2714/J XXII. GP
Eingelangt am 02.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Günther Kräuter und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „Übelste parteipolitische Vorgänge im Landesschulrat für Steiermark"
Der amtsführende Präsident des Landesschulrates HR Mag.
Horst Lattinger hat in einem
Schreiben bisher unbekannten Inhalts die Amtsdirektorin des Landesschulrates
bei Ihnen
angeschwärzt. Dazu muss man wissen, dass diese anerkannte Juristin vor rund
fünf Jahren
im
Kollegium des steirischen Landesschulrates mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ dem
Ministerium zur Bestellung vorgeschlagen wurde, während der „ÖVP-Kandidat"
- ein eben-
falls
guter Jurist - in der Abstimmung unterlegen ist. Seit ihrer Bestellung ist die
Amtsdirekto-
rin daher der ÖVP ein Dorn im Auge.
Der amtsführende Präsident ist aus seiner Funktion heraus
Stellvertreter der Landeshaupt-
frau. Man kann also davon ausgehen, dass Präsident Lattinger diesen Brief mit
Wissen oder
gar auf Auftrag der Frau Landeshauptfrau geschrieben hat. Zweck des Briefes
war, eine
Frau in leitender
Funktion im Schulwesen aus dieser Funktion zu beseitigen und dafür einen
Mann zu bestellen, welcher der ÖVP nahe
steht oder zugehört. Der Zeitpunkt dieser Aktion
ist kein Zufall, weil bei einem künftigen SPÖ-Landeshauptmann die amtsführende
Präsident-
schaft kraft Verfassungsgesetz
ebenfalls neu zu besetzen wäre und dann zumindest der
Landesschulratsdirektor noch fünf Jahre lang der ÖVP verbunden wäre. So viel
zum partei-
politischen Hintergrundinteresse der
ÖVP Steiermark.
Was in einem Rechtsstaat aber keinesfalls geschehen darf
ist, dass jemand sich gegen ihn
erhobene Vorwürfe nicht zur Wehr setzen kann. Genau das passiert aber im
vorliegenden
Fall.
Die auf 5 Jahre vorgenommene Bestellung der
Landesschulratsdirektorin läuft Ende März
2005
aus. Eine Weiterbestellung kann schon deshalb nicht ins Auge gefasst werden,
weil der
amtsführende
Präsident mit der Arbeit nicht zufrieden ist und dies in einem Schreiben der
Ministerin
mitgeteilt hat. Was in diesem Schreiben steht, erfährt die Betroffene aber
nicht,
weil es sich um ein „privates Schreiben" des Dr. Lattinger an Sie handeln
soll - so zumindest
die Argumentation des Ressorts gegenüber der gemobbten Dienstnehmerin.
Zusammenfassend: Der amtsführende Landesschulratspräsident
beschwert sich angeblich
in
einem Schreiben an die Bildungsministerin über die Landesschulratsdirektorin.
Diese er-
hält
einen Bescheid (22.12.2004) wonach die Frau Bundesministerin aufgrund dieser
Stel-
lungnahme nicht
beabsichtigt, sie neuerlich mit dieser Funktion zu betrauen. Das Ministerium
veranlasst eine Neuausschreibung (Wiener
Zeitung vom 15.2.2005). Die Betroffene hat je-
doch keine Möglichkeit, auf die
Gründe der Nicht-Weiterbestellung einzugehen, weil sie die-
se Vorwürfe nicht zu Gesicht bekommt?!
Sowohl in einem persönlichen Gespräch als auch in einem
Brief hat der Erstunterzeichner
die
Bildungsministerin gebeten, der betroffenen Amtsdirektorin Gelegenheit zur
Stellung-
nahme zu geben und
das Verfahren rechtsstaatlich einwandfrei abzuführen. Das ist bislang
nicht erfolgt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Bildung, Wis-
senschaft und Kultur folgende
Anfrage:
1.
Wann wird das Ministerium der Amtsdirektorin die gegen
sie erhobenen Vorwürfe zur
Stellungnahme vorlegen?
2.
Ist
das Schreiben des amtsführenden Landesschulratspräsidenten in der Causa
Brunner Teil des offiziellen
Ministeriumsaktes?
3.
Wenn nein, rechnen Sie diesen Brief Ihrer
Privatkorrespondenz zu?
4.
Wenn Privatkorrespondenz, wurde der Brief auf offiziellem
Briefpapier des Landes-
schulrates ODER des amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates geschrie-
ben?
5.
Wann hat die steirische Landeshauptfrau mit Ihnen wegen
der Neubesetzung der
Stelle der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors des Landesschulrates gesprochen?
Was haben Sie ihr dabei zugesagt?
6.
Wurde
seitens anderer steirischer Politiker (Amon, Lopatka o.a.) in dieser Sache bei
Ihnen interveniert?
7.
Wie viele der Amtsdirektoren/innen der 9 Landesschulräte
sind weiblich?
8.
Wie viele der Amtsdirektoren/innen der 9 Landesschulräte
haben befristete Verträge?
9.
Wie ist die Stellungnahme des Bildungsministeriums zur
Zulässigkeit der befristeten
Bestellung für die Funktion der Amtsdirektoren/innen des Landesschulrates, da
von
namhaften
Schuljuristen bezweifelt wird, ob dies verfassungsrechtlich überhaupt zu-
lässig ist?