2663/J XXII. GP

Eingelangt am 15.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend „Verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel (NEM) - Doping- und

Gesundheitsrisiko - Behörden und Kontrollen 2004"

Verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel (z.B. mit anabolen Steroiden wie Nandrolon) sind

weiterhin für positive Dopingbefunde in Österreich wie auch in anderen Ländern

verantwortlich. Aktuell in Österreich ist es der Fall des Skirennläufers Hans Knauss, der zu

einer heftigen und äußerst widersprüchlichen Diskussion ein Österreich geführt hat.

Die Diskussion über Doping im Sport wird in Österreich durch Sportfunktionäre, Sportler und

Sportjournalisten äußerst widersprüchlich bis hin zur Peinlichkeit geführt. Geführt wird sie

nur, wenn Spitzensportler - Helden des Medienzeitalters - davon betroffen sind.

Eine ernsthafte öffentliche Diskussion über Anabolikamissbrauch in Fitnessstudios etc. ist in

Österreich noch nie geführt worden, obwohl im Fitnessbereich die meisten Missbräuche

passieren.

Die Diskussion der letzten Wochen über Doping und verunreinigte

Nahrungsergänzungsmittel lief beispielsweise unter den Schlagworten „unschuldige Sportler,

Bürokratie bei Dopingkontrollen, keine Aufklärung über Doping, Kriminalisierung von

Sportlern, Dopinganwendung unter ärztlicher Aufsicht, menschenrechtswidrige Sperren von

Sportler etc."

In der AB 16.08.2004 XXII.GP 1895 wurden diesbezügliche dopingrelevante Fragen (mit
Stichtag 31.05.2004) nur teilweise beantwortet. So dass diese Fragen neuerlich gestellt
werden.

Auszug aus dem Interview mit dem Leiter des Dopinglabors von Lausanne Martial
Saugy in der NZZ:

Herr Saugy, im Urin des österreichischen Skifahrers Hans Knauss wurde Nandrolon
gefunden. Der Athlet verweist auf ein möglicherweise kontaminiertes Supplement. Ist das
plausibel?

Nandrolon ist eine Substanz, die tatsächlich häufig als Verunreinigung in
Nahrungsergänzungsmitteln auftaucht. Die Dopingbehörden hören das zwar nicht gerne,
aber es wurden schon oft bei Athleten tiefe Konzentrationen von Nandrolon nachgewiesen,
die glaubhaft mit einer Kontamination erklärt werden konnten. Die verunreinigten
Substanzen stammen meist aus den USA, und sie wurden häufig per Internet bestellt."

Diese Athleten sind also unschuldig?

„Im Prinzip ja. Aber das Problem ist seit Jahren bekannt, und im Spitzensport wird sehr breit
darüber informiert. Deshalb stellen sich die Dopingbehörden auf den Standpunkt, dass die
Athleten
für ihr Tun verantwortlich sind. Wird im Körper eines Sportlers Nandrolon
nachgewiesen, gilt dieser als gedopt. Die übliche Sanktion dafür ist eine zweijährige Sperre.


Ich finde es verwunderlich, dass ein Mitglied des doch sehr professionellen österreichischen
Skiteams ein dubioses Produkt einnimmt."

Bei Knauss wurden 4,2 Nanogramm der Substanz gefunden. Was bedeutet das?
„Das ist wenig, der Grenzwert liegt bei 2,0 Nanogramm. Allerdings gibt es keine Relation
zwischen dem, was man im Urin findet, und einem allfälligen Dopingeffekt. Da wir
Abbauprodukte nachweisen, ist der Zeitpunkt der Kontrolle entscheidend. Wenn jemand
Nandrolon in Pillenform schluckt, wird der Wert einige Stunden nach der Einnahme hoch
sein. Nach zwei bis sechs Tagen wird man aber keine Abbauprodukte mehr finden. Mit der
Urinanalyse begeben wir uns quasi auf die Ebene der Erinnerung des Körpers. Wir stellen
fest, was einmal verabreicht wurde. Aber wir können nichts über dessen Wirkung aussagen."

