2690/J XXII. GP
Eingelangt am 28.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „ Nahrungsergänzungsmittel/ Gefälschte Arzneimittel - Doping &
Gesundheitsgefährdung - Sicherheitspolizeiliche Ermittlungen?"
Bestellungen
über das Internet von (verunreinigten) Nahrungsergänzungsmitteln oder
Dopingmitteln (z.B. Anabolika) durch Fitnessinstitute, Sportverbände,
Lebensmittelhändler
oder andere Vertreiber (z.B. Sportartikelhändler) sowie von Privaten (z.B.
Sportlern) sind
nicht nur für die Zollbehörden
(Zollfahndung) ein großes Problem, sondern zunehmend auch
für die Sport- und Gesundheitsbehörden sowie die Sicherheitsbehörden der
EU-
Mitgliedsstaaten.
Auf
zahlreichen Homepages bzw. durch Webshops werden illegale Mittel (z.B.
verfälschte
Arzneimittel, Drogen, Anabolika sowie verunreinigte NEM) angeboten, bei denen
schwerwiegende gesundheitliche Nebenwirkungen sowie zudem eine Dopingrelevanz
für
Sportlerinnen nicht ausgeschlossen werden können. Ähnlich die Situation bei den
diversen
Angeboten von sogenannten Postfachfirmen.
Ergänzend dazu sind auch Kataloge am Markt,
in denen diese illegalen Mittel im
Versandhandel zum Kauf angeboten
werden. Beworben
werden diese Mittel
meist mit einem enormen Werbeaufwand.
All
diese Angebote stehen meist im absoluten Widerspruch zu den Suchtmittel- und
Arzneimittelgesetze der EU-Mitgliedstaaten bzw. zu den internationalen Anti-
Dopingbestimmungen. Herkunftsländer dieser
Produkte sind vorwiegend die USA, aber auch
Spanien, Niederlande und Tschechien sowie die Slowakei. Die Händler und
Hersteller sind
teils kriminell organisiert und bieten ihre
Produkte am Schwarzmarkt, über das Internet oder
über sonstige obskure Vertriebskanäle an.
Gesendet
werden diese Produkte nach Österreich aus dem Ausland oder nach illegalen
Importen (Schmuggel) aus dem EU-Ausland, wobei als Versender meist eine
zusätzlich
aufgemachte sogenannte Postfachfirma auftritt. Direkt zugestellt werden die
Bestellungen
meist mittels Eilbriefsendungen -
allerdings oft falsch deklariert (z.B. als Vitaminpräparate).
Damit wird u.a. das Arzneiwareneinfuhrgesetz aber auch das Rezeptpflichtgesetz
umgangen
sowie auch zollrechtliche Bestimmungen. Verstoßen wird
damit natürlich auch gegen das
Versandhandelsverbot für Arzneimittel sowie gegen weitere zentrale Bestimmungen
des
Arzneimittelgesetzes.
Besteht der Verdacht auf Gesundheitsschäden, sind auch die
einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu berücksichtigen.
Mit
den Arzneimittelgesetznovellen 2002 und 2004 wurde einerseits die
„Antidopingkonvention" umgesetzt
(Antidopingbestimmungen) sowie anderseits Kontroll-
und Behördendefizite beim Verkauf von verunreinigten NEM im LM-Handel
und
Sportartikelhandel beseitigt. Anabolika bzw. (mit Prohormonen) verunreinigte
Nahrungsergänzungsmittel werden allerdings weiterhin illegal produziert, nach
Europa
geschmuggelt, angeboten, verkauft und verwendet.
Daher
ist es unverständlich, dass durch den Gesetzgeber die Vertriebsproblematik
(z.B.
Verkauf über das Internet) bislang nicht
gelöst wurde. Eine Marktbeobachtung im Internet
verbunden mit dem Recht Probennahme durch die zuständigen Behörden (oder
beauftragte
Sachverständige) mit anschließenden Analysen wurde für Anabolika,
Arzneimittel,
Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte etc. bis dato weder
durch das
Bundeskanzleramt noch durch das BMGF eingerichtet (Internetpolizei).
