2662/J XXII. GP
Eingelangt am
15.02.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Erwin Spindelberger,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Schließung des Bezirksgerichtes Mürzzuschlag
Am 1. Juli 2002 wurden insgesamt 11
steirische Bezirksgerichte geschlossen. Von dieser Schließungswelle
waren folgende Standorte
betroffen: Oberwölz, Neumarkt, Mariazell, Kindberg, Eisenerz, Rottenmann,
Gröbming,
Birkfeld, Mureck, Wildon und Eibiswald - nach heftigen Diskussionen wurde
Anfang 2004 auch das
Bezirksgericht
Bad Aussee geschlossen.
Die Aufgaben des Bezirksgerichts Kindberg wurden damals zum
Bezirksgericht Mürzzuschlag verlegt, und
gleichzeitig zugesichert, dass es zu keinen
weiteren Schließungen kommen würde, der Gerichtsstandort
Mürzzuschlag also garantiert sei. Nun soll es nach neuesten Plänen des
Justizministeriums durch eine Änderung
der Gerichtsorganisation zu neuerlichen
Schließungen von Gerichtsstandorten in der Steiermark kommen,
darunter auch Mürzzuschlag!
Angesichts der bisherigen
unverantwortlichen Maßnahmen der Bundesregierung zur Ausdünnung des ländlichen
Raumes wie Schließungen von
Postämtern, Gendarmerieposten, Finanzämtern, den Verkauf von Buslinien, der
Austrocknung der Gemeindefinanzen durch den
Bund etc. wäre die Schließung des Bezirksgerichts in
Mürzzuschlag ein massiver Wortbruch und eine weitere unzumutbare
Belastung für die Menschen, die in dieser
Region leben.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher - auch in Ergänzung der Anfrage 2631/J der Abgeordneten
Anita
Fleckl, Genossinnen und Genossen vom 4. Februar 2005 - an die Bundesministerin
für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Stimmt
die uns zugegangene Information, dass es im Zuge einer Neuorganisation des
Österreichischen Gerichtswesens in
der Steiermark zu massiven Änderungen bzw. Reduzierungen der bestehenden
Gerichtsstandorte kommen soll?
2.
Wenn
ja, von wem stammen diese Pläne und welchen konkreten Inhalt haben diese?
3.
Entspricht
es weiters den Tatsachen, dass es im Justizministerium Überlegungen, Pläne etc.
gibt, unter
anderem das
Bezirksgericht Mürzzuschlag zu schließen?
4.
Wie
sieht konkret die weitere Vorgehensweise Ihres Ministeriums in dieser
Angelegenheit aus und welche
konkreten Ziele
verfolgen Sie damit?
5.
Wer
wird bei den weiteren Schritten wie beteiligt sein?
6.
Bis
wann sollen diese Pläne in die Realität umgesetzt sein?
7.
Wie
beurteilen Sie das seinerzeitig der Bevölkerung gegebene Versprechen, dass nach
der Schließung des
Bezirksgerichts
in Kindberg jenes in Mürzzuschlag nicht geschlossen werden würde?
8.
Teilen
Sie die Auffassung, dass eine Schließung des Bezirksgerichtes Mürzzuschlag den
Zugang zum
Recht für die
betroffene Bevölkerung aus dem Umkreis von Mürzzuschlag auf schwerwiegende
Weise
verschlechtern
würde? Wenn ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus? Wenn nein, warum nicht?