Kann der bei Knauss gemessene Wert durch ein kontaminiertes Supplement entstehen?
„Ja. Wenn jemand täglich Kreatin mit sehr wenig Nandrolon schluckt, kann man im Urin 4
bis 10 Nanogramm messen. Die Verunreinigungen entstehen übrigens nicht immer zufällig.
Oft wird absichtlich etwas beigemischt, um die Wirksamkeit eines Produkts zu steigern.
Kreatin ist im Sport immer noch verbreitet, obwohl ich bezweifle, dass es die erwünschte
Wirkung hat. Wenn man ein solches Produkt nimmt, ist die Versuchung groß, nach der
möglichst effizienten Formel zu suchen. "
(NZZ 20.12.2004)

Auszug aus dem SN-Interview mit ÖSV-Präsident Schröcksnadel:

SN: Stichwort Dopingsperre für den Abfahrer Hans Knauss. Viele Leute fragen sich, ist er
der Einzige, der solche Nahrungsergänzungsmittel genommen hat, oder ob er ungeschickt
war.

Schröcksnadel: Knauss war überhaupt nicht ungeschickt. Nahrungsergänzungsmittel muss
man nehmen. Der Körper eines Rennläufers braucht sie. Jeder muss gut ernährt sein und
zusätzlich Vitamine, Kohlenhydrate, Aminosäuren und vieles andere mehr zu sich nehmen.
Das ist eine völlig normale Geschichte. Man darf
nur keine Mittel nehmen, die im
Dopingbereich angesiedelt sind. Aber beim Knauss war es wieder anders. Denn wenn
Rahmen des Erlaubten. Das ist die Sache der jeweiligen Ärzte und Betreuer. Wir haben im
Verband allerdings die Frau Doktor Auer, und jeder Athlet, der im Zweifel ist, kann sie um
Rat fragen.

SN: Sind die derzeitigen Dopingkontrollen ausreichend?

Schröcksnadel: Die Frage lautet eher, ob die Dopingkontrollen im Moment nicht zu weit
reichend sind. Wenn etwas gefunden wird, so spielt sich doch alles immer nur in einem
Grenzbereich ab. Es ist doch nicht so, dass ein Rennläufer bewusst ein Dopingmittel nimmt,
um sich damit einen unerlaubten Vorteil zu verschaffen. Aber es muss die Frage erlaubt sein,
ob das, was ein normaler Mensch machen darf, nicht auch für einen Athleten gestattet sein
sollte."
(Salzburger Nachrichten 20.01.2005)

Auszug aus dem Kurierinterview mit Gunnar Prokop:

„Ja, ja, diese Dopingliste. Die sollten lieber, anstatt das viele Geld in die unzähligen
Kontroll-Verfahren zu stecken, für eine umfassende Aufklärung sorgen. Ziel muss es doch
sein, mündige Athleten zu schaffen, die mit ihren Teams und mit ihren Ärzten vernünftig
beratschlagen und Lösungen suchen können und dürfen. "

Das bedeutet, Sie plädieren für die Freigabe von Doping unter ärztlicher Kontrolle?


„Ich will es so formulieren: Wenn man etwas nicht in den Griff bekommt, dann ist es wohl
besser, ihm freien Lauf zu lassen. Und die Doping-Problematik ist offenbar nicht in den Griff
zu bekommen."

Was soll Ihrer Meinung nach also geschehen?

Wäre Doping erlaubt, dann könnte der Sportler unter ärztlicher Aufsicht so viel gebrauchen,
dass es seiner Gesundheit nicht schadet. Das ist doch nichts anderes als beim Alkohol. Den
verbietet auch keiner, und wenn man zu viel davon erwischt, ist er gesundheitsschädlich.
Oder wie bei den Medikamenten: Eine Tablette hilft dir, 10 bringen dich vielleicht um.
Deshalb sage ich: Man muss aufklären, nicht verfolgen." (Kurier 03.01.2005)
Mit den Arzneimittelgesetznovellen 2002 und 2004 wurden einerseits konkrete
Antidopingbestimmungen geschaffen, sowie andererseits Kontroll- und
Behördendefizite beim Verkauf von verunreinigten NEM im LM-Handel und
Sportartikelhandel beseitigt. Über die Vollziehung und die Ergebnisse der Kontrollen
nach den beiden AMG-Novellen, gibt es noch keine gesicherten Daten.

In den erläuternden Bemerkungen zur AMG-Novelle 2004 wurden Defizite im AMG

eingestanden:

„Produkte, die als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, die

Dopingmittel beinhalten und daher als Arzneimittel einzustufen sind, werden jedoch auch in

Sportgeschäften und Supermärkten vertrieben. In diesem Bereich fehlt bislang eine

entsprechende Kontroll- und Beschlagnahmemöglichkeit."

Nicht gelöst wurde durch den Gesetzgeber bislang die Vertriebsproblematik (z.B. Verkauf
von NEM über das Internet). Eine Marktbeobachtung mit dem Recht der Probennahme
hinsichtlich der im Internet angebotenen Arzneimittel, Lebensmittel,
Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte durch Behörden bzw. beauftragte
Sachverständige wurde bis dato nicht eingerichtet.

Nicht gelöst sind europaweit auch Abgrenzungs- und Einstufungsfragen, die letztendlich
Auswirkungen auf Behördenzuständigkeit und Kontrollen haben. Zu klären ist wann ein
Arzneimittel, ein Nahrungsergänzungsmittel oder ein Medizinprodukt vorliegt.

Bestellungen über das Internet von (verunreinigten) Nahrungsergänzungsmitteln oder
Anabolika durch Fitnessinstitute, Sportverbände, Lebensmittelhändler oder andere Vertreiber
(z.B. Sportartikelhändler) sowie von Privaten (z.B. Sportlern) sind nicht nur für die
Zollbehörden (Zollfahndung) ein großes Problem, sondern zunehmend auch für die Sport-
und Gesundheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten.

Zahlreiche Homepages bzw. Webshops bieten illegale Präparate (z.B. verfälschte
Arzneimittel, Drogen, Anabolika sowie verunreinigte NEM) an, bei denen schwerwiegende
gesundheitliche Nebenwirkungen sowie zudem eine Dopingrelevanz für SportlerInnen nicht
ausgeschlossen werden können. Ähnlich die Situation bei den diversen Angeboten der
sogenannten Postfachfirmen.

All diese Angebote stehen meist im absoluten Widerspruch zu den Suchtmittel- und
Arzneimittelgesetze der EU-Mitgliedstaaten bzw. zu den internationalen
Dopingbestimmungen. Herkunftsländer sind vorwiegend die USA, aber auch Spanien,
Niederlande und Tschechien sowie die Slowakei. Die Händler und Hersteller sind teils
kriminell organisiert und bieten ihre Produkte am Schwarzmarkt, über das Internet und über
sonstige Vertriebskanäle an.
Gesendet werden diese Produkte nach Österreich aus dem EU-Ausland oder nach illegalen


Importen (Schmuggel) aus dem EU-Ausland, wobei als Versender meist eine zusätzliche
Postfachfirma auftritt. Direkt zugestellt werden die Bestellungen meist mittels
Eilbriefsendungen - allerdings oft falsch deklariert (z.B. als Vitaminpräparate). Damit wird
u.a. das Arzneiwareneinfuhrgesetz aber auch das Rezeptpflichtgesetz umgangen sowie auch
zollrechtliche Bestimmungen. Verstoßen wird damit natürlich auch gegen das
Versandhandelsverbot für Arzneimittel sowie gegen weitere zentrale Bestimmungen des
Arzneimittelgesetzes.

Mit den Arzneimittelgesetznovellen 2002 und 2004 wurden einerseits
Antidopingbestimmungen geschaffen sowie anderseits Kontroll- und Behördendefizite beim
Verkauf von verunreinigten NEM im LM-Handel und Sportartikelhandel beseitigt. Anabolika
sowie sogenannte verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel werden allerdings weiterhin
illegal produziert, nach Europa importiert, verkauft und verwendet.

Daher ist es unverständlich, dass die Vertriebsproblematik (z.B. Verkauf über das Internet)
bislang nicht gelöst wurde. Eine Marktbeobachtung im Internet verbunden mit dem Recht
Probennahme mit anschließenden Untersuchungen durch die zuständigen Behörden und/oder
beauftragte Sachverständige wurde für Anabolika, Arzneimittel, Lebensmittel,
Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte etc. bis heute weder durch das
Bundeskanzleramt noch durch das BMGF eingerichtet (Internetpolizei).
Das BMI verfügt zwar über Experten zur Cyber-Kriminalität, besondere Aktivitäten gegen
Dopingmissbrauch sind bislang nicht bekannt geworden.

Anders in Italien und anderen Ländern. Hier wird durch Behörden und
Staatsanwaltschaften aktiv eingegriffen.

               Nach Presseberichten hat Mitte November 2004 hat die Staatsanwaltschaft Udine bei
einer Doping-Razzia die Wohnungen von 30 Personen, darunter Radsportlern, und 50
Fitnesszentren durchsuchen lassen. Zwölf Personen wurden wegen illegalen Imports
von Dopingmitteln festgenommen. Verbotene Substanzen im Werte von 200 Mio. €
wurden beschlagnahmt:

               Im Rahmen einer ausgedehnten Anti-Doping-Offensive hat die Staatsanwaltschaft von
Verona eine österreichische Webseite sperren lassen, über welche die Anabolika-
Substanz MET-AD 17-diol zum Verkauf angeboten worden war. Die Substanz wurde
auch von einer britischen und einer amerikanischen Webseite angeboten, diese wurden
ebenfalls gesperrt. Bisher hatten italienische Justizbehörden noch nie derartige
Initiativen gegen ausländische Webseiten ergriffen, berichteten die Medien.

Die Untersuchung war aufgenommen worden, nachdem ein junger Athlet in Besorgnis
erregendem Zustand wegen einer toxischen Hepatitis in ein Spital in Verona eingeliefert
worden war. Die Krankheit hänge mit der Einnahme der verbotenen Substanz
zusammen, berichteten die Ärzte. Im Rahmen der Untersuchung wurde in Verona ein
Kaufmann angezeigt, der dem Athleten das Dopingmittel weiterverkauft hatte.
MET-AD17-diol, das unter anderem das leistungsfördernde Testosteron enthält, ist
stark gesundheitsgefährdend und steht auf der Verbots-Liste der vom IOC verbotenen
Dopingmittel" (APA 27.08.2003).

       „Das Hamburger Zollfahndungsamt hat einen groß angelegten illegalen Anabolika-
Versandhandel aufgedeckt. Wie die Beamten am Freitag mitteilten, soll ein Hamburger
Unternehmen verbotene Dopingmittel "hochgradigprofessionell" bundesweit in
Hochglanzbroschüren angepriesen und in großen Mengen verkauft haben. Auch im


Internet und mit doppelseitigen Anzeigen in Body-Building-Zeitschriften wurde für die
Mittel geworben. Die Anabolika "Stanozolon", "Parabolon" oder "Met-AD17-diol"
enthalten verbotene Muskelaufbau-Präparate.

Die Mittel wurden allerdings nicht heimlich unter dem Ladentisch gedealt, sondern wie
ganz legale Produkte in einem professionellen Versandhandel vertrieben. Die Ware
wurde über eine 0190-Servicenummer bestellt und mit Kreditkarten bezahlt. Der
Versand erfolgte per Paketdienst - auf Wunsch sogar per 48-Stunden-Expresslieferung.
In den vergangenen zwei Wochen wurden über 400 Paketsendungen der Firma im
Gesamtwert von 70.000 Euro abgefangen. Zollfahndung und Staatsanwaltschaft gehen
davon aus, dass die Firma in Deutschland Millionenumsätze gemacht hat.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stralsund ermittelt das Zollfahndungsamt Hamburg
(Dienstsitz Rostock) jetzt gegen die Verantwortlichen der Vertreiber-Firma wegen eines
Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Auf der britischen Isle of
Man hat das
Unternehmen seinen Sitz. Der Firmenserver, von der aus die Homepage ans Netz geht,
steht in Sarajevo in Bosnien-Herzegowina. Über einen Finanzdienstleister in Hamburg
werden die Zahlungen abgewickelt.
"(APA 960 2004-11-12)

In der AB 1895/ XXII.GP wurde u.a. überraschenderweise dem Fragesteller mitgeteilt, dass
das BKA in mehreren diesbezüglichen Fällen ermittelt und Ermittlungsergebnisse von
Interpol noch abgewartet werden müssen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Personen des Bundeskanzleramtes waren 2004 als Organe im Sinne von § 68a
AMG tätig (Aufschlüsselung der Personenanzahl)? Wie viele sind es 2005?

2.              Wie viele beauftragte Sachverständige waren 2004 im Sinne von § 68a AMG tätig
(Aufschlüsselung der Personenanzahl)? Wie viele sind es 2005?

3.              Wie viele Kontrollen wurden 2004 in Räumen von Vereinen oder anderen juristischen
oder natürlichen Personen, die der Ausübung des Sports oder der Förderung der
Gesundheit oder Fitness gewidmet sind oder bei Sportveranstaltungen, Wettkämpfen (z.B.
Fitnessstudios, Sportplätze und Sporteinrichtungen) durchgeführt (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Örtlichkeiten und Bundesländer)?

Wie viele davon konkret in Fitnessstudios?

Wer führte dabei konkret diese Kontrollen jeweils durch?

4.      Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen? Welche Maßnahmen und Sanktionen
wurden aufgrund jeweils welcher Rechtsgrundlage ergriffen?

5.              Wie viele und welche Nahrungsergänzungsmittelproben wurden 2004 in Räumen von
Vereinen oder anderen juristischen oder natürlichen Personen, die der Ausübung des
Sports oder der Förderung der Gesundheit oder Fitness gewidmet sind oder bei
Sportveranstaltungen, Wettkämpfen (z.B. Fitnessstudios, Sportplätze und
Sporteinrichtungen) gezogen (Ersuche um Aufschlüsselung auf NEM, Örtlichkeiten und
Bundesländer)?

a.    Wie viele davon konkret in Fitnessstudios?

b.   Durch wen wurden dabei konkret die Proben gezogen?

 


6.             Wie viele und welche Nahrungsergänzungsmittelproben, die in Räumen von Vereinen
oder anderen juristischen oder natürlichen Personen, die der Ausübung des Sports oder
der Förderung der Gesundheit oder Fitness gewidmet sind oder bei Sportveranstaltungen,
Wettkämpfen (z.B. Fitnessstudios, Sportplätze und Sporteinrichtungen) gezogen wurden,
wurden 2004 auf Prohormone und andere verbotene Stoffe untersucht (Ersuche um
Aufschlüsselung auf NEM, Chargennummer, Örtlichkeiten und Bundesländer)?

7.             Welche Prohormone und sonstige „verbotene" Stoffe wurden bei den Untersuchungen in
diesen NEM nachgewiesen (ersuche um namentliche Bekanntgabe der NEM, Stoffe und
jeweils Chargennummer, sowie Herkunftsland)? Wo, wie und von wem wurden diese
NEM verkauft?

8.             In wie vielen Fällen und bei welchen NEM wurden Prohormone etc. oder sonstige
verbotene Stoffe im Rahmen dieser Untersuchungen festgestellt (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der einzelnen NEM, Chargennummer, Prohormone und sonstige verbotene
Stoffe, sowie Herkunftsland)?

9.             Welche konkreten behördlichen Maßnahmen wurden 2004 aufgrund dieser
Untersuchungsergebnisse nun durch das BKA ergriffen? Wie viele Anzeigen wurden
erstattet?

10.      Wie viele Hausdurchsuchungen wurden beantragt? Wie viele durchgeführt?

11.      Wurden in der Folge Produkte bescheidmäßig beschlagnahmt, ein Rückruf angeordnet
oder ein Untersagungsbescheid ausgesprochen?

Wenn nein, warum nicht?

12.      Wenn ja, wer bzw. welche Behörde hat diese Maßnahmen (z.B. Anzeigen) bzw.
Bescheide aufgrund welcher Rechtsgrundlage erlassen (ersuche um namentliche
Bekanntgabe der zuständigen Behörde, Rechtsgrundlage, betroffene NEM und deren
Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

13.      Wie viele dieser Bescheide erwuchsen in Rechtskraft? Gegen wie viele dieser Bescheide
wurde ein Rechtsmittel ergriffen? Wie viele dieser Verfahren sind abgeschlossen, wie
viele noch offen?

14.      Wurde bei diesen Kontrollen und Untersuchungen von NEM (siehe Fragen 5 -8) auch die
Einhaltung der Lebensmittelkennzeichnung - VO und Bestimmungen der Fertigpackungs-
Verordnung überprüft?

Wenn nein, warum nicht?

15.      Wenn ja, wie fielen diese Überprüfungen aus? Welche behördlichen Maßnahmen mussten
ergriffen werden?

16.      Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 6a Rezeptpflichtgesetz wurden von den
zuständigen Behörden bzw. Sachverständigen 2004 erstattet (Aufschlüsselung
Landesgerichte bzw. StA)?

17.      Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?


18.       Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 84 a Arzneimittelgesetz (AMG) wurden von den
zuständigen Behörden bzw. Sachverständigen 2004 erstattet (Aufschlüsselung auf
Gerichte bzw. StA)?

19.       Wurden auch Anzeigen nach dem StGB erstattet (z.B. Gesundheitsgefährdung)?
Wenn ja, wie viele?

20.  Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Strafanzeigen (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

21.  Wie viele Anzeigen wurden von den zuständigen Behörden bzw. Sachverständigen 2004
nach § 84 b Arzneimittelgesetz (AMG) Anzeigen erstattet (Aufschlüsselung auf BH)?

22.  Sind die in der AB 1895 XXII.GP vom 16.08.2004 angeführten Aktionen des
Bundeskriminalamtes bereits abgeschlossen?

23.  Wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt, welche Maßnahmen wurden durch die
Sicherheitsbehörden (z.B. Bundeskriminalamt) in Österreich und in den anderen Staaten
ergriffen?

24.  Ist das, mehrere Produkte umfassende Verfahren aus verschiedenen Herkunftsländern mit
dem Verdacht des zusätzlichen Betruges (verfälschte Produkte) bereits abgeschlossen?
Wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens?

25.  Welche weiteren Länder betraf dies?

26.  Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Strafanzeigen (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

27.  Wurden 2004 im Auftrag von anerkannten Sportverbänden (BSO) auf Anabolika,
Prohormone etc. untersucht?

a.    Welche Produkte und wie viele Chargen der einzelnen Produkte wurden dabei jeweils
untersucht?

b.   Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn ja, welche NEM mit welcher Chargennummer wurden untersucht?

d.    Welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen (Aufschlüsselung auf NEM und
Chargennummer)?

e.    In wie vielen Untersuchungen von NEM wurden Dopingstoffe und sonstige verbotene
Stoffe festgestellten bzw. nachgewiesen?

f.     Welche Stoffe bzw. welche Überschreitungen wurden nachgewiesen?

g.    Welche NEM betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der NEM und
Chargennummer)?

h.   Welche Maßnahmen wurden durch die betroffenen Sportverbände vorgenommen?
i.   Welche konkreten Maßnahmen wurden daher durch die dafür zuständigen Behörden

des BMÖLS bzw. des BKA nach § 68 AMG vorgenommen?

j.   Wurden diese NEM im Anti-Doping Labor im Austrian Research Center untersucht?
k.   Wenn nein, wo dann?

28. Wie beurteilt das BKA das Doping- und Gesundheitsrisiko von (verunreinigten) NEM für
SportlerInnen in Anbetracht der immer wieder auftretenden Dopingfälle und der


mindestens seit über 5 Jahren vorliegenden, medizinischen sowie toxikologischen
Erkenntnissen (z.B. IOC-Studie)?

29. Gibt es eine offizielle Empfehlung oder Nichtempfehlung des Sportressorts (BKA) zur
Verwendung von NEM etc. für Leistungssportler?

Wenn ja, wie lauten diese Empfehlungen?

30.  Welche Haltung nimmt das BKA - als Sportministerium - generell gegenüber NEM für
Leistungs-, Amateur- und Freizeitsportler ein?

31.  Sind Sie ebenfalls der Auffassung wie ÖSV Präsident Schröcksnadel, dass Sportler
Nahrungsergänzungsmittel nehmen müssen (SN-Interview)?

32.  Halten Sie es für weiterhin zulässig, dass Sportvereine oder Sportverbände den Kauf von
NEM über Sportförderungsmittel (z.B. Bundessportförderung) finanzieren und
abrechnen? Wenn nein, warum nicht?

33.       Ist Ihnen als ressortverantwortlicher Bundesminister bekannt, welche Sportverbände, die
der BSO angehören, ihren SportlerInnen die Einnahme von NEM empfehlen (Ersuche um
Aufschlüsselung dieser Verbände und Bekanntgabe der NEM)?

34.  Wer hat aus Sicht des Ressorts in Sportverbänden die NEM ihren SportlerInnen
empfehlen, die Unbedenklichkeit von NEM zu kontrollieren? Der Sportler oder der
Verband? Wie kann verhindert werden, dass ein dubioses Produkt eingenommen wird?

35.  Welche Haltung nimmt Ihr Ressort zu derartigen Empfehlungen von Sportvereinen und
Sportverbänden ein?

36.  Teilen Sie die Auffassung von Gunnar Prokop, dass in den Verbänden und/oder Vereinen
zu wenig Aufklärung über Doping erfolgt?

37.  Wenn nein, wie erfolgt in Österreich konkret die Aufklärung über Doping durch das
BKA, die BSO und die Sportverbände?

38.  Teilen Sie die Ansicht von Gunnar Prokop, dass Doping erlaubt und unter ärztlicher
Aufsicht - ohne dass es der Gesundheit schadet - angewandt werden sollte?