Das BMI verfügt zwar über Experten zur
Cyber-Kriminalität, besondere Aktivitäten gegen
Arzneimittel- oder Dopingmissbrauch durch das Bundeskriminalamt sind bislang
ebenfalls
nicht bekannt geworden.
Anders in Italien und anderen Ländern. Hier wird durch
Sicherheitsbehörden und
Staatsanwaltschaften
aktiv in das Geschehen eingegriffen.
•
Nach Presseberichten hat Mitte November 2004 hat die
Staatsanwaltschaft Udine bei
einer Doping-Razzia die Wohnungen von 30 Personen, darunter Radsportlern, und
50
Fitnesszentren
durchsuchen lassen. Zwölf Personen wurden wegen illegalen Imports
von Dopingmitteln festgenommen. Verbotene Substanzen im Werte von 200 Mio. €
wurden beschlagnahmt:
•
Im Rahmen einer ausgedehnten Anti-Doping-Offensive
hat die Staatsanwaltschaft
von Verona eine österreichische
Webseite sperren lassen, über welche die Anabolika-
Substanz MET-AD 17-diol zum Verkauf angeboten worden war. Die Substanz
wurde
auch
von einer britischen und einer amerikanischen Webseite angeboten, diese
wurden ebenfalls gesperrt. Bisher hatten italienische Justizbehörden noch nie
derartige Initiativen gegen ausländische Webseiten ergriffen, berichteten die
Medien.
Die Untersuchung war aufgenommen worden,
nachdem ein junger Athlet in Besorgnis
erregendem Zustand wegen einer toxischen Hepatitis in ein Spital in
Verona
eingeliefert worden war. Die Krankheit hänge mit der Einnahme der verbotenen
Substanz zusammen, berichteten die Ärzte. Im Rahmen der Untersuchung wurde in
Verona ein Kaufmann angezeigt, der dem Athleten das Dopingmittel weiterverkauft
hatte.
MET-AD17-diol,
das unter anderem das leistungsfördernde Testosteron enthält, ist
stark gesundheitsgefährdend und steht auf
der Verbots-Liste der vom IOC verbotenen
Dopingmittel" (APA 27.08.2003).
• „Das Hamburger
Zollfahndungsamt hat einen groß angelegten illegalen Anabolika-
Versandhandel aufgedeckt. Wie die Beamten
am Freitag mitteilten, soll ein
Hamburger Unternehmen verbotene
Dopingmittel "hochgradig professionell"
bundesweit in
Hochglanzbroschüren angepriesen und in großen Mengen verkauft
haben. Auch im Internet und mit doppelseitigen Anzeigen in Body-Building-
Zeitschriften wurde für die Mittel geworben. Die Anabolika
"Stanozolon",
"Parabolon" oder "Met-AD l7-diol" enthalten verbotene
Muskelaufbau-Präparate.
Die
Mittel wurden allerdings nicht heimlich unter dem Ladentisch gedealt, sondern
wie ganz legale Produkte in einem professionellen Versandhandel vertrieben. Die
Ware wurde über eine 0190-Servicenummer
bestellt und mit Kreditkarten bezahlt. Der
Versand erfolgte per Paketdienst - auf Wunsch sogar per 48-Stunden-
Expresslieferung. In den vergangenen zwei Wochen wurden über 400 Paketsendungen
der Firma im Gesamtwert von 70.000 Euro abgefangen. Zollfahndung und
Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass
die Firma in Deutschland Millionenumsätze
gemacht hat.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stralsund ermittelt
das Zollfahndungsamt Hamburg
(Dienstsitz
Rostock) jetzt gegen die Verantwortlichen der Vertreiber-Firma wegen
eines Verstoßes gegen das
Arzneimittelgesetz. Auf der britischen Isle of Man hat das
Unternehmen seinen Sitz. Der Firmenserver, von der aus die Homepage ans
Netz geht,
steht in Sarajevo in Bosnien-Herzegowina. Über einen
Finanzdienstleister in
Hamburg werden die Zahlungen abgewickelt. "(APA 960
2004-11-12)
In der AB 1895/ XXII.GP wurde u.a. überraschenderweise
dem Fragesteller mitgeteilt, dass
Sicherheitsbehörden
in mehreren diesbezüglichen Fällen ermittelten und die
Ermittlungsergebnisse von Interpol noch abgewartet werden müssen.
Verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel (z.B. mit anabolen Steroiden wie Nandrolon) sind
weiterhin für positive Dopingbefunde in Österreich wie auch in anderen Ländern
verantwortlich. Aktuell in Österreich ist es der Fall des Skirennläufers Hans Knauss, der zu
einer heftigen und äußerst widersprüchlichen Diskussion ein Österreich geführt hat.
Die Diskussion über Doping im Sport wird in Österreich durch Sportfunktionäre, Sportler und
Sportjournalisten äußerst widersprüchlich bis hin zur Peinlichkeit geführt. Geführt wird sie
nur, wenn Spitzensportler - „Helden des Medienzeitalters" - davon betroffen sind.
Eine ernsthafte öffentliche Diskussion über Anabolikamissbrauch in Fitnessstudios etc. ist in
Österreich noch nie geführt worden, obwohl im Fitnessbereich die meisten Missbräuche
passieren.
Die Diskussion der letzten Wochen über Doping und verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel
lief beispielsweise unter den Schlagworten wie „unschuldige Sportler, Bürokratie bei
Dopingkontrollen, keine Aufklärung über Doping, Kriminalisierung von Sportlern,
Dopinganwendung unter ärztlicher Aufsicht, menschenrechtswidrige Sperren von Sportler
etc."
Auszug aus dem Interview mit dem Leiter des Dopinglabors
von Lausanne Martial
Saugy in der NZZ:
Herr
Saugy, im Urin des österreichischen Skifahrers Hans Knauss wurde Nandrolon
gefunden. Der Athlet verweist auf ein
möglicherweise kontaminiertes Supplement. Ist das
plausibel?
Nandrolon
ist eine Substanz, die tatsächlich häufig als Verunreinigung in
Nahrungsergänzungsmitteln auftaucht. Die Dopingbehörden hören das zwar nicht
gerne,
aber es wurden schon oft bei Athleten tiefe
Konzentrationen von Nandrolon nachgewiesen,
die
glaubhaft mit einer Kontamination erklärt werden konnten. Die verunreinigten
Substanzen stammen meist aus den USA, und
sie wurden häufig per Internet bestellt."
Diese Athleten sind also unschuldig?
„Im Prinzip ja. Aber das Problem ist seit Jahren
bekannt, und im Spitzensport wird sehr breit
darüber
informiert. Deshalb stellen sich die Dopingbehörden auf den Standpunkt, dass
die
Athleten für ihr Tun verantwortlich sind. Wird im Körper eines Sportlers
Nandrolon
nachgewiesen, gilt dieser als gedopt. Die übliche Sanktion dafür ist eine
zweijährige Sperre.
Ich finde es verwunderlich, dass ein Mitglied des doch sehr professionellen
österreichischen
Skiteams ein dubioses Produkt einnimmt.
"
Bei
Knauss wurden 4,2 Nanogramm der Substanz gefunden. Was bedeutet das?
„Das ist wenig, der Grenzwert liegt bei 2,0 Nanogramm. Allerdings gibt es
keine Relation
zwischen dem, was man im Urin findet, und einem allfälligen Dopingeffekt. Da
wir
Abbauprodukte nachweisen, ist der Zeitpunkt der Kontrolle entscheidend. Wenn
jemand
Nandrolon in Pillenform schluckt, wird der Wert einige Stunden nach der
Einnahme hoch
sein. Nach zwei bis sechs Tagen wird man aber keine Abbauprodukte mehr finden. Mit
der
Urinanalyse begeben wir uns quasi auf die Ebene der Erinnerung des Körpers. Wir
stellen
fest, was einmal verabreicht wurde. Aber
wir können nichts über dessen Wirkung aussagen. "
Kann
der bei Knauss gemessene Wert durch ein kontaminiertes Supplement entstehen?
