2615/J XXII. GP
Eingelangt am 04.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Christine Muttonen, Dr
Christian Puswald, Maga
Melitta Trunk
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Gefährdung der rechtlichen Grundversorgung in
Kärnten
durch die mögliche Schließung von Gerichts-Standorten
Medienberichten zufolge könnte nach Plänen des
Justizministeriums die
Auflösung
von sieben der insgesamt elf Kärntner Gerichtsstandorte im
Raum stehen, wodurch nur mehr vier Gerichtsstandorte in Klagenfurt,
Villach, Spittal und Völkermarkt als Regional- oder Eingangsgerichte
verbleiben
werden.
Diese Pläne einer Reform der Gerichtsorganisation in
Kärnten werden
von ExpertInnen sehr
kritisch beurteilt: befürchtet wird unter anderem
ein erschwerter Zugang zum Recht für die
Kärntner Bevölkerung;
gleichzeitig werden die
angekündigten Synergie- und Einsparungseffekte
massiv in Zweifel gezogen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin
für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Entspricht es den Tatsachen, dass durch die geplante
Justizreform in
Kärnten
nur mehr vier Gerichte (Klagenfurt, Villach, Spittal/Drau und
Völkermarkt) bestehen bleiben sollen?
2.
Ist tatsächlich geplant, dass als Folge der Justizreform
in Kärnten
keine
Rechtsmittelinstanz bestehen bleibt, sondern alle Rechtsmittel
an
das Oberlandesgericht Graz verlagert werden sollen?
3.
Gibt es Überlegungen zur Schaffung eines
„Landesobergerichts
Kärnten"? Wenn ja, welche Kosten werden dafür veranschlagt?
4.
Welche qualitativen Verbesserungen sollen durch die
Neuordnung der
Gerichtsorganisation
in Kärnten erzielt werden?
5.
Wie hoch sind die durch die geplante Justizreform in
Kärnten zu
erzielenden
Einsparungseffekte?
6.
Erfüllen die in Kärnten bestehenden Gerichte die
baulichen bzw.
infrastrukturellen
Vorgaben für die geplante Justizreform? Wenn nein,
wie
hoch werden die Umstellungs- bzw. Umbaukosten veranschlagt?
7.
Ist es korrekt, dass das 2006 zu errichtende neue
Bezirksgericht
Klagenfurt
im Zuge der geplanten Justizreform erweitert oder
umgebaut werden musste? Welche Kosten werden dadurch
entstehen?
8.
Welche personellen Konsequenzen wird die geplante
Justizreform in
Kärnten haben? Sind Planstelleneinsparungen zu erwarten und wenn
ja,
in welchem Ausmaß?
9.
Ist es richtig, dass durch die geplante Justizreform rund
ein Drittel der
Kärntner
Richter zum Oberlandesgericht und damit in eine höhere
Gehaltskategorie
wechseln würde? Welche budgetären Auswirkungen
werden
daraus entstehen?
10.
Welche Nachteile z.B. in Form erschwerter
Zugangsbedingungen
durch
längere Anfahrtswege hat die durch die geplante
Neuorganisation
des Gerichtssystems in Kärnten betroffene
Bevölkerung zu
erwarten? Wie viele BürgerInnen und welche
Bevölkerungsgruppen im speziellen werden
davon betroffen sein?
11.
Wann konkret soll ein Konzept Ihres Ressorts vorliegen,
in welcher
Form
das Gerichtssystem in Kärnten tatsächlich rationalisiert werden
soll?
12.
Werden in die Konzepterstellung zur geplanten
Neuorganisation
des
Gerichtssystems in Kärnten ExpertInnen aus dem Bereich der
Kärntner
Justiz einbezogen werden und wenn ja, welche?
13.
Sind durch die geplante Neuorganisation des
Gerichtssystems in
Kärnten
auch zweisprachige Gerichtsstandorte von einer Schließung
betroffen
und wenn ja, welche?
14.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei der Neuordnung
der
Gerichtsorganisation
in Kärnten der Fokus nicht nur auf dem
möglichen
„Einsparungspotenzial", sondern auch auf die „rechtliche
Grundversorgung"
gelegt wird? Wenn ja, in welcher Form soll der
Zugang der Kärntner Bevölkerung zum Recht
sowie die konkreten
topographischen Verhältnisse sowie die infrastrukturelle
Versorgung
der
Bevölkerung in der Region bei der Neuordnung der Kärntner
Gerichtsorganisation
berücksichtigt werden?