2666/J XXII. GP
Eingelangt am 15.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Abfrageberechtigungen nach dem Meldegesetz IV"
In den AB 1541
und 1731 XXII.GP wurden zu den sonstigen Abfragenberechtigten, der
Anzahl und zu rechtlichen Vollzugsfragen
für das Jahr 2003 Stellung genommen. Einige
Antworten waren nicht nachvollziehbar, andere wiederum nicht
beantwortet. So wird
beispielsweise von den Fragestellern die Auffassung nicht geteilt, dass eine
präventive
Prüfung sonstiger Abfrageberechtigter an
datenschutzrechtliche Grenzen stößt. Folgt man
nämlich dieser Argumentation, wären viele staatlicher Kontrollen, die
von zuständigen
Behörden geführt werden
datenschutzrechtlich bedenklich.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin
für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Anträge nach § 16a Abs. 5 MeldeG wurden seit Inkrafttreten
des Meldegesetzes in der
gültigen Fassung an den Bundesminister für Inneres bis 01.01.2005 gestellt (Aufschlüsselung
auf
Bundesländer)?
2.
Wie viele dieser Anträge wurden bis 01.01.2005 genehmigt
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
3.
Wie viele "Sonstige Abfrageberechtigte" gab es mit Stichtag 1.
Jänner 2005
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
4.
Wie viele Anträge wurden bislang abgelehnt (Auflistung der
Problembereiche bzw. der
Gründe für die Ablehnung)?
5. Wie viele
Abfrageberechtigungen wurden an Personen (Antragsteller) mit Sitz im
Ausland vergeben (Aufschlüsselung auf Staaten)?
6.
Wie vielen Inkassobüros wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach
zuerkannt
(Stichtag 1
Jänner 2005)? Wie vielen entzogen?
7.
Wie vielen „Auskunfteien" wurde bislang eine Abfrageberechtigung
nach dem
Meldegesetz zuerkannt (Stichtag 1. Jänner 2005)? Wie vielen entzogen?
8.
Wie vielen
Unternehmen aus dem Sicherheitsgewerbe - (z.B. Berufsdetektive) -
wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach
dem Meldegesetz zuerkannt (Stichtag
1 Jänner 2005)? Wie vielen entzogen?
9.
Wie vielen Banken wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem
Meldegesetz
zuerkannt
(Stichtag 1 Jänner 2005)? Wie vielen entzogen?
10. Wie vielen Versicherungen
wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem
Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2005)? Wie vielen entzogen?
11. Wie vielen Versicherungsmaklern oder
Versicherungsagenten wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1. Jänner 2005)? Wie
vielen entzogen?
12. Wie vielen Rechtsanwälten
wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem
Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2005)? Wie vielen entzogen?
13. Wie vielen Notaren wurde
bislang eine Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt
(Stichtag 1 Jänner 2005)? Wie vielen entzogen?
14.
Wie vielen
Wirtschaftstreuhändern, Steuerberatern etc. wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2005)? Wie
vielen entzogen?
15. Wie vielen Immobilien- und
Vermögenstreuhändern wurde bislang eine
Abfrageberechtigung
nach dem Meldegesetz zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2005)? Wie
vielen entzogen?
16.
Wie vielen und welchen Vereinen wurde bislang eine Abfrageberechtigung
nach dem
Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2005)? Wie vielen entzogen?
17. Welchen sonstigen Branchen
bzw. Berufsgruppen wurde darüber hinaus noch eine
Abfrageberechtigung
eingeräumt?
18. Wie schlüsseln sich die
2004 erfolgten Abfragen der Sonstigen Abfrageberechtigten
auf die
einzelnen Branchen auf (s. Fragen 6 - 17)?
19.
Aus welchen konkreten datenschutzrechtlichen Bestimmungen schließen Sie
(als
zuständige
Behörde), dass eine präventive Prüfung Sonstiger Abfrageberechtiger an
datenschutzrechtliche
Grenzen stößt?
20.In wie vielen Fällen wurde ein Verantwortlicher für
Datensicherheitsmaßnahmen
(Zugriffberechtigungen)
vom BMI (Betreiber) nicht ermächtigt? Was waren die Gründe dafür?
21.Wie viele „Sonstige Abfrageberechtigten" haben einen
Dienstleister als Verantwortlichen
benannt (Aufschlüsselung auf Branchen)?
22.
