2717/J XXII. GP

Eingelangt am 02.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Gartlehner

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend mangelhafte Beantwortung der „Anfrage betreffend Selbstdarstellung

der Bundesregierung"

Es ist zu bezweifeln, dass die Anfrage zur „Selbstdarstellung der
Bundesregierung" (2047 J) im BKA richtig verstanden wurde. Die
Anfragebeantwortung (2385/AB) ist wenig konkret, einzelne Fragen blieben
unbeantwortet. Im Vergleich mit der Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers
war eine Beantwortung der Innenministerin Prokop (2382/AB) geradezu
vorbildlich. Wir erlauben uns letztere AB als Orientierungshilfe für das BKA
beizulegen.

Die Frage 5. nach dem Inhalt der Designhandbücher wurde vom Bundeskanzler
wie folgt beantwortet:

„Im Bundeskanzleramt wurden mit 1. Jänner 2005 eine Dachmarke 'Bundeskanzleramt
Österreich' sowie drei Sektionslogos neu installiert.

Mit dem Markenaufbau wurde die Firma fischer enterprises communication development
beauftragt.

Die Kosten für den Aufbau der Dachmarke, die Mutationen der Sektionslogos, die Aufbereitung
der Logos für den Print- und Webbereich sowie für die Übergabe sämtlicher Copyrights an das
Bundeskanzleramt, haben in Summe €14.500,-, exkl. MWSt., betragen."

Dieser Text des Bundeskanzleramtes soll auch die Frage 9. nach den Kosten der
Implementierung der Regeln im BKA beantworten. Beide Fragen (5, 9) sind mit
obiger Antwort nicht beantwortet. Die Implementierung ist mit dem Konzept nicht
erledigt, es treten Kosten, für Briefpapier, Türschilder etc. auf.

Die Frage 12 nach den Botschaften der Werbemaßnahmen wurde wie folgt
beantwortet:

„Es darf auf die eingangs ausgeführte Feststellung hingewiesen werden, wobei eine
Koordinierung der Informationsarbeit der Bundesregierung mit den einzelnen Bundesministerien,
in Entsprechung der Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes, durch das Bundeskanzleramt
zu erfolgen hat."

Dieser Text beantwortet die Frage nach unserer Meinung nach nicht. Zum Vorbild
für die Beantwortung einer derartigen Frage darf auf die Anfragebeantwortung der
Frau BM Prokop (2382/AB inklusive beiliegenden Erlass) zu einer Anfrage des
Abgeordneten Gartlehner verwiesen werden. Im Übrigen wäre möglich, dass die
Anfragebeantwortung des BMI (vom 7. Feber 2005) im BKA bekannt war. Eine
Textsequenz in der Einleitung („Eingangs [...]") ist bis auf das Detail, dass das
BKA (am 7. Feber 2005) die alte, das BMI die neue Rechtschreibung verwendet,
in beiden AB identisch.


Da die Anfragen einen wichtigen Bestandteil der Kontrolle durch den Nationalrat
darstellen und es bei der Beantwortung der Fragen nicht zu Mängeln bzw.
Missverständnissen kommen soll, empfehlen wir, die Fragen im einzelnen zu
beantworten. Bei Sammelantworten ( Etwa „1 bis 9") passiert es offenbar allzu
leicht, dass einzelne Fragen „übersehen" werden .

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1.  Wie lautet der Inhalt der für das BKA seit 2000 verfassten PR-, Marken
und/oder Werbekonzepte und/oder Designhandbücher?

2.              Wie hoch sind die Kosten der Implementierung der Regeln (für CI bzw.
CC) im BKA (zuzüglich sämtlicher Materialkosten, d.h. etwa Türschilder,
Briefpapier etc.)?

3.              Welche   Botschaften   will   das   BKA   laut   der   Konzepte   mit   seinen
Werbemaßnahmen vermittelt?

4.              Wurde   tatsächlich   das   BKA   seit   2000   (außer   in   der   Frage   des
Markenaufbaus   für   2005   durch   „fischer   enterprises   communication
developement") weder von Agenturen noch von Einzelpersonen in Fragen
der PR beraten (vgl. 2407/J, Frage 2; 2385/AB, Antwort 1)?

5.              Welche Leistungen erbringt bzw. erbrachte seit 2000 „Ogilvy & Mather
GmbH" für das BKA, wie hoch waren dafür die Kosten?

6.              Welche    anderen    Agenturen,    die    der    Fachgruppe    „Werbung    und
Marktkommunikation   zuzurechnen   sind   (Webung,   PR,   Markt-   und
Meinungsforschung), waren für das BKA seit 2000 tätig, was waren deren
Leistungen, wie hoch waren die Honorare für die Leistungen?

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die von den Abgeordneten übermittelten Anlagen stehen nur als Image

( siehe Anfrage gescannt ) zur Verfügung.