2690/J XXII. GP

Eingelangt am 28.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „ Nahrungsergänzungsmittel/ Gefälschte Arzneimittel - Doping &

Gesundheitsgefährdung - Sicherheitspolizeiliche Ermittlungen?"

Bestellungen über das Internet von (verunreinigten) Nahrungsergänzungsmitteln oder
Dopingmitteln (z.B. Anabolika) durch Fitnessinstitute, Sportverbände, Lebensmittelhändler
oder andere Vertreiber (z.B. Sportartikelhändler) sowie von Privaten (z.B. Sportlern) sind
nicht nur für die Zollbehörden (Zollfahndung) ein großes Problem, sondern zunehmend auch
für die Sport- und Gesundheitsbehörden sowie die Sicherheitsbehörden der EU-
Mitgliedsstaaten.

Auf zahlreichen Homepages bzw. durch Webshops werden illegale Mittel (z.B. verfälschte
Arzneimittel, Drogen, Anabolika sowie verunreinigte NEM) angeboten, bei denen
schwerwiegende gesundheitliche Nebenwirkungen sowie zudem eine Dopingrelevanz für
Sportlerinnen nicht ausgeschlossen werden können. Ähnlich die Situation bei den diversen
Angeboten von sogenannten Postfachfirmen. Ergänzend dazu sind auch Kataloge am Markt,
in denen diese illegalen Mittel im Versandhandel zum Kauf
angeboten werden. Beworben
werden diese Mittel meist mit einem enormen Werbeaufwand.

All diese Angebote stehen meist im absoluten Widerspruch zu den Suchtmittel- und
Arzneimittelgesetze der EU-Mitgliedstaaten bzw. zu den internationalen Anti-
Dopingbestimmungen. Herkunftsländer dieser Produkte sind vorwiegend die USA, aber auch
Spanien, Niederlande und Tschechien sowie die Slowakei. Die Händler und Hersteller sind
teils kriminell organisiert und bieten ihre Produkte am Schwarzmarkt, über das Internet oder
über sonstige obskure Vertriebskanäle an.

Gesendet werden diese Produkte nach Österreich aus dem Ausland oder nach illegalen
Importen (Schmuggel) aus dem EU-Ausland, wobei als Versender meist eine zusätzlich
aufgemachte sogenannte Postfachfirma auftritt. Direkt zugestellt werden die Bestellungen
meist mittels Eilbriefsendungen - allerdings oft falsch deklariert (z.B. als Vitaminpräparate).
Damit wird u.a. das Arzneiwareneinfuhrgesetz aber auch das Rezeptpflichtgesetz umgangen


sowie auch zollrechtliche Bestimmungen. Verstoßen wird damit natürlich auch gegen das
Versandhandelsverbot für Arzneimittel sowie gegen weitere zentrale Bestimmungen des
Arzneimittelgesetzes. Besteht der Verdacht auf Gesundheitsschäden, sind auch die
einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu berücksichtigen.

Mit den Arzneimittelgesetznovellen 2002 und 2004 wurde einerseits die
„Antidopingkonvention" umgesetzt (Antidopingbestimmungen) sowie anderseits Kontroll-
und Behördendefizite beim Verkauf von verunreinigten NEM im LM-Handel und
Sportartikelhandel beseitigt. Anabolika bzw. (mit Prohormonen) verunreinigte
Nahrungsergänzungsmittel werden allerdings weiterhin illegal produziert, nach Europa
geschmuggelt, angeboten, verkauft und verwendet.

Daher ist es unverständlich, dass durch den Gesetzgeber die Vertriebsproblematik (z.B.
Verkauf über das Internet) bislang nicht gelöst wurde. Eine Marktbeobachtung im Internet
verbunden mit dem Recht Probennahme durch die zuständigen Behörden (oder beauftragte
Sachverständige) mit anschließenden Analysen wurde für Anabolika, Arzneimittel,
Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte etc. bis dato weder durch das
Bundeskanzleramt noch durch das BMGF eingerichtet (Internetpolizei).
Das BMI verfügt zwar über Experten zur Cyber-Kriminalität, besondere Aktivitäten gegen
Arzneimittel- oder Dopingmissbrauch durch das Bundeskriminalamt sind bislang ebenfalls
nicht bekannt geworden.

