2692/J XXII. GP

Eingelangt am 28.02.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Norbert Darabos

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Zivildienst

 

 

Nach vier Jahren und drei Verfahren vor dem VfGH lenkte das BM.I endlich ein und leistete Nachzahlungen zum Verpflegsgeld an jene Zivildienstleistenden, die 2000 geklagt hatten. Somit steht der Verdacht im Raum, dass das BM.I seit 2000 gemeinsam mit Trägerorganisationen Zivildienstleistenden absichtlich finanziellen Schaden zugefügt hat (und nach wie vor zufügt, da bislang erst die Verfahren aus dem Jahr 2000 einer Erledigung zugeführt wurden).

 

Um die Angelegenheit einer umfassenden Aufklärung zuzuführen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher folgende Anfrage:

 

 

1. Wie viele außerordentliche Beschwerden wurden seit dem Inkrafttreten der Zivildienstgesetz-Novelle 2001 jeweils in den Jahren 2001, 2002, 2003 und 2004 von Zivildienstleistenden eingebracht?

 

2. Wie viele dieser eingebrachten Beschwerden betreffen jeweils die „angemessene“ Verpflegung während der Zivildienstleistung?

 

3. Wie viele dieser Beschwerden wurden (aufgeschlüsselt nach dem Jahr ihrer Erledigung durch den Zivildienstrat) bisher vom Zivildienstrat geprüft, und bei wie vielen außerordentlichen Beschwerden kam der Zivildienstrat zu dem Ergebnis, dass der Zivildienstpflichtige nicht angemessen verpflegt worden ist?

 

4. Wie viele der vom Zivildienstrat geprüften außerordentlichen Beschwerden den Verpflegungsanspruch betreffend hat der Bundesminister für Inneres erledigt, und in wie vielen Fällen ist er der Empfehlung des Zivildienstrates gefolgt ( Zahlen absolut und prozentuell, aufgeschlüsselt auf die Jahre 2001, 2002, 2003, 2004)?

 

5. Wie viele Beschwerdeführer wurden jeweils in den Jahren 2001 bis 2004 über die Erledigung ihrer außerordentlichen Beschwerde verständigt, und wie erfolgt eine derartige Verständigung?

 

6. Wie viele Zivildienstpflichtige haben, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2001, 2002, 2003 und 2004, einen Antrag auf Feststellung der Angemessenheit ihrer Verpflegung gestellt?

 

7. Wie viele dieser beantragten Feststellungsbescheide wurden, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2001-2004, von der Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H. erlassen? Was war der Inhalt der von der Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H. erlassenen Bescheide? Wie werden die Umstände der konkreten Verpflegungssituation des Beschwerdeführers durch die Behörde ermittelt?

 

8. Wie viele Zivildienstpflichtige haben gegen einen solchen Bescheid der ersten Instanz Berufung eingelegt, und wie viele Berufungen wurden bisher von der Berufungsbehörde wie behandelt?

 

9. Wie hoch war der Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachaufwand) in der Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H. für die Behandlung der Feststellungsanträge in Euro für die Jahre 2001, 2002, 2003 und 2004?

 

10. Wie hoch war der Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachaufwand) im Bundesministerium für Inneres für die Behandlung der Feststellungsanträge in Euro für die Jahre 2001, 2002, 2003 und 2004?

 

11. Wie viele Zivildiener haben in den Jahren 2001 bis 2004 einen Antrag auf Gewährung einer Aushilfe nach § 28a Abs. 2 ZDG gestellt, und wie viele Aushilfebescheide wurden erlassen? Bitte auf die Jahre 2001, 2002, 2003, 2004 aufschlüsseln!

 

12. Wie vielen Zivildienstpflichtigen wurde im Jahr 2001, im Jahr 2002, im Jahr 2003 und im Jahr 2004 eine beantragte Aushilfe gewährt?

 

13. Wie hoch ist die Summe der bislang gewährten Aushilfen?

 

14. Wie hoch ist die Anzahl der Zivildiensteinrichtungen (Rechtsträger), deren Zivildienstleistenden eine Aushilfe gewährt wurde? Um welche Einrichtungen handelt es sich dabei?

