2677/J XXII. GP
Eingelangt am 18.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen und Genossen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Umgehung österreichischer Gesetze durch Vereine"
Am 2. Feber 2005 fand mit Beginn um 11 Uhr im Gigler Zimmer Nr. 149 in der
Wirtschaftskammer Steiermark in Graz; Körblergasse 111-113, eine Veranstaltung zur
Darstellung der Aktivitäten in Österreich des „Caritativen Vereins Altern in Würde" statt. Als
Thema wurde angegeben:
HEIMHILFE RUND UM DIE UHR - EIN VEREIN STELLT SICH VOR
Als Kontakt wurde Mag. Rainer Tanzer und die Mobilnummer 0664-2022022 angegeben
Im Internet findet man unter der Adresse .
http://www.krebs-kompass.org/Forum/showthread.php3?eintrag=20&id=4642
folgende Zeilen
......... die Pflegerinnen aus der Slowakei werden von dem Verein Altern in Würde vermittelt.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 45€ täglich und die Schwestern sind rund um die Uhr da.
Zusätzlich wird ihnen ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt.......................
......... Hast du Erfahrung, ob von dem Verein auch Leute in Vorarlberg arbeiten?..............
.............. Die Pflegerinnen arbeiten überall in Österreich und auch in Deutschland und egal mit
wem ich bisher gesprochen habe - sie sind überall sehr beliebt - Du kannst Dich ja wirklich mal
erkundigen, einfach so! Mag. Tanzer: 0664 202 20 222..............
Dieser Dialog stammt aus Juni 2003.
Auf der Internetsuche nach Mag. Tanzer kommt man zu
folgender Seite
http://www.tt-ships.de/contact_us/contact_us.html
T&T-SchiffscVermittler Intl. |
Hauptstrasse 1 b |
A-4862 Kammer |
Telefon:
+43-7662-29127 |
Telefax:
+43-7662-29128 |
mobil: +43-664-2022022 |
E-mail: info@tt-ships.de |
Management: Rainer Tanzer, Mag. |
Bei der Eingangs genannten Veranstaltung war auch ein
Mag. Rainer Tanzer anwesend. Laut
Visitenkarte gerneral manager von T&T AGENTURA s.r.o. mit Adresse Sustekova
10, 85101
Bratislava und der
Telefonnummer +43 664 2022022 unter privat.
Der verteilten schriftlichen Information ist zu
entnehmen, dass eine Vermittlungsleistung von
T&T AGENTURA s.r.o. entgeltlich ist und in Form einer
Vermittelungsprovision abgegolten
wird. Diese beträgt €
980 für ein Jahr. Bei mehrjährig laufenden Verträgen werden
Ermäßigungen von bis zu 20 % angeboten, steht weiters in dieser Information.
Ebenso kann man diesem Schreiben auch entnehmen, dass
T&T s.r.o. auch Adressen von
privaten Hauhaltshelfern bis zu versierten Fachkräften am Sektor
Krankenbetreuung und
Altenfürsorge
vermittelt.
Besonders
interessant ist, bei den Informationen des Vereins der Punkt Heimhilfe:
Heimhilfe umfasst die notwendige tägliche Betreuung eines Pfleglings, wie
dessen
persönliche Hygiene, die körperliche und geistige Ertüchtigung, den Einkauf,
Kochen,
Wäsche waschen usw. Er garantiert aber auf
Anweisung durch den Hausarzt des Kranken
auch dessen medizinische Versorgung.
Bei rund um die Uhr Betreuung sind
die Helfer meist im 2 Wochen Turnus tätig. Diesem Helfer
ist ein eigenes Zimmer in der Wohnung des Pfleglings zur Verfügung zu stellen
und es sind ihm
die Tagesspesen zu
ersetzen.
Der
Speseninformation ist zu entnehmen, dass die Tagesdiäten € 40 betragen, 1 Woche
Versicherung € 7,50, das Fahrtgeld hin und retour z.B. Lucenec - Linz € 90 und
die
Jahresmitgliedschaft im Verein € 100.
Wenn eine Heimhilfe benötigt wird erfolgt das Ansuchen
als PRIVATE EINLADUNG an ein
aktives
Mitglied des Vereins ALTERN IN WÜRDE verbunden mit der Verpflichtung einer
eigenen
Vereinsmitgliedschaft
Nahezu
ident mit diesen Informationen sind die Informationen des Caritativen Vereins
„BESSERES LEBEN", Safarikovo namestie 7, 81102 Bratislava. Dort tritt eine
Adressen und
Marketing Agentur PRO SIGNUM, s.r.o. auf.
Eine Vermittlungsleistung von PRO SIGNUM,
s.r.o. ist entgeltlich und wird in Form einer Vermittlungsprovision
abgegolten, kann man da
nachlesen. Die Kosten eines Jahresvertrages beliefen sich 2004 jedoch
„nur" auf € 890. Der
Hinweis auf kürzere Vertragsdauer und
Ermäßigung, sogar mit dem gleichen Rechtschreibfehler
wie bei T&T Agentura s.r.o. sind gleichlautend.
Aber auch in Österreich wird man fündig:
http://www.joma-ooe.at/fragen.htm#tätigkeiten
KRANKENPFLEGE IN VERTRAUTER UMGEBUNG
Einer Ihrer Lieben ist pflegebedürftig
und benötigt Ihre ständige Aufmerksamkeit? Es ist Ihnen
aber
aus beruflichen oder privaten Gründen nicht möglich selbst die Pflege zu
übernehmen? Sie
möchten dennoch sichergehen, dass Ihr Angehöriger die bestmögliche Betreuung
erhält, ohne den
Verband
der Familie verlassen zu müssen?
Herkömmliche Einrichtungen arbeiten im
teuren Stundentarif und ermöglichen keine
durchgehende
Tag- und Nachtbetreeung. JOMA hingegen ist ein gemeinnütziges Hilfswerk mit
Sitz in Oberösterreich. Die Struktur des Vereins ist nicht gewinnorientiert,
sondern sieht ihre
Aufgabe
viel mehr darin, alte, behinderte und kranke Menschen in ihren Wohnungen zu
helfen.
Informieren Sie sich jetzt über das umfangreiche Pflegeangebot des Vereins JOMA.
JOMA ist ein gemeinnütziges Hilfswerk
mit Sitz in Oberösterreich. Die Struktur des Vereins ist
nicht
gewinnorientiert, sondern sieht ihre Aufgabe viel mehr darin, alte, behinderte
und kranke
Menschen
in ihren Wohnungen zu helfen. Um sich
unverbindlich beraten zu lassen, klicken Sie
bitte
hier:Infomaterial bestellen.
Unsere geschulten Mitglieder sind durchgehend für die
notwendige Betreuung ihrer Patienten |
125,- Euro pro Jahr.Der Betrag kommt einem Hilfsbedürftigen zugute.
Um Heimhilfe
beantragen zu können, muss der Hilfsbedürftige selbst und/oder eine Person
seines
Vertrauens Mitglied beim Verein JOMA werden. Dadurch wird ein Antrag um
Heimhilfe möglich.
Eine
Zusage erfolgt nach Verfügbarkeit aktiver qualifizierter Mitglieder und nach
Dringlichkeit
der
benötigten Hilfe.
Dem Pflegebebedürftigen
werden zwei Mitglieder zugeteilt, die sich im 14 bis 21tägigen Turnus
abwechseln.
Die Ablöse erfolgt an einem vereinbarten Wochentag. Um eine vertrauensvolle
Beziehung
zum Patienten aufbauen zu können, sind nach Möglichkeit immer die selben zwei
Helfer
zuständig. Die Anreise der Helfer erfolgt über eine vom Verein organisierte
Fahrgemeinschaft.
Anhand der gefahrenen Kilometer wird ein gleichbleibender Betrag ermittelt,
der
jeweils am Turnusende vom Antragsteller zu bezahlen ist.