„Ja. Wenn jemand täglich Kreatin mit
sehr wenig Nandrolon schluckt, kann man im Urin 4
bis 10 Nanogramm messen. Die Verunreinigungen entstehen übrigens nicht immer
zufällig.
Oft wird absichtlich etwas beigemischt, um die Wirksamkeit eines Produkts
zu steigern.
Kreatin ist im Sport immer noch verbreitet, obwohl ich bezweifle, dass es die
erwünschte
Wirkung hat. Wenn man ein solches Produkt nimmt, ist die Versuchung groß, nach
der
möglichst effizienten Formel zu suchen." (NZZ 20.12.2004)
Auszug aus dem SN-Interview mit ÖSV-Präsident Schröcksnadel:
„SN: Stichwort Dopingsperre für den Abfahrer Hans
Knauss. Viele Leute fragen sich, ist er
der Einzige, der
solche Nahrungsergänzungsmittel genommen hat, oder ob er ungeschickt
war.
Schröcksnadel: Knauss war
überhaupt nicht ungeschickt. Nahrungsergänzungsmittel muss
man nehmen.
Der Körper eines Rennläufers braucht sie. Jeder muss gut ernährt sein und
zusätzlich Vitamine, Kohlenhydrate, Aminosäuren
und vieles andere mehr zu sich nehmen.
Das ist eine völlig normale Geschichte. Man darf nur keine Mittel
nehmen, die im
Dopingbereich angesiedelt sind. Aber beim Knauss war es wieder anders. Denn
wenn
Rahmen des Erlaubten. Das ist die Sache der
jeweiligen Ärzte und Betreuer. Wir haben im
Verband allerdings die Frau Doktor Auer, und jeder Athlet, der im Zweifel ist,
kann sie um
Ratfragen.
SN: Sind die derzeitigen Dopingkontrollen ausreichend?
Schröcksnadel: Die Frage lautet eher, ob die Dopingkontrollen im Moment
nicht zu weit
reichend sind. Wenn etwas gefunden wird, so spielt sich doch alles immer nur in
einem
Grenzbereich ab. Es ist doch nicht so, dass ein Rennläufer bewusst ein
Dopingmittel nimmt,
um sich damit einen unerlaubten Vorteil zu
verschaffen. Aber es muss die Frage erlaubt sein,
ob das, was ein normaler Mensch machen darf, nicht auch für einen
Athleten gestattet sein
sollte." (Salzburger
Nachrichten 20.01.2005)
Auszug aus dem Kurierinterview mit Gunnar Prokop:
„Ja,
ja, diese Dopingliste. Die sollten lieber, anstatt das viele Geld in die
unzähligen
Kontroll- Verfahren zu stecken, für eine
umfassende Aufklärung sorgen. Ziel muss es doch
sein, mündige Athleten zu schaffen, die mit ihren Teams und mit ihren
Ärzten vernünftig
beratschlagen und Lösungen suchen können und dürfen."
Das
bedeutet, Sie plädieren für die Freigabe von Doping unter ärztlicher Kontrolle?
„Ich will es so formulieren: Wenn man etwas nicht in den Griff bekommt, dann
ist es wohl
besser, ihm freien Lauf zu lassen. Und die Doping-Problematik ist offenbar
nicht in den Griff
zu bekommen."
Was soll Ihrer Meinung nach also geschehen?
„ Wäre Doping erlaubt, dann könnte der Sportler unter
ärztlicher Aufsicht so viel gebrauchen,
dass es seiner
Gesundheit nicht schadet. Das ist doch nichts anderes als beim Alkohol. Den
verbietet auch keiner, und wenn man zu viel davon erwischt, ist er
gesundheitsschädlich.
Oder wie bei den Medikamenten: Eine Tablette hilft dir,
10 bringen dich vielleicht um.
Deshalb sage
ich: Man muss aufklären, nicht verfolgen. " (Kurier 03.01.2005)
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Gehört
es auch zu den Aufgaben der sog. Cybercrime Abteilung Ihres
Ministeriums (sog. Cyber-Cops) auch -
ausländische wie inländische -
Internetseiten (Webshops) auf denen
Dopingmittel, Arzneimittel, (verunreinigte)
Nahrungsergänzungsmittel oder sonstige illegale Stoffe angeboten werden,
zu
beobachten, zu analysieren und
sicherheitsbehördliche Ermittlungen einzuleiten?
