2681/J XXII. GP
Eingelangt am 24.02.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Pilz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Bewilligung der Ausfuhr von 800 Stück Repetiergewehren "Steyr .50 HS"
Dem
Wirtschaftsblatt vom 9.2.2005 ist zu entnehmen, dass das BMI am 12.11.2004
"die Ausfuhr einer weiteren
Teillieferung von 800 Stück Repetiergewehren Kaliber
12,7 x 99 Millimeter, Steyr .50 HS' samt Zielfernrohren" bewilligt habe.
Die Zeitung schreibt weiters,
dass laut Waffen-Verzeichnissen das 12,4 Kilo schwere
Scharfschützengewehr vorwiegend
"anti-materiell" sei, also gegen Fahrzeuge, aber
auch gegen Sniper eingesetzt werden soll. Zugleich soll die Langwaffe
daumendicken Stahl durchschlagen können. In der Branche gelten diese
Waffen als
"Panzerbüchsen", es komme nur auf
das entsprechende Geschoss an.
Gemäß § 3
Kriegsmaterialgesetz (KMG) wird eine Ausfuhrbewilligung von
Kriegsmaterial „vom Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten und nach Anhörung des
Bundesministers für Landesverteidigung, soweit keine anderen gesetzlichen
oder
völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen, unter Anwendung von
Artikel 130 Abs. 2 B-VG erteilt“. Hierbei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wurde vor Erteilung der Ausfuhrbewilligung das
Einvernehmen mit Ihnen
hergestellt? Wenn
ja, mit welcher Begründung haben Sie dieser Bewilligung zugestimmt?
2. Wer hat das Endverbraucherzertifikat seitens der iranischen Regierung unterzeichnet?
3. Welcher Verwendungszweck ist auf diesem Endverbraucherzertifikat angegeben?
4.
Ist der Iran Ihrer Ansicht ein Staat, in dem ein bewaffneter Konflikt
herrscht,
ein solcher auszubrechen droht oder sonstige
gefährliche Spannungen
bestehen?
5.
Ist Ihrer Ansicht nach der Iran ein Staat, in dem schwere und wiederholte
Menschenrechtsverletzungen stattgefunden
haben und statt finden?
6. Wenn ja: Besteht Ihres Erachtens die Gefahr, dass das gelieferte Kriegsmaterial gegen die iranische Bevölkerung zum Einsatz gelangen kann?
7. Seit wann gibt es seitens der österreichischen Bundesregierung wieder eine positive Beurteilung für Ausfuhrbewilligungen lt. KMG in den Iran?
8. Wie handhaben andere EU-Staaten derartige Ansuchen des Iran?
9. Besteht ein Zusammenhang zwischen den derzeitigen diplomatischen Bemühungen einiger EU-Staaten für ein Einlenken der iranischen Regierung im Bereich der Nuklearwaffentechnologie und neuer Waffenlieferungen an den Iran?
10. Falls die Gesamtlieferung von 800 Repetiergewehren noch nicht erfolgt ist: Sind Sie bereit, Ihre Beurteilung dieses Exportes abzuändern und sich gegenüber dem Innenministerium ebenso für eine Haltungsänderung bzw. einen Rückzieher der Genehmigung einzusetzen?