2701/J XXII. GP
Eingelangt am 02.03.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Lapp
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend erhöhte Familienbeihilfe
Erhöhte
Familienbeihilfe wird bei behinderten Kindern ab einem gewissen Grad der
Behinderung gewährt. In den vergangenen Jahren gab es durch organisatorische
Umstellungen einige Verzögerungen bei der
Zuerkennung. Gerade Familien mit behinderten
Kindern sind auf diese Mittel angewiesen und haben keinerlei Möglichkeit
den finanziellen
Ausfall zu kompensieren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für soziale
Sicherheit und
Generationen nachstehende
Anfrage:
1.
Ab welchem Grad der Behinderung ihres Kindes bekommen
Familien die erhöhte
Familienbeihilfe?
2.
Wie viele Familien erhielten die erhöhte
Familienbeihilfe im Jahr 2003 und im Jahr
2004?
3.
Wie
viele Familien beziehen momentan 2005 die erhöhte Familienbeihilfe?
4.
Wie viele Familien stellten 2003 einen Antrag auf
Familienbeihilfe?
5.
Wie viele Familien bekamen dann 2003 die erhöhte
Familienbeihilfe?
6.
Wie
viele Familien stellten 2004 einen Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe?
7.
Wie viele Familien bekamen dann 2004 die erhöhte
Familienbeihilfe?
8.
Wie
ist die altersmäßige Verteilung bei der erhöhten Familienbeihilfe?
9.
Wie
viel Geld wurde 2003 und 2004 für die erhöhte Familienbeihilfe ausgegeben?
10.
Wie
lange dauerte 2004 die durchschnittliche Bearbeitung zur Anerkennung der
erhöhten Familienbeihilfe?