2678/J XXII. GP

Eingelangt am 18.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen und Genossen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und

Konsumentenschutz

betreffend „Umgehung österreichischer Gesetze durch Vereine"

Am 2. Feber 2005 fand mit Beginn um 11 Uhr im Gigler Zimmer Nr. 149 in der

Wirtschaftskammer Steiermark in Graz; Körblergasse 111-113, eine Veranstaltung zur

Darstellung der Aktivitäten in Österreich des „Caritativen Vereins Altern in Würde" statt. Als

Thema wurde angegeben:

HEIMHILFE RUND UM DIE UHR - EIN VEREIN STELLT SICH VOR

Als Kontakt wurde Mag. Rainer Tanzer und die Mobilnummer 0664-2022022 angegeben

Im Internet findet man unter der Adresse .

http://www.krebs-kompass.org/Forum/showthread.php3?eintrag=20&id=4642

folgende Zeilen

......... die Pflegerinnen aus der Slowakei werden von dem Verein Altern in Würde vermittelt.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 45€ täglich und die Schwestern sind rund um die Uhr da.

Zusätzlich wird ihnen ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt.......................

......... Hast du Erfahrung, ob von dem Verein auch Leute in Vorarlberg arbeiten?..............

.............. Die Pflegerinnen arbeiten überall in Österreich und auch in Deutschland und egal mit

wem ich bisher gesprochen habe - sie sind überall sehr beliebt - Du kannst Dich ja wirklich mal

erkundigen, einfach so! Mag. Tanzer: 0664 202 20 222..............

Dieser Dialog stammt aus Juni 2003.

Auf der Internetsuche nach Mag. Tanzer kommt man zu folgender Seite
http://www.tt-ships.de/contact_us/contact_us.html

 

T&T-SchiffscVermittler Intl.

Hauptstrasse 1 b

A-4862 Kammer

Telefon: +43-7662-29127

Telefax: +43-7662-29128

mobil: +43-664-2022022

E-mail: info@tt-ships.de

Management: Rainer Tanzer, Mag.

Bei der Eingangs genannten Veranstaltung war auch ein Mag. Rainer Tanzer anwesend. Laut
Visitenkarte gerneral manager von T&T AGENTURA s.r.o. mit Adresse Sustekova 10, 85101
Bratislava und der Telefonnummer +43 664 2022022 unter privat.

Der verteilten schriftlichen Information ist zu entnehmen, dass eine Vermittlungsleistung von
T&T AGENTURA s.r.o. entgeltlich ist und in Form einer Vermittelungsprovision abgegolten
wird. Diese beträgt € 980 für ein Jahr. Bei mehrjährig laufenden Verträgen werden
Ermäßigungen von bis zu 20 % angeboten, steht weiters in dieser Information.


Ebenso kann man diesem Schreiben auch entnehmen, dass T&T s.r.o. auch Adressen von
privaten Hauhaltshelfern bis zu versierten Fachkräften am Sektor Krankenbetreuung und
Altenfürsorge vermittelt.

Besonders interessant ist, bei den Informationen des Vereins der Punkt Heimhilfe:
Heimhilfe umfasst die notwendige tägliche Betreuung eines Pfleglings, wie dessen
persönliche Hygiene, die körperliche und geistige Ertüchtigung, den Einkauf, Kochen,
Wäsche waschen usw. Er garantiert aber auf Anweisung durch den Hausarzt des Kranken
auch dessen medizinische Versorgung.

Bei rund um die Uhr Betreuung sind die Helfer meist im 2 Wochen Turnus tätig. Diesem Helfer
ist ein eigenes Zimmer in der Wohnung des Pfleglings zur Verfügung zu stellen und es sind ihm
die Tagesspesen zu ersetzen.

Der Speseninformation ist zu entnehmen, dass die Tagesdiäten € 40 betragen, 1 Woche
Versicherung € 7,50, das Fahrtgeld hin und retour z.B. Lucenec - Linz € 90 und die
Jahresmitgliedschaft im Verein € 100.