Anders in Italien und anderen Ländern. Hier wird durch Sicherheitsbehörden und
Staatsanwaltschaften aktiv in das Geschehen eingegriffen.

                     Nach Presseberichten hat Mitte November 2004 hat die Staatsanwaltschaft Udine bei
einer Doping-Razzia die Wohnungen von 30 Personen, darunter Radsportlern, und 50
Fitnesszentren durchsuchen lassen. Zwölf Personen wurden wegen illegalen Imports
von Dopingmitteln festgenommen. Verbotene Substanzen im Werte von 200 Mio. €
wurden beschlagnahmt:

                     Im Rahmen einer ausgedehnten Anti-Doping-Offensive hat die Staatsanwaltschaft
von Verona eine österreichische Webseite sperren lassen, über welche die Anabolika-
Substanz MET-AD 17-diol zum Verkauf angeboten worden war. Die Substanz wurde


auch von einer britischen und einer amerikanischen Webseite angeboten, diese
wurden ebenfalls gesperrt. Bisher hatten italienische Justizbehörden noch nie
derartige Initiativen gegen ausländische Webseiten ergriffen, berichteten die Medien.
Die Untersuchung war aufgenommen worden, nachdem ein junger Athlet in Besorgnis
erregendem Zustand wegen einer toxischen Hepatitis in ein Spital in Verona
eingeliefert worden war. Die Krankheit hänge mit der Einnahme der verbotenen
Substanz zusammen, berichteten die Ärzte. Im Rahmen der Untersuchung wurde in
Verona ein Kaufmann angezeigt, der dem Athleten das Dopingmittel weiterverkauft
hatte.

MET-AD17-diol, das unter anderem das leistungsfördernde Testosteron enthält, ist
stark gesundheitsgefährdend und steht auf der Verbots-Liste der vom IOC verbotenen
Dopingmittel" (APA 27.08.2003).

         „Das Hamburger Zollfahndungsamt hat einen groß angelegten illegalen Anabolika-
Versandhandel aufgedeckt. Wie die Beamten am Freitag mitteilten, soll ein
Hamburger Unternehmen verbotene Dopingmittel "hochgradig
professionell"
bundesweit in Hochglanzbroschüren angepriesen und in großen Mengen verkauft
haben. Auch im Internet und mit doppelseitigen Anzeigen in Body-Building-
Zeitschriften wurde für die Mittel geworben. Die Anabolika "Stanozolon",
"Parabolon" oder "Met-AD
l7-diol" enthalten verbotene Muskelaufbau-Präparate.

Die Mittel wurden allerdings nicht heimlich unter dem Ladentisch gedealt, sondern
wie ganz legale Produkte in einem professionellen Versandhandel vertrieben. Die
Ware wurde über eine 0190-Servicenummer bestellt und mit Kreditkarten bezahlt. Der
Versand erfolgte per Paketdienst - auf Wunsch sogar per 48-Stunden-
Expresslieferung. In den vergangenen zwei Wochen wurden über 400 Paketsendungen
der Firma im Gesamtwert von 70.000 Euro abgefangen. Zollfahndung und
Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass die Firma in Deutschland Millionenumsätze
gemacht hat.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stralsund ermittelt das Zollfahndungsamt Hamburg
(Dienstsitz Rostock) jetzt gegen die Verantwortlichen der Vertreiber-Firma wegen
eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Auf der britischen Isle of
Man hat das
Unternehmen seinen Sitz. Der Firmenserver, von der aus die Homepage ans Netz geht,


steht in Sarajevo in Bosnien-Herzegowina. Über einen Finanzdienstleister in
Hamburg werden die Zahlungen abgewickelt.
"(APA 960 2004-11-12)

In der AB 1895/ XXII.GP wurde u.a. überraschenderweise dem Fragesteller mitgeteilt, dass
Sicherheitsbehörden in mehreren diesbezüglichen Fällen ermittelten und die
Ermittlungsergebnisse von Interpol noch abgewartet werden müssen.

Verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel (z.B. mit anabolen Steroiden wie Nandrolon) sind

weiterhin für positive Dopingbefunde in Österreich wie auch in anderen Ländern

verantwortlich. Aktuell in Österreich ist es der Fall des Skirennläufers Hans Knauss, der zu

einer heftigen und äußerst widersprüchlichen Diskussion ein Österreich geführt hat.

Die Diskussion über Doping im Sport wird in Österreich durch Sportfunktionäre, Sportler und

Sportjournalisten äußerst widersprüchlich bis hin zur Peinlichkeit geführt. Geführt wird sie

nur, wenn Spitzensportler - „Helden des Medienzeitalters" - davon betroffen sind.

Eine ernsthafte öffentliche Diskussion über Anabolikamissbrauch in Fitnessstudios etc. ist in

Österreich noch nie geführt worden, obwohl im Fitnessbereich die meisten Missbräuche

passieren.

Die Diskussion der letzten Wochen über Doping und verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel

lief beispielsweise unter den Schlagworten wie „unschuldige Sportler, Bürokratie bei

Dopingkontrollen, keine Aufklärung über Doping, Kriminalisierung von Sportlern,

Dopinganwendung unter ärztlicher Aufsicht, menschenrechtswidrige Sperren von Sportler

etc."

Auszug aus dem Interview mit dem Leiter des Dopinglabors von Lausanne Martial
Saugy in der NZZ:

Herr Saugy, im Urin des österreichischen Skifahrers Hans Knauss wurde Nandrolon
gefunden. Der Athlet verweist auf ein möglicherweise kontaminiertes Supplement. Ist das
plausibel?

Nandrolon ist eine Substanz, die tatsächlich häufig als Verunreinigung in
Nahrungsergänzungsmitteln auftaucht. Die Dopingbehörden hören das zwar nicht gerne,
aber es wurden schon oft bei Athleten tiefe Konzentrationen von Nandrolon nachgewiesen,


die glaubhaft mit einer Kontamination erklärt werden konnten. Die verunreinigten
Substanzen stammen meist aus den USA, und sie wurden häufig per Internet bestellt."

Diese Athleten sind also unschuldig?

„Im Prinzip ja. Aber das Problem ist seit Jahren bekannt, und im Spitzensport wird sehr breit
darüber informiert. Deshalb stellen sich die Dopingbehörden auf den Standpunkt, dass die
Athleten für ihr Tun verantwortlich sind. Wird im Körper eines Sportlers Nandrolon
nachgewiesen, gilt dieser als gedopt. Die übliche Sanktion dafür ist eine zweijährige Sperre.
Ich finde es verwunderlich, dass ein Mitglied des doch sehr professionellen österreichischen
Skiteams ein dubioses Produkt einnimmt. "

Bei Knauss wurden 4,2 Nanogramm der Substanz gefunden. Was bedeutet das?
„Das ist wenig, der Grenzwert liegt bei 2,0 Nanogramm. Allerdings gibt es keine Relation
zwischen dem, was man im Urin findet, und einem allfälligen Dopingeffekt. Da wir
Abbauprodukte nachweisen, ist der Zeitpunkt der Kontrolle entscheidend. Wenn jemand
Nandrolon in Pillenform schluckt, wird der Wert einige Stunden nach der Einnahme hoch
sein. Nach zwei bis sechs Tagen wird man aber keine Abbauprodukte mehr finden. Mit der
Urinanalyse begeben wir uns quasi auf die Ebene der Erinnerung des Körpers. Wir stellen
fest, was einmal verabreicht wurde. Aber wir können nichts über dessen Wirkung aussagen. "

