2715/J XXII. GP

Eingelangt am 02.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Schließung von Bezirksgerichten in Oberösterreich"

Die „Oberösterreichischen Nachrichten" vom 25.2.2005 berichten, dass ein internes
Arbeitspapier im Justizministerium vorliege, demzufolge schwerwiegende Veränderungen in
der Organisation des österreichischen Gerichtswesens vorgesehen sind. Es sollen alle
Bezirksgerichte abgeschafft und durch „Regionalgerichte" ersetzt werden. Dies würde für
Oberösterreich bedeuten, dass die noch existierenden Bezirksgerichte durch nur mehr neun
„Regionalgerichte" ersetzt würden.

Laut „OÖN" vom 26.2.2005 kam es zu Verhandlungen zwischen Justizministerin Miklautsch
und Justizgewerkschaftern. Die Ministerin habe mit die Gewerkschaft darüber informiert,
dass das Arbeitspapier noch aus der Periode von Ex-Justizminister Böhmdorfer stamme und
„vom Tisch sei", einzelne Standorte jedoch gefährdet bleiben.

Es herrscht große Unsicherheit bezüglich des Weiterbestandes der oberösterreichischen
Bezirksgerichte. Die Aussagen seitens des Bundesministeriums für Justiz dazu sind
widersprüchlich und unglaubwürdig, wenn man bedenkt, dass es vom Bundesminister a. D.
Böhmdorfer vor drei Jahren die Zusicherung gab, keine weiteren Bezirksgerichte zu sperren.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.  Werden Sie die Zusage seitens des Justizministeriums aus dem Jahr 2002, wonach
keine weiteren Bezirksgerichte in Oberösterreich geschlossen werden, einhalten?

2.              Wenn ja, wie lange gilt diese Zusage?

3.              Wenn nein, welche Gerichtsstandorte in Oberösterreich werden von Veränderungen
betroffen sein?


4.              Wie sehen diese Veränderungen im Detail für den jeweiligen Standort aus?

5.              Werden die heute noch existierenden Bezirksgerichte durch sogenannte
„Regionalgerichte" ersetzt?

6.              Wenn ja, wo werden die Standorte der „Regionalgerichte" sein?

7.              Welche Gerichtsstandorte werden in den anderen Bundesländern geschlossen? (bitte
um genaue Auflistung)

8.              Gibt es in Ihrem Ministerium Pläne zur Neuorganisation des Gerichtswesens in
Österreich?

9.              Wenn ja, wie lauten diese Pläne konkret?

10.       Welches Arbeitspapier ist Grundlage Ihrer Pläne? (bitte um Beilage)

11.       Wie lautet der konkrete Inhalt des in den Medien zitierten „internen Arbeitspapiers",
das laut dem oberösterreichischen Landeshauptmann Josef Pühringer „ein altes Papier
des früheren Justizministers Dieter Böhmdorfer" (OÖN, 26.2.2005), ist?

12.       Haben Sie das in den Medien zitierte Arbeitspapier von Ihrem Vorgänger Dieter
Böhmdorfer übernommen?

13.       Wenn nein, wodurch unterscheiden sich Ihre Pläne bezüglich der Organisation des
Gerichtswesens von denen des „Böhmdorfer-Plans"?

14.       Laut Zeitungsberichten gab es am 25.2.2005 Verhandlungen zwischen Ihnen und
Justizgewerkschaftern. Welche Verhandlungsergebnisse wurden dabei erzielt?

15.       Werden Sie bei Veränderungen des Gerichtssystems Bedacht auf die regionalen
Notwendigkeiten nehmen?


16.       Wie hoch sind die finanziellen Einsparungen bei einer Veränderung des
Gerichtssystems in Österreich?

17.       Wie hoch sind die finanziellen Einsparungen durch eine Veränderung des
Gerichtssystems in Oberösterreich?

18.       Wie beurteilen Sie die Auswirkungen einer Gerichtsreform, insbesondere der
Reduzierung von Gerichtsstandorten, auf den ländlichen Raum?

19.       Können Sie ausschließen, dass sich durch die Reduzierung von Gerichtsstandorten der
Zugang zum Gerichtswesen für die BürgerInnen erschwert?

20.       Welche Auswirkungen hat ihrer Einschätzung nach die Reduktion von
Gerichtsstandorten auf die Dauer von Verfahren?