Eingelangt am 16.02.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dr. Kurt
Grünewald, Kurt Eder, Dr. Gabriela Moser, DDr. Erwin Niederwieser, FreundInnen
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend das UVP-Verfahren Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte
Das UVP-Verfahren Autobahnabfahrt Innsbruck
Mitte läuft bereits seit Jahren. Bei der öffentlichen Anhörung im November 2003
hat sich bei intensivem Interesse der BürgerInnen bzw. Bürgerinitiativen
herausgestellt, dass die Gutachten zu den Verkehrs- und damit
Emissionsprognosen auf längst veralteten Daten beruhen. Eine Aktualisierung der
Datengrundlage und der Gutachten wurde zugesagt, was aufgrund der Situation von
Innsbruck als schadstoffbelastetes Gebiet für das Verfahren absolut notwendig
ist.
Die seit der Erörterung im November 2003 neu
zu berechnenden oder zu überarbeitenden Gutachten sind bis Weihnachten 2004
also 13 Monate nach der Erörterung noch immer nicht vorgelegen. Bei einer
Nachfrage im BMVIT am 25. Jänner 2005 musste festgestellt werden, dass
angeblich noch immer nicht alle notwendigen Gutachten für das UVP-Verfahren
vorhanden sind und daher auch keine Einsicht gewährt werden kann.
Trotzdem erklären Sie am 20.
Jänner 2005 öffentlich in Innsbruck: Die Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte wird
im Frühjahr 2005 gebaut.
Da einige Verfahrensschritte fehlen bzw.
unzureichend abgehandelt wurden stellen die unterzeichnenden Abgeordneten
nachstehende
Anfrage
1.
Wann werden die notwendigen Gutachten
vorliegen und den Parteien zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden?
2.
Gedenken Sie die Anhörung auf Basis der neuen
Daten und neuen Gutachten zu wiederholen um das Verfahren auf eine korrekte
Weise zu Ende zu bringen und den Betroffenen die Ausübung ihr Rechte nach dem
UVP-Gesetz und dem AVG zu ermöglichen?
3.
Sie haben die Verwirklichung der stark
umstrittenen Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte für das Frühjahr 2005 angekündigt.
Mit welcher Begründung befürworten Sie dieses Projekt, dessen Grundlage die
vorgelegten Gutachten sind, welche bisher allesamt und ohne Ausnahme, wegen
grober Fehlerhaftigkeit verworfen wurden?
4.
Seit spätestens 24. November 2004 sind
Sie, durch einen Brief von der B-I Kaufmannstraße, darüber informiert, dass in
Ihrem Ministerium in der Rechtsabteilung ST 3 Rechtsbereich Bundesstrassen, im
Zusammenhang mit dem UVP Verfahren ZL 318.512/48-II/St3-03 Autobahnabfahrt
Innsbruck Mitte nachweislich falsche Gutachten als sachlich und fachlich
richtig bestätigt wurden. Diese Gutachten wurden bei der öffentlichen
Erörterung zum UVP-Verfahren am 24. und 25. November 2003 in Innsbruck als
unrichtig und fehlerhaft entlarvt. Diesen Umstand mussten auch die dort
anwesenden Verfasser dieser Gutachten laut Sitzungsprotokoll zugeben. Was haben
Sie unternommen, um solche Vorkommnisse in Ihrem Ministerium, aber ganz
besonders in der bezeichneten Abteilung, in Zukunft auszuschließen?
- Sie sind über den derzeitigen Stand
des UVP-Verfahrens sicher informiert. Die seit der Erörterung im November
2003 neu zu berechnenden oder zu überarbeitenden Gutachten sind bis Weihnachten
2004 also 13 Monate nach der Erörterung noch nicht vorgelegen. Bei einer
Nachfrage im BMVIT am 25. Jänner 2005 waren immer noch nicht alle
notwendigen Gutachten für das UVP Verfahren vorhanden.
