2597/J XXII. GP

Eingelangt am 01.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Nebentätigkeit einer Ministerialbeamtin"

In dem Druckwerk, „Frauen-Impuls“ 06/2004, deren Herausgeberin die ÖVP-Bundespartei ist, wird das
neue ÖVP-Frauenteam vorgestellt. Es ist folgendes zu lesen: „Zwei Powerfrauen haben Anfang
Oktober die Bundesleitung der ÖVP-Frauen übernommen. Der ehemaligen Generalsekretärin der
Frauenbewegung, Gertraud Pöltl, die nun in Pension gegangen ist, folgen mit der neuen
Generalsekretärin Dr. Dagmar Hackl und der Geschäftsführerin Gabriele Götz-Ritchie zwei Frauen,
die mitten im Berufsleben stehen. Während Hackl die Abteilung für Lehrer/innenbildung und
Entwicklung der pädagogischen Hochschulen im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur leitet, zeichnet Götz-Ritchie für die Redaktion im Kabinett von Gesundheits- und
Frauenministerin Maria Rauch-Kallat verantwortlich."

Es drängt sich hier die Frage auf, wie Frau Dr. Dagmar Hackl und Frau Gabriela Götz-Ritchie diese
Parteijobs mit ihrer Beamtinnentätigkeit in den Ministerien zeit- und ressourcenmäßig vereinbaren
können.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
nachstehende

Anfrage:

1.               Welche Art von Dienstvertrag hat Frau Gabriela Götz-Ritchie in Ihrem Kabinett?

2.               Ist Frau Gabriela Götz-Ritchie in Ihrem Kabinett vollzeitbeschäftigt?

3.               Wenn ja, halten Sie es mit der Aufgabe eines Kabinettmitglieds vereinbar, neben dieser Tätigkeit
auch noch einer als ÖVP Frauengeschäftsführerin nachzugehen?

4.               Wenn nein, auf welche Wochendienstzeit wurde die Beschäftigung von Frau Götz-Ritchie
herabgesetzt?


5.              Welche Tätigkeit von Frau Götz-Ritchie ist ihre Hauptbeschäftigung und welche ihre
Nebentätigkeit?

6.              Sind Frau Götz-Ritchie auch zeit- und ressourcenmäßige Überschneidungen der beiden
Beschäftigungen genehmigt worden?

7.              Wenn ja, in welcher Form und welchem Ausmaß wurden diese Überschneidungen genehmigt?

8.              Nutzt Frau Götz-Ritchie Ressourcen Ihres Ministeriums für ihre Tätigkeit als ÖVP
Frauengeschäftsführerin?

9.              Wenn ja, wie oft und welche Ressourcen sind das?

10.        Wenn nein, können Sie ausschließen, dass Frau Götz-Ritchie Ressourcen Ihres Ministeriums für die
Tätigkeit als ÖVP Frauengeschäftsführerin nutzt?

11.        Gibt es Geldflüsse zwischen ÖVP und Ihrem Ministerium für die Tätigkeit von Frau Gabriela Götz-
Ritchie als ÖVP Frauengeschäftsführerin?

12.        Führt Frau Götz-Ritchie ihre Tätigkeit als ÖVP Frauengeschäftsführerin hauptamtlich oder
ehrenamtlich aus?

13.        Wie viele BeamtInnen gehen in Ihrem Ministerium einer genehmigten Nebentätigkeit nach? (bitte
um Auflistung)

14.        In welchen Bereichen und in welchem Umfang finden diese Nebentätigkeiten statt? (bitte um
Auflistung)