2664/J XXII. GP

Eingelangt am 15.02.2005
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Cap, Parnigoni

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Büro für interne Angelegenheiten – Abhörskandal?

 

Am Sonntag, dem 13. Februar 2005, sprach der Kärntner Landeshauptmann von einem Vernichtungsfeldzug einer im Machtrausch befindlichen ÖVP und von einer neuen Spitzelaffäre gegen unbescholtene Bürger. Am Tag danach bezeichnete er das Büro für interne Angelegenheiten im Bundesministerium für Inneres als würdigen Nachfolger der rumänischen Securitate, also einer Polizeieinheit, die mit Mitteln, die bis zu politischen Mord, Entführung und Folter reichten, dem rumänischen Diktator zur Seite stand.

 

Dem liegt zugrunde eine Telefonabhöraktion gegenüber Kärntner Beamten, die als „Zufallstreffer“ ein Telefonat mit Franz Widrich aufnahm, wonach dieser im Auftrag von Landeshauptmann Jörg Haider streng vertrauliche Bieterdetails im Rahmen des Vergabeverfahrens des Projektes Klagenfurter Fußballstadion einer Kärntner Wochenzeitung zuspielte. Dies führte dazu, dass das Büro für interne Angelegenheiten eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen einer ganzen Reihe von Delikten eingebracht wurde: Amtsmissbrauch, Bestechung, Verrat von Amtsgeheimnissen, Weitergabe von Informationen im Vergabeverfahren und illegale Parteienfinanzierung.

 

Weiters gab Landeshauptmann Haider am Montag bekannt, dass insgesamt 32 Personen im Rahmen dieser Untersuchung abgehört wurden, unter anderem sei er als Landeshauptmann, der Finanzlandesreferent Pfeifenberger und der designierte Landesrat Martin Strutz sowie der Hypo-Vorstandschef Wolfgang Kulterer davon betroffen gewesen.

 

Es handelt sich dabei um politisch und rechtlich äußerst brisante Behauptungen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten bitten um eine möglichst konkrete, gesetzeskonforme Beantwortung. Sollten gewisse Fragen aus Gründen des Datenschutzes nicht beantwortet werden können, so ersuchen die unterzeichneten Abgeordneten um eine abstrakte Beantwortung, die personenbezogene Daten (also Namen als Zurechnung zu einem Sachverhalt) auslässt. Es sollte aber aus Gründen einer Fehlinterpretation des Datenschutzes Fragen nicht gänzlich unbeantwortet bleiben, wenn eine abstrakte Beantwortung den Grundrechtsschutz gegenüber einer konkreten Person nicht verletzt.

 

1.      Wann wurden die Erhebungen gegen die Kärntner Beamten eingeleitet, die zu der im Betreff genannten Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien führten?

2.      Aus welchem Anlass wurden diese Erhebungen eingeleitet?

3.      Hat diese Erhebung das Büro für interne Angelegenheiten im BMI durchgeführt?

4.      Welche Stellen waren an den Erhebungen sonst beteiligt?

5.      Ist es im Rahmen dieser Erhebungen zu Telefonüberwachungen gekommen?

6.      Wenn ja, wann wurden diese Telefonüberwachungen im Einzelfall durch die Ratskammer oder den Untersuchungsrichter genehmigt?

7.      Wenn ja, wem gegenüber wurden diese Telefonüberwachungen genehmigt und in Folge durchgeführt?

8.      Wer wurde im Rahmen dieser Telefonüberwachungen, in dem er mit überwachten Personen Telefonate geführt hat, ebenfalls überwacht?

9.      Ist es richtig, dass es dabei zu einem sogenannten Zufallstreffer gekommen ist, wonach eine andere gerichtlich strafbare Handlung durch ein solches Telefonat bekannt wurde?

10.  Wer hat dabei mit wem telefoniert?

11.  Kann dem Abhörprotokoll entnommen werden, dass Franz Widrich vertrauliche Bieterunterlagen aus dem Vergabeverfahren Fußballstadion Klagenfurt an Dritte (möglicherweise eine Kärntner Wochenzeitung) weitergegeben hat, wie dies diverse Medien berichteten?

12.  Kann dem Abhörprotokoll entnommen werden, dass er dabei in einem Auftrag oder nach dem Wunsch einer dritten Person gehandelt hat?

