2702/J XXII. GP
Eingelangt am 02.03.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Lapp
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Frauen und Gesundheit
betreffend zugängliche Gynäkologie
Das Bild der Weiblichkeit behinderter Frauen wird in
unserer Gesellschaft durch die Kultur
und Werte der überwiegend nicht behinderten Mehrheit geprägt.
Nicht
behinderte Menschen können sich meistens nicht vorstellen, dass auch behinderte
Menschen eine Sexualität haben und diese auch ausleben wollen. Für viele Frauen
mit
Behinderung stellen gynäkologische Untersuchungen ein nicht, oder nur schwer zu
bewältigendes Ereignis dar. Dies führt dazu, dass ihnen eine Auseinandersetzung
mit dem
eigenen weiblichen Körper, und vor allem
die so wichtige medizinische Unterstützung massiv
erschwert werden. Auch, wenn es um sexuelle Aufklärung geht, werden
besonders Mädchen
und Frauen mit Behinderung mit vielen Hürden konfrontiert und - nach dem Motto:
„Das
brauchst du ja ohnehin nicht wissen" -
von Informationen ausgeschlossen. Zusätzlich mangelt
es vor allem an barrierefreien Ordinationen. Frauen mit Behinderung
haben dadurch bedingt,
so gut wie keine Wahlmöglichkeit sich
zwischen einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt zu
entscheiden und sind auf ein äusserst dürftiges Angebot angewiesen.
Es
herrscht grosser Bedarf an mehr Informationen für Frauen mit Behinderung und an
zusätzlichen finanzielle Ressourcen. Zudem
müssten ÄrztInnen einerseits vermehrt über diese
Problematik informiert werden - sei es der barrierefreie Umbau oder
auch die Adaption von
Untersuchungsgeräten. Weiters muss auch an Fort- und
Ausbildungsmöglichkeiten für
ÄrztInnen gedacht werden, damit auch diese auf die Bedürfnisse von behinderten
Mädchen
und Frauen eingehen können.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Frauen und
Gesundheit nachstehende
Anfrage:
1.
Sind Sie sich der oben beschriebenen Problematik
bewusst?
2.
Hat sich Ihr Ministerium mit dieser Thematik befasst?
Wenn, ja, in welchem Ausmaß?
3.
Gibt
es konkrete Maßnahmen, um Frauen mit Behinderungen den barrierefreien
Zugang zu gynäkologischen Einrichtungen zu
erleichtern? Wenn, ja, wie sehen diese
Maßnahmen aus?
4.
Gibt es bereits Fördermaßnahmen? Wenn, nein, werden Sie
finanzielle Ressourcen
bereitstellen?
5.
Gibt es konkrete Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für
FrauenärztInnen, damit
diese auch die
Bedürfnisse von behinderten Mädchen und Frauen kennen und
eingehen können?