39.       Haben alle Sportverbände Anti-Dopingbeauftragte bestellt?

40.  Wenn ja, wie werden Sie ausgebildet? Welche Mittel stehen diesen zur Verfügung?

41.  Wie viele Sportler/Innen haben sich jeweils nach einem positiven Dopingbefund im Jahr
2004 auf ein NEM berufen (ersuche um Aufschlüsselung der Anzahl der Sportler und
zuständiger Sportverband)?

42.  Zu welchen Konsequenzen (z.B. Sperre) bei den SportlerInnen führten jeweils diese
positiven Dopingbefunde?

43.  Welche Maßnahmen wurden gegenüber Hersteller, Importeure oder Händler von NEM
bzw. gegenüber Sportverbänden durch die dafür zuständigen Behörden bzw. beauftragten


Sachverständigen des BKA ergriffen, wenn ausschließlich, die von Ihnen erworbenen
NEM verunreinigt waren und zu einem positiven Dopingbefund führten?

44. Wurden 2004 durch die zuständigen Behörden bzw. beauftragten Sachverständigen des
BKA Web-Seiten (Online-Anbieter) beobachtet und kontrolliert, in denen Dopingmittel,
Arzneimittel, Tierarzneimittel, Anabolika oder (verunreinigte) Nahrungsergänzungsmittel
angeboten und in weiterer Folge eingeführt bzw. in Österreich in Verkehr gebracht
wurden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.   Wenn ja, zu welchen konkreten Ergebnissen und Schlussfolgerungen führten bislang
diese Kontrollen (Internet-Marktbeobachtung)?

45.  Was erbrachten, die in der AB Nr. 1895 XXII.GP angekündigten Verfahren unter
Einbindung des Bundeskriminalamtes und der Sicherheitsdirektion für Oberösterreich?

46.  Zu welchen Ermittlungsergebnissen gelangte in diesem Zusammenhang Interpol?

47.  Welches Ergebnis erbrachten die in der zit. AB 1895 XXII.GP mitgeteilten Ermittlungen
in anderen Staaten?

48.  Wurden im Rahmen der Aufsicht 2004 auch Probennahmen (d.s. Testkäufe) bei Online-
Anbietern durch Behörden bzw. beauftragte Sachverständigte zum Schutz der
SportlerInnen vor Gesundheitsgefährdung durchgeführt?

49.  Wenn nein, warum nicht? Gibt es eine Rechtsgrundlage, die derartige Probennahmen im
Zuge der Aufsicht nach dem AMG etc. ausschließt?

50.       Wenn ja, welche Websites, Anbieter und Produkte betraf dies konkret und welche
Ergebnisse wurden bei Untersuchungen erzielt (ersuche um Bekanntgabe der Websites,
Anbieter, der Produkte mit Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

51.       Welche Probleme werden zur Zeit grundsätzlich seitens des Ressorts bei elektronischen
Angeboten über das Internet und Bestellungen von Dopingmitteln bzw. von
(verunreinigten) Nahrungsergänzungsmitteln gesehen?

52.  Wie sieht dabei die internationale Zusammenarbeit der Sportbehörden - gerade in
Anbetracht der gesundheitlichen Risiken und der Dopingrelevanz von verunreinigten
Nahrungsergänzungsmitteln - aus?

53.  Wie viele Ermittlungen wurden durch die zuständigen Behörden bzw. beauftragten
Sachverständigen des BKA 2004 hinsichtlich Postfachangebote, Internetangebote
(Websites) und -bestellungen von Dopingmitteln, Anabolika und NEM durchgeführt? Wie
viele durch die zuständigen Sicherheitsbehörden?

54.       Welche Firmen, Websites, Anbieter und Produkte betraf dies konkret (Aufschlüsselung
der Firmen, Websites und Produkte)?

55.       Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen und Ermittlungen? Zu welchen
Konsequenzen und behördlichen Maßnahmen führten diese Ergebnisse?

56.   Gegen welche Bestimmungen wird bzw. wurde nach Bestellungen von Dopingmitteln,


Anabolika und verunreinigten NEM über Internet oder Postfachfirmen nach den
Erkenntnissen des Ressorts bislang verstoßen? Für welche dieser Delikte ist das BKA
zuständig?

