2598/J XXII. GP
Eingelangt am 01.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kunst
betreffend „Nebentätigkeit einer Ministerialbeamtin“
In dem Druckwerk, Brauen-Impuls" 06/2004, deren
Herausgeberin die ÖVP-Bundespartei ist, wird das
neue ÖVP-Frauenteam
vorgestellt. Es ist folgendes zu lesen: „Zwei Powerfrauen haben Anfang
Oktober die Bundesleitung der ÖVP-Frauen übernommen. Der ehemaligen Generalsekretärin
der
Frauenbewegung, Gertraud Pöltl, die nun in
Pension gegangen ist, folgen mit der neuen
Generalsekretärin Dr. Dagmar Hackl und der Geschäftsführerin Gabriele
Götz-Ritchie zwei Frauen,
die mitten im Berufsleben stehen. Während Hackl die Abteilung für
Lehrer/innenbildung und
Entwicklung der pädagogischen Hochschulen im Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur leitet, zeichnet Götz-Ritchie für
die Redaktion im Kabinett von Gesundheits- und
Frauenministerin Maria Rauch-Kallat verantwortlich."
Es drängt sich hier die Frage auf, wie Frau Dr. Dagmar
Hackl und Frau Gabriela Götz-Ritchie diese
Parteijobs
mit ihrer Beamtinnentätigkeit in den Ministerien zeit- und ressourcenmäßig
vereinbaren
können.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft
und Kunst nachstehende
Anfrage:
1.
Hat es eine dienstrechtliche Meldung von Frau Dr. Dagmar
Hackl, die in Ihrem Ministerium
Leiterin
der Abteilung für Lehrerinnenbildung und Entwicklung der pädagogischen
Hochschulen
ist, bezüglich ihrer Tätigkeit als ÖVP Frauengeneralsekretärin gegeben?
2.
Wenn ja, wann ist diese Meldung eingegangen?
3.
Wenn nein, warum nicht?
4.
Führt Frau Dr. Hackl ihre Tätigkeit als ÖVP
Frauengeneralsekretärin hauptamtlich oder
ehrenamtlich aus?
5.
Wann und mit welcher Begründung wurde die Tätigkeit als
ÖVP Frauengeneralsekretärin von Frau
Dr. Hackl, genehmigt?
6.
Ist Frau Dr.
Dagmar Hackl in Ihrem Ministerium vollzeitbeschäftigt?
7.
Wenn ja, halten Sie es mit der Aufgabe einer hohen
Ministerialbeamtin vereinbar, neben dieser
Tätigkeit auch noch der einer
Tätigkeit als ÖVP Frauengeneralsekretärin nachzugehen?
8.
Wenn nein, auf welche
Wochendienstzeit wurde die Beschäftigung von Frau Dr. Hackl
herabgesetzt?
9.
Welche Aufgabe von Frau Dr. Hackl ist die
Hauptbeschäftigung und welche ihre Nebentätigkeit?
10.
Ist Frau Dr. Hackl
auch zeit- und ressourcenmäßige Überschneidung der beiden Beschäftigungen
genehmigt worden?
11.
Wenn ja, in welcher Form und welchem Ausmaß wurden diese
Überschneidungen genehmigt?
12.
Nutzt Frau Dr. Hackl Ressourcen des Ministeriums für
ihre Tätigkeit als ÖVP
Frauengeneralsekretärin?
13.
Wenn ja, wie oft
und welche Ressourcen sind das?
14.
Wenn nein, können
Sie ausschließen, dass Frau Dr. Hackl Ressourcen Ihres Ministeriums für die
Tätigkeit als ÖVP
Generalsekretärin nutzt?
15.
Gibt es Geldflüsse
zwischen ÖVP und Ihrem Ministerium für die Tätigkeit von Dr. Dagmar Hackl
als ÖVP
Generalsekretärin?
16.
Wie viele
BeamtInnen gehen in Ihrem Ministerium einer genehmigten Nebentätigkeit nach?
(bitte
um Auflistung)
17. In welchen Bereichen und in welchem Umfang finden diese Nebentätigkeiten statt? (bitte um
Auflistung)