2638/J XXII. GP
Eingelangt am 10.02.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
Mit 1. Juli 2004 ist das Gesetz zur Elternteilzeit in Kraft getreten. Ob es tatsächlich eine bessere Vereinbarkeit von Kind und Beruf bringt, kann erst beurteilt werden, wenn erste Zahlen über die Inanspruchnahme der Elternteilzeit bekannt sind. Viele Mütter und Väter können diese Regelung nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen oder der Arbeitgeber seine bzw. die Arbeitgeberin ihre Zustimmung verweigert.
Das erste halbe Kalenderjahr nach der Einführung der Elternteilzeit liegt nun vor. Auf Grund der Inanspruchnahme während der ersten sechs Monate ist es bereits möglich zu erkennen in welchem Umfang die Elternteilzeit genutzt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: