2633/J XXII. GP
Eingelangt am 04.02.2005
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Anfrage
des Abgeordneten Kai Jan Krainer
und
GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend
des Zivildienstes
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die
Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Gibt es eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, das der
Zivildienst gleich
lange dauern muss wie der Wehrdienst (ersuchen um genaue Zitierung des
betreffenden
Gesetzes bzw. der betreffenden Gesetze)?
2.
Gibt es eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, das
der Zivildienst
länger
dauern muss als der Wehrdienst (ersuchen um genaue Zitierung
des
betreffenden Gesetzes bzw. der betreffenden Gesetze)?
3.
Als der Zivildienst gleichlange wie der Wehrdienst
gedauert hat (von ca.
1975 bis ca. 1992 jeweils 8 Monate) war die Dauer des Zivildienstes
verfassungsrechtlich
(Bundesgesetzliche Bestimmung in Verfassungsrang)
abgesichert?
4.
Wenn nein, wieso nicht?
5.
Seit der Zivildienst länger dauert als der Wehrdienst,
ist da die Dauer des
Zivildienstes
verfassungsrechtlich abgesichert.
6.
Wenn ja, wieso?