2635/J XXII. GP
Eingelangt am 04.02.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Kaipel
und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Auswirkungen der
Vergabepraxis der Bundesbeschaffungs-Gesellschaft
m.b.H. (BBG) auf die österreichische Wirtschaft und den Arbeitsmarkt
Die kritischen Stimmen gegen die
Vergabepraxis der zentralistischen Bundesbeschaffungs-
Gesellschaft (BBG)
mehren sich rasant und werden immer lauter. Die Liste jener Unterneh-
men, die sich z.B. aufgrund der von der BBG
vorgegebenen Mindestumsätze nun gar nicht
mehr an Ausschreibungen beteiligen können, wird immer länger.
Unternehmen, die noch bis
vor kurzem Bundesdienststellen zur vollsten Zufriedenheit aller belieferten,
werden nun von
der BBG sang- und klanglos übergangen.
Dramatische Umsatzeinbrüche mit anschließendem
Arbeitskräfteabbau sind die Folge. Angesichts der gegenwärtigen
Rekordarbeitslosigkeit ist es
unverantwortlich, dass die dem Finanzminister zu 100 Prozent unterstehende
BBG aktiv und
vehement ein Arbeitsplatzvernichtungsprogramm fährt.
Nach dem sang- und
klanglos gescheiterten Staats-Schuldenabbau, einer
Rekordarbeitslosigkeit
steht die Bundesregierung auch vor dem Scheitern ihrer von Anfang an
vermurksten und von ÖVP
und FPÖ im Parlament ohne Nachdenken über die negativen
Auswirkungen für Volkswirtschaft und Beschäftigung durchgedrückten
zentralistischen
Bundesbeschaffung. Nicht nur, dass in der
Praxis immer mehr Einkäufer von
Bundesdienststellen nicht mehr bereit sind,
sich und ihre jeweilige Anstalt von der BBG
gängeln, schikanieren, bürokratisieren, bevormunden und blockieren zu lassen
und immer
mehr Einkäufe einfach an der BBG
vorbei abwickeln - weil ein sinnvolles
Beschaffungswesen (besonders bei
Lebensmitteln) ansonsten nicht mehr möglich ist - ,
kommt die BBG-Praxis auch juristisch
immer mehr unter Beschuss:
Nach einhelliger Rechtsmeinung ist die Praxis der BBG, bei
der Ausschreibung so genannte
Warenkörbe zu erstellen, vergaberechtlich
problematisch. Denn die Ausschreibung von War-
enkörben führt zu intransparenten
Ergebnissen und verletzt das Wettbewerbsprinzip. Indem
die Auftragnehmer für den Warenkorb
Mischpreise bieten, haben sie die Möglichkeit, bei ein-
zelnen Waren Aufschläge zu machen, bei anderen Waren können sie hingegen
bewusst einen
„Kampfpreis" wählen. Dadurch werden Auftragnehmer begünstigt, die
über eine breite Pro-
duktpalette verfügen. Übergangene Bieter sind daher gut beraten, einen
Nachprüfungsantrag
beim Bundesvergabeamt einzubringen.
Angesichts des geschilderten Sachverhaltes
und in Ergänzung der bisherigen Anfragen zum
Thema Bundesbeschaffung an den Herrn
Finanzminister richten die unterzeichneten Abgeord-
neten an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende
Anfrage
1. Wieviele Unternehmen, die unmittelbar vor Wirksamwerden des
BBG-Systems
Bundesdienststellen
belieferten, haben von der BBG keine Aufträge mehr bekommen?
2.
Wieviele Unternehmen, die unmittelbar vor Wirksamwerden des BBG-Systems
Bundesdienststellen
belieferten, haben im Durchschnitt welche Umsatzeinbußen
erlitten,
da sie von der BBG keine Aufträge mehr bekommen haben?
3.
Wieviele dieser Firmen, die unmittelbar vor Wirksamwerden
des BBG-Systems
Bundesdienststellen
belieferten, waren nach der entsprechenden EU-Definition für
KMUs
aus dem Jahre 2003 Mittelunternehmen nach Umsatz und wie viele nach der
Beschäftigtenzahl,
wie viele Betriebe waren Kleinunternehmen nach Umsatz und wie
viele
nach der Beschäftigtenzahl und wie viele Betriebe waren Kleinstunternehmen
nach Umsatz und wie
viele nach der Beschäftigtenzahl?
4.
Wieviele Unternehmen belieferten jeweils pro Jahr
Bundesdienststellen in den
einzelnen
Jahren seit 1990? (Die jeweilige Anzahl bitte nach Jahren
getrennt
aufschlüsseln.)
5.
Falls Sie
keine Zahlen nennen können: Warum
haben Sie diese Daten nicht
recherchieren
lassen? Weil es Sie nicht interessiert? Wenn nein, warum nicht? Wenn
ja,
werden Sie raschest diese negativen BBG-Auswirkungen auf die österreichische
Wirtschaft
untersuchen und dem Nationalrat zukommen lassen? Bis wann können Sie
dem Nationalrat diese Daten mitteilen?
6.
Wieviele
Menschen haben aufgrund der zentralistischen und
Großbetriebe
bevorzugenden
BBG-Vergabe-Praxis ihren Arbeitsplatz bei jenen Firmen verloren, die
jetzt keine
Bundesdienststellen mehr beliefern können?
7.
Falls Sie keine Zahlen und auch keine geschätzten
Annäherungswerte nennen können:
Warum haben Sie diese negativen Auswirkungen der BBG auf den Arbeitsmarkt nicht
untersuchen lassen? Weil es Sie nicht interessiert? Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja,
werden
Sie raschest diese negativen BBG-Auswirkungen untersuchen und dem
Nationalrat
zukommen lassen? Bis wann können Sie dem Nationalrat diese Daten
mitteilen?
8.
Wie beurteilen Sie die in obiger Sachverhaltsdarstellung
wiedergegebene Rechts-
meinung betreffend
vergaberechtlicher Probleme?
9.
Werden Sie auf den Finanzminister dahingehend einwirken,
damit dieser die BBG
auffordert,
künftig keine so genannten Warenkörbe mehr auszuschreiben, damit
intransparente
Ergebnisse und Verletzungen des Wettbewerbsprinzips schleunigst
abgestellt
werden? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?
10.
Werden
Sie alle bisher von der BBG
übergangenen Bieter
raschest darüber
informieren,
dass sie einen Nachprüfungsantrag beim Bundesvergabeamt einbringen
können? Wenn ja, wann
und wie und welche Firmen? Wenn nein, warum nicht?
11.
Sind Sie selbst bereit, diese Praxis der BBG, Warenkörbe
auszuschreiben, beim Bun-
desvergabeamt
überprüfen zu lassen? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum
nicht?
12.
Werden Sie dem Nationalrat das Ergebnis dieser
Überprüfung umgehend zukommen
lassen? Wenn nein,
warum nicht?
13.
Wieviele von der BBG bei Auftragsvergaben nicht
berücksichtigte Bieter haben
bereits einen
Nachprüfungsantrag beim Bundesvergabeamt eingebracht?