2671/J XXII. GP

Eingelangt am 16.02.2005
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dr. Kurt Grünewald, Kurt Eder, Dr. Gabriela Moser, DDr. Erwin Niederwieser, FreundInnen und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend das UVP-Verfahren Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte

 

 

Das UVP-Verfahren Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte läuft bereits seit Jahren. Bei der öffentlichen Anhörung im November 2003 hat sich bei intensivem Interesse der BürgerInnen bzw. Bürgerinitiativen herausgestellt, dass die Gutachten zu den Verkehrs- und damit Emissionsprognosen auf längst veralteten Daten beruhen. Eine Aktualisierung der Datengrundlage und der Gutachten wurde zugesagt, was aufgrund der Situation von Innsbruck als schadstoffbelastetes Gebiet für das Verfahren absolut notwendig ist.

 

Die seit der Erörterung im November 2003 neu zu berechnenden oder zu überarbeitenden Gutachten sind bis Weihnachten 2004 also 13 Monate nach der Erörterung noch immer nicht vorgelegen. Bei einer Nachfrage im BMVIT am 25. Jänner 2005 musste festgestellt werden, dass angeblich noch immer nicht alle notwendigen Gutachten für das UVP-Verfahren vorhanden sind und daher auch keine Einsicht gewährt werden kann.
Trotzdem erklären Sie am  20. Jänner 2005 öffentlich in Innsbruck: Die Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte wird im Frühjahr 2005 gebaut.

 

Da einige Verfahrensschritte fehlen bzw. unzureichend abgehandelt wurden stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.                  Wann werden die notwendigen Gutachten vorliegen und den Parteien zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden?

 

2.               Gedenken Sie die Anhörung auf Basis der neuen Daten und neuen Gutachten zu wiederholen um das Verfahren auf eine korrekte Weise zu Ende zu bringen und den Betroffenen die Ausübung ihr Rechte nach dem UVP-Gesetz und dem AVG zu ermöglichen?

3.                  Sie haben die Verwirklichung der stark umstrittenen Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte für das Frühjahr 2005 angekündigt. Mit welcher Begründung befürworten Sie dieses Projekt, dessen Grundlage die vorgelegten Gutachten sind, welche bisher allesamt und ohne Ausnahme, wegen grober Fehlerhaftigkeit verworfen wurden?

4.                  Seit spätestens 24. November 2004 sind Sie, durch einen Brief von der B-I Kaufmannstraße, darüber informiert, dass in Ihrem Ministerium in der Rechtsabteilung ST 3 Rechtsbereich Bundesstrassen, im Zusammenhang mit dem UVP Verfahren ZL 318.512/48-II/St3-03 Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte nachweislich falsche Gutachten als sachlich und fachlich richtig bestätigt wurden. Diese Gutachten wurden bei der öffentlichen Erörterung zum UVP-Verfahren am 24. und 25. November 2003 in Innsbruck als unrichtig und fehlerhaft entlarvt. Diesen Umstand mussten auch die dort anwesenden Verfasser dieser Gutachten laut Sitzungsprotokoll zugeben. Was haben Sie unternommen, um solche Vorkommnisse in Ihrem Ministerium, aber ganz besonders in der bezeichneten Abteilung, in Zukunft auszuschließen?

  1. Sie sind über den derzeitigen Stand des UVP-Verfahrens sicher informiert. Die seit der Erörterung im November 2003 neu zu berechnenden oder zu überarbeitenden Gutachten sind bis Weihnachten 2004 also 13 Monate nach der Erörterung noch nicht vorgelegen. Bei einer Nachfrage im BMVIT am 25. Jänner 2005 waren immer noch nicht alle notwendigen Gutachten für das UVP Verfahren vorhanden.
    Trotzdem erklärten Sie am 20. Jänner 2005 öffentlich in Innsbruck „Die Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte wird im Frühjahr 2005 gebaut.“
    Mit welcher Begründung und auf Grund welcher Informationen tätigen Sie als zuständiger Minister eine solche Aussage?

 

  1. Ist  Ihnen bewusst, dass Sie mit Ihrer öffentlichen Festlegung des Ausführungstermins  gesetzlich verbürgte Bürgerrechte einschränken und den Rechtsstaat unterlaufen?

 

  1. Ihre Abteilung hat Sie sicher auch auf die inzwischen eingetretenen, gesetzlichen Änderungen der Bewertungsrichtlinien für Luftschadstoffe und die dadurch eingetretene Genehmigungsunfähigkeit dieses Bauvorhabens informiert, so dass die Genehmigung auf Grund dieser neuen Vorschriften nicht mehr möglich ist.
    Wieso veranlassen Sie dann die Trassenverordnung zu erlassen, ohne die gesetzlichen Verfahrenschritte durchzuführen?

 

  1. Beabsichtigen Sie wirklich per Weisung die Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte als Schwarzbau durchsetzen, nur um Ihr Versprechen gegenüber dem Tiroler Landeshauptmann einzulösen und über sämtliche gesetzlichen Vorschriften darüber zu fahren?

 

  1. Ist es Ihnen auch klar gewesen, dass mit diesem Ihrem Vorgehen auch alle Rechte der hier lebenden Bevölkerung auf einen noch lebenswerten Lebensraum ausgeschaltet werden und die Bürger, welche hier seit vielen Jahren wohnen und seit Herbst 2004 in einem deklarierten Sanierungsgebiet leben müssen, rücksichtslos noch weiteren Belastungen ausgesetzt werden?

 

  1. Sie und auch alle ihrer Vorgänger sind bis heute nicht in der Lage gewesen, den Transitverkehr auch nur um einen LKW einzuschränken. Im Gegenteil, sie vertrösten die Bürger auf das Jahr 2015 oder noch später mit dem Brennerbasistunnel. Was tun Sie oder Ihre Nachfolger, wenn der Transit und damit die Luft und Schadstoffbelastung noch weiter ansteigen und Tirol seinen Fremdenverkehr und damit eine seiner Hauptverdienstquellen verliert?

 

  1. Wollen Sie wirklich mit diesem Projekt, in dieses Sanierungsgebiet mit Luftschadstoffbelastungen (wie PM10), deren Grenzwerte durch 3 Wochen hindurch Tag und Nacht über die ganze Zeit hindurch stets überschritten wurden (ähnliches gilt für NOx), noch zusätzlichen Verkehr einleiten?

  2. In dem Gebiet der geplanten Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte, (abgesehen vom Schadstoffcocktail NO, NO, PM10), wird ein Lärmpegel, in der Zeit von 5/h früh bis 24/h am Abend von über 55 – 72 dB mit Spitzenwerten bis zu 78 dB gemessen.
    In der Nacht, also von 0/h bis 5/h, ist immer noch ein Wert von 45 – 55 dB mit durchlaufenden Spitzenwerten bis zu 70 dB und noch mehr zu ertragen.
    Ist laut UVP-Verfahren dieses Gebiet der geplanten Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte nicht ausdrücklich als Wohngebiet mit Grenzwerten von 55 dB bei Tag von 6/h früh bis 10/h abends und 45 dB während der Nacht ausgewiesen?
  3. Haben Sie sich eigentlich mit den Gutachten und den Zukunftsprognosen der Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte befasst? Wie schaut die Verkehrsprognose demnach nach Bau der Autobahnausfahrt Innsbruck Mitte aus?

  4. Werden Sie weiterhin an der Realisierung der Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte festhalten? Mit welcher Begründung?