Wie viele Kontrollen wurden durch den Betreiber (BMI)
nach § 9 Meldegesetz-
Durchfuhrungsverordnung in den Jahren 2003 und 2004 durchgeführt
(Aufschlüsselung
nach Branchen und
Bundesländer)?
23.
Welche konkreten Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen?
Welche behördlichen
Maßnahmen mussten in diesen Jahren ergriffen werden?
24.
Wie viele Androhungen auf Einleitung eines Verfahrens zur
Entziehung der
Abfrageberechtigung (§ 16a
Abs 7 MeldeG) wurden im Jahr 2004 ausgesprochen?
25.
Wie viele derartige Verfahren mussten im Jahr 2004
eingeleitet werden?
26.
Wie
viele (Entziehungs-)Verfahren sind noch nicht abgeschlossen (01.01.2005)?
27. Wie oft
musste im Jahr 2004 die Zugriffs- und Abfrageberechtigung nach § 16a Abs 7
MeldeG entzogen werden (Aufschlüsselung auf Branchen und dem jeweiligen
Grund
siehe dazu Ziffer 1 - Ziffer 4)?
28. Wie viele
Abfragen im Zentralen Melderegister wurden im Jahr 2004 durch
abfrageberechtigte Behörden durchgeführt?
29. Wie viele
Abfragen im Zentralen Melderegister wurden im Jahr 2004 durch "Sonstige
Abfrageberechtigte" durchgeführt?
30.
Wie schlüsseln sich die Abfragen Sonstiger
Abfrageberechtigter auf die einzelnen
Branchen auf (z.B. Banken, Versicherungen)?
31.
Wie hoch waren die Gesamtkosten für das ZMR im Jahre
2004? Wie hoch werden die
Kosten für 2005 geschätzt?
32.
Wie viele Personen haben in Österreich bislang eine
Auskunftssperre nach § 18 Meldegesetz
beantragt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Wie viele davon wurden
nicht genehmigt? Worin
lagen die Ablehnungsgründe?
38.
Welche Kosten fallen in Österreich (Gemeinden) für einen Antrag auf
Auskunftssperre an
(Ersuche um Aufschlüsselung der -unterschiedlichen- Kosten)?
39.
In welcher Form wurde sichergestellt, dass Sonstige
Abfrageberechtigte keinen Zugang zu
gesperrten Daten bekommen?
40.
In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2004 über andere
gemeldete Wohnsitze von Menschen eine
Abfrage durchgeführt?
41.
Von wem wurden diese Abfragen durchgeführt
(Aufschlüsselung auf Branchen)?
42.
Wie wurde jeweils vor Auskunftserteilung das berechtigte
Interesse nachgewiesen?
43.
Wie
wird sichergestellt, dass durch eine unklar formulierte Anfrage von Behörden
oder
Sonstigen
Abfrageberechtigten nicht mehrere Datensätze geliefert werden
(Verwechslungsgefahr)?
44.
Welche Einnahmen (Verwaltungsabgaben) wurden 2004 durch
die Einräumung von
Abfrageberechtigungen erzielt?
45.
Welche Einnahmen (Verwaltungsabgaben) wurden im Jahr 2004
durch die Abfragen von
abfrageberechtigten Behörden erzielt?
46.
Welche Einnahmen (Verwaltungsabgaben) wurden im Jahre
2004 durch die Abfragen
Sonstiger Abfrageberechtigter erzielt?
47.
Welche zusätzlichen Einnahmen werden bislang durch das
e-govemment Gesetz im
Jahresdurchschnitt erwartet?
48. Welche konkreten Maßnahmen
erfolgten bislang aufgrund der Empfehlung der
Datenschutzkommission vom 9 Mai
2003, dass in Zukunft § 16 Abs 1 MeldeG eingehalten wird?
49.
Wie werden Sie im Sinne der Empfehlung der DSK dafür
Sorge tragen, dass sonstige
Abfrageberechtigte die Daten des ZMR ausschließlich für den in § 16Abs 5 MeldeG
umschriebenen
Zwecke verwenden?
50.
Werden Sie nur bei Verdacht (zB. Anzeige)
kontrollieren oder aus präventiven Gründen laufend
stichprobenartig die gesetzlichen Voraussetzungen für Einzelabfragen und deren
Verwendung
prüfen? Wenn ja, wie viele derartige Kontrollen wurden 2004
durchgeführt? Wie viele werden Sie
2005 durchführen?