Trotzdem erklärten Sie am 20. Jänner 2005 öffentlich in Innsbruck „Die
Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte wird im Frühjahr 2005 gebaut.“
Mit welcher Begründung und auf Grund welcher Informationen tätigen Sie als
zuständiger Minister eine solche Aussage?
- Ist Ihnen bewusst, dass Sie mit Ihrer öffentlichen Festlegung
des Ausführungstermins
gesetzlich verbürgte Bürgerrechte einschränken und den Rechtsstaat
unterlaufen?
- Ihre Abteilung hat Sie sicher auch
auf die inzwischen eingetretenen, gesetzlichen Änderungen der
Bewertungsrichtlinien für Luftschadstoffe und die dadurch eingetretene
Genehmigungsunfähigkeit dieses Bauvorhabens informiert, so dass die
Genehmigung auf Grund dieser neuen Vorschriften nicht mehr möglich ist.
Wieso veranlassen Sie dann die Trassenverordnung zu erlassen, ohne die
gesetzlichen Verfahrenschritte durchzuführen?
- Beabsichtigen Sie wirklich per
Weisung die Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte als Schwarzbau durchsetzen,
nur um Ihr Versprechen gegenüber dem Tiroler Landeshauptmann einzulösen
und über sämtliche gesetzlichen Vorschriften darüber zu fahren?
- Ist es Ihnen auch klar gewesen, dass
mit diesem Ihrem Vorgehen auch alle Rechte der hier lebenden Bevölkerung
auf einen noch lebenswerten Lebensraum ausgeschaltet werden und die
Bürger, welche hier seit vielen Jahren wohnen und seit Herbst 2004 in
einem deklarierten Sanierungsgebiet leben müssen, rücksichtslos noch
weiteren Belastungen ausgesetzt werden?
- Sie und auch alle ihrer Vorgänger
sind bis heute nicht in der Lage gewesen, den Transitverkehr auch nur um
einen LKW einzuschränken. Im Gegenteil, sie vertrösten die Bürger auf das
Jahr 2015 oder noch später mit dem Brennerbasistunnel. Was tun Sie oder
Ihre Nachfolger, wenn der Transit und damit die Luft und
Schadstoffbelastung noch weiter ansteigen und Tirol seinen Fremdenverkehr
und damit eine seiner Hauptverdienstquellen verliert?
- Wollen Sie wirklich mit diesem
Projekt, in dieses Sanierungsgebiet mit Luftschadstoffbelastungen (wie
PM10), deren Grenzwerte durch 3 Wochen hindurch Tag und Nacht über die
ganze Zeit hindurch stets überschritten wurden (ähnliches gilt für NOx),
noch zusätzlichen Verkehr einleiten?
- In dem Gebiet der geplanten
Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte, (abgesehen vom Schadstoffcocktail NO, NO,
PM10), wird ein Lärmpegel, in der Zeit von 5/h früh bis 24/h am Abend von
über 55 – 72 dB mit Spitzenwerten bis zu 78 dB gemessen.
In der Nacht, also von 0/h bis 5/h, ist immer noch ein Wert von 45 – 55 dB
mit durchlaufenden Spitzenwerten bis zu 70 dB und noch mehr zu ertragen.
Ist laut UVP-Verfahren dieses Gebiet der geplanten Autobahnabfahrt
Innsbruck Mitte nicht ausdrücklich als Wohngebiet mit Grenzwerten von 55
dB bei Tag von 6/h früh bis 10/h abends und 45 dB während der Nacht
ausgewiesen?
- Haben Sie sich eigentlich mit den
Gutachten und den Zukunftsprognosen der Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte
befasst? Wie schaut die Verkehrsprognose demnach nach Bau der
Autobahnausfahrt Innsbruck Mitte aus?
- Werden Sie weiterhin an der
Realisierung der Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte festhalten? Mit welcher
Begründung?