2701/J XXII. GP

Eingelangt am 02.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Lapp

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend erhöhte Familienbeihilfe

Erhöhte Familienbeihilfe wird bei behinderten Kindern ab einem gewissen Grad der
Behinderung gewährt. In den vergangenen Jahren gab es durch organisatorische
Umstellungen einige Verzögerungen bei der Zuerkennung. Gerade Familien mit behinderten
Kindern sind auf diese Mittel angewiesen und haben keinerlei Möglichkeit den finanziellen
Ausfall zu kompensieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1.  Ab welchem Grad der Behinderung ihres Kindes bekommen Familien die erhöhte
Familienbeihilfe?

2.              Wie viele Familien erhielten die erhöhte Familienbeihilfe im Jahr 2003 und im Jahr
2004?

3.              Wie viele Familien beziehen momentan 2005 die erhöhte Familienbeihilfe?

4.              Wie viele Familien stellten 2003 einen Antrag auf Familienbeihilfe?

5.              Wie viele Familien bekamen dann 2003 die erhöhte Familienbeihilfe?

6.              Wie viele Familien stellten 2004 einen Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe?

7.              Wie viele Familien bekamen dann 2004 die erhöhte Familienbeihilfe?

8.              Wie ist die altersmäßige Verteilung bei der erhöhten Familienbeihilfe?

9.              Wie viel Geld wurde 2003 und 2004 für die erhöhte Familienbeihilfe ausgegeben?

10.       Wie lange dauerte 2004 die durchschnittliche Bearbeitung zur Anerkennung der

erhöhten Familienbeihilfe?