2692/J XXII. GP
Eingelangt am
28.02.2005
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Mag. Norbert Darabos
und
GenossInnen
an die
Bundesministerin für Inneres
betreffend
Zivildienst
Nach vier Jahren
und drei
Verfahren vor dem VfGH lenkte das BM.I endlich ein und leistete Nachzahlungen
zum Verpflegsgeld an jene Zivildienstleistenden, die 2000 geklagt hatten. Somit
steht der Verdacht im Raum, dass das BM.I seit 2000 gemeinsam mit
Trägerorganisationen Zivildienstleistenden absichtlich finanziellen Schaden zugefügt hat
(und nach wie vor zufügt, da bislang erst die Verfahren aus dem Jahr 2000 einer
Erledigung zugeführt wurden).
Um die
Angelegenheit einer umfassenden Aufklärung zuzuführen, stellen die unterzeichneten
Abgeordneten daher folgende Anfrage:
1. Wie viele
außerordentliche Beschwerden wurden seit dem Inkrafttreten der
Zivildienstgesetz-Novelle 2001 jeweils in den Jahren 2001, 2002, 2003 und 2004
von Zivildienstleistenden eingebracht?
2. Wie viele dieser
eingebrachten Beschwerden betreffen jeweils die „angemessene“ Verpflegung
während der Zivildienstleistung?
3. Wie viele
dieser Beschwerden wurden (aufgeschlüsselt nach dem Jahr ihrer Erledigung durch
den Zivildienstrat) bisher vom Zivildienstrat geprüft, und bei wie vielen
außerordentlichen Beschwerden kam der Zivildienstrat zu dem Ergebnis, dass der
Zivildienstpflichtige nicht angemessen verpflegt worden ist?
4. Wie viele der
vom Zivildienstrat geprüften außerordentlichen Beschwerden den Verpflegungsanspruch
betreffend hat der Bundesminister für Inneres erledigt, und in wie vielen
Fällen ist er der Empfehlung des Zivildienstrates gefolgt ( Zahlen absolut und
prozentuell, aufgeschlüsselt auf die Jahre 2001, 2002, 2003, 2004)?
5. Wie viele
Beschwerdeführer wurden jeweils in den Jahren 2001 bis 2004 über die Erledigung
ihrer außerordentlichen Beschwerde verständigt, und wie erfolgt eine derartige
Verständigung?
6. Wie viele
Zivildienstpflichtige haben, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2001, 2002, 2003
und 2004, einen Antrag auf Feststellung der Angemessenheit ihrer Verpflegung
gestellt?
7. Wie viele
dieser beantragten Feststellungsbescheide wurden, aufgeschlüsselt nach den
Jahren 2001-2004, von der Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H. erlassen? Was war
der Inhalt der von der Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H. erlassenen Bescheide?
Wie werden die Umstände der konkreten Verpflegungssituation des
Beschwerdeführers durch die Behörde ermittelt?
8. Wie viele
Zivildienstpflichtige haben gegen einen solchen Bescheid der ersten Instanz
Berufung eingelegt, und wie viele Berufungen wurden bisher von der
Berufungsbehörde wie behandelt?
9. Wie hoch war
der Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachaufwand) in der Zivildienstverwaltungs
Ges.m.b.H. für die Behandlung der Feststellungsanträge in Euro für die Jahre
2001, 2002, 2003 und 2004?
10. Wie hoch war
der Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachaufwand) im Bundesministerium für
Inneres für die Behandlung der Feststellungsanträge in Euro für die Jahre 2001,
2002, 2003 und 2004?
11. Wie viele
Zivildiener haben in den Jahren 2001 bis 2004 einen Antrag auf Gewährung einer
Aushilfe nach § 28a Abs. 2 ZDG gestellt, und wie viele Aushilfebescheide wurden
erlassen? Bitte auf die Jahre 2001, 2002, 2003, 2004 aufschlüsseln!
12. Wie vielen
Zivildienstpflichtigen wurde im Jahr 2001, im Jahr 2002, im Jahr 2003 und im
Jahr 2004 eine beantragte Aushilfe gewährt?
13. Wie hoch ist
die Summe der bislang gewährten Aushilfen?
14. Wie hoch ist
die Anzahl der Zivildiensteinrichtungen (Rechtsträger), deren
Zivildienstleistenden eine Aushilfe gewährt wurde? Um welche Einrichtungen
handelt es sich dabei?
