2623/J XXII. GP

Eingelangt am 04.02.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Maßnahmen zur Schaffung von gentechnikfreien Regionen in Österreich

 

 

 

In einem 4-Parteien-Entschließungsantrag wurde bereits in der letzten Legislaturperiode (104. Sitzung, XXI. GP) die Bundesregierung aufgefordert, Studien zu beauftragen, in welchen die gesundheitlichen, technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen im Zusammenhang mit der Einrichtung gentechnikfreier Regionen in Österreich evaluiert und die offenen Rechtsfragen bis Herbst 2002 geklärt werden sollen.

 

Da es in anderen Ländern (u.a. sogar in den USA!) bereits gentechnikfreie Regionen gibt und in Österreich noch immer nichts geschehen ist, stellen die unterfertigten Abgeordneten  folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.             Wurden – entsprechend dem Entschließungsantrag aus dem Jahr 2002 - Studien in Auftrag gegeben, in welchen die gesundheitlichen, technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen im Zusammenhang mit der Einrichtung gentechnikfreier Regionen in Österreich zu evaluiert und die offenen Rechtsfragen geklärt werden? Wenn ja, welche, wann wurden/werden sie veröffentlicht und was sind die wesentlichen Ergebnisse dieser Studien?

 

2.             Welche Strategien zum Thema gentechnikfreie Zonen und Koexistenz wurden in den bisherigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Gentechnik, die vom BMLFUW koordiniert wird, erarbeitet und welche Ergebnisse wurden in dieser Arbeitsgruppe erzielt?

 

3.             Was ist der aktuelle Stand der Gentechnik-Vorsorgegesetz in den Bundesländern und welche Anstrengungen unternehmen Sie, damit es zu einer akkordierten einheitlichen Regelung insbesondere hinsichtlich der Koexistenz kommt?

 

4.             In welcher Weise soll die Interaktion mit den Bundesländern hinsichtlich der Errichtung eines Gentechnikregisters funktionieren insbesondere im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung dieses Registers durch Bundes- oder Landesbehörden oder beauftragte Einrichtungen?

 

5.             In welcher Weise sollen welche Daten über die Standorte von allfällig angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Welche Informations- und Genehmigungspflichten sind vorgesehen?

 

6.             Welche Initiativen ergreifen Sie hinsichtlich eines freiwilligen Zusammenschlusses zu gentechnikfreien Regionen in Kooperation mit Nachbarstaaten sowie im nationalen, regionalen und lokalen Bereich?

 

7.             Welche Initiativen ergreifen Sie, damit es auf europäischer Ebene zu einer harmonisierten Regelung der Koexistenz und zur Lösung der Haftungsfrage bei grenzüberschreitenden Verunreinigungen kommt?

 

8.             Durch das Österreichische Agrarumweltprogramm (ÖPUL) werden 88 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 74 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe erfasst. Werden Sie daher im neuen Programm für die Ländliche Entwicklung ab 2007 den Verzicht auf den Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut in den Förderkriterien vorschreiben und wenn nein, warum nicht?

 

9.             Welche Anstrengungen unternehmen Sie zur Einrichtung von gentechnikfreien Anbaugebieten in Österreich?

 

10.        Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um GVO in ökologisch sensiblen Gebieten zu verhindern?