Kann der bei Knauss gemessene Wert durch ein kontaminiertes Supplement entstehen?
„Ja. Wenn jemand täglich Kreatin mit sehr wenig Nandrolon schluckt, kann man im Urin 4
bis 10 Nanogramm messen. Die Verunreinigungen entstehen übrigens nicht immer zufällig.
Oft wird absichtlich etwas beigemischt, um die Wirksamkeit eines Produkts zu steigern.
Kreatin ist im Sport immer noch verbreitet, obwohl ich bezweifle, dass es die erwünschte
Wirkung hat. Wenn man ein solches Produkt nimmt, ist die Versuchung groß, nach der
möglichst effizienten Formel zu suchen."
(NZZ 20.12.2004)

Auszug aus dem SN-Interview mit ÖSV-Präsident Schröcksnadel:

„SN: Stichwort Dopingsperre für den Abfahrer Hans Knauss. Viele Leute fragen sich, ist er
der Einzige, der solche Nahrungsergänzungsmittel genommen hat, oder ob er ungeschickt
war.


Schröcksnadel: Knauss war überhaupt nicht ungeschickt. Nahrungsergänzungsmittel muss
man nehmen. Der Körper eines Rennläufers braucht sie. Jeder muss gut ernährt sein und
zusätzlich Vitamine, Kohlenhydrate, Aminosäuren und vieles andere mehr zu sich nehmen.
Das ist eine völlig normale Geschichte. Man darf nur keine Mittel nehmen, die im
Dopingbereich angesiedelt sind. Aber beim Knauss war es wieder anders. Denn wenn
Rahmen des Erlaubten. Das ist die Sache der jeweiligen Ärzte und Betreuer. Wir haben im
Verband allerdings die Frau Doktor Auer, und jeder Athlet, der im Zweifel ist, kann sie um
Ratfragen.

SN: Sind die derzeitigen Dopingkontrollen ausreichend?

Schröcksnadel: Die Frage lautet eher, ob die Dopingkontrollen im Moment nicht zu weit
reichend sind. Wenn etwas gefunden wird, so spielt sich doch alles immer nur in einem
Grenzbereich ab. Es ist doch nicht so, dass ein Rennläufer bewusst ein Dopingmittel nimmt,
um sich damit einen unerlaubten Vorteil zu verschaffen. Aber es muss die Frage erlaubt sein,
ob das, was ein normaler Mensch machen darf, nicht auch für einen Athleten gestattet sein
sollte."
(Salzburger Nachrichten 20.01.2005)

Auszug aus dem Kurierinterview mit Gunnar Prokop:

„Ja, ja, diese Dopingliste. Die sollten lieber, anstatt das viele Geld in die unzähligen
Kontroll- Verfahren zu stecken, für eine umfassende Aufklärung sorgen. Ziel muss es doch
sein, mündige Athleten zu schaffen, die mit ihren Teams und mit ihren Ärzten vernünftig
beratschlagen und Lösungen suchen können und dürfen."

Das bedeutet, Sie plädieren für die Freigabe von Doping unter ärztlicher Kontrolle?
„Ich will es so formulieren: Wenn man etwas nicht in den Griff bekommt, dann ist es wohl
besser, ihm freien Lauf zu lassen. Und die Doping-Problematik ist offenbar nicht in den Griff
zu bekommen."

Was soll Ihrer Meinung nach also geschehen?

Wäre Doping erlaubt, dann könnte der Sportler unter ärztlicher Aufsicht so viel gebrauchen,
dass es seiner Gesundheit nicht schadet. Das ist doch nichts anderes als beim Alkohol. Den
verbietet auch keiner, und wenn man zu viel davon erwischt, ist er gesundheitsschädlich.


Oder wie bei den Medikamenten: Eine Tablette hilft dir, 10 bringen dich vielleicht um.
Deshalb sage ich: Man muss aufklären, nicht verfolgen. " (Kurier 03.01.2005)

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.  Gehört es auch zu den Aufgaben der sog. Cybercrime Abteilung Ihres
Ministeriums (sog. Cyber-Cops) auch - ausländische wie inländische -
Internetseiten (Webshops) auf denen Dopingmittel, Arzneimittel, (verunreinigte)
Nahrungsergänzungsmittel oder sonstige illegale Stoffe angeboten werden, zu
beobachten, zu analysieren und sicherheitsbehördliche Ermittlungen einzuleiten?
Wenn nein, warum nicht?