Wenn eine Heimhilfe benötigt wird erfolgt das Ansuchen als PRIVATE EINLADUNG an ein
aktives Mitglied des Vereins ALTERN IN WÜRDE verbunden mit der Verpflichtung einer
eigenen Vereinsmitgliedschaft

Nahezu ident mit diesen Informationen sind die Informationen des Caritativen Vereins
„BESSERES LEBEN", Safarikovo namestie 7, 81102 Bratislava. Dort tritt eine Adressen und
Marketing Agentur PRO SIGNUM, s.r.o. auf. Eine Vermittlungsleistung von PRO SIGNUM,
s.r.o. ist entgeltlich und wird in Form einer Vermittlungsprovision abgegolten, kann man da
nachlesen. Die Kosten eines Jahresvertrages beliefen sich 2004 jedoch „nur" auf € 890. Der
Hinweis auf kürzere Vertragsdauer und Ermäßigung, sogar mit dem gleichen Rechtschreibfehler
wie bei T&T Agentura s.r.o. sind gleichlautend.

Aber auch in Österreich wird man fündig:

http://www.joma-ooe.at/fragen.htm#tätigkeiten
KRANKENPFLEGE IN VERTRAUTER UMGEBUNG

Einer Ihrer Lieben ist pflegebedürftig und benötigt Ihre ständige Aufmerksamkeit? Es ist Ihnen
aber aus beruflichen oder privaten Gründen nicht möglich selbst die Pflege zu übernehmen? Sie
möchten dennoch sichergehen, dass Ihr Angehöriger die bestmögliche Betreuung erhält, ohne den
Verband der Familie verlassen zu müssen?

Herkömmliche Einrichtungen arbeiten im teuren Stundentarif und ermöglichen keine
durchgehende Tag- und Nachtbetreeung. JOMA hingegen ist ein gemeinnütziges Hilfswerk mit
Sitz in Oberösterreich. Die Struktur des Vereins ist nicht gewinnorientiert, sondern sieht ihre
Aufgabe viel mehr darin, alte, behinderte und kranke Menschen in ihren Wohnungen zu helfen.

Informieren Sie sich jetzt über das umfangreiche Pflegeangebot des Vereins JOMA.

JOMA ist ein gemeinnütziges Hilfswerk mit Sitz in Oberösterreich. Die Struktur des Vereins ist
nicht gewinnorientiert, sondern sieht ihre Aufgabe viel mehr darin, alte, behinderte und kranke
Menschen in ihren Wohnungen zu helfen. Um sich unverbindlich beraten zu lassen, klicken Sie
bitte hier:Infomaterial bestellen.


 

Unsere geschulten Mitglieder sind durchgehend für die notwendige Betreuung ihrer Patienten
verantwortlich.   Dazu  gehören  neben  der  persönlichen  Hygiene,  auch  die   körperliche-   und
geistige Ertüchtigung, sowie sämtliche Arbeiten des Alltagslebens (Einkaufen, Kochen, Wäsche
waschen,     usw).     Durch     entsprechende     Anweisung     des     Hausarztes     kümmern     sich
Krankenschwestern auch um die medizinische Versorgung des Pflegebedürftigen.

125,- Euro pro Jahr.Der Betrag kommt einem Hilfsbedürftigen zugute.

Um Heimhilfe beantragen zu können, muss der Hilfsbedürftige selbst und/oder eine Person seines
Vertrauens Mitglied beim Verein JOMA werden. Dadurch wird ein Antrag um Heimhilfe möglich.
Eine Zusage erfolgt nach Verfügbarkeit aktiver qualifizierter Mitglieder und nach Dringlichkeit
der benötigten Hilfe.

Dem Pflegebebedürftigen werden zwei Mitglieder zugeteilt, die sich im 14 bis 21tägigen Turnus
abwechseln. Die Ablöse erfolgt an einem vereinbarten Wochentag. Um eine vertrauensvolle
Beziehung zum Patienten aufbauen zu können, sind nach Möglichkeit immer die selben zwei
Helfer zuständig. Die Anreise der Helfer erfolgt über eine vom Verein organisierte
Fahrgemeinschaft. Anhand der gefahrenen Kilometer wird ein gleichbleibender Betrag ermittelt,
der jeweils am Turnusende vom Antragsteller zu bezahlen ist.

