

10.        Auf welchen Betrag würde sich dies im Fall eines zB 50-jährigen Bewerbers mit langen Vordienstzeiten im Bundesdienst pro Monat summieren?

 

11.        Wurde die am 21.1.2005 in der Wiener Zeitung veröffentlichte Ausschreibung für den Präsidenten des Österreichischen Patentamtes so eng bzw. einseitig gefasst, um den derzeitigen Generalsekretär des BMVIT, der zwar Mitglied im Obersten Patent- und Markensenat ist, aber erst bei einer Verhandlung mitwirkte und daher sicher kein Experte in Schutzrechtsfragen ist, in dieser Funktion unterzubringen? Wenn nein, ersuchen wir um detaillierte Darlegung anderweitiger glaubhafter Gründe für die Wahl der exkludierenden Formulierungen im Ausschreibungstext trotz der vor wenigen Wochen per Gesetz gewährleisteten theoretischen Aufweitung des Bewerberkreises für diese Funktion.

 

12.        Wer hat das derzeitige Logo des Patentamtes a) beauftragt, b) gestaltet?

 

13.        Wer hat das derzeitige Logo bzw. die derzeitige CI des BMVIT a) beauftragt, b) gestaltet?

 

14.        Ist es zutreffend, dass infolge wiederholter Logo-Findungen bzw. „Corporate-Identity“-Prozesse im bzw. für das Patentamt seit dem Amtsantritt von Dr. Rödler als BMVIT-Generalsekretär mehrfach das Logo des Patentamtes mit allen Folgekosten (Entsorgung von Drucksorten etc.) geändert wurde?

 

15.        Ist es zutreffend, dass es im Zuge dessen auch zu urheberrechtlichen Problemen kam, beispielsweise wegen nicht originärer Logos?

 

16.        Welche Kosten waren mit den in Frage 12 und 14 erwähnten Aktivitäten im einzelnen verbunden?

 

17.        Warum wurde bei der Übersiedlung des Patentamtes 2003 unter Mißachtung des BB-GmbH-Gesetzes (Bundesgesetz über die Einrichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, incl. der Verordnungen BGBl 208/2001, gültig ab Juni 2001, sowie BGBl 312/2002, gültig ab August 2002) auf schriftliche Weisung des Generalsekretärs des BMVIT die Bundesbeschaffung GmbH bei der Ausschreibung der Übersiedlung, der Büromöbel sowie der Daten- und Telefonverkabelung mit Mietverträgen übergangen, obwohl die BBG mit ihren Rahmenvereinbarungen sicherlich günstigere Konditionen erhalten hätte, umsomehr als von der Entscheidung zur Übersiedlung im Dezember 2002 bis zur Übersiedlung im Mai 2003 dafür mehr als ausreichend Zeit gewesen wäre?

 

18.        Ist es zutreffend, dass die auf diesem fragwürdigen Weg beschafften Büromöbel teurer und qualitativ nicht besser als die eines ebenfalls anbietenden Produzenten waren, und wenn ja, wie erklären Sie diese offensichtlich nicht aufgrund sachlicher Faktoren zustandegekommen Entscheidung und wer ist für sie verantwortlich?

 

19.        Ist es zutreffend, dass zur Unterstützung des „provisorisch“ tätigen Generalsekretärs eine zusätzliche Sekretariatskraft im Patentamt tätig ist?

 

20.        Ist es zutreffend, dass für Dr. Rödler im Patentamt ein zusätzlicher eigener, zB von der Systemadministration unabhängiger Internetzugang hergestellt wurde, nachdem alle Stellvertreter und auch Vorgänger von Dr. Rödler in dieser Funktion mit dem normalen diesbezüglichen Angebot von BMVIT und BRZ das Auslangen fanden bzw. finden? Wie rechtfertigen Sie diesen - nicht kostenlosen - Vorgang, und wer hat ihn veranlasst?

 

21.        Ist es zutreffend, dass der Zeitraum, in dem die u.a. auch vom Rechnungshof untersuchten fragwürdigen Auftragsvergaben unter BM Forstinger erfolgten, sich mit dem Zeitraum der Tätigkeit von Dr. Friedrich Rödler als Generalsekretär des BMVIT überschneidet?

 

22.        Welche Informationen liegen Ihnen zur Frage vor, ob und falls ja inwieweit der Generalsekretär in diesem Zeitraum über die erwähnten Vergaben informiert war?