2633/J XXII. GP

Eingelangt am 04.02.2005
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Anfrage

 

des Abgeordneten Kai Jan Krainer
und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres
betreffend des Zivildienstes

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.                                    Gibt es eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, das der Zivildienst gleich
lange dauern muss wie der Wehrdienst (ersuchen um genaue Zitierung des
betreffenden Gesetzes bzw. der betreffenden Gesetze)?

2.                                    Gibt es eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, das der Zivildienst
länger dauern muss als der Wehrdienst (ersuchen um genaue Zitierung
des betreffenden Gesetzes bzw. der betreffenden Gesetze)?

3.                                    Als der Zivildienst gleichlange wie der Wehrdienst gedauert hat (von ca.
1975 bis ca. 1992 jeweils 8 Monate) war die Dauer des Zivildienstes
verfassungsrechtlich (Bundesgesetzliche Bestimmung in Verfassungsrang)
abgesichert?

4.                                    Wenn nein, wieso nicht?

5.                                    Seit der Zivildienst länger dauert als der Wehrdienst, ist da die Dauer des
Zivildienstes verfassungsrechtlich abgesichert.

6.                                    Wenn ja, wieso?