2605/J XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an
die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend „Jugendliche Heiminsassen als Hilfsarbeiter ohne
Sozialversicherung-
Anrechnung von Arbeitszeiten gemäß § 225
ASVG nach der Pensionsharmonisierung"
Aus
der ersten und zweiten diesbezüglichen Anfragebeantwortung (XXI.GP Nr. 308/AB
sowie XXII.GP Nr. 602/AB) ergab sich, dass
in Österreich keine Zahlen vorliegen, wie viele
Personen davon betroffen sein könnten.
Es sei
durch das Bundesministerium auch nicht erruierbar, wie viele Anträge auf
Wirksamerklärung von ehemaligen Heimzöglingen gestellt wurden, bzw. wie diese
entschieden wurden. Der Bundesminister wies in der ersten Anfragebeantwortung
u.a.
ausdrücklich daraufhin, dass nach den Geburtsdaten diese Personengruppe erst
jetzt ins
Pensionsalter kommt. Dies war im März 2000.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Soziale
Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1.
Hat sich an der in den oben zitierten
Anfragebeantwortungen geschilderten Rechtslage
nach der
Pensionsharmonisierung etwas geändert? Wenn ja, worin liegen diese
Änderungen?
2.
Wie
viele ehemalige Zöglinge in Erziehungsheimen sind nun nach Ihrer Schätzung in
Österreich noch davon betroffen? Sind neue
Zahlen bekannt? Wie viele Fälle sind ihnen
seit 2003 und 2004 bekannt geworden?
3.
Wie
sehen sie in der Vollziehung pensionsrechtlicher Bestimmungen das Problem
„Jugendlicher Heiminsassen ohne
Sozialversicherung" nach der Pensionsreform 2003 und
der Pensionsharmonisierung 2004?
4.
Welche
Haltung werden sie in Zukunft gegenüber Betroffenen einnehmen?
5.
Werden sie nach Nachentrichtung der
Sozialversicherungsbeiträge die in Punkt 4
der
ersten Anfragebeantwortung (XXI.GP Nr. 308/AB) dargelegte Vorgangsweise
einhalten?
6.
Wenn
nein, warum nicht?
7.
Sind ihnen 2003 und 2004 Schadenersatzklagen Betroffener
gegen ihre ehemaligen
Arbeitgeber
(d.s. Heimträger) bekannt geworden.
8.
Wenn
ja, welche Entscheidungen liegen vor?
9.
Welche Entscheidungen hat der VwGH hinsichtlich des
Ermessensspielraumes 2003 und
2004 getroffen (s. Antwort zu Frage 5 der Anfrage 273/J)? Welche Auswirkungen
haben
diese Entscheidungen
auf die bekannten bzw. beschriebenen Problemfälle?
10.
Wie viele Anträge von Personen auf Wirksamerklärung von
Beitragszeiten in der
Sozialversicherung
wurden 2003 und 2004 gestellt? (Aufschlüsselung auf
die einzelnen Kalenderjahre und Versicherungsanstalten)
11.
Wie viele davon wurden abgelehnt? (Aufschlüsselung auf
die einzelnen
Kalenderjahre und
Versicherungsanstalten)
12.
Wie wurde dies zumeist begründet?
13.
In
wie vielen Fällen wurden 2003 und 2004 Anträge deswegen abgelehnt,
weil die beantragte Klärung von Pensionsversicherungsbeträgen zur Erhöhung
einer künftigen Leistung aus der Pensionsversicherung führen würde
(Aufschlüsselung auf die einzelnen
Kalenderjahre und Versicherungsanstalten)?
14.
Werden Sie sich für eine Änderung des ASVG eintreten,
nach der generell die Tätigkeiten
von ehemaligen
Zöglingen, die in Heimen als Hilfsarbeiter oder sonst wie unversichert
tätig waren, als Versicherungszeiten anerkannt werden?
15.
Wenn
nein, warum nicht?