2675/J XXII. GP
Eingelangt am 18.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Kaipel
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend exorbitant hohe
Beratungshonorare für die „Reorganisation des Beschaff-
ungswesens"
Für das Projekt „Reorganisation des
Beschaffungswesens" wurden vom Finanzministerium in
Summe 3.640.287,00 Euro für externe
Unternehmens- und Rechtsberatung ausbezahlt. Das
Ergebnis war das 19-Paragraphen dünne Bundesbeschaffungs-GmbH-Gesetz, das durch
das
zentralistische Bündeln der Einkäufe aller Bundesdienststellen den
fairen Wettbewerb zulast-
en der kleinen regionalen Betriebe und deren Beschäftigten ruiniert. Obwohl Minister
Grasser
über bestens qualifizierte und erfahrene Beamte im eigenen Haus verfügte und
verfügt, über-
wies er im Endeffekt für jeden einzelnen Paragraphen 191.594,05 Euro an externe
Berater.
Neben dieser
Verschwendung von Steuergeldern und dem Entmündigen von Österreichs
Spitzenbeamten
ist das Gesetz selbst und dessen Vollziehung völlig misslungen. Wie von
Abg. Erwin Kaipel in einer Fülle von parlamentarischen Aktivitäten aufgezeigt,
kommen
kleine
Unternehmen, die früher Bundesstellen belieferten, durch die zentralistische
Bundesbe-
schaffungs-Gesellschaft
(BBG) nicht mehr zum Zug. Stattdessen gebärdet sich der Bund als
monopolistischer Multi, der seine zu völlig undurchschaubaren Produktgruppen
gebündelten
Megaaufträge Konzernen zukommen lässt. Die Kleinen haben keine Chance mehr. Die
Folge
sind dramatische Umsatzeinbußen für die regionale Wirtschaft mit allen
negativen Folgen für
die Beschäftigung. Und viele Produkte kommen
nun durch zielgerichtete Ausschreibungen
dem Steuerzahler dramatisch teurer als früher.
Angesichts des
geschilderten Sachverhaltes und in Ergänzung der bisherigen Anfragen zum
Thema Bundesbeschaffung richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn
Bundes-
minister für Finanzen
nachstehende
Anfrage
1.
Warum wurde der Preis bei der Vergabe des
Beratungsauftrages für das Projekt „Reor-
ganisation des Beschaffungswesens" als eines von sieben Zuschlagskriterien
nur mit 10
Prozent gewichtet?
2.
Wie waren die anderen Zuschlagskriterien gewichtet und
wie lauteten diese anderen
Zuschlagskriterien?
3.
Hat die beauftragte Unternehmungsberatungsgesellschaft
den BB-GmbH-Gesetz-Entwurf
verfasst?
4.
Wenn
ja, finden Sie nicht, dass durch die insgesamt ausgegebenen 3,6 Millionen Euro
die
insgesamt 19 Paragraphen des BB-GmbH-Gesetzes die teuersten Paragraphen
Österreichs
sind?
5.
Wie
rechtfertigen Sie das?
6.
Wenn
die Antwort auf Frage 3 nein lautet, warum nicht?
7.
Wer
hat dann das BBG-Gesetz entworfen?
8.
Falls Beamte des BMF das BB-GmbH-Gesetz geschrieben haben,
welche konkreten
Leistungen wurden
dann vom Unternehmensberatungsunternehmen geliefert?
9.
Warum wurde nicht mehr ressortinternes Know-how und die
Finanzprokuratur herange-
zogen, so wie dies
der Rechnungshof empfahl?
10.
Das Ziel der zentralistischen Bundesbeschaffung ist ja,
durch die Ausschreibung mög-
lichst
großer Mengen die kleinen Anbieter übergehen zu können. Warum wird die Ver-
gabe
von Beratungsleistungen nicht z.B. bei der ohnedies vorhandenen
Finanzprokuratur
gebündelt, sondern
immer zusätzliches Steuergeld verschwendet?
11.
Warum gilt hier das vorgeschobene Prinzip „Einsparen beim
Beschaffungswesen durch
Zentralisierung"
nicht genauso wie für alle anderen Beschaffungs-Produkt-Gruppen?
12.
§ 3 Absatz 2 BB-GmbH-Gesetz lautet: „Der Bundesminister
für Finanzen hat durch Ver-
ordnung
jene Güter und Dienstleistungen zu bestimmen, die nach diesem Bundesgesetz zu
beschaffen
sind. Dabei hat er auf die regionale Versorgungsstruktur durch Klein- und
Mittelbetriebe,
Arbeitsplätze und Wertschöpfung Bedacht zu nehmen." Welche Vor-
schläge
machte die beauftragte Unternehmensberatung, wie diese Bedachtnahme konkret
aussehen soll?
13.
Machte die beauftragte Unternehmensberatung Vorschläge
für die Ausarbeitung der BBG-
Verordnungen? Wenn
ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
14.
Machte
die beauftragte Unternehmensberatung Vorschläge in die Richtung, dass die BBG
- wie es nun in der Praxis leider passiert -
so genannte Warenkörbe ausschreiben soll, die
aufgrund der Intransparenz und
Nicht-Nachvollziehbarkeit der einzelnen Produktpreise
gegen das EU-Wettbewerbsprinzip
verstoßen? Wenn nein, wer kam dann auf diese Ideen?
15.
Machte
die beauftragte Unternehmensberatung Vorschläge über die konkrete organisator-
ische, personelle, infrastrukturelle etc.
Ausgestaltung der Bundesbeschaffungs-Gesell-
schaft?
16.
Wenn
ja, welche und wie wurden diese umgesetzt?
17.
Wenn nein, warum nicht? Wer arbeitete stattdessen das
konkrete BB-GmbH-Konzept aus?
18.
Welche
Kosten vielen für die Ausarbeitung dieses Konzeptes an?