2620/J XXII. GP

Eingelangt am 04.02.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend Kooperation mit den Bundesländern hinsichtlich des Gentechnik-Registers

 

 

Laut Gentechnik-Gesetz hat das BMGF nach Anhörung des zuständigen wissenschaftlichen Ausschusses der Gentechnikkommission durch Verordnung im Einvernehmen mit dem BMLFUW und dem BMBWK nähere Vorschriften über das Gentechnikregister und die darin aufzunehmenden Daten und erforderlichen Meldepflichten, auch im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung dieser Daten durch Bundes- und Landesbehörden oder mit der Kontrolle befassten Einrichtungen festzulegen. Das Gentechnikregister ist der Öffentlichkeit im Wege des Internets zugänglich zu machen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.             In welcher Weise soll die Interaktion mit den Bundesländern hinsichtlich der Errichtung eines Gentechnikregisters - insbesondere im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung dieses Registers durch Bundes- oder Landesbehörden oder beauftragte Einrichtungen - funktionieren?

 

2.             Wann ist mit einer diesbezüglichen Verordnung zu rechnen?

 

3.             In welcher Weise sollen welche Daten über die Standorte von allfällig angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und welche Informations- und Genehmigungspflichten sind vorgesehen?