2668/J XXII. GP
Eingelangt am
16.02.2005
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Ermöglichung einer gentechnikfreien Produktion in Österreich
Neuere wissenschaftliche Studien (Trends in Biotechnology, Jan. 2005) haben gezeigt, daß genetisches Material von Pflanzen, mit denen Tiere gefüttert wurden, in tierischen Lebensmitteln nachweisbar ist. Diesem Umstand wird von der in der EU gültigen Kennzeichnungspflicht derzeit nicht Rechnung getragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Werden Sie sich
für eine Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte
Lebensmittel und Futtermittel hinsichtlich der Kennzeichnung tierischer
Lebensmittel (Fleisch, Milch und Eier) dahingehend einsetzen, dass die
Verwendung kennzeichnungspflichtiger Futtermittel berücksichtigt wird? Wenn
nein, warum nicht?
2.
Welche Maßnahmen
treffen Sie auf nationaler Ebene, um die Vermeidung von GVO und von
kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln in den unterschiedlichen Bereichen der
landwirtschaftlichen Produktion zu ermöglichen?
3.
Welche neuen
bzw. bestehenden freiwilligen Kennzeichnungssysteme (z.B. Gütesiegelprogramme)
planen bzw. unterstützen Sie, bei denen die Vermeidung von GVO und von
kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln ein Kriterium darstellen?
4.
Welche
Erfahrungen bestehen hinsichtlich der Vollziehung und Kontrolle freiwilliger
Kennzeichnungssysteme - im Vergleich zu einer EU Verordnung - und wie könnte
deren rechtlicher Status und Durchsetzbarkeit verbessert werden?
5.
Welche
Strategien gibt es, das Schlagwort von Österreich als "Feinkostladen
Europas" mit dem Aspekt der gentechnikfreien Produktion in
gentechnikfreien Zonen in der Praxis zu verbinden?