2681/J XXII. GP

Eingelangt am 24.02.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lunacek, Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Bewilligung der Ausfuhr von 800 Stück Repetiergewehren "Steyr .50 HS"

 

 

Dem Wirtschaftsblatt vom 9.2.2005 ist zu entnehmen, dass das BMI am 12.11.2004
"die Ausfuhr einer weiteren Teillieferung von 800 Stück Repetiergewehren Kaliber
12,7 x 99 Millimeter, Steyr .50 HS' samt Zielfernrohren" bewilligt habe.

Die Zeitung schreibt weiters, dass laut Waffen-Verzeichnissen das 12,4 Kilo schwere
Scharfschützengewehr vorwiegend "anti-materiell" sei, also gegen Fahrzeuge, aber
auch gegen Sniper eingesetzt werden soll. Zugleich soll die Langwaffe
daumendicken Stahl durchschlagen können. In der Branche gelten diese Waffen als
"Panzerbüchsen", es komme nur auf das entsprechende Geschoss an.

Gemäß § 3 Kriegsmaterialgesetz (KMG) wird eine Ausfuhrbewilligung von
Kriegsmaterial „vom Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten und nach Anhörung des
Bundesministers für Landesverteidigung, soweit keine anderen gesetzlichen oder
völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen, unter Anwendung von Artikel 130 Abs. 2 B-VG erteilt“. Hierbei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass

  1. die Ein-, Aus- oder Durchfuhr völkerrechtlichen Verpflichtungen oder
    außenpolitischen Interessen der Republik Österreich nicht zuwiderläuft;
  2.  die Aus- oder Durchfuhr nicht in ein Gebiet erfolgen soll, in dem ein
    bewaffneter  Konflikt  herrscht,   ein   solcher  auszubrechen   droht  oder
    sonstige gefährliche Spannungen bestehen;
  3. die Aus- oder Durchfuhr nicht in ein Bestimmungsland erfolgen soll, in dem
    auf Grund schwerer und wiederholter Menschenrechtsverletzungen die
    Gefahr besteht, dass das gelieferte Kriegsmaterial zur Unterdrückung von
    Menschenrechten verwendet wird;
  4. Embargobeschlüsse    des    Sicherheitsrates    der   Vereinten    Nationen
    entsprechend berücksichtigt werden;
  5. der Ein-, Aus- oder Durchfuhr sicherheitspolizeiliche oder militärische
    Bedenken nicht entgegenstehen;
  6. keine sonstigen vergleichbaren gewichtigen Bedenken bestehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

1.      Wurde vor Erteilung der Ausfuhrbewilligung das Einvernehmen mit Ihnen
hergestellt? Wenn ja, mit welcher Begründung haben Sie dieser Bewilligung zugestimmt?

2.      Wer hat das Endverbraucherzertifikat seitens der iranischen Regierung unterzeichnet?

3.      Welcher Verwendungszweck ist auf diesem Endverbraucherzertifikat angegeben?

4.      Ist der Iran Ihrer Ansicht ein Staat, in dem ein bewaffneter Konflikt herrscht,
ein solcher auszubrechen droht oder sonstige gefährliche Spannungen
bestehen?

5.      Ist Ihrer Ansicht nach der Iran ein Staat, in dem schwere und wiederholte
Menschenrechtsverletzungen stattgefunden haben und statt finden?

6.      Wenn ja: Besteht Ihres Erachtens die Gefahr, dass das gelieferte Kriegsmaterial gegen die iranische Bevölkerung zum Einsatz gelangen kann?

7.      Seit wann gibt es seitens der österreichischen Bundesregierung wieder eine positive Beurteilung für Ausfuhrbewilligungen lt. KMG in den Iran?

8.      Wie handhaben andere EU-Staaten derartige Ansuchen des Iran?

9.      Besteht ein Zusammenhang zwischen den derzeitigen diplomatischen Bemühungen einiger EU-Staaten für ein Einlenken der iranischen Regierung im Bereich der Nuklearwaffentechnologie und neuer Waffenlieferungen an den Iran?

10.    Falls die Gesamtlieferung von 800 Repetiergewehren noch nicht erfolgt ist: Sind Sie bereit, Ihre Beurteilung dieses Exportes abzuändern und sich gegenüber dem Innenministerium ebenso für eine Haltungsänderung bzw. einen Rückzieher der Genehmigung einzusetzen?