2601/J XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2005
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ANFRAGE
des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde
betreffend Rückerstattung einer Fördersumme wegen nicht erfolgter Leistung aus Kärnten
Auf eine Parlamentarische Anfrage vom 10.11.2004 antworteten Sie, Herr
Bundeskanzler, am 7.1.2005, dass eine Sonderfinanzierung für den
programmatischen Neustart der Wörtherseebühne in Klagenfurt unter der Leitung
von Renato Zanella in der Höhe von 1,6 Mio. Euro für den Spielzeitraum 2004
–2008 von Staatssekretär Franz Morak im März 2004 zuerkannt und im April 2004
ausbezahlt wurde. Die Sonderzahlung, so schreiben Sie zu den Auflagen weiter,
sollte für den genannten Zeitraum dazu verwendet werden, dem Festival
Internationalität und Qualität zu verleihen.
In einer Aussendung
vom 20.1. rühmt sich der Landeshauptmann Kärntens Jörg Haider, er „habe selbst
eine Starthilfe von 1,6 Mio. Euro beim Finanzminister herausverhandelt.“ Und
weiter, dass er dem Land Kärnten damit Kosten erspart hätte, weil mit diesem
Geld die Tosca Aufführung des Vorjahres auf der Seebühne in der selben Summe
von 1,6 Mio Euro abgedeckt werde. Haider berichtet außerdem, dass ihm der
Finanzminister telefonisch mitgeteilt habe, dass die 1,6 Mio zur Gänze im Jahr
2004 ausgegeben werden könnten.
Die ausbezahlte
Summe wurde, das ist bereits offenkundig, nicht dem von Ihnen genannten
Förderzweck zugeführt, weil die Betreibergesellschaft dem Festival erstens
keine Internationalität und Qualität verleihen konnte und weil zweitens Renato
Zanella nicht mehr die künstlerische Leitung des Festivals hat und er also
keinen künstlerischen Neustart ermöglichen kann. Der FPÖ Parteichef in Kärnten
spricht zudem mittlerweile davon, dass sich die Betreibergesellschaft bei ihrer
nächsten Generalversammlung auflösen wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Es
liegen unterschiedliche Aussagen zum Förderzweck der Zuwendung von 1,6 Mio € vor: LH Haider spricht davon, dass
dadurch dem Land Kärnten 1,6 Mio € erspart wurden; demgegenüber lautete der
offizielle Förderzweck: "Verleihung von Internationalität und
Qualität". Lag es in der Absicht des Bundeskanzleramtes dem Land Kärnten
im Jahre 04 1,6 Mio € zu ersparen
(Aussendung v 20.1.05)?
2.
Wenn
ja, wäre es nicht eine zweckentsprechendere Verwendung von Steuermitteln des
Bundes, wenn durch diese zusätzliche kulturpolitische Initiativen gesetzt
werden, statt bloß Förderungen eines Landes zu substituieren?
3.
Gibt
es einen Fördervertrag bzw eine Fördervereinbarung?
4.
Wie
lauten die Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Rückforderbarkeit der
Förderung?
5.
Wurde die Förderung ihres Erachtens
nach zweckentsprechend verwendet?
6.
Wann wird
die an die Betreibergesellschaft ausbezahlte Summe seitens des BKA
zurückgefordert? Sollten die 1,6 Mio von der Betreibergesellschaft nicht im
Sinne einer Reduktion des möglichen Schadens für den Bund zurückgefordert
werden, bevor sich die Gesellschaft liquidiert?
7.
Ist
es Aufgabe des Finanzministers, Fördervereinbarungen ihres Ressorts in
Telefongesprächen mit dem Kärntner LH zu interpretieren oder zu verändern?
8.
Wurde
Kunststaatssekretär Franz Morak umgangen indem der Finanzminister Verhandlungen mit dem Landeshauptmann über
eine Sonderzahlung des Bundes für die Wörtherseebühne geführt und diesem eine
Starthilfe von 1,6 Mio zugesagt hat oder hat der Geschäftsführer der
Betreibergesellschaft den genanten Betrag ohne diese Verhandlungen und Zusagen
beim zuständigen Staatssekretär beantragt und erhalten?