 

JOMA

Josef Thalhammer Jr.

Büro: 4851 Gampern

Baumgarting 5/1

Tel.: ++43 7682 39 808

Tel.: ++43 676 39 25 109

email: joma.privatpflege@nusurf.at

pflege24stunden@msn.com

 

http://www.pflege-valentin.at/index 1 .htm

Allgemeine Informationen

Der Verein „Pflege Valentin - Die Hauskrankenpflege für besondere Menschen" ist ein

offener und unabhängiger Verein. Unter diesem Namen vereinen sich als ordentliche

Mitglieder vor allem außergewöhnlich gut ausgebildete, freiberuflich tätige Personen aus

dem gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienst, um gemeinsam den

Bedürfnissen der älteren, behinderten, oder einfach nur kranken Menschen -

fachgerecht - bei diesen zu Hause, und das nicht weit vom eigenem Wohnsitz entfernt -

entgegenkommen zu können.

Wir haben unterschiedlichste Erfahrungen gesammelt.

Unsere Leistungen richten sich nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Wir betreuen

sowohl Geriatrische, Behinderte und Schwerstkranke, als auch Menschen, die noch im

Arbeitsleben stehen und kurzzeitig zu Hause der Pflege bedürfen.

Unsere Betreuung steht Ihnen auch in der Nacht zur Verfügung. Die Aufnahme und
...
echnung erfolgt unabhängig von den behördlichen Pflegestufen und unabhängig von
...em Einkommen. Bei Zustandekommen eines Pflegevertrages, verrechnen wir für das
...gespräch nur die Anreisezeit begrenzt durch die sog. „Bezirkspauschale".


Das Erstgespräch selbst ist kostenlos.

In unserem Verein wird großer Wert auf die persönliche Beziehung zwischen den

Klienten und Pflegepersonen gelegt. Daher werden unsere Klienten nur von einem

begrenztem Kreis zuverlässiger Pflegepersonen betreut. Wenn Sie im Laufe der

Betreuung, ungeachtet der Gründe, mit jemandem nicht zufrieden sein sollten, wird

diese Pflegeperson unverzüglich durch eine andere ersetzt. Bevor eine Pflegeperson in

die Betreuung mit einbezogen wird, findet bei dem Klienten zu Hause ein

Vorstellungsbesuch statt.

Dieser Vorstellungsbesuch ist für die Klienten ebenfalls kostenlos.

Unsere Preise richten sich lediglich nach dem jeweiligen Pflegeaufwand, welcher

natürlich auch die bei Ihnen zu verbringende Zeit bestimmt. Wir nehmen uns genau so

viel Zeit, wie Sie benötigen, verrechnet wird nur die tatsächliche Zeit.

Wir verrechnen im Minutentakt.

Der Abrechnungszeitraum nach Unterzeichnen eines Vertrages richtet sich nach dem

Zeitraum, für den sie sich entscheiden, eine Kaution zu hinterlegen sowie nach dem

voraussichtlichen Pflegeaufwand. Sie entscheiden sich, ob Sie für 3 Tage, 1 Woche oder 1

Monat Kaution hinterlegen wollen. Auch für eine Betreuung ohne Vertrag sind wir

offen, aber in diesem Falle müssten wir täglich eine sofort zu begleichende Rechnung

stellen.

Die hinterlegte Kaution wird mit der letzten offenen Rechnung beglichen.

Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann unter anderem durch

schriftliche Kündigung seitens der Klienten, in den ersten

3 Monaten der Vertragsdauer ohne Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung beendet

werden. Auch in den weiteren Monaten können Sie uns täglich kündigen, jedoch die

Endabrechnung findet erst nach einer einmonatigen Kündigungsfrist statt, da auch die

hinterlegte Kaution nach 3 monatlicher Dauer des Vertrages zu den Spareinlagen mit

vertraglicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt wird.

