2629/J XXII. GP
Eingelangt am 04.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavač,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend die Abschaffung der Rezeptpflicht für die „Pille danach"
Im Gegensatz zu
vielen anderen europäischen Ländern - wie etwa Belgien,
Dänemark,
Deutschland, Finnland, Frankreich,
Großbritannien, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Schweden
und der Schweiz -, in denen die rezeptfreie Abgabe der (gestagenhaltigen)
„Pille danach" bereits
möglich ist, ist der Zugang in Österreich voller Hindernisse.
Erfahrungsgemäß
entsteht die Notwendigkeit der Einnahme der „Pille danach" besonders
am
Wochenende und nachts, also außerhalb
der Ordinationszeiten von gynäkologischen Praxen. Zu
diesen Zeiten ist das Finden eines Arztes, der ein Rezept ausstellt, oft
schwierig und mit einem
großen Zeitaufwand verbunden.
Die
mit der Beschaffung eines Rezepts verbundene Verzögerung der Einnahme
reduziert jedoch die
Wirksamkeit der
„Pille danach" und führt zu ungewollten Schwangerschaften, die
vermeidbar
gewesen wären.
Laut einer
im Sommer 2002 von der Österreichischen Gesellschaft für
Familienplanung
durchgeführten
Erhebung geht hervor, dass
• 18,6 % der Spitäler sich weigerten, Rezepte für eine Notfallskontrazeption auszustellen,
•
fast drei Viertel der abgebenden Spitäler mehrere medizinische
Voraussetzungen (wie
Ultraschall, Untersuchung, Schwangerschaftstest etc.) verlangten,
• in 61 Spitälern die damals aktuelle Ambulanzgebühr anfiel und
• die Abgabebedingungen rigider waren, wenn die Patientin unter 18 Jahre alt ist.
Da die Rezeptpflicht als eine
medizinisch nicht notwendige Hürde im Zugang zu einer
Notfallsverhütung erachtet wird,
schlagen ExpertInnen bereits seit längerer Zeit die rezeptfreie
Abgabe der „Pille danach" vor.
Die unterfertigten
Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage:
1.
Werden Sie die Rezeptpflicht für die (gestagenhaltigen) „Pille
danach" abschaffen?
1.a.
Falls ja, wann?
1.b.
Falls nein:
l.b.l.
Welche medizinischen Gründe sprechen aus Ihrer Sicht gegen die rezeptfreie
Abgabe
der „Pille danach", zumal eine Vielzahl von publizierten Studien und
Gutachten die
Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bestätigen?
1 .b.2. Sind Ihnen bzw. Ihrem
Ressort negative Folgen aus anderen europäischen Länden, in
denen die Abgabe der
„Pille danach" von der Rezeptpflicht ausgenommen ist,
bekannt?
1 .b.3. Welche sonstigen
Gründe sprechen aus Ihrer Sicht gegen den Entfall der
Rezeptpflicht bei der
„Pille danach"?