JOMA Josef Thalhammer Jr. Büro: 4851 Gampern Baumgarting 5/1 |
Tel.: ++43 7682 39 808 Tel.: ++43 676 39
25 109 email: joma.privatpflege@nusurf.at Pflege24stunden@msn.com |
http://www.pflege-valentin.at/index 1 .htm
Allgemeine Informationen
Der Verein „Pflege Valentin - Die Hauskrankenpflege für besondere Menschen" ist ein
offener und unabhängiger Verein. Unter diesem Namen vereinen sich als ordentliche
Mitglieder vor allem außergewöhnlich gut ausgebildete, freiberuflich tätige Personen aus
dem gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienst, um gemeinsam den
Bedürfnissen der älteren, behinderten, oder einfach nur kranken Menschen -
fachgerecht - bei diesen zu Hause, und das nicht weit vom eigenem Wohnsitz entfernt -
entgegenkommen zu können.
Wir haben unterschiedlichste Erfahrungen gesammelt.
Unsere Leistungen richten sich nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Wir betreuen
sowohl Geriatrische, Behinderte und Schwerstkranke, als auch Menschen, die noch im
Arbeitsleben stehen und kurzzeitig zu Hause der Pflege bedürfen.
Unsere Betreuung
steht Ihnen auch in der Nacht zur Verfügung. Die Aufnahme und
...echnung
erfolgt unabhängig von den behördlichen Pflegestufen und unabhängig von
...em Einkommen. Bei Zustandekommen eines
Pflegevertrages, verrechnen wir für das
...gespräch nur die Anreisezeit begrenzt durch die sog. „Bezirkspauschale".
Das Erstgespräch selbst ist kostenlos.
In unserem Verein wird großer Wert auf die persönliche Beziehung zwischen den
Klienten und Pflegepersonen gelegt. Daher werden unsere Klienten nur von einem
begrenztem Kreis zuverlässiger Pflegepersonen betreut. Wenn Sie im Laufe der
Betreuung, ungeachtet der Gründe, mit jemandem nicht zufrieden sein sollten, wird
diese Pflegeperson unverzüglich durch eine andere ersetzt. Bevor eine Pflegeperson in
die Betreuung mit einbezogen wird, findet bei dem Klienten zu Hause ein
Vorstellungsbesuch statt.
Dieser Vorstellungsbesuch ist für die Klienten ebenfalls kostenlos.
Unsere Preise richten sich lediglich nach dem jeweiligen Pflegeaufwand, welcher
natürlich auch die bei Ihnen zu verbringende Zeit bestimmt. Wir nehmen uns genau so
viel Zeit, wie Sie benötigen, verrechnet wird nur die tatsächliche Zeit.
Wir verrechnen im Minutentakt.
Der Abrechnungszeitraum nach Unterzeichnen eines Vertrages richtet sich nach dem
Zeitraum, für den sie sich entscheiden, eine Kaution zu hinterlegen sowie nach dem
voraussichtlichen Pflegeaufwand. Sie entscheiden sich, ob Sie für 3 Tage, 1 Woche oder 1
Monat Kaution hinterlegen wollen. Auch für eine Betreuung ohne Vertrag sind wir
offen, aber in diesem Falle müssten wir täglich eine sofort zu begleichende Rechnung
stellen.
Die hinterlegte Kaution wird mit der letzten offenen Rechnung beglichen.
Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann unter anderem durch
schriftliche Kündigung seitens der Klienten, in den ersten
3 Monaten der Vertragsdauer ohne Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung beendet
werden. Auch in den weiteren Monaten können Sie uns täglich kündigen, jedoch die
Endabrechnung findet erst nach einer einmonatigen Kündigungsfrist statt, da auch die
hinterlegte Kaution nach 3 monatlicher Dauer des Vertrages zu den Spareinlagen mit
vertraglicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt wird.
Die Zinsen sind Guthaben des/der Klienten/In.
Rund um die Uhr Betreuung
Bei Bedarf können wir Ihnen auch eine rund um die Uhr
Betreuung sicherstellen. Wir
bieten
folgende zwei Möglichkeiten an:
(1)
Sie werden durch unsere Mitglieder - diplomierte Schwestern
und Pfleger im Schichtdienst
ununterbrochen betreut und gepflegt. Diese Betreuung, sowie jede Betreuung, die
ununterbrochen
länger als 5 Stunden dauert, wird nur als Sonderleistung honoriert, obwohl es
sich
um eine Pflegeleistung handelt. Das heißt: € 15,60 / Std. (€ 374,40 / 24 Std.),
wobei keine
Zulagen
angerechnet werden - weder in der Nacht, noch an einem Samstag, Sonntag, oder
Feiertag.
