2624/J XXII. GP

Eingelangt am 04.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Eder

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH)

Per 1.1.1997 erfolgte die Ausgliederung des Bundesrechenamtes und die Umwandlung in die
Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), die sich zu 100% im Besitz der Republik
Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, befindet (siehe BGBl. Nr.
757/1996: Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZG)).
Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Wahrnehmung von gesetzlich oder durch
Verordnung übertragenen und von vertraglich übernommenen Aufgaben der Informations-
und Kommunikationstechnologie (IT), wobei die Leistungen gemäß BRZG § 2 Abs. 3 bis 6
steuerfrei im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663, sind.
Die Höhe des Entgelts für Leistungen sind auf Grundlage einer transparenten internen
Kostenrechnung unter Zugrundelegung der Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit nach dem Grundsatz der Kostendeckung festzulegen (= ohne
Gewinnabsicht). Diese interne Kostenrechnung unterliegt der Überprüfung durch den
Bundesminister für Finanzen.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil für die Bundesdienststellen ist auch die Möglichkeit der
sogenannten "In-House-Vergabe", wodurch die BRZ GmbH (als "Konzernrechenzentrum"
des Bundes) direkt von Bundesdienststellen (ohne Auschreibung) zu Leistungen beauftragt
werden darf (= wesentliche Verkürzung bei Umsetzung von diversen eGovernment-
Projekten).

Dem Vernehmen nach ist nun eine Novelle des Bundesgesetzes über die
Bundesrechenzentrum GmbH (BRZG) geplant, ebenso ein Eigentümerwechsel.


Die   unterfertigten  Abgeordneten   richten  daher  an  den   Bundesminister für  Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.  In welcher Form bzw. in welchen Teilen plant das Bundesministerium für Finanzen eine
Abänderung des gegenständlichen Gesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH?

2. Ist daran gedacht, die Beteiligungsverhältnisse betreffend der BRZ GmbH neu zu ordnen
(Übernahme       durch       die       ÖIAG       bzw.       einer       noch       zu       gründenden
"Bundesbeteiligungsmanagementgesellschaft" oder ähnliches)?

3. Ist geplant, die Bundesrechenzentrum GmbH in eine AG umzuwandeln?

4. Ist geplant,  die  Bundesrechenzentrum  GmbH  zu teilen  und/oder Teile davon  zu
veräussern?

5. Ist geplant, die Bundesrechenzentrum GmbH oder Teile davon einer neuen Eigentümer-
vertretung zu unterwerfen?

Wenn   ja:   Ist   vorgesehen,   dies   im   Rahmen   der   ÖIAG   oder   der   oben   erwähnten
"Bundesbeteiligungsmanagementgesellschaft" zu tun?

6. Wie rechtfertigt das Bundesministerium für Finanzen die Tatsache, dass in diesem Falle ein
wesentlicher Vorteil für den Bund, nämlich die USt-Befreiung der Bundesrechenzentrum
GmbH, wegfällt und damit eine Verteuerung sämtlicher Dienstleistungen und Produkte der
Bundesrechenzentrum GmbH eintreten wird?

7. Wie rechtfertigt das Bundesministerium für Finanzen, dass eine Direktbeauftragung nicht
mehr möglich sein wird und damit Verzögerungen in der eGovernement-lnitiative des Bundes
eintreten werden?

8. Wie rechtfertigt das Bundesministerium für Finanzen, dass dadurch ca. 1.000 Arbeitsplätze
wesentlich gefährdet sind?