2636/J XXII. GP
Eingelangt am 10.02.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Internationaler Katastrophenfonds der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 25.1. im Ministerrat die
Einrichtung eines internationalen
Katastrophenfonds
beschlossen, der mit 100 Mio. Euro dotiert werden soll. Lt.
Bundeskanzler Schüssel soll dieser Fonds für
Maßnahmen zur Vorbeugung gegen
Katastrophen wie auch zur Beseitigung von Schäden zur Verfügung stehen. Offen
blieb die
Frage, ob dieser Fonds auch zur Hilfe für bei einer Katastrophe im Ausland zu
Schaden
gekommene ÖsterreicherInnen eingesetzt werden soll und aus welchen
Mitteln dieser Fonds
bedeckt werden soll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1)
Aus welchen Mitteln soll dieser Fonds bedeckt werden?
2)
Wird dieser Fonds im Bundeskanzleramt angesiedelt?
3)
Von wem soll er verwaltet werden?
4)
Nach
welchen Kriterien werden in Katastrophenfällen Auszahlungen getätigt werden?
5)
Wer wird in Katastrophenfällen über die Auszahlungen
entscheiden?
6)
Sollen Mittel dieses Fonds auch für im Ausland bei
Katastrophen zu Schaden
gekommene
ÖsterreicherInnen eingesetzt werden (etwa Rückhol- und medizinische
Kosten, wenn diese nicht von Versicherung gedeckt sind)?