2675/J XXII. GP

Eingelangt am 18.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Ing. Kaipel

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend exorbitant hohe Beratungshonorare für die „Reorganisation des Beschaff-
ungswesens"

Für das Projekt „Reorganisation des Beschaffungswesens" wurden vom Finanzministerium in
Summe 3.640.287,00 Euro für externe Unternehmens- und Rechtsberatung ausbezahlt. Das
Ergebnis war das 19-Paragraphen dünne Bundesbeschaffungs-GmbH-Gesetz, das durch das
zentralistische Bündeln der Einkäufe aller Bundesdienststellen den fairen Wettbewerb zulast-
en der kleinen regionalen Betriebe und deren Beschäftigten ruiniert. Obwohl Minister Grasser
über bestens qualifizierte und erfahrene Beamte im eigenen Haus verfügte und verfügt, über-
wies er im Endeffekt für jeden einzelnen Paragraphen 191.594,05 Euro an externe Berater.

Neben dieser Verschwendung von Steuergeldern und dem Entmündigen von Österreichs
Spitzenbeamten ist das Gesetz selbst und dessen Vollziehung völlig misslungen. Wie von
Abg. Erwin Kaipel in einer Fülle von parlamentarischen Aktivitäten aufgezeigt, kommen
kleine Unternehmen, die früher Bundesstellen belieferten, durch die zentralistische Bundesbe-
schaffungs-Gesellschaft (BBG) nicht mehr zum Zug. Stattdessen gebärdet sich der Bund als
monopolistischer Multi, der seine zu völlig undurchschaubaren Produktgruppen gebündelten
Megaaufträge Konzernen zukommen lässt. Die Kleinen haben keine Chance mehr. Die Folge
sind dramatische Umsatzeinbußen für die regionale Wirtschaft mit allen negativen Folgen für
die Beschäftigung. Und viele Produkte kommen nun durch zielgerichtete Ausschreibungen
dem Steuerzahler dramatisch teurer als früher.

Angesichts des geschilderten Sachverhaltes und in Ergänzung der bisherigen Anfragen zum
Thema Bundesbeschaffung richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundes-
minister für Finanzen nachstehende

Anfrage

1.              Warum wurde der Preis bei der Vergabe des Beratungsauftrages für das Projekt „Reor-
ganisation des Beschaffungswesens" als eines von sieben Zuschlagskriterien nur mit 10
Prozent gewichtet?

2.              Wie waren die anderen Zuschlagskriterien gewichtet und wie lauteten diese anderen
Zuschlagskriterien?

3.              Hat die beauftragte Unternehmungsberatungsgesellschaft den BB-GmbH-Gesetz-Entwurf
verfasst?

4.              Wenn ja, finden Sie nicht, dass durch die insgesamt ausgegebenen 3,6 Millionen Euro die
insgesamt 19 Paragraphen des BB-GmbH-Gesetzes die teuersten Paragraphen Österreichs
sind?

5.              Wie rechtfertigen Sie das?


6.             Wenn die Antwort auf Frage 3 nein lautet, warum nicht?

7.             Wer hat dann das BBG-Gesetz entworfen?

8.             Falls Beamte des BMF das BB-GmbH-Gesetz geschrieben haben, welche konkreten
Leistungen wurden dann vom Unternehmensberatungsunternehmen geliefert?

9.             Warum wurde nicht mehr ressortinternes Know-how und die Finanzprokuratur herange-
zogen, so wie dies der Rechnungshof empfahl?

10.      Das Ziel der zentralistischen Bundesbeschaffung ist ja, durch die Ausschreibung mög-
lichst großer Mengen die kleinen Anbieter übergehen zu können. Warum wird die Ver-
gabe von Beratungsleistungen nicht z.B. bei der ohnedies vorhandenen Finanzprokuratur
gebündelt, sondern immer zusätzliches Steuergeld verschwendet?

11.      Warum gilt hier das vorgeschobene Prinzip „Einsparen beim Beschaffungswesen durch
Zentralisierung" nicht genauso wie für alle anderen Beschaffungs-Produkt-Gruppen?

12.      § 3 Absatz 2 BB-GmbH-Gesetz lautet: „Der Bundesminister für Finanzen hat durch Ver-
ordnung jene Güter und Dienstleistungen zu bestimmen, die nach diesem Bundesgesetz zu
beschaffen sind. Dabei hat er auf die regionale Versorgungsstruktur durch Klein- und
Mittelbetriebe, Arbeitsplätze und Wertschöpfung Bedacht zu nehmen." Welche Vor-
schläge machte die beauftragte Unternehmensberatung, wie diese Bedachtnahme konkret
aussehen soll?

13.      Machte die beauftragte Unternehmensberatung Vorschläge für die Ausarbeitung der BBG-
Verordnungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

14.      Machte die beauftragte Unternehmensberatung Vorschläge in die Richtung, dass die BBG
- wie es nun in der Praxis leider passiert - so genannte Warenkörbe ausschreiben soll, die
aufgrund der Intransparenz und Nicht-Nachvollziehbarkeit der einzelnen Produktpreise
gegen das EU-Wettbewerbsprinzip verstoßen? Wenn nein, wer kam dann auf diese Ideen?

15.      Machte die beauftragte Unternehmensberatung Vorschläge über die konkrete organisator-
ische, personelle, infrastrukturelle etc. Ausgestaltung der Bundesbeschaffungs-Gesell-
schaft?

16.      Wenn ja, welche und wie wurden diese umgesetzt?

17.      Wenn nein, warum nicht? Wer arbeitete stattdessen das konkrete BB-GmbH-Konzept aus?

18.      Welche Kosten vielen für die Ausarbeitung dieses Konzeptes an?