Die Zinsen sind Guthaben des/der Klienten/In.

Rund um die Uhr Betreuung

Bei Bedarf können wir Ihnen auch eine rund um die Uhr Betreuung sicherstellen. Wir
bieten folgende zwei Möglichkeiten an:

(1)  Sie werden durch unsere Mitglieder - diplomierte Schwestern und Pfleger im Schichtdienst
ununterbrochen betreut und gepflegt. Diese Betreuung, sowie jede Betreuung, die
ununterbrochen länger als 5 Stunden dauert, wird nur als Sonderleistung honoriert, obwohl es
sich um eine Pflegeleistung handelt. Das heißt: € 15,60 / Std. (€ 374,40 / 24 Std.), wobei keine
Zulagen angerechnet werden - weder in der Nacht, noch an einem Samstag, Sonntag, oder
Feiertag. So wird ein Leben zu Hause bis zuletzt ermöglicht.

(2)  Sie können auch über uns einen Menschen zu sich nach Hause einladen, dessen
Bestreben ist es Ihnen Tag und Nacht, auch an einem Samstag oder Sonntag zur Verfügung
zu stehen. Wir arbeiten eng mit einem tschechischen Unternehmen, zusammen. Bei diesem
Unternehmen melden sich gut deutschsprechende, hilfsbereite Menschen, die gerne bei
einem älterem, behinderten, oder einfach nur krankem Menschen in Österreich
Gesellschaft leisten würden. Dafür würde Er/Sie von Ihnen ein Taschengeld bekommen,
das abhängig vom Aufgabenaufwand, seiner Verpflegung und Wohnbedingung bei Ihnen
ist. Die Höhe des Taschengeldes wird im Voraus mit Ihnen festgelegt und bewegt sich von €
29, - bis maximal €60, -pro Tag und Nacht, einschließlich der Wochenenden. Sollten Sie
mit Ihrem Betreuer/In nicht harmonieren, kann Ihnen, wie das tschechische Unternehmen
verspricht, innerhalb eines Tages eine/n andere/n Betreuer/In vorstellen. Der Verein Pflege
Valentin übernimmt die Aufsicht über die Betreuung und steht der/dem „ Betreuer/In" und


Ihnen fachpflegerisch mit Rat und Tat, Tag und Nacht zur Seite, sowie unter Hilfe zur
Selbsthilfe im Familienbund beschrieben wurde.

Ohne fachliche und steuerrechtliche Sicherung hätte nämlich das tschechische
Unternehmen niemandem nach Österreich vermittelt - und das obwohl alle Betreuer/Innen
zuerst auf Seriosität und Kenntnisse überprüft wurden.

 

Preisliste

Abrechnung im Minutentakt
aufgewendete Zeit!

- Verrechnet wird ohne Aufrunden, die tatsächlich

 

 

 

 

 

 

Preistabelle (Kurzeinsatz)

Richtpreis

Zuschlag

Zuschlage

Zuschlag

Ermäßigung

Hauskrankenpflege
Ihre Auswahl:
5 vertraglich geregelte
Wahlleistungen

Montag-Freitag
06-22h

Samstag

Sonn und
Feiertags

Nacht 22-
06h

Einzelheiten
im
Pflegevertrag

Medizinische
Hauskrankenpflege

€ 0,31/Min
(d.h €18,60 / Std)

25%

50%

50%

durch
Krankenkassa

Hilfe zur Selbsthilfe

0,31/Min
(d.h €18,60 / Std)

25%

50%

50%

5 - 20%

Hilfe zur Selbsthilfe im
Familienbund

0,31/Min
(d.h €18,60 / Std)

25%

50%

50%

5-15%

Entlastung pflegender
Angehöriger

0,31/Min
(d.h €18,60 / Std)

25%

50%

50%

*_*

Mobile Hospizpflege

0,31/Min
(d.h €18,60 / Std)

25%

50%

50%

*_*

Ein Einsatz beim Klienten des Vereines der ununterbrochen länger als 5 Std. dauert, (z.B.
Nachtwache),                                                                                                                           
oder auch kürzere Reisebegleitung gehört unter anderem auch zur Sonderleistungen und wird
entsprechend -                                                                                                                      
vergünstigt und ohne Zuschläge - honoriert:                                                                            

Weitere Leistungen

Richtpreis

Zuschlag

Zuschlag

Zuschlag

Ermäßigung

Sonderleistung

€ 0,26/Min
(d.h.€15,60/Std.)