So wird ein Leben zu Hause bis zuletzt ermöglicht.
(2)
Sie können auch über uns einen Menschen zu sich nach Hause
einladen, dessen
Bestreben ist es Ihnen Tag und Nacht, auch
an einem Samstag oder Sonntag zur Verfügung
zu stehen. Wir arbeiten eng mit einem tschechischen Unternehmen,
zusammen. Bei diesem
Unternehmen melden sich gut deutschsprechende, hilfsbereite Menschen, die gerne
bei
einem älterem, behinderten, oder einfach nur krankem Menschen in Österreich
Gesellschaft leisten würden. Dafür würde Er/Sie von Ihnen ein Taschengeld
bekommen,
das abhängig vom Aufgabenaufwand, seiner Verpflegung und Wohnbedingung bei
Ihnen
ist. Die Höhe des Taschengeldes wird im
Voraus mit Ihnen festgelegt und bewegt sich von €
29, - bis maximal €60, -pro Tag und
Nacht, einschließlich der Wochenenden. Sollten Sie
mit Ihrem Betreuer/In nicht harmonieren, kann Ihnen, wie das
tschechische Unternehmen
verspricht, innerhalb eines Tages eine/n
andere/n Betreuer/In vorstellen. Der Verein Pflege
Valentin übernimmt die Aufsicht über die Betreuung und steht der/dem „
Betreuer/In" und
Ihnen fachpflegerisch mit Rat und Tat, Tag
und Nacht zur Seite, sowie unter Hilfe zur
Selbsthilfe
im Familienbund beschrieben wurde.
Ohne fachliche
und steuerrechtliche Sicherung hätte nämlich das
tschechische
Unternehmen niemandem nach Österreich vermittelt - und
das obwohl alle Betreuer/Innen
zuerst
auf Seriosität und Kenntnisse überprüft wurden.
Preisliste |
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Abrechnung im Minutentakt |
- Verrechnet wird ohne Aufrunden, die tatsächlich |
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Preistabelle (Kurzeinsatz) |
Richtpreis |
Zuschlag |
Zuschlage |
Zuschlag |
Ermäßigung |
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Hauskrankenpflege |
Montag-Freitag |
Samstag |
Sonn und |
Nacht 22- |
Einzelheiten |
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Medizinische |
€ 0,31/Min |
25% |
50% |
50% |
durch |
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Hilfe zur Selbsthilfe |
€ 0,31/Min |
25% |
50% |
50% |
5 - 20% |
|||||
Hilfe zur
Selbsthilfe im |
€ 0,31/Min |
25% |
50% |
50% |
5-15% |
|||||
Entlastung pflegender |
€ 0,31/Min |
25% |
50% |
50% |
*_* |
|||||
Mobile Hospizpflege |
€ 0,31/Min |
25% |
50% |
50% |
*_* |
|||||
Ein
Einsatz beim Klienten des Vereines der ununterbrochen länger als 5 Std.
dauert, (z.B. |
||||||||||
Weitere Leistungen |
Richtpreis |
Zuschlag |
Zuschlag |
Zuschlag |
Ermäßigung |
|||||
Sonderleistung |
€ 0,26/Min |
--- |
--- |
--- |
--- |
|||||
Anreisezeit |
€ 0,26/Min |
--- |
--- |
--- |
--- |
|||||
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|
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|
|
|
|||||
Angeführte Preise
sind nur beim Hinterlegen einer monatlichen Kaution ohne Vorbehalt Unsere Honorare sind unecht umsatzsteuerbefreit!!! Unser
Honorar setzt sich aus medizinischer und pflegerischer Hauskrankenpflege
(siehe die Beachten Sie auch unser Sonderangebot: „Rund um die Uhr Betreuung", die nicht in der |
||||||||||
Preistabelle angeführt ist. Angeführte
Preise sind seit 01.01.2004 gültig. Das Entgelt wird jährlich zum 01. 01.
eines |
Bezirkspauschale
Die Anreisekosten zum Erstgespräch sind auf keinen Fall
höher als der Tabelleneintrag für
ihren Wohnbezirk.