2.              Wie kann die Sicherung von Beweismitteln (z.B. beim Angebot und/oder Verkauf
von Dopingmitteln, illegalen Substanzen, oder bei gefälschten bzw. nicht
zugelassenen Arzneimitteln im Internet) durch die Sicherheitsbehörden erfolgen?
Wie gehen konkret dabei die Sicherheitsbehörden vor?

3.              Welche Maßnahmen wurden 2002,2003 und 2004 gegen in- bzw. ausländische
Internetseiten durch das BMI ergriffen?

4.              Wurden 2002, 2003 und 2004 NEM im Auftrag der Sicherheitsbehörden Produkte
(z.B. NEM) auf Anabolika, Prohormone etc. untersucht? Welche Produkte und wie
viele Chargen der einzelnen Produkte wurden dabei jeweils untersucht?

4.1 Wenn nein, warum nicht?

4.2.Wenn ja, welche Produkte mit welcher Chargennummer wurden untersucht?
Welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen (Aufschlüsselung auf
Produkte und Chargennummer)?

4.3.In wie vielen Untersuchungen von Produkte wurden Dopingstoffe und sonstige
verbotene Stoffe festgestellten bzw. nachgewiesen? Welche Stoffe bzw.
welche Überschreitungen wurden nachgewiesen?

4.4. Welche Produkte betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der
Produkte und Chargennummer)?


4.5.Welche konkreten Maßnahmen wurden durch die dafür zuständigen

Sicherheitsbehörden vorgenommen?
4.6.Wurden diese Produkte im Anti-Doping Labor im Austrian Research Center

untersucht? Wenn nein, wo dann?

5.    Wurden 2002, 2003 und 2004 durch die zuständigen Sicherheitsbehörden Web-
Seiten (Online-Anbieter) beobachtet und kontrolliert, in denen Dopingmittel,
Arzneimittel, Tierarzneimittel, Anabolika oder (verunreinigte)
Nahrungsergänzungsmittel angeboten und in weiterer Folge eingeführt bzw. in
Österreich in Verkehr gebracht wurden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.   Wenn ja, zu welchen konkreten Ergebnissen und Schlussfolgerungen führten
bislang diese Kontrollen (Internet-Marktbeobachtung)?

6.              Wurden im Rahmen der sicherheitsbehördlichen Ermittlungen 2002, 2003 und
2004 auch Probennahmen (d.s. Testkäufe) bei Online-Anbietern durch
Sicherheitsbehörden zum Schutz der Sportlerinnen vor Gesundheitsgefahrdung
durchgeführt?

7.              Wenn nein, warum nicht? Gibt es eine Rechtsgrundlage, die derartige
Probennahmen im Rahmen derartiger sicherheitsbehördlicher Ermittlungen
ausschließt?

8.              Wenn ja, welche Internetseiten, Anbieter und Produkte betraf dies konkret und
welche Ergebnisse wurden bei Untersuchungen erzielt (ersuche um Bekanntgabe
der Websites, Anbieter, der Produkte mit Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

9.              Welche konkreten sicherheitsbehördlichen Maßnahmen wurden 2002, 2003 und
2004 aufgrund von Untersuchungsergebnissen und/oder Anzeigen gegenüber
Betreibern von Internetseiten bzw. Webshops (Online-Anbieter) ergriffen, die über
das Internet Dopingmittel, verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel, illegale Stoffe
oder gefälschte Arzneimittel angeboten und abgegeben haben (Aufschlüsselung
auf Jahre)?