 

---

 

 

---

 

 

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---

 

 

Anreisezeit
(ist vertraglich begrenzt!!)

€ 0,26/Min
(d.h.€15,60/Std.)

 

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---

 

---

 

 

 

 

 

 

 

Angeführte Preise sind nur beim Hinterlegen einer monatlichen Kaution ohne Vorbehalt         
gültig!

Unsere Honorare sind unecht umsatzsteuerbefreit!!!                                                              

Unser Honorar setzt sich aus medizinischer und pflegerischer Hauskrankenpflege (siehe die
Wahlleistungen in der ersten Tabelle), Sonderleisrungen und Anreisezeiten zusammen. Unsere
Honorarnote ist übersichtlich. Jede verrechnete Minute ist anhand unserer                               
Pflegedokumentation gut nachvollziehbar.                                                                               

 

Beachten Sie auch unser Sonderangebot: „Rund um die Uhr Betreuung", die nicht in der


Preistabelle angeführt ist.

Angeführte Preise sind seit 01.01.2004 gültig. Das Entgelt wird jährlich zum 01. 01. eines
Jahres entsprechend den Veränderungen des Verbraucherpreisindex oder einem an seine Stelle
tretendem Index angepasst. Der sich daraus ergebende Minutenbetrag wird im Euro auf
maximal zwei Stellen nach dem Komma auf-, oder abgerundet.

Bezirkspauschale

Die Anreisekosten zum Erstgespräch sind auf keinen Fall höher als der Tabelleneintrag für
ihren Wohnbezirk.

Die angeführten Zeiten sind von dem Vereinssitz auf die äußere Grenze ihres Bezirkes, bzw.
Landes gerechnet, weil ein Pflegevertrag von einem Vorstandsmitglied unseres Vereines
unterschrieben sein muss.

Bei großen Entfernungen sind wir bemüht entsprechende freiberuflich tätige diplomierte
Pflegepersonen in Ihrer Umgebung für die Betreuung zu finden, um die Anreisezeiten zu
verkürzen.

Auch bei außergewöhnlichen Vorkommnissen wird von uns der unten angeführte Betrag je
nach Ihrem Wohnbezirk nie überschritten und nur in Ausnahmefällen ausgeschöpft.

Unsere Sponsoren:

Renate EIGNER (1120 Wien)

Dr. Peter RAUCH GmbH (1201 Wien)

Erna WOLFRAM (3062 Kirchstetten)

Elisabeth GLANER (1180 Wien)

Kongregation der Schwestern vom göttlichen Erlöser (1070 Wien)

Mag. Ingrid MAYER (1070 Wien)

Sie könnten der nächste sein!!!

„Pflege Valentin - Die Hauskrankenpflege für besondere Menschen" ist ein gemeinnütziger

Verein, für uns ist jeder Mensch besonders.

Leider wissen noch nicht viele Menschen über unser günstiges Angebot, da wir bei so

günstigen Preisen die Sie unserer Preisliste entnehmen können, uns die notwendigen Mittel für

eine effiziente Werbung fehlen.

Wir streben keine Landesförderung an, weil wir unser Angebot den geförderten

Organisationen anpassen müssten, dadurch hätte unser Angebot an Attraktivität verloren. Um

das behalten- und unsere Gedanken verbreiten zu können, brauchen wir viele besondere

Menschen die uns unterstützen.