 

15. Wurde in diesen Einrichtungen, in denen einem Zivildienstleistenden eine Aushilfe gewährt wurde, nur dem Antragsteller oder auch allen anderen Zivildienstleistenden dieser Einrichtung eine Aushilfe gewährt?

 

16. Welche Schritte unternimmt das BMI, um die als Aushilfe gewährten Beträge durch die Einrichtungen rückerstattet zu bekommen? Wie hoch ist die Summe der bereits erfolgreich eingetriebenen Rückforderungen?

 

17. Was unternimmt das BMI angesichts der Tatsache, dass Zivildiensteinrichtungen (Rechtsträger) ihre Zivildienstleistenden nicht „angemessen“ verpflegen, was ja durch die Gewährung einer Aushilfe an eben diese Zivildienstleistenden offensichtlich wird?

Wurde gegen solche Zivildiensteinrichtungen ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet?

Wenn ja, wie lautete das Strafausmaß? Wurde gegen diese Einrichtungen, die gegen das ZDG verstoßen haben, ein Widerrufsverfahren hinsichtlich der Anerkennung als Zivildiensteinrichtung eingeleitet?

 

18. Gab und/ oder gibt es das Zivildiener-Verpflegsgeld betreffende Besprechungen zwischen Vertretern des BMI und Vertretern von Zivildiensteinrichtungen?

Wenn ja, gibt es Protokolle zu diesen Besprechungen, wie lauten diese im Wortlaut und wie viele derartige Treffen gab es im Zeitraum Jänner 2001 bis Jänner 2005? Wann fanden diese jeweils konkret statt?

 

19. Gab und/ oder gibt es das Zivildiener-Verpflegsgeld betreffende Besprechungen zwischen Vertretern des BMI und Vertretern des ÖRK?

Wenn ja, gibt es Protokolle zu diesen Besprechungen, wie lauten diese im Wortlaut und wie viele derartige Treffen gab es im Zeitraum Jänner 2001 bis Jänner 2005? Wann fanden diese jeweils konkret statt?

 

20. Welchen Betrag zahlt das BMI als Rechtsträger seinen Zivildienstleistenden pro Tag als Verpflegsgeld aus, und wie hoch war dieser Betrag pro Tag im Jahr 2002?

 

21. Wurde in Treffen zwischen Vertretern des BMI und Trägerorganisationen besprochen, dass anhängige Verfahren zum Verpflegsgeld unter Ausschöpfung aller verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zum Nachteil der Zivildienstleistenden bis zum höchstzulässigen Maß verzögert werden sollen?

 

22. Gab und/ oder gibt es Rundschreiben des BMI, die Empfehlungen an Zivildienstrechtsträger hinsichtlich Zivildiener-Verpflegsgeld enthalten? Wenn ja, wie lautet der Inhalt dieser Rundschreiben?

 

23. Wie will das BMI sicherstellen, dass den Zivildienstleistenden das angemessene Verpflegsgeld ausbezahlt wird, sowohl den bereits ihren Dienst versehen habenden, als auch den gegenwärtigen und künftigen? Welche Fristen sind dafür vorgesehen?

 

24. Wie viele Personen leisteten in den letzten Jahren einen Dienst nach § 12b ZDG?

Bitte auf die Jahre 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und nach Sparten (Gedenkdienst, Friedensdienst, Sozialdienst) aufschlüsseln!

 

25. Wie viele für einen Auslandsdienst nach § 12b ZDG anerkannte Rechtsträger haben zwar die Anerkennung, entsenden/entsandten aber keine Auslandsdiener? Bitte auf die Jahre 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und nach Sparten (Gedenkdienst, Friedensdienst, Sozialdienst) aufschlüsseln!

 

26. In wie vielen Einrichtungen bzw. Einsatzstellen sind gemäß ZDG Vertrauensmänner zu wählen (=Anzahl der Einrichtungen/Einsatzstellen mit mindestens 5 Zivildienern)?

 

27. In wie vielen dieser Einrichtungen bzw. Einsatzstellen findet die Vertrauensmännerwahl tatsächlich statt?

 

28. Was ist in der Praxis die Konsequenz für eine Einrichtung/Einsatzstelle, wenn die durch das ZDG vorgeschriebene Vertrauensmännerwahl nicht durchgeführt wird?