Die angeführten Zeiten sind von dem Vereinssitz auf die
äußere Grenze ihres Bezirkes, bzw.
Landes gerechnet,
weil ein Pflegevertrag von einem Vorstandsmitglied unseres Vereines
unterschrieben sein muss.
Bei großen
Entfernungen sind wir bemüht entsprechende freiberuflich tätige diplomierte
Pflegepersonen in Ihrer Umgebung für die Betreuung zu finden, um die
Anreisezeiten zu
verkürzen.
Auch bei außergewöhnlichen Vorkommnissen wird von uns
der unten angeführte Betrag je
nach Ihrem Wohnbezirk
nie überschritten und nur in Ausnahmefällen ausgeschöpft.
Unsere Sponsoren:
Renate EIGNER (1120 Wien)
Dr. Peter RAUCH GmbH (1201 Wien)
Erna WOLFRAM (3062 Kirchstetten)
Elisabeth GLANER (1180 Wien)
Kongregation der Schwestern vom göttlichen Erlöser (1070 Wien)
Mag. Ingrid MAYER (1070 Wien)
Sie könnten der nächste sein!!!
„Pflege Valentin - Die Hauskrankenpflege für besondere Menschen" ist ein gemeinnütziger
Verein, für uns ist jeder Mensch besonders.
Leider wissen noch nicht viele Menschen über unser günstiges Angebot, da wir bei so
günstigen Preisen die Sie unserer Preisliste entnehmen können, uns die notwendigen Mittel für
eine effiziente Werbung fehlen.
Wir streben keine Landesförderung an, weil wir unser Angebot den geförderten
Organisationen anpassen müssten, dadurch hätte unser Angebot an Attraktivität verloren. Um
das behalten- und unsere Gedanken verbreiten zu können, brauchen wir viele besondere
Menschen die uns unterstützen.
Darum möchten wir alle Menschen, die uns unterstützen, sei es auch nur mit einem kleinem
Betrag, auf dieser Seite als besonderer Mensch namentlich veröffentlichen.
Unsere Kontonummer: 51512118801 bei der Bank Austria BLZ: 12000
http://tirol.com/innsbruck/artikel_20050122_313993.html?UI=b
Kalte Abzocke mit
der Pflege
Das Geschäft mit der Pflege boomt. Unter dem Deckmantel
der Nächstenliebe werden
mit Personal
aus der Slowakei Geschäfte gemacht.
Martina S. *) ist Krankenschwester. Vor zwei Jahren kam die gebürtige Slowakin nach
Tirol. Ein Verein namens St. Elisabeth, in Wels
ansässig, hat sie hergeführt, erklärt sie. Das
Geld habe sie
verführt.
814
Euro haben die pflegende Fachkraft bei einem slowakischen Schwestern-
Durchschnittslohn von 250 Euro nach
Österreich gelockt. Immer bar bezahlt, und schwarz.
Für zwei Wochen buckeln im Monat - rund um die Uhr in Bereitschaft. Ohne
rechtliche
Absicherung. Und ohne Pensions- oder Sozialversicherung. „Das machen die
Schwestern
selbst", erklärt Vereinsvorstand Harald Drescher.
Nicht einmal der Hungerlohn bleibt also. Neben diversen
Versicherungen muss auch noch
eine Mitgliedsgebühr (218 €) bezahlt werden. „Keine Vermittlungsgebühr",
wie Drescher
erklärt. Aber für die
Vermittlung eines Arbeitsplatzes. Wenngleich die Pflegekräfte laut
Vereinshomepage (www.krankenbetreuung.at) nicht angestellt, sondern Mitglieder sind
-
ehrenamtlich noch dazu.
Und dennoch rollt der Rubel, aus zwei Richtungen sogar.
Denn auch die Pflegebedürftigen
müssen für die
Vermittlung der Arbeitskraft in die Taschen greifen. Zum „Taschengeld
zwischen 44 und 58 Euro am Tag" gesellt
sich laut Drescher eine Gebühr von 436 Euro -
zahlbar an den Verein. „Dafür ist Pflege hundertprozentig
garantiert", erklärt der
Vereinsvorsitzende. Zumindest fürs nächste halbe Jahr. Dann wird wieder
kassiert.