Darum möchten wir alle Menschen, die uns unterstützen, sei es auch nur mit einem kleinem

Betrag, auf dieser Seite als besonderer Mensch namentlich veröffentlichen.

Unsere Kontonummer: 51512118801 bei der Bank Austria BLZ: 12000

http://tirol.com/innsbruck/artikel_20050122_313993.html?UI=b
Kalte Abzocke mit der Pflege

Das Geschäft mit der Pflege boomt. Unter dem Deckmantel der Nächstenliebe werden
mit Personal aus der Slowakei Geschäfte gemacht.

Martina S. *) ist Krankenschwester. Vor zwei Jahren kam die gebürtige Slowakin nach


Tirol. Ein Verein namens St. Elisabeth, in Wels ansässig, hat sie hergeführt, erklärt sie. Das
Geld habe sie verführt.

814 Euro haben die pflegende Fachkraft bei einem slowakischen Schwestern-
Durchschnittslohn von 250 Euro nach Österreich gelockt. Immer bar bezahlt, und schwarz.
Für zwei Wochen buckeln im Monat - rund um die Uhr in Bereitschaft. Ohne rechtliche
Absicherung. Und ohne Pensions- oder Sozialversicherung. „Das machen die Schwestern
selbst", erklärt Vereinsvorstand Harald Drescher.

Nicht einmal der Hungerlohn bleibt also. Neben diversen Versicherungen muss auch noch
eine Mitgliedsgebühr (218 €) bezahlt werden. „Keine Vermittlungsgebühr", wie Drescher
erklärt. Aber für die Vermittlung eines Arbeitsplatzes. Wenngleich die Pflegekräfte laut
Vereinshomepage
(www.krankenbetreuung.at) nicht angestellt, sondern Mitglieder sind -
ehrenamtlich noch dazu.

Und dennoch rollt der Rubel, aus zwei Richtungen sogar. Denn auch die Pflegebedürftigen
müssen für die Vermittlung der Arbeitskraft in die Taschen greifen. Zum „Taschengeld
zwischen 44 und 58 Euro am Tag" gesellt sich laut Drescher eine Gebühr von 436 Euro -
zahlbar an den Verein. „Dafür ist Pflege hundertprozentig garantiert", erklärt der
Vereinsvorsitzende. Zumindest fürs nächste halbe Jahr. Dann wird wieder kassiert.

(*)Name der Red. bekannt

Diesen Verein findet man unter: http://www.krankenbetreuung.at/

Wir sind kein Unternehmen. Wir sind ein Verein.

St. Elisabeth ist kein profitorientiertes Unternehmen, sondern ein Verein von Menschen, deren
Berufung die Pflege ist. Hier ein Auszug aus unseren Vereinssatzungen:

§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich:

1. Der Verein führt den Namen "St. Elisabeth, Österreichischer Verein zur Hausbetreuung von
Kranken und Senioren". 2. Der Verein erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich sowie auf
alle angrenzenden Staaten. 3. Er hat seinen Sitz in Wels. 4. Der Verein ist parteipolitisch und
konfessionell neutral und steht auf demokratischer Grundlage. Der Verein übt seine Tätigkeit im
Sinne des §34 ff der Bundesabgabenordnung 1961 auf gemeinnützigem, mildtätigem Gebiet
ohne Gewinnabsicht aus. Ein allenfalls aus Tätigkeiten des Vereins erzielter Gewinn fließt
ausschließlich den genannten Zwecken zu.

§2 Zweck des Vereins:

1. Der Verein hat den Zweck, die Lebenssituation der Mitglieder zu verbessern, ihre rechtlichen,
wirtschaftlichen, geistigen und gesellschaftlichen Interessen zu vertreten und ihnen in ihrer
Gesamtheit und jedem einzelnen die bestmögliche Stellung in der menschlichen Gesellschaft zu
schaffen und zu sichern. 2. Der Verein erstrebt die Zusammenfassung, Vertretung und Betreuung
aller Personen, die infolge eines körperlichen oder geistigen Gebrechens oder aufgrund ihres
hohen Alters nicht mehr in der Lage sind, lebensnotwendige Verrichtungen alleine und im
eigenen Haushalt durchzuführen.


