2720/J XXII. GP
Eingelangt am 03.03.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Pharmakovigilanz - Vorstudie durch das ÖBIG - Ergebnisse"
Dem ÖBIG-Bericht 2003 war folgender Kurzbericht zu entnehmen:
„ Unter
Pharmakovigilanz wird die Überwachung von Arzneimitteln in Bezug auf
unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UA W),
unsachgemäßen Gebrauch bzw. Missbrauch
sowie Qualitätsmängel verstanden. Ärzte und weitere Vertreter der
Gesundheitsberufe sind
verpflichtet, solche Beobachtungen dem Bundesministerium für Gesundheit und
Frauen zu
melden.
Das
OBIG soll in das Pharmakovigilanzsystem des BMGF eingebunden werden. Im Rahmen
einer Vorstudie soll geklärt werden, welche
Aufgaben das OBIG bei einer solchen Integration
in die österreichische Pharmakovigilanz übernimmt.
Die Vorstudie bearbeitet konkret folgende Inhalte:
•
Untersuchung der rechtlichen Grundlagen der
Pharmakovigilanz auf EU- und
nationaler Ebene
•
Beschreibung
des aktuellen Pharmakovigilanzsystems
•
Definition
der Vorarbeiten für die Einbindung des OBIG in die Pharmakovigilanz
Die Vorstudie soll im Sommer 2004 dem Auftraggeber übermittelt werden "
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage:
1.
Liegt
diese Vorstudie des ÖBIG bereits vor?
2.
Wenn
nein, wann wird sie vorliegen?
3.
Wenn
ja, was sind die konkreten Ergebnisse dieser Vorstudie?
4.
In wie weit ist nun das ÖBIG in das
Pharmakovigilanzsystem des BMGF
eingebunden?
5.
Welche Aufgaben hat bzw. soll das ÖBIG im
Pharmakovigilanzsystem des BMGF
übernehmen?
6. In
welcher rechtlichen Form erfolgt die Einbindung des ÖBIG? Was wird dafür
bezahlt?