(*)Name der Red. bekannt
Diesen Verein findet man unter: http://www.krankenbetreuung.at/
Wir sind kein Unternehmen. Wir sind ein Verein.
St. Elisabeth ist
kein profitorientiertes Unternehmen, sondern ein Verein von Menschen, deren
Berufung die Pflege
ist. Hier ein Auszug aus unseren Vereinssatzungen:
§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich:
1. Der Verein
führt den Namen "St. Elisabeth, Österreichischer Verein zur Hausbetreuung
von
Kranken
und Senioren". 2. Der Verein erstreckt seine Tätigkeit auf ganz
Österreich sowie auf
alle
angrenzenden Staaten. 3. Er hat seinen Sitz in Wels. 4. Der
Verein ist parteipolitisch und
konfessionell neutral
und steht auf demokratischer Grundlage. Der Verein übt seine Tätigkeit im
Sinne des §34 ff der Bundesabgabenordnung
1961 auf gemeinnützigem, mildtätigem Gebiet
ohne Gewinnabsicht aus. Ein
allenfalls aus Tätigkeiten des Vereins erzielter Gewinn fließt
ausschließlich den genannten Zwecken zu.
§2 Zweck des Vereins:
1. Der Verein hat den Zweck, die Lebenssituation
der Mitglieder zu verbessern, ihre rechtlichen,
wirtschaftlichen, geistigen und
gesellschaftlichen Interessen zu vertreten und ihnen in ihrer
Gesamtheit und jedem einzelnen die bestmögliche Stellung in der
menschlichen Gesellschaft zu
schaffen und zu sichern. 2. Der
Verein erstrebt die Zusammenfassung, Vertretung und Betreuung
aller Personen, die infolge eines
körperlichen oder geistigen Gebrechens oder aufgrund ihres
hohen Alters nicht mehr in der Lage
sind, lebensnotwendige Verrichtungen alleine und im
eigenen Haushalt durchzuführen.
§3 Mittel zur Erreichung dieses Zweckes:
1. Die mittätige
Einflussnahme auf Gesetzgebung und Verwaltung, Vertretung in den
gesetzgebenden
Körperschaften vor Gericht- und Verwaltungsbehörden und bei allen anderen
öffentlichen und privaten Stellen. 2. Die Bereitstellung von
Pflegepersonal, je nach Bedarf eine
Diplomkrankenschwester, Krankenschwester, einen Pfleger oder eine Pflegerin im
Bereich der
Altenpflege.
§4 Aufbringung der Mittel:
1. Die erforderlichen Mittel sollen aufgebracht werden durch Beitrittsgebühren,
vereinseigene
wirtschaftliche Unternehmungen oder Beteiligungen an solchen, Spenden,
Förderungen und sonstigen Zuwendungen. 2. Als ideelle Mittel dienen
Versammlungen,
Kundgebungen und
Diskussionen unter Ausschluss von Religion und Parteipolitik.
Pflege in der Praxis
Unsere Arbeitsweise
beruht auf einem Reichtum an Erfahrung und sichert das höchste Maß an
Pflegequalität,
Sicherheit und Lebensqualität für die von uns betreuten Menschen.
Prinzip 1: Betreuung und Turnus.
Vertrautheit schafft Vertrauen.
Deshalb sind immer die selben Pflegepersonen wechselweise in
einem
2-wöchigen Turnus beim pflegebedürftigen Mitglied anwesend. Auch eine andere
Turnus-
Dauer kann vereinbart
werden.
Prinzip 2: Rund um die Uhr vor Ort.
Die Pflegepersonen wohnen im Zeitraum
der Betreuung im Haushalt des Pflegebedürftigen.
Damit ist die Pflege
"rund um die Uhr", d.h. jeden Tag und auch in der Nacht,
sichergestellt. Sie
bereiten auf Wunsch die Mahlzeiten zu und werden auf diesem Wege auch
verköstigt.
Prinzip 3: Höchste Kompetenz.
Die Pflegepersonen werden mit Rücksicht
auf die speziellen Anforderungen des
Pflegebedürftigen
ausgewählt. Der Pflegeumfang wird im Beisein des Hausarztes festgelegt.
