2605/J XXII. GP

Eingelangt am 02.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen

an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend „Jugendliche Heiminsassen als Hilfsarbeiter ohne Sozialversicherung-
Anrechnung von Arbeitszeiten gemäß § 225 ASVG nach der Pensionsharmonisierung"

 

 

Aus der ersten und zweiten diesbezüglichen Anfragebeantwortung (XXI.GP Nr. 308/AB
sowie XXII.GP Nr. 602/AB) ergab sich, dass in Österreich keine Zahlen vorliegen, wie viele
Personen davon betroffen sein könnten.

Es sei durch das Bundesministerium auch nicht erruierbar, wie viele Anträge auf
Wirksamerklärung von ehemaligen Heimzöglingen gestellt wurden, bzw. wie diese
entschieden wurden. Der Bundesminister wies in der ersten Anfragebeantwortung u.a.
ausdrücklich daraufhin, dass nach den Geburtsdaten diese Personengruppe erst jetzt ins
Pensionsalter kommt. Dies war im März 2000.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.              Hat sich an der in den oben zitierten Anfragebeantwortungen geschilderten Rechtslage
nach der Pensionsharmonisierung etwas geändert? Wenn ja, worin liegen diese
Änderungen?

2.              Wie viele ehemalige Zöglinge in Erziehungsheimen sind nun nach Ihrer Schätzung in
Österreich noch davon betroffen? Sind neue Zahlen bekannt? Wie viele Fälle sind ihnen
seit 2003 und 2004 bekannt geworden?

3.              Wie sehen sie in der Vollziehung pensionsrechtlicher Bestimmungen das Problem
„Jugendlicher Heiminsassen ohne Sozialversicherung" nach der Pensionsreform 2003 und
der Pensionsharmonisierung 2004?

4.      Welche Haltung werden sie in Zukunft gegenüber Betroffenen einnehmen?

5.              Werden sie nach Nachentrichtung der Sozialversicherungsbeiträge die in Punkt 4
der ersten Anfragebeantwortung (XXI.GP Nr. 308/AB) dargelegte Vorgangsweise
einhalten?


6.             Wenn nein, warum nicht?

7.             Sind ihnen 2003 und 2004 Schadenersatzklagen Betroffener gegen ihre ehemaligen
Arbeitgeber (d.s. Heimträger) bekannt geworden.

8.             Wenn ja, welche Entscheidungen liegen vor?

9.             Welche Entscheidungen hat der VwGH hinsichtlich des Ermessensspielraumes 2003 und
2004 getroffen (s. Antwort zu Frage 5 der Anfrage 273/J)? Welche Auswirkungen haben
diese Entscheidungen auf die bekannten bzw. beschriebenen Problemfälle?

10.      Wie viele Anträge von Personen auf Wirksamerklärung von Beitragszeiten in der
Sozialversicherung wurden 2003 und 2004 gestellt? (Aufschlüsselung auf

die einzelnen Kalenderjahre und Versicherungsanstalten)

11.      Wie viele davon wurden abgelehnt? (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Kalenderjahre und Versicherungsanstalten)

12.      Wie wurde dies zumeist begründet?

13.      In wie vielen Fällen wurden 2003 und 2004 Anträge deswegen abgelehnt,
weil die beantragte Klärung von Pensionsversicherungsbeträgen zur Erhöhung
einer künftigen Leistung aus der Pensionsversicherung führen würde
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Kalenderjahre und Versicherungsanstalten)?

14.      Werden Sie sich für eine Änderung des ASVG eintreten, nach der generell die Tätigkeiten
von ehemaligen Zöglingen, die in Heimen als Hilfsarbeiter oder sonst wie unversichert
tätig waren, als Versicherungszeiten anerkannt werden?

15.      Wenn nein, warum nicht?