10.     Welche konkreten sicherheitsbehördlichen Maßnahmen wurden 2002, 2003 und
2004 aufgrund von Untersuchungsergebnissen und/oder Anzeigen gegenüber
Herstellern und Händlern ergriffen, die über das Internet Dopingmittel,
verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel, illegale Stoffe oder gefälschte
Arzneimittel angeboten und abgegeben haben (Aufschlüsselung auf Jahre)?

11.     Welche konkreten sicherheitsbehördlichen Maßnahmen wurden 2002, 2003 und
2004 aufgrund von Untersuchungsergebnissen und/oder Anzeigen gegenüber
Inhabern oder Pächtern von sog. Fitnessstudios ergriffen, die Dopingmittel,
verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel, illegale Stoffe oder gefälschte
Arzneimittel angeboten und abgegeben haben (Aufschlüsselung auf Jahre)?

12.     Wie viele und welche diesbezügliche Vollanzeigen bzw.
Sachverhaltsdarstellungen wurden durch die Sicherheitsbehörden in diesen Jahren
bei der StA erstattet?

13.     In welcher Form wird mit dem BMF, BKA und dem BMGF diesbezüglich
zusammengearbeitet?

14.     Wurde auch gegen das in der APA-Meldung (siehe Einleitungstext) hingewiesene
Hamburger Unternehmen (Versandhandelsfirma) durch die Sicherheitsbehörden
auch in Österreich ermittelt?

15.     Wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor? Von woher stammen die Produkte dieses
Unternehmens?

16.     Wer waren die Abnehmer?

17.     Welches Ergebnis erbrachten die in der zit. AB 1895 XXII.GP mitgeteilten
anhängigen Ermittlungen in Österreich?


18.       Wurden in diesem Zusammenhang in Österreich Hausdurchsuchungen etc.
beantragt? Wenn ja, wie viele durchgeführt? Welches Ergebnis erbrachten diese
Hausdurchsuchungen?

19.       Was erbrachten, die in der AB Nr. 1895 XXII.GP angekündigten Verfahren unter
Einbindung des Bundeskriminalamtes und der Sicherheitsdirektion für
Oberösterreich?

20.  Welches Ergebnis erbrachten die in der zit. AB 1895 XXII.GP mitgeteilten
Ermittlungen in anderen Staaten?

21.  Zu welchen Ermittlungsergebnissen gelangte in diesem Zusammenhang Interpol?

22.  Wurden nach diesen Ermittlungen (Fragen 17-21) diesbezügliche Strafanzeigen
(Vollanzeigen) bei der StA durch Sicherheitsbehörden erstattet? Wenn ja, wie
viele? Welche Delikte wurden dabei zur Anzeige gebracht?

23.  Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

24.  Wenn nein, warum nicht?

25.  Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 6a Rezeptpflichtgesetz wurden von den
zuständigen Behörden, Sachverständigen (Organe) oder anderen Behörden 2004
erstattet (Aufschlüsselung auf Jahr und Landesgerichte)?

26.  Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

27.       Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 84 a Arzneimittelgesetz (AMG) wurden
von den zuständigen Behörden, Sachverständigen (Organe) oder anderen
Behörden 2004 erstattet (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. StA)?


28.  Wurden in diesem Zusammenhang auch Anzeigen nach dem StGB erstattet? Wenn
ja, wie viele? Welche Delikte wurden zur Anzeige gebracht?

29.  Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

30.  Wie viele Anzeigen wurden von den zuständigen Behörden, Sachverständigen
oder anderen 2004 nach § 84 b Arzneimittelgesetz (AMG) Anzeigen erstattet
(Aufschlüsselung auf BH)?

31.      Werden Sie gemeinsam mit der BM für Gesundheit und Frauen und dem
Bundeskanzleramt wegen des Verdachts der Gesundheitsgefährdung eine
umfassende Untersuchung der in Österreich erhältlichen
Nahrungsergänzungsmittel auf gesundheitsgefährdende bzw. illegale Stoffe (z.B.
nach § 5a AMG) unter Einbeziehung aller bekannten - legalen wie illegalen -
Vertriebswege (z.B. Internet) veranlassen und unterstützen?

Wenn nein, warum nicht?