Wenn nein, warum nicht?
2.
Wie kann die Sicherung von Beweismitteln (z.B. beim
Angebot und/oder Verkauf
von Dopingmitteln,
illegalen Substanzen, oder bei gefälschten bzw. nicht
zugelassenen Arzneimitteln im Internet) durch die Sicherheitsbehörden erfolgen?
Wie gehen konkret dabei die Sicherheitsbehörden vor?
3.
Welche
Maßnahmen wurden 2002,2003 und 2004 gegen in- bzw. ausländische
Internetseiten durch das BMI ergriffen?
4.
Wurden
2002, 2003 und 2004
NEM im Auftrag der Sicherheitsbehörden Produkte
(z.B. NEM) auf Anabolika, Prohormone etc.
untersucht? Welche Produkte und wie
viele Chargen der einzelnen Produkte wurden dabei jeweils untersucht?
4.1 Wenn nein, warum nicht?
4.2.Wenn ja, welche
Produkte mit welcher Chargennummer wurden untersucht?
Welche Ergebnisse
erbrachten diese Untersuchungen (Aufschlüsselung auf
Produkte und Chargennummer)?
4.3.In wie vielen
Untersuchungen von Produkte wurden Dopingstoffe und sonstige
verbotene Stoffe
festgestellten bzw. nachgewiesen? Welche Stoffe bzw.
welche Überschreitungen wurden nachgewiesen?
4.4. Welche Produkte
betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der
Produkte und
Chargennummer)?
4.5.Welche konkreten Maßnahmen wurden durch die dafür zuständigen
Sicherheitsbehörden
vorgenommen?
4.6.Wurden diese Produkte im Anti-Doping Labor im Austrian Research Center
untersucht? Wenn nein, wo dann?
5. Wurden
2002, 2003 und 2004
durch die zuständigen Sicherheitsbehörden Web-
Seiten (Online-Anbieter) beobachtet und kontrolliert, in denen Dopingmittel,
Arzneimittel, Tierarzneimittel, Anabolika oder (verunreinigte)
Nahrungsergänzungsmittel angeboten und in
weiterer Folge eingeführt bzw. in
Österreich in Verkehr gebracht wurden?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, zu welchen konkreten Ergebnissen und
Schlussfolgerungen führten
bislang diese Kontrollen (Internet-Marktbeobachtung)?
6.
Wurden im Rahmen der sicherheitsbehördlichen
Ermittlungen 2002, 2003 und
2004 auch
Probennahmen (d.s. Testkäufe) bei Online-Anbietern durch
Sicherheitsbehörden zum Schutz der
Sportlerinnen vor Gesundheitsgefahrdung
durchgeführt?
7.
Wenn
nein, warum nicht? Gibt es eine Rechtsgrundlage, die derartige
Probennahmen im Rahmen derartiger
sicherheitsbehördlicher Ermittlungen
ausschließt?
8.
Wenn
ja, welche Internetseiten, Anbieter und Produkte betraf dies konkret und
welche Ergebnisse wurden bei Untersuchungen erzielt (ersuche um Bekanntgabe
der Websites, Anbieter, der Produkte mit
Chargennummer, sowie Herkunftsland)?
9.
Welche konkreten sicherheitsbehördlichen Maßnahmen wurden
2002, 2003 und
2004 aufgrund von
Untersuchungsergebnissen und/oder Anzeigen gegenüber
Betreibern von Internetseiten bzw. Webshops
(Online-Anbieter) ergriffen, die über
das Internet Dopingmittel, verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel, illegale
Stoffe
oder gefälschte Arzneimittel angeboten und abgegeben haben (Aufschlüsselung
auf Jahre)?
10.
Welche
konkreten sicherheitsbehördlichen Maßnahmen wurden 2002, 2003 und
2004 aufgrund von Untersuchungsergebnissen und/oder Anzeigen gegenüber
Herstellern und Händlern ergriffen, die über das Internet Dopingmittel,
verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel, illegale Stoffe oder gefälschte
Arzneimittel angeboten und abgegeben haben (Aufschlüsselung auf Jahre)?
