2615/J XXII. GP

Eingelangt am 04.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga Christine Muttonen, Dr Christian Puswald, Maga

Melitta Trunk

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Gefährdung der rechtlichen Grundversorgung in Kärnten

durch die mögliche Schließung von Gerichts-Standorten

Medienberichten zufolge könnte nach Plänen des Justizministeriums die
Auflösung von sieben der insgesamt elf Kärntner Gerichtsstandorte im
Raum stehen, wodurch nur mehr vier Gerichtsstandorte in Klagenfurt,
Villach, Spittal und Völkermarkt als Regional- oder Eingangsgerichte
verbleiben werden.

Diese Pläne einer Reform der Gerichtsorganisation in Kärnten werden
von ExpertInnen sehr kritisch beurteilt: befürchtet wird unter anderem
ein erschwerter Zugang zum Recht für die Kärntner Bevölkerung;
gleichzeitig werden die angekündigten Synergie- und Einsparungseffekte
massiv in Zweifel gezogen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.  Entspricht es den Tatsachen, dass durch die geplante Justizreform in
Kärnten nur mehr vier Gerichte (Klagenfurt, Villach, Spittal/Drau und
Völkermarkt) bestehen bleiben sollen?

2.         Ist tatsächlich geplant, dass als Folge der Justizreform in Kärnten
keine Rechtsmittelinstanz bestehen bleibt, sondern alle Rechtsmittel
an das Oberlandesgericht Graz verlagert werden sollen?

3.         Gibt es Überlegungen zur Schaffung eines „Landesobergerichts
Kärnten"? Wenn ja, welche Kosten werden dafür veranschlagt?

4.         Welche qualitativen Verbesserungen sollen durch die Neuordnung der
Gerichtsorganisation in Kärnten erzielt werden?


5.       Wie hoch sind die durch die geplante Justizreform in Kärnten zu
erzielenden Einsparungseffekte?

6.       Erfüllen die in Kärnten bestehenden Gerichte die baulichen bzw.
infrastrukturellen Vorgaben für die geplante Justizreform? Wenn nein,
wie hoch werden die Umstellungs- bzw. Umbaukosten veranschlagt?

7.       Ist es korrekt, dass das 2006 zu errichtende neue Bezirksgericht
Klagenfurt im Zuge der geplanten Justizreform erweitert oder
umgebaut werden musste? Welche Kosten werden dadurch
entstehen?

8.       Welche personellen Konsequenzen wird die geplante Justizreform in
Kärnten haben? Sind Planstelleneinsparungen zu erwarten und wenn
ja, in welchem Ausmaß?

9.       Ist es richtig, dass durch die geplante Justizreform rund ein Drittel der
Kärntner Richter zum Oberlandesgericht und damit in eine höhere
Gehaltskategorie wechseln würde? Welche budgetären Auswirkungen
werden daraus entstehen?

 

10.                     Welche Nachteile z.B. in Form erschwerter Zugangsbedingungen
durch längere Anfahrtswege hat die durch die geplante
Neuorganisation des Gerichtssystems in Kärnten betroffene
Bevölkerung zu erwarten? Wie viele BürgerInnen und welche
Bevölkerungsgruppen im speziellen werden davon betroffen sein?

11.                     Wann konkret soll ein Konzept Ihres Ressorts vorliegen, in welcher
Form das Gerichtssystem in Kärnten tatsächlich rationalisiert werden
soll?

12.                     Werden in die Konzepterstellung zur geplanten Neuorganisation
des Gerichtssystems in Kärnten ExpertInnen aus dem Bereich der
Kärntner Justiz einbezogen werden und wenn ja, welche?

13.                     Sind durch die geplante Neuorganisation des Gerichtssystems in
Kärnten auch zweisprachige Gerichtsstandorte von einer Schließung
betroffen und wenn ja, welche?

14.                     Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei der Neuordnung der
Gerichtsorganisation in Kärnten der Fokus nicht nur auf dem
möglichen „Einsparungspotenzial", sondern auch auf die „rechtliche
Grundversorgung" gelegt wird? Wenn ja, in welcher Form soll der
Zugang der Kärntner Bevölkerung zum Recht sowie die konkreten


topographischen Verhältnisse sowie die infrastrukturelle Versorgung
der Bevölkerung in der Region bei der Neuordnung der Kärntner
Gerichtsorganisation berücksichtigt werden?