2712/J XXII. GP

Eingelangt am 02.03.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Verkehrsstatistik und geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der Verursachung von Verkehrsunfällen

 

 

 

Fachdiskussionen und Maßnahmen im Verkehrsbereich orientieren sich sehr stark an statistischen Aussagen. Im Unterschied zu anderen europäischen und außereuropäischen Staaten ist die statistische Erfassung von Verkehrsdaten in Österreich nicht gesetzlich geregelt. Nach Auskunft des Kuratoriums für Verkehrssicherheit stellt das Innenressort nur Rohdaten zur Verfügung.

Dabei wäre im Bereich der administrativen Maßnahmen zumindest die gesetzliche Verankerung einer hinreichenden und breiter zugänglichen Verkehrsstatistik nötig, denn derzeit ist die Weitergabe der Daten durch das Innenministerium an die ausgegliederte Statistik Austria ein freiwilliges Entgegenkommen. Aus Kostengründen wurde vor ca. 10 Jahren die Sachschadensstatistik eingestellt. Das Verkehrsministerium kann nur auf die vom Kuratorium für Verkehrssicherheit angekauften und bereinigten Verkehrsdaten der Statistik Austria zugreifen. Selbst Vietnam verfügt nach Ansicht von ExpertInnen über eine bessere gesetzliche Verkehrsstatistik.

 

Die Fachliteratur spricht von unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen und unterschiedlichem Fahrverhalten von Männern und Frauen. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 322/J vom Juni 2003 wiesen Sie auf fehlende statistische Grundlagen hin. In ihren Antworten führen Sie jedoch unabhängig davon aus, dass Frauen im Schnitt sowohl bedeutend weniger häufig tödliche Unfälle auslösen als Männer als auch diszipliniertere Verkehrsteilnehmerinnen sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.             Welche Schritte a) haben Sie seit Juni 2003 unternommen, b) werden Sie unternehmen, damit sich die statistischen Grundlagen im Verkehrsbereich verbessern (geschlechtsspezifische Daten, Daten zu Sachschäden, etc.)?

2.             Aus welchen Gründen haben Sie noch keine gesetzliche Verankerung der Verkehrsstatistik angestrebt?

3.             In welcher Form werden Sie bei der LenkerInnenausbildung im Hinblick auf erhöhte Verkehrssicherheit geschlechtsspezifische Besonderheiten berücksichtigen?

4.             Welche geschlechtsspezifischen Daten über Verursachung von Verkehrsunfällen für die Jahre 2003 und 2004 sind Ihnen bekannt?

5.             Welche statistischen Grundlagen sowie sonstigen Materialien stehen Ihnen für eine frauenspezifische Verkehrsplanung zur Verfügung? Sind diese Ihres Erachtens ausreichend, wenn nicht, warum nicht?

6.             Wie hoch ist der Prozentsatz der Frauen, der über einen PKW verfügt oder ein Auto besitzt, und wie ist die soziale Schichtung der weiblichen PKW - Besitzer?

7.             Wieviele berufstätige Frauen verfügen über einen PKW, und wieviel Prozent ihres Einkommens werden durchschnittlich für die Erhaltung und Anschaffung eines PKWs aufgewendet?

8.             Wie teilen sich derzeit die PKW-Fahrten im Hinblick auf Arbeit, Freizeit und Versorgung prozentuell auf? Liegen Ihnen dazu auch regional bzw. noch weitergehend differenzierte Daten vor?

9.             In welchen Bereichen der Verkehrsplanung berücksichtigen Sie frauenspezifische Problemfelder?

10.        Stehen Sie in dieser Frage mit den entsprechenden Abteilungen der Bundesländer in Kontakt, gibt es institutionalisierte Formen des Austauschs und der Zusammenarbeit?

11.        Wie ist das Verhältnis männlicher und weiblicher Führerscheinbesitzer bundesländerweise jeweils in Prozent?

12.        Wie entwickelte sich a) Zahl und b) zurückgelegte Entfernung der motorisierten Begleitwege für Kinder in den letzten zehn Jahren?

13.        Wie hoch ist der damit verbundene Zeitaufwand und sonstige Aufwand und deren Anteil am BIP heute, und wie haben diese sich in den letzten zehn Jahren verändert?

14.        Nachdem Sie auf die Fragen 6 bis 8 der Anfrage 322/J  (Genderaspekt und Frauenbeirat in Ihrem Ressort) keine „positive Antwort“ geben konnten, erheben sich diese Fragen in etwas anderer Form: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in Zukunft wieder ein Frauenfachbeirat eingesetzt wird? Wenn nein, warum nicht?

15.        Wie ist der Genderanteil bei MitarbeiterInnen in Ihrem Ressort, wie hat sich die Genderquote in den letzten fünf Jahren verändert?