2598/J XXII. GP

Eingelangt am 01.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kunst

betreffend „Nebentätigkeit einer Ministerialbeamtin“

In dem Druckwerk, Brauen-Impuls" 06/2004, deren Herausgeberin die ÖVP-Bundespartei ist, wird das
neue ÖVP-Frauenteam vorgestellt. Es ist folgendes zu lesen: „Zwei Powerfrauen haben Anfang
Oktober die Bundesleitung der ÖVP-Frauen übernommen. Der ehemaligen Generalsekretärin der
Frauenbewegung, Gertraud Pöltl, die nun in Pension gegangen ist, folgen mit der neuen
Generalsekretärin Dr. Dagmar Hackl und der Geschäftsführerin Gabriele Götz-Ritchie zwei Frauen,
die mitten im Berufsleben stehen. Während Hackl die Abteilung für Lehrer/innenbildung und
Entwicklung der pädagogischen Hochschulen im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur leitet, zeichnet Götz-Ritchie für die Redaktion im Kabinett von Gesundheits- und
Frauenministerin Maria Rauch-Kallat verantwortlich."

Es drängt sich hier die Frage auf, wie Frau Dr. Dagmar Hackl und Frau Gabriela Götz-Ritchie diese
Parteijobs mit ihrer Beamtinnentätigkeit in den Ministerien zeit- und ressourcenmäßig vereinbaren
können.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kunst nachstehende

Anfrage:

1.               Hat es eine dienstrechtliche Meldung von Frau Dr. Dagmar Hackl, die in Ihrem Ministerium
Leiterin der Abteilung für Lehrerinnenbildung und Entwicklung der pädagogischen Hochschulen
ist, bezüglich ihrer Tätigkeit als ÖVP Frauengeneralsekretärin gegeben?

2.               Wenn ja, wann ist diese Meldung eingegangen?

3.               Wenn nein, warum nicht?


4.               Führt Frau Dr. Hackl ihre Tätigkeit als ÖVP Frauengeneralsekretärin hauptamtlich oder
 
ehrenamtlich aus?

5.               Wann und mit welcher Begründung wurde die Tätigkeit als ÖVP Frauengeneralsekretärin von Frau
 
Dr. Hackl, genehmigt?

6.               Ist Frau Dr. Dagmar Hackl in Ihrem Ministerium vollzeitbeschäftigt?

7.               Wenn ja, halten Sie es mit der Aufgabe einer hohen Ministerialbeamtin vereinbar, neben dieser
  Tätigkeit auch noch der einer Tätigkeit als ÖVP Frauengeneralsekretärin nachzugehen?

8.                  Wenn nein, auf welche Wochendienstzeit wurde die Beschäftigung von Frau Dr. Hackl
herabgesetzt?

9.               Welche Aufgabe von Frau Dr. Hackl ist die Hauptbeschäftigung und welche ihre Nebentätigkeit?

10.         Ist Frau Dr. Hackl auch zeit- und ressourcenmäßige Überschneidung der beiden Beschäftigungen
 
genehmigt worden?

11.         Wenn ja, in welcher Form und welchem Ausmaß wurden diese Überschneidungen genehmigt?

12.         Nutzt Frau Dr. Hackl Ressourcen des Ministeriums für ihre Tätigkeit als ÖVP
 
Frauengeneralsekretärin?

13.         Wenn ja, wie oft und welche Ressourcen sind das?

14.         Wenn nein, können Sie ausschließen, dass Frau Dr. Hackl Ressourcen Ihres Ministeriums für die
 
Tätigkeit als ÖVP Generalsekretärin nutzt?

15.         Gibt es Geldflüsse zwischen ÖVP und Ihrem Ministerium für die Tätigkeit von Dr. Dagmar Hackl
 
als ÖVP Generalsekretärin?

16.         Wie viele BeamtInnen gehen in Ihrem Ministerium einer genehmigten Nebentätigkeit nach? (bitte
 
um Auflistung)


17. In welchen Bereichen und in welchem Umfang finden diese Nebentätigkeiten statt? (bitte um
Auflistung)