2662/J XXII. GP

Eingelangt am 15.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Erwin Spindelberger,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Schließung des Bezirksgerichtes Mürzzuschlag

Am 1. Juli 2002 wurden insgesamt 11 steirische Bezirksgerichte geschlossen. Von dieser Schließungswelle
waren folgende Standorte betroffen: Oberwölz, Neumarkt, Mariazell, Kindberg, Eisenerz, Rottenmann,
Gröbming, Birkfeld, Mureck, Wildon und Eibiswald - nach heftigen Diskussionen wurde Anfang 2004 auch das
Bezirksgericht Bad Aussee geschlossen.

Die Aufgaben des Bezirksgerichts Kindberg wurden damals zum Bezirksgericht Mürzzuschlag verlegt, und
gleichzeitig zugesichert, dass es zu keinen weiteren Schließungen kommen würde, der Gerichtsstandort
Mürzzuschlag also garantiert sei. Nun soll es nach neuesten Plänen des Justizministeriums durch eine Änderung
der Gerichtsorganisation zu neuerlichen Schließungen von Gerichtsstandorten in der Steiermark kommen,
darunter auch Mürzzuschlag!

Angesichts der bisherigen unverantwortlichen Maßnahmen der Bundesregierung zur Ausdünnung des ländlichen
Raumes wie Schließungen von Postämtern, Gendarmerieposten, Finanzämtern, den Verkauf von Buslinien, der
Austrocknung der Gemeindefinanzen durch den Bund etc. wäre die Schließung des Bezirksgerichts in
Mürzzuschlag ein massiver Wortbruch und eine weitere unzumutbare Belastung für die Menschen, die in dieser
Region leben.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher - auch in Ergänzung der Anfrage 2631/J der Abgeordneten Anita
Fleckl, Genossinnen und Genossen vom 4. Februar 2005 - an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.                               Stimmt die uns zugegangene Information, dass es im Zuge einer Neuorganisation des Österreichischen Gerichtswesens in
der Steiermark zu massiven Änderungen bzw. Reduzierungen der bestehenden Gerichtsstandorte kommen soll?

2.                               Wenn ja, von wem stammen diese Pläne und welchen konkreten Inhalt haben diese?

3.                               Entspricht es weiters den Tatsachen, dass es im Justizministerium Überlegungen, Pläne etc. gibt, unter
anderem das Bezirksgericht Mürzzuschlag zu schließen?

4.               Wie sieht konkret die weitere Vorgehensweise Ihres Ministeriums in dieser Angelegenheit aus und welche
konkreten Ziele verfolgen Sie damit?

5.                               Wer wird bei den weiteren Schritten wie beteiligt sein?

6.                               Bis wann sollen diese Pläne in die Realität umgesetzt sein?

7.                               Wie beurteilen Sie das seinerzeitig der Bevölkerung gegebene Versprechen, dass nach der Schließung des
Bezirksgerichts in Kindberg jenes in Mürzzuschlag nicht geschlossen werden würde?

8.               Teilen Sie die Auffassung, dass eine Schließung des Bezirksgerichtes Mürzzuschlag den Zugang zum
Recht für die betroffene Bevölkerung aus dem Umkreis von Mürzzuschlag auf schwerwiegende Weise
verschlechtern würde? Wenn ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus? Wenn nein, warum nicht?