11.
Welche
konkreten sicherheitsbehördlichen Maßnahmen wurden 2002, 2003 und
2004 aufgrund von Untersuchungsergebnissen und/oder Anzeigen gegenüber
Inhabern oder Pächtern von sog. Fitnessstudios ergriffen, die Dopingmittel,
verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel, illegale Stoffe oder gefälschte
Arzneimittel angeboten und abgegeben haben (Aufschlüsselung auf Jahre)?
12.
Wie viele und welche diesbezügliche Vollanzeigen bzw.
Sachverhaltsdarstellungen wurden durch die Sicherheitsbehörden in diesen Jahren
bei der StA
erstattet?
13.
In welcher Form wird mit dem BMF, BKA und dem BMGF
diesbezüglich
zusammengearbeitet?
14.
Wurde auch gegen das in der APA-Meldung (siehe
Einleitungstext) hingewiesene
Hamburger Unternehmen
(Versandhandelsfirma) durch die Sicherheitsbehörden
auch in Österreich ermittelt?
15.
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor? Von woher stammen
die Produkte dieses
Unternehmens?
16. Wer waren die Abnehmer?
17. Welches
Ergebnis erbrachten die in der zit. AB 1895 XXII.GP mitgeteilten
anhängigen
Ermittlungen in Österreich?
18.
Wurden
in diesem Zusammenhang in Österreich Hausdurchsuchungen etc.
beantragt? Wenn ja, wie viele durchgeführt?
Welches Ergebnis erbrachten diese
Hausdurchsuchungen?
19.
Was erbrachten, die in der AB Nr. 1895 XXII.GP
angekündigten Verfahren unter
Einbindung des
Bundeskriminalamtes und der Sicherheitsdirektion für
Oberösterreich?
20.
Welches Ergebnis erbrachten die in der zit. AB 1895
XXII.GP mitgeteilten
Ermittlungen in
anderen Staaten?
21. Zu welchen
Ermittlungsergebnissen gelangte in diesem Zusammenhang Interpol?
22.
Wurden nach diesen Ermittlungen (Fragen 17-21)
diesbezügliche Strafanzeigen
(Vollanzeigen) bei
der StA durch Sicherheitsbehörden erstattet? Wenn ja, wie
viele? Welche Delikte wurden dabei zur Anzeige gebracht?
23.
Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Anzeigen
(Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der
Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?
24. Wenn nein, warum nicht?
25.
Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 6a
Rezeptpflichtgesetz wurden von den
zuständigen Behörden, Sachverständigen (Organe) oder anderen Behörden 2004
erstattet
(Aufschlüsselung auf Jahr und Landesgerichte)?
26.
Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Anzeigen
(Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der
Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?
27. Wie viele
gerichtliche Anzeigen nach § 84 a Arzneimittelgesetz (AMG) wurden
von den zuständigen
Behörden, Sachverständigen (Organe) oder anderen
Behörden 2004 erstattet (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. StA)?
28.
Wurden in diesem Zusammenhang auch Anzeigen nach dem
StGB erstattet? Wenn
ja, wie viele? Welche
Delikte wurden zur Anzeige gebracht?
29.
Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Anzeigen
(Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der
Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?
30.
Wie viele Anzeigen wurden von den zuständigen Behörden,
Sachverständigen
oder anderen 2004
nach § 84 b Arzneimittelgesetz (AMG) Anzeigen erstattet
(Aufschlüsselung auf BH)?
31.
Werden
Sie gemeinsam mit der BM für Gesundheit und Frauen und dem
Bundeskanzleramt wegen des Verdachts der Gesundheitsgefährdung eine
umfassende Untersuchung der in Österreich erhältlichen
Nahrungsergänzungsmittel auf
gesundheitsgefährdende bzw. illegale Stoffe (z.B.
nach § 5a AMG) unter Einbeziehung aller bekannten - legalen wie
illegalen -
Vertriebswege (z.B. Internet) veranlassen und unterstützen?
