2601/J XXII. GP

Eingelangt am 02.02.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Rückerstattung einer Fördersumme wegen nicht erfolgter Leistung aus Kärnten

 

 

Auf eine Parlamentarische Anfrage vom 10.11.2004 antworteten Sie, Herr Bundeskanzler, am 7.1.2005, dass eine Sonderfinanzierung für den programmatischen Neustart der Wörtherseebühne in Klagenfurt unter der Leitung von Renato Zanella in der Höhe von 1,6 Mio. Euro für den Spielzeitraum 2004 –2008 von Staatssekretär Franz Morak im März 2004 zuerkannt und im April 2004 ausbezahlt wurde. Die Sonderzahlung, so schreiben Sie zu den Auflagen weiter, sollte für den genannten Zeitraum dazu verwendet werden, dem Festival Internationalität und Qualität zu verleihen.    

 

In einer Aussendung vom 20.1. rühmt sich der Landeshauptmann Kärntens Jörg Haider, er „habe selbst eine Starthilfe von 1,6 Mio. Euro beim Finanzminister herausverhandelt.“ Und weiter, dass er dem Land Kärnten damit Kosten erspart hätte, weil mit diesem Geld die Tosca Aufführung des Vorjahres auf der Seebühne in der selben Summe von 1,6 Mio Euro abgedeckt werde. Haider berichtet außerdem, dass ihm der Finanzminister telefonisch mitgeteilt habe, dass die 1,6 Mio zur Gänze im Jahr 2004 ausgegeben werden könnten.  

 

Die ausbezahlte Summe wurde, das ist bereits offenkundig, nicht dem von Ihnen genannten Förderzweck zugeführt, weil die Betreibergesellschaft dem Festival erstens keine Internationalität und Qualität verleihen konnte und weil zweitens Renato Zanella nicht mehr die künstlerische Leitung des Festivals hat und er also keinen künstlerischen Neustart ermöglichen kann. Der FPÖ Parteichef in Kärnten spricht zudem mittlerweile davon, dass sich die Betreibergesellschaft bei ihrer nächsten Generalversammlung auflösen wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Es liegen unterschiedliche Aussagen zum Förderzweck der Zuwendung von 1,6 Mio  € vor: LH Haider spricht davon, dass dadurch dem Land Kärnten 1,6 Mio € erspart wurden; demgegenüber lautete der offizielle Förderzweck: "Verleihung von Internationalität und Qualität". Lag es in der Absicht des Bundeskanzleramtes dem Land Kärnten im Jahre 04  1,6 Mio € zu ersparen (Aussendung v 20.1.05)?

 

2.      Wenn ja, wäre es nicht eine zweckentsprechendere Verwendung von Steuermitteln des Bundes, wenn durch diese zusätzliche kulturpolitische Initiativen gesetzt werden, statt bloß Förderungen eines Landes zu substituieren?

 

3.      Gibt es einen Fördervertrag bzw eine Fördervereinbarung?

 

 

4.      Wie lauten die Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Rückforderbarkeit der Förderung?

 

 

5.      Wurde die Förderung ihres Erachtens nach zweckentsprechend verwendet?

 

 

6.      Wann wird die an die Betreibergesellschaft ausbezahlte Summe seitens des BKA zurückgefordert? Sollten die 1,6 Mio von der Betreibergesellschaft nicht im Sinne einer Reduktion des möglichen Schadens für den Bund zurückgefordert werden, bevor sich die Gesellschaft liquidiert?  

 

 

7.      Ist es Aufgabe des Finanzministers, Fördervereinbarungen ihres Ressorts in Telefongesprächen mit dem Kärntner LH zu interpretieren oder zu verändern?

 

 

8.      Wurde Kunststaatssekretär Franz Morak umgangen indem der  Finanzminister Verhandlungen mit dem Landeshauptmann über eine Sonderzahlung des Bundes für die Wörtherseebühne geführt und diesem eine Starthilfe von 1,6 Mio zugesagt hat oder hat der Geschäftsführer der Betreibergesellschaft den genanten Betrag ohne diese Verhandlungen und Zusagen beim zuständigen Staatssekretär beantragt und erhalten?