2717/J XXII. GP
Eingelangt am 02.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Gartlehner
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend mangelhafte Beantwortung der „Anfrage betreffend Selbstdarstellung
der Bundesregierung"
Es ist zu bezweifeln,
dass die Anfrage zur „Selbstdarstellung der
Bundesregierung"
(2047 J) im BKA richtig verstanden wurde. Die
Anfragebeantwortung
(2385/AB) ist wenig konkret, einzelne Fragen blieben
unbeantwortet.
Im Vergleich mit der Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers
war
eine Beantwortung der Innenministerin Prokop (2382/AB) geradezu
vorbildlich.
Wir erlauben uns letztere AB als Orientierungshilfe für das BKA
beizulegen.
Die Frage 5. nach dem Inhalt der
Designhandbücher wurde vom Bundeskanzler
wie
folgt beantwortet:
„Im Bundeskanzleramt wurden
mit 1. Jänner 2005 eine Dachmarke 'Bundeskanzleramt
Österreich' sowie
drei Sektionslogos neu installiert.
Mit dem Markenaufbau wurde die Firma fischer enterprises
communication development
beauftragt.
Die Kosten für den Aufbau der Dachmarke, die Mutationen
der Sektionslogos, die Aufbereitung
der Logos für den
Print- und Webbereich sowie für die Übergabe sämtlicher Copyrights an das
Bundeskanzleramt, haben in Summe €14.500,-, exkl. MWSt., betragen."
Dieser Text des Bundeskanzleramtes soll
auch die Frage 9. nach den Kosten der
Implementierung der Regeln im BKA beantworten. Beide Fragen (5, 9) sind mit
obiger
Antwort nicht beantwortet. Die Implementierung ist mit dem Konzept nicht
erledigt, es treten Kosten, für Briefpapier, Türschilder etc. auf.
Die Frage 12 nach den Botschaften der Werbemaßnahmen
wurde wie folgt
beantwortet:
„Es darf auf die eingangs
ausgeführte Feststellung hingewiesen werden, wobei eine
Koordinierung der
Informationsarbeit der Bundesregierung mit den einzelnen Bundesministerien,
in Entsprechung der Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes, durch das
Bundeskanzleramt
zu erfolgen hat."
Dieser Text beantwortet die Frage nach
unserer Meinung nach nicht. Zum Vorbild
für die Beantwortung einer derartigen Frage darf auf die Anfragebeantwortung
der
Frau BM Prokop (2382/AB inklusive beiliegenden Erlass) zu einer Anfrage des
Abgeordneten
Gartlehner verwiesen werden. Im Übrigen wäre möglich, dass die
Anfragebeantwortung des BMI (vom 7. Feber
2005) im BKA bekannt war. Eine
Textsequenz in der Einleitung
(„Eingangs [...]") ist bis auf das Detail, dass das
BKA (am 7. Feber 2005) die alte, das BMI die neue Rechtschreibung verwendet,
in beiden AB identisch.
Da die Anfragen einen wichtigen
Bestandteil der Kontrolle durch den Nationalrat
darstellen und es bei der Beantwortung der
Fragen nicht zu Mängeln bzw.
Missverständnissen kommen soll, empfehlen wir, die Fragen im einzelnen zu
beantworten. Bei Sammelantworten (
Etwa „1 bis 9") passiert es offenbar allzu
leicht, dass einzelne Fragen
„übersehen" werden .
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie lautet der Inhalt der für das BKA seit 2000 verfassten
PR-, Marken
und/oder
Werbekonzepte und/oder Designhandbücher?
2.
Wie hoch sind die Kosten der Implementierung der Regeln
(für CI bzw.
CC)
im BKA (zuzüglich sämtlicher Materialkosten, d.h. etwa Türschilder,
Briefpapier
etc.)?
3.
Welche
Botschaften will das BKA
laut der Konzepte mit seinen
Werbemaßnahmen
vermittelt?
4.
Wurde
tatsächlich das BKA seit
2000 (außer in der
Frage des
Markenaufbaus für 2005
durch „fischer enterprises communication
developement")
weder von Agenturen noch von Einzelpersonen in Fragen
der
PR beraten (vgl. 2407/J, Frage 2; 2385/AB, Antwort 1)?
5.
Welche Leistungen erbringt bzw. erbrachte seit 2000
„Ogilvy & Mather
GmbH"
für das BKA, wie hoch waren dafür die Kosten?
6.
Welche anderen Agenturen, die der Fachgruppe „Werbung und
Marktkommunikation zuzurechnen sind
(Webung, PR, Markt- und
Meinungsforschung), waren für das BKA seit 2000 tätig, was waren deren
Leistungen, wie hoch waren die
Honorare für die Leistungen?
Anmerkung der
Parlamentsdirektion:
Die von den Abgeordneten übermittelten
Anlagen stehen nur als Image
( siehe Anfrage gescannt ) zur
Verfügung.