Wenn nein, warum nicht?
32. Werden
Sie aufgrund der bekannten gesundheits- und dopingrelevanten
Problemstellungen dafür eintreten, dass
regelmäßig systematische Kontrollen des
BM für Inneres, des BM für Gesundheit und Frauen und mit dem
Bundeskanzleramt über alle, am Markt befindliche Nahrungsergänzungsmitteln
unter Berücksichtigung aller Vertriebswege
durchführt werden, um den Umfang
und das Risiko kontaminierter Produkte abschätzen und effektiv bekämpfen
zu
können?
Wenn nein, warum nicht?
33. Werden Sie eine
Gesetzesinitiative der BM für Gesundheit und Frauen
unterstützen, mit der die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass
bei Nachweis verbotener oder
gesundheitsgefährdender Stoffe (z.B. Prohormonen)
in Nahrungsergänzungsmittel öffentlich, und zwar unter vollständiger
Namensnennung (Marke, Hersteller, Importeur, Chargennummer etc.) über
gesundheitliche Risken und Dopingrelevanz
informiert und gewarnt werden kann?
Wenn nein, warum nicht?
34.
Werden Sie gemeinsam mit der Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen, dem
Bundeskanzler und der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
(Schulen) verstärkt Aufklärungsarbeit über die gesundheitlichen und sportlichen
Risken von Dopingmitteln und von mit verbotenen Stoffen verunreinigten
Nahrungsergänzungsmitteln (z.B. Prohormone) in Österreich durchzuführen?
Wenn nein, warum nicht?
35.
Wie
beurteilt das BM für Inneres das Doping- und Gesundheitsrisiko von
(verunreinigten) NEM für Sportlerinnen in Anbetracht der immer wieder
auftretenden Dopingfälle und der mindestens
seit über 5 Jahren vorliegenden,
medizinischen sowie toxikologischen Erkenntnissen (z.B. IOC-Studie)?
36.
Sind Sie ebenfalls der Auffassung wie ÖSV Präsident
Schröcksnadel, dass Sportler
Nahrungsergänzungsmittel
nehmen müssen (SN-Interview)?
37.
Teilen Sie die Auffassung von Gunnar Prokop, dass in den
Verbänden und/oder
Vereinen zu wenig
Aufklärung über Doping erfolgt?
38.
Wenn nein, wie erfolgt in Österreich konkret die
Aufklärung über Doping durch
das BM für Inneres
(Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst), das
Bundeskanzleramt, die BSO und die einzelnen Sportverbände?
39.
Teilen
Sie die Ansicht von Gunnar Prokop, dass Doping erlaubt und unter
ärztlicher Aufsicht - ohne dass es der Gesundheit schadet - angewandt werden
sollte?
40.
Welche
Probleme werden zur Zeit grundsätzlich seitens des Ressorts bei
elektronischen Angeboten über das Internet
und davon folgenden Bestellungen
von Dopingmitteln bzw. von (verunreinigten) Nahrungsergänzungsmitteln
gesehen?
41.
Wie
sieht dabei die internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden -
gerade in Anbetracht der gesundheitlichen
Risiken und der Dopingrelevanz von
verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln - aus? Ist diese institutionalisiert?
42.
Gegen
welche Bestimmungen wird bzw. wurde nach Bestellungen von
Dopingmitteln, Anabolika und verunreinigten NEM über Internet oder
Postfachfinnen nach den Erkenntnissen des
Innenressorts bislang verstoßen? Für
welche dieser Delikte sind die Sicherheitsbehörden zuständig?
43.
Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Sicherheitsbehörden 2002,
2003 und 2004
(gemeinsam mit dem BMI, BMGF und dem BMF) ergriffen, um
den kriminell organisierten Schwarzmarkt
für Anabolika, verunreinigten NEM etc.
in Österreich zu bekämpfen? Wie sieht die interne Kooperation aus?
Welche
Maßnahmen sind 2005 insgesamt geplant?
44.
Sehen Sie zu diesen dargestellten Problemstellungen
einen legislativen
Handlungsbedarf? Wenn ja, was soll geändert und verbessert werden?