§3 Mittel zur Erreichung dieses Zweckes:

1. Die mittätige Einflussnahme auf Gesetzgebung und Verwaltung, Vertretung in den
gesetzgebenden Körperschaften vor Gericht- und Verwaltungsbehörden und bei allen anderen
öffentlichen und privaten Stellen. 2. Die Bereitstellung von Pflegepersonal, je nach Bedarf eine
Diplomkrankenschwester, Krankenschwester, einen Pfleger oder eine Pflegerin im Bereich der
Altenpflege.

§4 Aufbringung der Mittel:

1.   Die erforderlichen Mittel sollen aufgebracht werden durch Beitrittsgebühren,

vereinseigene wirtschaftliche Unternehmungen oder Beteiligungen an solchen, Spenden,
Förderungen und sonstigen Zuwendungen. 2. Als ideelle Mittel dienen Versammlungen,
Kundgebungen und Diskussionen unter Ausschluss von Religion und Parteipolitik.

Pflege in der Praxis

Unsere Arbeitsweise beruht auf einem Reichtum an Erfahrung und sichert das höchste Maß an
Pflegequalität, Sicherheit und Lebensqualität für die von uns betreuten Menschen.

Prinzip 1: Betreuung und Turnus.

Vertrautheit schafft Vertrauen. Deshalb sind immer die selben Pflegepersonen wechselweise in
einem 2-wöchigen Turnus beim pflegebedürftigen Mitglied anwesend. Auch eine andere Turnus-
Dauer kann vereinbart werden.

Prinzip 2: Rund um die Uhr vor Ort.

Die Pflegepersonen wohnen im Zeitraum der Betreuung im Haushalt des Pflegebedürftigen.
Damit ist die Pflege "rund um die Uhr", d.h. jeden Tag und auch in der Nacht, sichergestellt. Sie
bereiten auf Wunsch die Mahlzeiten zu und werden auf diesem Wege auch verköstigt.

Prinzip 3: Höchste Kompetenz.

Die Pflegepersonen werden mit Rücksicht auf die speziellen Anforderungen des
Pflegebedürftigen ausgewählt. Der Pflegeumfang wird im Beisein des Hausarztes festgelegt.

Prinzip 4: Die Chemie muss stimmen.

Auf Wunsch des Pflegebedürftigen kann bei Vorliegen von triftigen Gründen die Pflegeperson
abgelehnt und ein anderes unterstützendes Mitglied verlangt werden. Dieser Austausch erfolgt
kostenlos.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Die Idee des Vereins St. Elisabeth ist es, Pflege leistbar zu machen. Dies erreichen wir einerseits
dadurch, dass wir die Kosten für Mitgliedschaft und laufende Betreuung so niedrig wie möglich
halten. Und andererseits dadurch, dass wir Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der
Inanspruchnahme von Pflegegeld und ähnlichen Förderungen beratend unterstützen. Als
Vereinsmitglied können sie unsere Leistungen zu folgenden Kosten und Bedingungen in
Anspruch nehmen:

         Die einmalige Beitrittsgebühr beträgt € 218,00. Über die Aufnahme von Mitgliedern
entscheidet das Präsidium endgültig. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Sie kann
ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

         Für Kranken- und Seniorenbetreuung oder für Hauskrankenpflege kann auf Wunsch
entsprechend geschultes Betreuungspersonal bereitgestellt werden. Die Betreuung erfolgt
"rund um die Uhr" im gewohnten eigenen Haushalt (auch an Sonn- und Feiertagen) und ist
vorerst für die Dauer von 6 Monaten vorgesehen.


         Diese Tätigkeit wird von unseren unterstützenden Mitgliedern ausgeübt, und zwar je nach
Bedarf von Dipl. Krankenschwestern, Altenfachbetreuer/innen oder Pflegehelfern. Die
unterstützenden Mitglieder werden nach strengen Kriterien ausgewählt, verfügen über
entsprechende Kenntnisse und Zeugnisse und ebenso über die erforderliche Praxis.

