2631/J XXII. GP
Eingelangt am 04.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Anita Fleckl,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Pläne über die Schließung steirischer Bezirksgerichte, insbesondere des
Bezirksgerichtes Irdning"
Nach Plänen des Justizministeriums soll es zu einer
Neuordnung der Gerichtsorganisation
in Österreich in dem
Sinn kommen, dass anstelle der bisherigen Bezirksgerichte eine
wesentlich geringere Anzahl an über ganz Österreich verteilte Regionalgerichte
vorgesehen wäre, von denen dann ein
unmittelbarer Rechtszug an die Oberlandesgerichte
und schließlich weiter an den Obersten Gerichtshof gehen würde.
Entsprechend diesen Plänen würde es dem Vernehmen nach
für die Steiermark nur noch
zwei
Regionalgerichte in Graz (Graz-Ost und Graz-West) und jeweils eines in
Feldbach,
Hartberg, Leibnitz, Leoben, Bruck a.d. Mur, Judenburg und Liezen geben. Die
übrigen
steirischen
Bezirksgerichte würden - sofern derartige Pläne tatsächlich existieren und
umgesetzt würden - geschlossen werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten sprechen sich nicht
grundsätzlich gegen eine
Reorganisation der österreichischen Gerichtsorganisation aus, auch war die SPÖ
betreffend
die Schließung von wirklichen „Kleinstbezirksgerichten" immer
gesprächsbereit.
Die nunmehr an die
Öffentlichkeit dringenden Pläne des Bundesministeriums für Justiz
erscheinen jedoch in ihrer Dimension
absolut unakzeptabel und würden den
rechtsuchenden BürgerInnen eine wesentliche Verschlechterung im Zugang
zum Recht
bringen.
Die Tätigkeiten von Bezirksgerichten sind bekanntlich
nicht nur auf Verhandlungen in Zivil-
und
Strafsachen beschränkt, sondern erfüllen in Außerstreitsachen oder als
Anlaufstelle
für unentgeltliche
Rechtsauskünfte Dienstleistungen, die möglichst nahe dem
unmittelbaren Lebensumfeld des Menschen
erbracht werden sollten.
Zu nennen sind hier vor allem Unterhaltssachen,
Sachwalterschaftsangelegenheiten,
Grundbuchsführung,
Beglaubigungen von Urkunden, Verlassenschaften etc.
Besonders unverständlich scheint das Vorhaben der
Schließung des Bezirksgerichtes
Irdning, weil vor wenigen Jahren im Bezirk Liezen die Bezirksgerichte
Rottenmann,
Gröbming
und Bad Aussee geschlossen worden sind und andererseits das Gebäude des
Bezirksgerichtes Irdning um 1,2 Millionen Euro renoviert worden ist. Erst im
Herbst letzten
Jahres
war die Eröffnung des neuen Gebäudes.
Aber auch das Bezirksgericht Schladming, das aufgrund
seiner räumlichen Entfernung zur
Bezirkshauptstadt Liezen erhalten bleiben muss. Der Bezirk Liezen als größter
Bezirk in
Österreich mutet den Menschen bereits zu Ämtern und Einkaufsmöglichkeiten große
Wege zu, die nicht noch künstlich durch die
Einsparungsmaßnahmen der
Bundesregierung verlängert werden dürfen.
Eine zusätzliche negative Auswirkung
wäre eine weitere Ausdünnung kleinstädtischer und
ländlicher Regionen, zumal sich erfahrungsgemäß Anwalts- und Notariatskanzleien
sowie
diverse Kleingewerbebetriebe um Gerichte gruppieren.
Die Umsetzung der kolportierten Pläne würde die weitere
Verödung ohnehin
strukturschwacher Regionen in unverantwortlicher Weise vorantreiben. Nach
Gendarmerieposten,
Postämtern, Finanzämtern steht nun eine weitere öffentliche
Einrichtung in den Regionen auf der
Abschussliste der schwarz-blauen Bundesregierung.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Pläne gibt es von Seiten des Bundesministeriums
für Justiz betreffend die
Neuordnung der österreichischen Gerichtsorganisation?
2.
Welche Bezirksgerichte in Österreich wären durch diese
Neuorganisation von einer
Schließung bedroht?
3.
Entspricht es den Tatsachen, dass für die Steiermark nur
noch zwei Regionalgerichte
in Graz und jeweils eines in Feldbach, Hartberg, Leibnitz, Leoben, Bruck a.d.
Mur,
Judenburg und Liezen vorgesehen wären und dass sämtliche übrigen
Bezirksgerichte in der Steiermark geschlossen werden würden.
4.
Entspricht es den Tatsachen, dass nach diesen Plänen das
Bezirksgericht Irdning
geschlossen werden
soll?
5.
Ist es richtig, dass auch das Bezirksgericht Schladming
einer Schließung unterzogen
wird?
6.
Wenn Sie diese Frage nicht verneinen: Scheint Ihnen die
Schließung eines
Gerichtes,
bei dem in die Renovierung des Gebäudes vor kurzem 1,2 Millionen Euro
geflossen
sind, tatsächlich im Hinblick auf eine vernünftige Verwendung von
Steuergeldern vertretbar?
7.
Teilen
Sie die Auffassung, dass eine Schließung des Bezirksgerichtes Irdning den
Zugang zum Recht für die betroffene
Bevölkerung aus dem Umkreis von Irdning auf
schwerwiegende Weise verschlechtern würde?
8.
Teilen Sie die Auffassung, dass bei der Neuordnung der
österreichischen
Gerichtsorganisation nicht ausschließlich die Frage des abstrakten
„Einsparungspotenzials" berücksichtigt werden soll, sondern auch Fragen
wie der
Zugang zum Recht und der Infrastruktur ländlicher Regionen?