2714/J XXII. GP

Eingelangt am 02.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Günther Kräuter und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend „Übelste parteipolitische Vorgänge im Landesschulrat für Steiermark"

Der amtsführende Präsident des Landesschulrates HR Mag. Horst Lattinger hat in einem
Schreiben bisher unbekannten Inhalts die Amtsdirektorin des Landesschulrates bei Ihnen
angeschwärzt. Dazu muss man wissen, dass diese anerkannte Juristin vor rund fünf Jahren
im Kollegium des steirischen Landesschulrates mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ dem
Ministerium zur Bestellung vorgeschlagen wurde, während der „ÖVP-Kandidat" - ein eben-
falls guter Jurist - in der Abstimmung unterlegen ist. Seit ihrer Bestellung ist die Amtsdirekto-
rin daher der ÖVP ein Dorn im Auge.

Der amtsführende Präsident ist aus seiner Funktion heraus Stellvertreter der Landeshaupt-
frau. Man kann also davon ausgehen, dass Präsident Lattinger diesen Brief mit Wissen oder
gar auf Auftrag der Frau Landeshauptfrau geschrieben hat. Zweck des Briefes war, eine
Frau in leitender Funktion im Schulwesen aus dieser Funktion zu beseitigen und dafür einen
Mann zu bestellen, welcher der ÖVP nahe steht oder zugehört. Der Zeitpunkt dieser Aktion
ist kein Zufall, weil bei einem künftigen SPÖ-Landeshauptmann die amtsführende Präsident-
schaft kraft Verfassungsgesetz ebenfalls neu zu besetzen wäre und dann zumindest der
Landesschulratsdirektor noch fünf Jahre lang der ÖVP verbunden wäre. So viel zum partei-
politischen Hintergrundinteresse der ÖVP Steiermark.

Was in einem Rechtsstaat aber keinesfalls geschehen darf ist, dass jemand sich gegen ihn
erhobene Vorwürfe nicht zur Wehr setzen kann. Genau das passiert aber im vorliegenden
Fall.

Die auf 5 Jahre vorgenommene Bestellung der Landesschulratsdirektorin läuft Ende März
2005 aus. Eine Weiterbestellung kann schon deshalb nicht ins Auge gefasst werden, weil der
amtsführende Präsident mit der Arbeit nicht zufrieden ist und dies in einem Schreiben der
Ministerin mitgeteilt hat. Was in diesem Schreiben steht, erfährt die Betroffene aber nicht,
weil es sich um ein „privates Schreiben" des Dr. Lattinger an Sie handeln soll - so zumindest
die Argumentation des Ressorts gegenüber der gemobbten Dienstnehmerin.

Zusammenfassend: Der amtsführende Landesschulratspräsident beschwert sich angeblich
in einem Schreiben an die Bildungsministerin über die Landesschulratsdirektorin. Diese er-
hält einen Bescheid (22.12.2004) wonach die Frau Bundesministerin aufgrund dieser Stel-
lungnahme nicht beabsichtigt, sie neuerlich mit dieser Funktion zu betrauen. Das Ministerium
veranlasst eine Neuausschreibung (Wiener Zeitung vom 15.2.2005). Die Betroffene hat je-
doch keine Möglichkeit, auf die Gründe der Nicht-Weiterbestellung einzugehen, weil sie die-
se Vorwürfe nicht zu Gesicht bekommt?!

Sowohl in einem persönlichen Gespräch als auch in einem Brief hat der Erstunterzeichner
die Bildungsministerin gebeten, der betroffenen Amtsdirektorin Gelegenheit zur Stellung-
nahme zu geben und das Verfahren rechtsstaatlich einwandfrei abzuführen. Das ist bislang
nicht erfolgt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung, Wis-
senschaft und Kultur folgende

 


Anfrage:

1.              Wann wird das Ministerium der Amtsdirektorin die gegen sie erhobenen Vorwürfe zur
Stellungnahme vorlegen?

2.              Ist das Schreiben des amtsführenden Landesschulratspräsidenten in der Causa
Brunner Teil des offiziellen Ministeriumsaktes?

3.              Wenn nein, rechnen Sie diesen Brief Ihrer Privatkorrespondenz zu?

4.              Wenn Privatkorrespondenz, wurde der Brief auf offiziellem Briefpapier des Landes-
schulrates ODER des amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates geschrie-
ben?

5.              Wann hat die steirische Landeshauptfrau mit Ihnen wegen der Neubesetzung der
Stelle der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors des Landesschulrates gesprochen?
Was haben Sie ihr dabei zugesagt?

6.              Wurde seitens anderer steirischer Politiker (Amon, Lopatka o.a.) in dieser Sache bei
Ihnen interveniert?

7.              Wie viele der Amtsdirektoren/innen der 9 Landesschulräte sind weiblich?

8.              Wie viele der Amtsdirektoren/innen der 9 Landesschulräte haben befristete Verträge?

9.              Wie ist die Stellungnahme des Bildungsministeriums zur Zulässigkeit der befristeten
Bestellung für die Funktion der Amtsdirektoren/innen des Landesschulrates, da von
namhaften Schuljuristen bezweifelt wird, ob dies verfassungsrechtlich überhaupt zu-
lässig ist?