2736/J XXII. GP
Eingelangt am 03.03.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Förderungen aus dem Bundes-Jugendförderungsgesetz
Seit dem Jahr 2000 werden Jugendorganisationen aus Mitteln gemäß dem Bundes-Jugendförderungsgesetz gefördert. Durch die Möglichkeit der Projektförderung besteht eine großes Maß an Flexibilität in der Mittelvergabe. Dazu müssen die Förderungen von der jeweiligen Organisation direkt beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz beantragt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: