2624/J XXII. GP
Eingelangt am 04.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Eder
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH)
Per 1.1.1997 erfolgte die Ausgliederung
des Bundesrechenamtes und die Umwandlung in die
Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), die sich
zu 100% im Besitz der Republik
Österreich, vertreten durch den
Bundesminister für Finanzen, befindet (siehe BGBl. Nr.
757/1996: Bundesgesetz über die
Bundesrechenzentrum GmbH (BRZG)).
Unternehmensgegenstand der
Gesellschaft ist die Wahrnehmung von gesetzlich oder durch
Verordnung übertragenen und von
vertraglich übernommenen Aufgaben der Informations-
und Kommunikationstechnologie (IT),
wobei die Leistungen gemäß BRZG § 2 Abs. 3 bis 6
steuerfrei im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663,
sind.
Die Höhe des Entgelts für Leistungen sind auf Grundlage einer transparenten internen
Kostenrechnung unter Zugrundelegung der
Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit nach dem Grundsatz
der Kostendeckung festzulegen (= ohne
Gewinnabsicht). Diese interne
Kostenrechnung unterliegt der Überprüfung durch den
Bundesminister für Finanzen.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil für die
Bundesdienststellen ist auch die Möglichkeit der
sogenannten "In-House-Vergabe", wodurch
die BRZ GmbH (als "Konzernrechenzentrum"
des Bundes) direkt von Bundesdienststellen (ohne Auschreibung) zu
Leistungen beauftragt
werden darf (= wesentliche Verkürzung bei
Umsetzung von diversen eGovernment-
Projekten).
Dem Vernehmen nach ist nun eine Novelle
des Bundesgesetzes über die
Bundesrechenzentrum
GmbH (BRZG) geplant, ebenso ein Eigentümerwechsel.
Die unterfertigten
Abgeordneten
richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. In welcher
Form bzw. in welchen Teilen plant das Bundesministerium für Finanzen eine
Abänderung des gegenständlichen Gesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH?
2. Ist
daran gedacht, die Beteiligungsverhältnisse betreffend der BRZ GmbH neu zu
ordnen
(Übernahme
durch die ÖIAG bzw. einer noch zu gründenden
"Bundesbeteiligungsmanagementgesellschaft" oder ähnliches)?
3. Ist
geplant, die Bundesrechenzentrum GmbH in eine AG umzuwandeln?
4. Ist
geplant, die Bundesrechenzentrum GmbH zu teilen
und/oder Teile davon zu
veräussern?
5. Ist
geplant, die Bundesrechenzentrum GmbH oder Teile davon einer neuen Eigentümer-
vertretung zu unterwerfen?
Wenn ja:
Ist vorgesehen, dies im
Rahmen der ÖIAG oder
der oben erwähnten
"Bundesbeteiligungsmanagementgesellschaft" zu tun?
6. Wie
rechtfertigt das Bundesministerium für Finanzen die Tatsache, dass in diesem
Falle ein
wesentlicher Vorteil für den Bund, nämlich die USt-Befreiung der
Bundesrechenzentrum
GmbH, wegfällt und damit eine Verteuerung sämtlicher Dienstleistungen und
Produkte der
Bundesrechenzentrum GmbH eintreten wird?
7. Wie
rechtfertigt das Bundesministerium für Finanzen, dass eine Direktbeauftragung
nicht
mehr möglich sein wird und damit Verzögerungen in der eGovernement-lnitiative
des Bundes
eintreten werden?
8. Wie
rechtfertigt das Bundesministerium für Finanzen, dass dadurch ca. 1.000
Arbeitsplätze
wesentlich gefährdet sind?