Prinzip 4: Die Chemie muss stimmen.
Auf Wunsch des
Pflegebedürftigen kann bei Vorliegen von triftigen Gründen die Pflegeperson
abgelehnt und ein anderes unterstützendes Mitglied verlangt werden. Dieser
Austausch erfolgt
kostenlos.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Die Idee des Vereins St. Elisabeth ist es,
Pflege leistbar zu machen. Dies erreichen wir einerseits
dadurch, dass wir die Kosten für Mitgliedschaft und laufende Betreuung so
niedrig wie möglich
halten. Und andererseits dadurch, dass wir
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der
Inanspruchnahme von Pflegegeld und ähnlichen Förderungen beratend unterstützen.
Als
Vereinsmitglied können sie unsere
Leistungen zu folgenden Kosten und Bedingungen in
Anspruch nehmen:
•
Die einmalige Beitrittsgebühr beträgt € 218,00. Über die
Aufnahme von Mitgliedern
entscheidet
das Präsidium endgültig. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Sie kann
ohne Angabe von
Gründen verweigert werden.
•
Für Kranken- und Seniorenbetreuung oder für
Hauskrankenpflege kann auf Wunsch
entsprechend
geschultes Betreuungspersonal bereitgestellt werden. Die Betreuung erfolgt
"rund
um die Uhr" im gewohnten eigenen Haushalt (auch an Sonn- und Feiertagen)
und ist
vorerst für die Dauer
von 6 Monaten vorgesehen.
•
Diese Tätigkeit wird von unseren unterstützenden
Mitgliedern ausgeübt, und zwar je nach
Bedarf
von Dipl. Krankenschwestern, Altenfachbetreuer/innen oder Pflegehelfern. Die
unterstützenden
Mitglieder werden nach strengen Kriterien ausgewählt, verfügen über
entsprechende
Kenntnisse und Zeugnisse und ebenso über die erforderliche Praxis.
•
Für
die Bereitstellung der unterstützenden Mitglieder ist eine Gebühr in Höhe von €
436,00
für eine Pflegedauer von 6 Monaten zu entrichten. Selbstverständlich kann
die Pflege
jederzeit abgebrochen werden, wenn
dies gewünscht wird. In diesen Fällen werden die
Gebühren nicht zurückerstattet.
•
Die unterstützenden Mitglieder (Dipl. Krankenschwestern,
Altenfachbetreuer/innen oder
Pflegehelfer)
üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Abgeltung von allfälligen Kosten und
Regien
schlagen wir ein Taschengeld in Höhe von ca. € 44,00 bis € 58,00 pro
Tag (24
Stunden)
vor.
Sie erreichen uns
per Postadresse und Telefon:
St.Elisabeth: Landesorganisation Wien, NÖ, Bgld: Landesorganisation Steiermark:
St. Elisabeth - Sekretariat Dr. Gerhard Weinbörmair Dr.med.GabrieleSchönmann
Martin Luther Platz 1 Skodagasse 2 Hafherstr. 168 A 8054
Graz
A 4600 Wels A 2531 Gaaden Tel:0043/(0)664
3423375
Tel: 0043 /
(0) 7242 / 44 3 71 Tel:
0043 / (0) 699 /12421218 Fax:
0043 / (0) 316 / 285680
Fax: 0043 / (0)
7242 / 211308 Fax: 0043 / (0) 2237 / 87483 g.schoenmann@krankenbetreuung.at
office@,krankenbetreuung.at g.weinboermair@krankenbetreuung.at
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
nachfolgende
ANFRAGE
1.
Sind Sie als Mitglied der Bundesregierung der Meinung,
dass das Pflegegeld dazu gedacht
ist,
Schwarzarbeit zu finanzieren?
2.
Wie planen sie sicher zu stellen, dass das Pflegegeld
auch, dem österreichischen
Pflegestandard
und den österreichischen Rechtsvorschriften, entsprechend verwendet wird?
3.
§ 151 ASVG regelt die Hauskrankenpflege
§151. (1) Wenn und
solange es die Art der Krankheit erfordert, ist medizinische
Hauskrankenpflege zu gewähren.