32.  Werden Sie aufgrund der bekannten gesundheits- und dopingrelevanten
Problemstellungen dafür eintreten, dass regelmäßig systematische Kontrollen des
BM für Inneres, des BM für Gesundheit und Frauen und mit dem
Bundeskanzleramt über alle, am Markt befindliche Nahrungsergänzungsmitteln
unter Berücksichtigung aller Vertriebswege durchführt werden, um den Umfang
und das Risiko kontaminierter Produkte abschätzen und effektiv bekämpfen zu
können?

Wenn nein, warum nicht?

33.  Werden Sie eine Gesetzesinitiative der BM für Gesundheit und Frauen
unterstützen, mit der die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass
bei Nachweis verbotener oder gesundheitsgefährdender Stoffe (z.B. Prohormonen)
in Nahrungsergänzungsmittel öffentlich, und zwar unter vollständiger
Namensnennung (Marke, Hersteller, Importeur, Chargennummer etc.) über
gesundheitliche Risken und Dopingrelevanz informiert und gewarnt werden kann?
Wenn nein, warum nicht?


34.  Werden Sie gemeinsam mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, dem
Bundeskanzler und der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
(Schulen) verstärkt Aufklärungsarbeit über die gesundheitlichen und sportlichen
Risken von Dopingmitteln und von mit verbotenen Stoffen verunreinigten
Nahrungsergänzungsmitteln (z.B. Prohormone) in Österreich durchzuführen?
Wenn nein, warum nicht?

35.  Wie beurteilt das BM für Inneres das Doping- und Gesundheitsrisiko von
(verunreinigten) NEM für Sportlerinnen in Anbetracht der immer wieder
auftretenden Dopingfälle und der mindestens seit über 5 Jahren vorliegenden,
medizinischen sowie toxikologischen Erkenntnissen (z.B. IOC-Studie)?

36.  Sind Sie ebenfalls der Auffassung wie ÖSV Präsident Schröcksnadel, dass Sportler
Nahrungsergänzungsmittel nehmen müssen (SN-Interview)?

37.       Teilen Sie die Auffassung von Gunnar Prokop, dass in den Verbänden und/oder
Vereinen zu wenig Aufklärung über Doping erfolgt?

38.  Wenn nein, wie erfolgt in Österreich konkret die Aufklärung über Doping durch
das BM für Inneres (Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst), das
Bundeskanzleramt, die BSO und die einzelnen Sportverbände?

39.  Teilen Sie die Ansicht von Gunnar Prokop, dass Doping erlaubt und unter
ärztlicher Aufsicht - ohne dass es der Gesundheit schadet - angewandt werden
sollte?

40.  Welche Probleme werden zur Zeit grundsätzlich seitens des Ressorts bei
elektronischen Angeboten über das Internet und davon folgenden Bestellungen
von Dopingmitteln bzw. von (verunreinigten) Nahrungsergänzungsmitteln
gesehen?

41.  Wie sieht dabei die internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden -
gerade in Anbetracht der gesundheitlichen Risiken und der Dopingrelevanz von


verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln - aus? Ist diese institutionalisiert?

42.  Gegen welche Bestimmungen wird bzw. wurde nach Bestellungen von
Dopingmitteln, Anabolika und verunreinigten NEM über Internet oder
Postfachfinnen nach den Erkenntnissen des Innenressorts bislang verstoßen? Für
welche dieser Delikte sind die Sicherheitsbehörden zuständig?

43.  Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Sicherheitsbehörden 2002,
2003 und 2004 (gemeinsam mit dem BMI, BMGF und dem BMF) ergriffen, um
den kriminell organisierten Schwarzmarkt für Anabolika, verunreinigten NEM etc.
in Österreich zu bekämpfen? Wie sieht die interne Kooperation aus? Welche
Maßnahmen sind 2005 insgesamt geplant?

44.  Sehen Sie zu diesen dargestellten Problemstellungen einen legislativen
Handlungsbedarf? Wenn ja, was soll geändert und verbessert werden?