2629/J XXII. GP

Eingelangt am 04.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavač,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend die Abschaffung der Rezeptpflicht für die „Pille danach"

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern - wie etwa Belgien, Dänemark,
Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Schweden
und der Schweiz -, in denen die rezeptfreie Abgabe der (gestagenhaltigen) „Pille danach" bereits
möglich ist, ist der Zugang in Österreich voller Hindernisse.

Erfahrungsgemäß entsteht die Notwendigkeit der Einnahme der „Pille danach" besonders am
Wochenende und nachts, also außerhalb der Ordinationszeiten von gynäkologischen Praxen. Zu
diesen Zeiten ist das Finden eines Arztes, der ein Rezept ausstellt, oft schwierig und mit einem
großen Zeitaufwand verbunden.

Die mit der Beschaffung eines Rezepts verbundene Verzögerung der Einnahme reduziert jedoch die
Wirksamkeit der „Pille danach" und führt zu ungewollten Schwangerschaften, die vermeidbar
gewesen wären.

Laut einer im Sommer 2002 von der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung
durchgeführten Erhebung geht hervor, dass

                18,6 % der Spitäler sich weigerten, Rezepte für eine Notfallskontrazeption auszustellen,

                fast drei Viertel der abgebenden Spitäler mehrere medizinische Voraussetzungen (wie
Ultraschall, Untersuchung, Schwangerschaftstest etc.) verlangten,

                in 61 Spitälern die damals aktuelle Ambulanzgebühr anfiel und

                die Abgabebedingungen rigider waren, wenn die Patientin unter 18 Jahre alt ist.

Da die Rezeptpflicht als eine medizinisch nicht notwendige Hürde im Zugang zu einer
Notfallsverhütung erachtet wird, schlagen ExpertInnen bereits seit längerer Zeit die rezeptfreie
Abgabe der „Pille danach" vor.


Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
nachstehende

Anfrage:

1.      Werden Sie die Rezeptpflicht für die (gestagenhaltigen) „Pille danach" abschaffen?
1.a.   Falls ja, wann?
1.
b.   Falls nein:

l.b.l.     Welche medizinischen Gründe sprechen aus Ihrer Sicht gegen die rezeptfreie Abgabe
der „Pille danach", zumal eine Vielzahl von publizierten Studien und Gutachten die
Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bestätigen?

1 .b.2.     Sind Ihnen bzw. Ihrem Ressort negative Folgen aus anderen europäischen Länden, in
denen die Abgabe der „Pille danach" von der Rezeptpflicht ausgenommen ist,
bekannt?

1 .b.3.     Welche sonstigen Gründe sprechen aus Ihrer Sicht gegen den Entfall der
Rezeptpflicht bei der „Pille danach"?