2702/J XXII. GP

Eingelangt am 02.03.2005
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Lapp

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Frauen und Gesundheit

betreffend zugängliche Gynäkologie

Das Bild der Weiblichkeit behinderter Frauen wird in unserer Gesellschaft durch die Kultur
und Werte der überwiegend nicht behinderten Mehrheit geprägt.

Nicht behinderte Menschen können sich meistens nicht vorstellen, dass auch behinderte
Menschen eine Sexualität haben und diese auch ausleben wollen. Für viele Frauen mit
Behinderung stellen gynäkologische Untersuchungen ein nicht, oder nur schwer zu
bewältigendes Ereignis dar. Dies führt dazu, dass ihnen eine Auseinandersetzung mit dem
eigenen weiblichen Körper, und vor allem die so wichtige medizinische Unterstützung massiv
erschwert werden. Auch, wenn es um sexuelle Aufklärung geht, werden besonders Mädchen
und Frauen mit Behinderung mit vielen Hürden konfrontiert und - nach dem Motto: „Das
brauchst du ja ohnehin nicht wissen" - von Informationen ausgeschlossen. Zusätzlich mangelt
es vor allem an barrierefreien Ordinationen. Frauen mit Behinderung haben dadurch bedingt,
so gut wie keine Wahlmöglichkeit sich zwischen einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt zu
entscheiden und sind auf ein äusserst dürftiges Angebot angewiesen.

Es herrscht grosser Bedarf an mehr Informationen für Frauen mit Behinderung und an
zusätzlichen finanzielle Ressourcen. Zudem müssten ÄrztInnen einerseits vermehrt über diese
Problematik informiert werden  - sei es der barrierefreie Umbau oder auch die Adaption von
Untersuchungsgeräten. Weiters muss auch an Fort- und Ausbildungsmöglichkeiten für
ÄrztInnen gedacht werden, damit auch diese auf die Bedürfnisse von behinderten Mädchen
und Frauen eingehen können.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Frauen und
Gesundheit nachstehende

Anfrage:

1.  Sind Sie sich der oben beschriebenen Problematik bewusst?

2.              Hat sich Ihr Ministerium mit dieser Thematik befasst? Wenn, ja, in welchem Ausmaß?

3.              Gibt es konkrete Maßnahmen, um Frauen mit Behinderungen den barrierefreien
Zugang zu gynäkologischen Einrichtungen zu erleichtern? Wenn, ja, wie sehen diese
Maßnahmen aus?

4.              Gibt es bereits Fördermaßnahmen? Wenn, nein, werden Sie finanzielle Ressourcen
bereitstellen?

5.              Gibt es konkrete Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für FrauenärztInnen, damit
diese auch die Bedürfnisse von behinderten Mädchen und Frauen kennen und
eingehen können?