2668/J XXII. GP

Eingelangt am 16.02.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Ermöglichung einer gentechnikfreien Produktion in Österreich

 

 

 

Neuere wissenschaftliche Studien (Trends in Biotechnology, Jan. 2005) haben gezeigt, daß genetisches Material von Pflanzen, mit denen Tiere gefüttert wurden, in tierischen Lebensmitteln nachweisbar ist. Diesem Umstand wird von der in der EU gültigen Kennzeichnungspflicht derzeit nicht Rechnung getragen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.             Werden Sie sich für eine Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel hinsichtlich der Kennzeichnung tierischer Lebensmittel (Fleisch, Milch und Eier) dahingehend einsetzen, dass die Verwendung kennzeichnungspflichtiger Futtermittel berücksichtigt wird? Wenn nein, warum nicht?

 

2.             Welche Maßnahmen treffen Sie auf nationaler Ebene, um die Vermeidung von GVO und von kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln in den unterschiedlichen Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion zu ermöglichen?

 

3.             Welche neuen bzw. bestehenden freiwilligen Kennzeichnungssysteme (z.B. Gütesiegelprogramme) planen bzw. unterstützen Sie, bei denen die Vermeidung von GVO und von kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln ein Kriterium darstellen?

 

4.             Welche Erfahrungen bestehen hinsichtlich der Vollziehung und Kontrolle freiwilliger Kennzeichnungssysteme - im Vergleich zu einer EU Verordnung - und wie könnte deren rechtlicher Status und Durchsetzbarkeit verbessert werden?

 

5.             Welche Strategien gibt es, das Schlagwort von Österreich als "Feinkostladen Europas" mit dem Aspekt der gentechnikfreien Produktion in gentechnikfreien Zonen in der Praxis zu verbinden?