(2)
Die medizinische Hauskrankenpflege wird
erbracht durch Angehörige des gehobenen
Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (§ 12 des
Gesundheits- und
Krankenpflegegesetzes,
BGBl. I Nr. 108/1997), die vom Krankenversicherungsträger
beigestellt werden oder die mit dem
Krankenversicherungsträger in einem Vertragsverhältnis
im Sinne des Sechsten Teiles dieses
Bundesgesetzes stehen oder die im Rahmen von
Vertragseinrichtungen tätig sind, die
medizinische Hauskrankenpflege betreiben.
(3)
Die Tätigkeit des Angehörigen des gehobenen
Dienstes für Gesundheits- und
Krankenpflege kann nur auf ärztliche Anordnung erfolgen. Die Tätigkeit
umfaßt medizinische
Leistungen und qualifizierte Pflegeleistungen, wie die Verabreichung
von Injektionen,
Sondenernährung, Dekubitusversorgung. Zur medizinischen Hauskrankenpflege
gehören
nicht die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung des Kranken.
(4)
Hat der (die) Anspruchsberechtigte nicht die
Vertragspartner (§ 338) oder die
eigenen Einrichtungen (Vertragseinrichtungen) des Versicherungsträgers in
Anspruch
genommen, so
gebührt ihm Kostenersatz gemäß § 131.
(5)
Die medizinische Hauskrankenpflege wird für ein und denselben
Versicherungsfall für
die Dauer von längstens vier Wochen
gewährt. Darüber hinaus wird sie nach Vorliegen einer
ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes der
Sozialversicherungsträger weitergewährt.
Können Sie daher folgenden Sachverhalt, der sich auf den
zweiten Satz des nachstehenden
Absatzes bezieht
ausschließen?
Heimhilfe
umfasst die notwendige tägliche Betreuung eines Pfleglings, wie dessen
persönliche Hygiene, die körperliche und geistige Ertüchtigung, den Einkauf,
Kochen,
Wäsche waschen usw. Er garantiert aber auf
Anweisung durch den Hausarzt des Kranken
auch dessen medizinische Versorgung.
4.
Wenn der Hausarzt/die Hausärztin einer/einem illegal
Beschäftigten die Anweisungen gibt,
macht sich der
Hausarzt/ die Hausärztin strafbar?
5.
Welche Sanktionen haben Ärzte/Ärztinnen, die entgegen
den Bestimmungen des § 151
ASVG, einem nicht entsprechend qualifiziertem Personal, entsprechende
medizinische
Anordnungen geben zu
erwarten?
6.
Gab
es solche Sanktionen in den letzten Jahren?
7.
Wie vergewissert sich der Hausarzt/ die Hausärztin über
die Qualifikation und Anerkennung
der Betreuungsperson
als Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und
Krankenpflege gemäß österreichischer Gesetzeslage?
8.
Können
Sie garantieren, dass ein Patient/eine Patientin in Österreich auch im Fall
einer
Dauerpflege und Dauerbetreuung auf den
allgemeingültigen und gesetzlichen medizinischen
Standards vertrauen kann.
9.
Wie erfolgt im Bereich der medizinischen
Hauskrankenpflege die Dokumentation seitens der
Ärzte?
10.
Wie erfolgt im Bereich der medizinischen
Hauskrankenpflege die Kontrolle über die
Einhaltung der
gesetzlichen Qualitätskriterien?
11.
Wie wird seitens des Ressorts, gerade im Bereich der
Dauerpflege, die Einhaltung des
österreichischen
medizinischen Standards und der österreichischen Gesetze generell
kontrolliert?
12.
Gibt
es mit dem Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz hinsichtlich der Pflege
in Fällen, wie in der Anfragebegründung
ausgeführt, eine Zusammenarbeit?
a)
Wenn ja, in welcher Weise und welche Personen sind
namentlich und funktionsgebunden
daran beteiligt?
b)
Wenn
nein, warum nicht?
13.
Gibt
es seitens des Ressorts in dieser Frage Kontakte zum Innen- bzw.
Außenministerium?
14.
Welche Maßnahmen planen Sie gegen die, in der Begründung
geschilderten, Entwicklungen
zu setzen, um ein
medizinisches Dumping zu verhindern?