13.  Handelt es sich dabei um den Kärntner Landeshauptmann?

14.  Ist dem Innenministerium bekannt, woher das Büro des Kärntner Landeshauptmannes Teile des Abhörprotokolles erhalten hat, wie dies in der Öffentlichkeit von Haider-Sprecher Stefan Petzner behauptet wird?

15.  Wer verfügt überhaupt über Protokolle dieser Abhöraktion?

16.  Sind diese Protokolle der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft angeschlossen worden?

17.  Wann haben Sie als Ministerin und wann hat Ihr Ministerbüro davon erfahren, dass eine Sachverhaltsdarstellung des Büros für interne Angelegenheiten an die Staatsanwaltschaft Wien in dieser Causa weitergeleitet wurde?

18.  Haben Sie oder Ihr Büro diese Weiterleitung genehmigt?

19.  Ist es richtig, dass die Sachverhaltsdarstellung einer Organisationseinheit des BMI gegen unbekannte Täter die Delikte Amtsmissbrauch, Bestechung, Verrat von Amtsgeheimnissen, Weitergabe von Informationen im Vergabeverfahren und illegale Parteienfinanzierung beinhaltet?

20.  Welcher Sachverhalt / welche Sachverhalte liegen dem Delikt Amtsmissbrauch zugrunde?

21.  Welcher Sachverhalt / welche Sachverhalte liegen dem Delikt Bestechung zugrunde?

22.  Welcher Sachverhalt / welche Sachverhalte liegen dem Delikt Verrat von Amtsgeheimnissen zugrunde?

23.  Welcher Sachverhalt / welche Sachverhalte liegen dem Delikt Weitergabe von Informationen im Vergabeverfahren zugrunde?

24.  Welcher Sachverhalt / welche Sachverhalte liegen dem Delikt illegale Parteienfinanzierung zugrunde?

25.  Welche Partei oder Parteiorganisation wurde dabei finanziert?

26.  In welcher Höhe sind dabei Geldmittel oder geldwerte Vorteile geflossen?

27.  Wer hat die Partei oder die Parteiorganisation finanziert?

28.  Welche Vorteile erwartet sich der Finanzier aus der Finanzierung der Partei oder der Parteiorganisation?

29.  Wie beurteilen Sie den Vergleich Landeshauptmann Haiders, wonach das Büro für interne Angelegenheiten im BMI der rumänischen Securitate entspreche, die nachweisbar schwerste Menschenrechtsverletzungen von Folter bis zum politischen Mord vorgenommen hat?

30.  Was werden Sie unternehmen, um die Ihnen direkt unterstellte Einrichtung von solchen Vorwürfen zu schützen?

31.  Werden Sie gerichtliche Schritte in dieser Angelegenheit ergreifen?

32.  Wenn nein, warum nicht?

33.  Landeshauptmann Haider hat die Auflösung der BIA verlangt. Werden Sie dieser Aufforderung nachkommen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

34.  Ebenfalls hat Landeshauptmann Haider die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen die Bediensteten der BIA gefordert. Wurden bisher solche Disziplinarverfahren eingeleitet? Wenn ja, warum?

35.  Welche Aufgaben nimmt das Büro für interne Angelegenheiten wahr?

36.  Wie viele Personen arbeiten gegenwärtig im Bereich des Büros für interne Angelegenheiten?

37.  Wie viele Untersuchungen hat das Büro seit seiner Einrichtung durchgeführt?

38.  Welche Ergebnisse brachten diese Untersuchungen?

39.  Wie viele Sachverhaltsdarstellungen wurden an die Staatsanwaltschaft aufgrund solcher Untersuchungen übermittelt?

40.  Wer kontrolliert die Aktivitäten der Mitarbeiter der BIA?

41.  Wie sieht diese Kontrolle konkret aus?

42.  Hat diese Kontrolle schon Fehlverhalten des Büros ergeben?

43.  Wenn ja, welche?

44.  Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

45.  Wie viele Abhöraktionen hat das Büro für interne Angelegenheiten bereits bei der Ratskammer oder beim Untersuchungsrichter beantragt?

46.  Wurden Abhöraktionen ohne richterliche Genehmigung durchgeführt?

47.  Wenn ja, warum?

48.  Wenn ja, gegen wen?

49.  Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Abhörungen jeweils?