2631/J XXII. GP

Eingelangt am 04.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Anita Fleckl,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Pläne über die Schließung steirischer Bezirksgerichte, insbesondere des

Bezirksgerichtes Irdning"

Nach Plänen des Justizministeriums soll es zu einer Neuordnung der Gerichtsorganisation
in Österreich in dem Sinn kommen, dass anstelle der bisherigen Bezirksgerichte eine
wesentlich geringere Anzahl an über ganz Österreich verteilte Regionalgerichte
vorgesehen wäre, von denen dann ein unmittelbarer Rechtszug an die Oberlandesgerichte
und schließlich weiter an den Obersten Gerichtshof gehen würde.

Entsprechend diesen Plänen würde es dem Vernehmen nach für die Steiermark nur noch
zwei Regionalgerichte in Graz (Graz-Ost und Graz-West) und jeweils eines in Feldbach,
Hartberg, Leibnitz, Leoben, Bruck a.d. Mur, Judenburg und Liezen geben. Die übrigen
steirischen Bezirksgerichte würden - sofern derartige Pläne tatsächlich existieren und
umgesetzt würden - geschlossen werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten sprechen sich nicht grundsätzlich gegen eine
Reorganisation der österreichischen Gerichtsorganisation aus, auch war die SPÖ
betreffend die Schließung von wirklichen „Kleinstbezirksgerichten" immer gesprächsbereit.
Die nunmehr an die Öffentlichkeit dringenden Pläne des Bundesministeriums für Justiz
erscheinen jedoch in ihrer Dimension absolut unakzeptabel und würden den
rechtsuchenden BürgerInnen eine wesentliche Verschlechterung im Zugang zum Recht
bringen.

Die Tätigkeiten von Bezirksgerichten sind bekanntlich nicht nur auf Verhandlungen in Zivil-
und Strafsachen beschränkt, sondern erfüllen in Außerstreitsachen oder als Anlaufstelle
für unentgeltliche Rechtsauskünfte Dienstleistungen, die möglichst nahe dem
unmittelbaren Lebensumfeld des Menschen erbracht werden sollten.

Zu nennen sind hier vor allem Unterhaltssachen, Sachwalterschaftsangelegenheiten,
Grundbuchsführung, Beglaubigungen von Urkunden, Verlassenschaften etc.

Besonders unverständlich scheint das Vorhaben der Schließung des Bezirksgerichtes
Irdning, weil vor wenigen Jahren im Bezirk Liezen die Bezirksgerichte Rottenmann,
Gröbming und Bad Aussee geschlossen worden sind und andererseits das Gebäude des
Bezirksgerichtes Irdning um 1,2 Millionen Euro renoviert worden ist. Erst im Herbst letzten
Jahres war die Eröffnung des neuen Gebäudes.

Aber auch das Bezirksgericht Schladming, das aufgrund seiner räumlichen Entfernung zur
Bezirkshauptstadt Liezen erhalten bleiben muss. Der Bezirk Liezen als größter Bezirk in
Österreich mutet den Menschen bereits zu Ämtern und Einkaufsmöglichkeiten große

Wege zu, die nicht noch künstlich durch die Einsparungsmaßnahmen der
Bundesregierung verlängert werden dürfen.

Eine zusätzliche negative Auswirkung wäre eine weitere Ausdünnung kleinstädtischer und
ländlicher Regionen, zumal sich erfahrungsgemäß Anwalts- und Notariatskanzleien sowie
diverse Kleingewerbebetriebe um Gerichte gruppieren.

Die Umsetzung der kolportierten Pläne würde die weitere Verödung ohnehin
strukturschwacher Regionen in unverantwortlicher Weise vorantreiben. Nach
Gendarmerieposten, Postämtern, Finanzämtern steht nun eine weitere öffentliche
Einrichtung in den Regionen auf der Abschussliste der schwarz-blauen Bundesregierung.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Pläne gibt es von Seiten des Bundesministeriums für Justiz betreffend die
Neuordnung der österreichischen Gerichtsorganisation?

2.                           Welche Bezirksgerichte in Österreich wären durch diese Neuorganisation von einer
Schließung bedroht?

3.                           Entspricht es den Tatsachen, dass für die Steiermark nur noch zwei Regionalgerichte
in Graz und jeweils eines in Feldbach, Hartberg, Leibnitz, Leoben, Bruck a.d. Mur,
Judenburg und Liezen vorgesehen wären und dass sämtliche übrigen
Bezirksgerichte in der Steiermark geschlossen werden würden.

4.                           Entspricht es den Tatsachen, dass nach diesen Plänen das Bezirksgericht Irdning
geschlossen werden soll?

5.                           Ist es richtig, dass auch das Bezirksgericht Schladming einer Schließung unterzogen
wird?

6.                           Wenn Sie diese Frage nicht verneinen: Scheint Ihnen die Schließung eines
Gerichtes, bei dem in die Renovierung des Gebäudes vor kurzem 1,2 Millionen Euro
geflossen sind, tatsächlich im Hinblick auf eine vernünftige Verwendung von
Steuergeldern vertretbar?

7.                           Teilen Sie die Auffassung, dass eine Schließung des Bezirksgerichtes Irdning den
Zugang zum Recht für die betroffene Bevölkerung aus dem Umkreis von Irdning auf
schwerwiegende Weise verschlechtern würde?

8.                           Teilen Sie die Auffassung, dass bei der Neuordnung der österreichischen
Gerichtsorganisation nicht ausschließlich die Frage des abstrakten
„Einsparungspotenzials" berücksichtigt werden soll, sondern auch Fragen wie der
Zugang zum Recht und der Infrastruktur ländlicher Regionen?