15. Wurde in
diesen Einrichtungen, in denen einem Zivildienstleistenden eine Aushilfe gewährt
wurde, nur dem Antragsteller oder auch allen anderen Zivildienstleistenden
dieser Einrichtung eine Aushilfe gewährt?
16. Welche
Schritte unternimmt das BMI, um die als Aushilfe gewährten Beträge durch die
Einrichtungen rückerstattet zu bekommen? Wie hoch ist die Summe der bereits
erfolgreich eingetriebenen Rückforderungen?
17. Was
unternimmt das BMI angesichts der Tatsache, dass Zivildiensteinrichtungen
(Rechtsträger) ihre Zivildienstleistenden nicht „angemessen“ verpflegen, was ja
durch die Gewährung einer Aushilfe an eben diese Zivildienstleistenden
offensichtlich wird?
Wurde gegen
solche Zivildiensteinrichtungen ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet?
Wenn ja, wie
lautete das Strafausmaß? Wurde gegen diese Einrichtungen, die gegen das ZDG
verstoßen haben, ein Widerrufsverfahren hinsichtlich der Anerkennung als
Zivildiensteinrichtung eingeleitet?
18. Gab und/ oder
gibt es das Zivildiener-Verpflegsgeld betreffende Besprechungen zwischen
Vertretern des BMI und Vertretern von Zivildiensteinrichtungen?
Wenn ja, gibt es
Protokolle zu diesen Besprechungen, wie lauten diese im Wortlaut und wie viele
derartige Treffen gab es im Zeitraum Jänner 2001 bis Jänner 2005? Wann fanden
diese jeweils konkret statt?
19. Gab und/ oder
gibt es das Zivildiener-Verpflegsgeld betreffende Besprechungen zwischen
Vertretern des BMI und Vertretern des ÖRK?
Wenn ja, gibt es
Protokolle zu diesen Besprechungen, wie lauten diese im Wortlaut und wie viele
derartige Treffen gab es im Zeitraum Jänner 2001 bis Jänner 2005? Wann fanden
diese jeweils konkret statt?
20. Welchen
Betrag zahlt das BMI als Rechtsträger seinen Zivildienstleistenden pro Tag als
Verpflegsgeld aus, und wie hoch war dieser Betrag pro Tag im Jahr 2002?
21. Wurde in
Treffen zwischen Vertretern des BMI und Trägerorganisationen besprochen, dass
anhängige Verfahren zum Verpflegsgeld unter Ausschöpfung aller
verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zum Nachteil der Zivildienstleistenden bis
zum höchstzulässigen Maß verzögert werden sollen?
22. Gab und/ oder
gibt es Rundschreiben des BMI, die Empfehlungen an Zivildienstrechtsträger
hinsichtlich Zivildiener-Verpflegsgeld enthalten? Wenn ja, wie lautet der
Inhalt dieser Rundschreiben?
23. Wie will das
BMI sicherstellen, dass den Zivildienstleistenden das angemessene Verpflegsgeld
ausbezahlt wird, sowohl den bereits ihren Dienst versehen habenden, als auch
den gegenwärtigen und künftigen? Welche Fristen sind dafür vorgesehen?
24. Wie viele
Personen leisteten in den letzten Jahren einen Dienst nach § 12b ZDG?
Bitte auf die
Jahre 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und nach
Sparten (Gedenkdienst, Friedensdienst, Sozialdienst) aufschlüsseln!
25. Wie viele für
einen Auslandsdienst nach § 12b ZDG anerkannte Rechtsträger haben zwar die
Anerkennung, entsenden/entsandten aber keine Auslandsdiener? Bitte auf die
Jahre 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und nach Sparten (Gedenkdienst,
Friedensdienst, Sozialdienst) aufschlüsseln!
26. In wie vielen
Einrichtungen bzw. Einsatzstellen sind gemäß ZDG Vertrauensmänner zu wählen
(=Anzahl der Einrichtungen/Einsatzstellen mit mindestens 5 Zivildienern)?
27. In wie vielen
dieser Einrichtungen bzw. Einsatzstellen findet die Vertrauensmännerwahl
tatsächlich statt?
28. Was ist in
der Praxis die Konsequenz für eine Einrichtung/Einsatzstelle, wenn die durch
das ZDG vorgeschriebene Vertrauensmännerwahl nicht durchgeführt wird?