57.  Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des BKA 2004 gemeinsam mit dem BMI,
BMGF und dem BMF ergriffen, um den kriminell organisierten Schwarzmarkt für
Anabolika, verunreinigten NEM etc. in Österreich zu bekämpfen? Wie sieht die
angesprochene interne Kooperation aus? Welche Maßnahmen sind 2005 insgesamt
geplant?

58.  Sehen Sie zu diesen dargestellten Problemstellungen einen legislativen Handlungsbedarf?
Wenn ja, was soll geändert und verbessert werden?

59.  Wann soll die in der AB 1895 XXII.GP angekündigte EU-Richtlinie fertig sein? Was soll
in dieser RL konkret geregelt werden? Wie ist der derzeitige Verhandlungsstand auf EU-
Ebene?

60.  Welche Maßnahmen wurden 2004 durch die § 8 Kommission gesetzt?

61.  Liegt der Jahresbericht des IOC-Labors für das Jahr 2003 bereits vor? Wenn ja, wie lautet
dieser? Was sind die wesentlichen Schlussfolgerungen?

a.   Wann wird der Jahresbericht für 2004 vorliegen?

62. Werden Sie - nicht zuletzt aufgrund der letzten Vorfälle - gemeinsam mit der BM für
Gesundheit und Frauen eine umfassende Untersuchung der in Österreich erhältlichen
Nahrungsergänzungsmittel auf Stoffe (nach § 5a AMG) unter Einbeziehung aller
bekannten - legalen wie illegalen - Vertriebswege (z.B. Internet) veranlassen?

a.   Wenn nein, warum nicht?

63. Werden Sie aufgrund der bekannten gesundheits- und dopingrelevanten
Problemstellungen regelmäßig systematische Kontrollen gemeinsam mit der BM für
Gesundheit und Frauen, über die am Markt befindlichen Nahrungsergänzungsmittel unter
Berücksichtigung aller Vertriebswege durchführen, um den Umfang und das Risiko der
kontaminierten Produkte abschätzen und effektiv bekämpfen zu können?

Wenn nein, warum nicht?

64. Werden Sie gemeinsam mit der BM für Gesundheit und Frauen dem Nationalrat eine
Regierungsvorlage vorlegen, mit der die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen
werden, dass bei Nachweis verbotener Stoffe (z.B. Prohormonen) in
Nahrungsergänzungsmittel öffentlich, und zwar unter vollständiger Namensnennung
(Produkt, Marke, Chargennummer, Hersteller, Importeur, etc.), über gesundheitliche
Risken und dopingrelevanz informiert und gewarnt werden kann?

Wenn nein, warum nicht?

65. Werden Sie gemeinsam mit der BM für Gesundheit und Frauen und der Bundesministerin
für Bildung, Wissenschaft und Kultur konkrete Aufklärungsarbeit über die
gesundheitlichen und sportlichen Risken von Dopingmitteln und von mit verbotenen
Stoffen verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln (z.B. Prohormone) in Österreichs
Schulen durchzuführen?

Wenn nein, warum nicht?

 


66. Vertritt auch das BKA die Rechtsauffassung, dass nach der Einnahme von verunreinigten
Nahrungsergänzungsmitteln wegen Dopings gesperrte Sporterlnnen Ihre
Schadenersatzansprüche auf das Produkthaftungsgesetz (PHG) stützen können?

Wenn nein, warum nicht?

67.  Wenn ja, werden Sie darüber die Verbände, Vereine und SportlerInnen informieren, damit
betroffene SportlerInnen und Funktionäre tatsächlich auch über ihre rechtlichen
Möglichkeiten informiert sind?

68.      Wie lautet konkret der Name des NEM, das für die Dopingsperre von Hans Knauss
verantwortlich war?

69.      Wann haben Sie alle Verbände von der Dopingrelevanz dieses Produkts (incl.
Chargennummer) informiert?

70.      Wurde dieses Produkt vom Sportler über Internet, über einen Mittelsmann oder über den
Handel bestellt?

71.      Wurde durch das BKA ein Verfahren nach dem AMG gegenüber dem Importeur oder
inländischen Vertreiber (Handel) eingeleitet?

Wenn nein, warum nicht?

72.      Wie viele Proben dieses Produkts wurden im Zuge der Aufsicht durch die zuständigen
Behörden oder beauftragten Sachverständigen, nach Bekanntgabe des positiven
Dopingfundes von Hans Knauss gezogen? Wie viele von der gleichen Charge?

73.      Liegen bereits Untersuchungsergebnisse vor? Wenn ja, was wurde festgestellt?