         Für die Bereitstellung der unterstützenden Mitglieder ist eine Gebühr in Höhe von € 436,00
für eine
Pflegedauer von 6 Monaten zu entrichten. Selbstverständlich kann die Pflege
jederzeit abgebrochen werden, wenn dies gewünscht wird. In diesen Fällen werden die
Gebühren nicht zurückerstattet.

         Die unterstützenden Mitglieder (Dipl. Krankenschwestern, Altenfachbetreuer/innen oder
Pflegehelfer) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Abgeltung von allfälligen Kosten und
Regien schlagen wir ein Taschengeld in Höhe von ca. € 44,00 bis € 58,00 pro Tag (24 Stunden) vor.

Sie erreichen uns

per Postadresse und Telefon:

St.Elisabeth:                                           Landesorganisation Wien, NÖ, Bgld:         Landesorganisation Steiermark:

St. Elisabeth - Sekretariat                   Dr. Gerhard Weinbörmair                                 Dr.med.GabrieleSchönmann

Martin Luther Platz 1                           Skodagasse 2                                                     Hafherstr. 168 A 8054 Graz

A 4600 Wels                                         A 2531 Gaaden                                                   Tel:0043/(0)664 3423375

Tel: 0043 / (0) 7242 / 44 3 71                Tel: 0043 / (0) 699 /12421218                             Fax: 0043 / (0) 316 / 285680

Fax: 0043 / (0) 7242 / 211308               Fax: 0043 / (0) 2237 / 87483                               g.schoenmann@krankenbetreuung.at

office@,krankenbetreuung.at            g.weinboermair@krankenbetreuung.at

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachfolgende


ANFRAGE

1.  Ist das Pflegegeld dazu gedacht, Schwarzarbeit zu finanzieren?

2.              Wie planen sie sicher zu stellen, dass das Pflegegeld auch, dem österreichischen
Pflegestandard und den österreichischen Rechtsvorschriften, entsprechend verwendet wird?

3.              Wie werden pflegebedürftige Menschen vor diesen unlauteren Methoden geschützt?

4.              Wohin können sich pflegebedürftige Menschen um Hilfestellung wenden?

5.              Nach der derzeitigen Gesetzeslage werden die Pflegebedürftigen oder deren Vertreterinnen
für die illegale Beschäftigung strafbar. Ist das nicht ungerecht, da gerade diese Menschen
oftmals ohnedies auf Hilfe angewiesen sind? Ist hier eine Gesetzesänderung geplant, sodass
nicht die Hilfebedürftigen, sondern die „Geschäftemacher" zur Verantwortung gezogen
werden?

6.              Welche Maßnahmen planen Sie auf dem Gebiet des Konsumentenschutzes um den, in der
Anfragebegründung, ausgeführten Entwicklungen Einhalt zu gebieten?

7.              Gibt es seitens des Ressorts in dieser Frage Kontakte zum Innen- bzw. Außenministerium?

8.              Gibt es mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hinsichtlich der
medizinischen Pflege in Fällen, wie in der Anfragebegründung ausgeführt, eine
Zusammenarbeit?

Wenn ja, in welcher Weise und welche Personen sind namentlich und funktionsgebunden

daran beteiligt?

Wenn nein, warum nicht?


9.              Wie ist der aktuelle rechtliche Standard hinsichtlich der Adressvermittlung und der
Provisionen?

10.       Wie viele Fälle von illegaler Beschäftigung auf Basis des „"Caritativen Vereins Altern in
Würde" sind dem Ressort bekannt?

11.       Wie viele Fälle von illegaler Beschäftigung im Bereich Pflege und Betreuung sind in den
Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 dem Ressort bekannt geworden?

12.       Wie wurde seitens des Ministeriums auf diese Fälle reagiert?

13.       Welche Hilfestellung werden pflegebedürftige Menschen seitens ihres Ressorts in
Streitfällen, die aus der Anfragebegründung erwachsen, gegeben?