2736/J XXII. GP

Eingelangt am 03.03.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Förderungen aus dem Bundes-Jugendförderungsgesetz

 

Seit dem Jahr 2000 werden Jugendorganisationen aus Mitteln gemäß dem Bundes-Jugendförderungsgesetz gefördert. Durch die Möglichkeit der Projektförderung besteht eine großes Maß an Flexibilität in der Mittelvergabe. Dazu müssen die Förderungen von der jeweiligen Organisation direkt beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz beantragt werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Welche Organisationen erhielten in den Jahren 2001 bis 2004 Basisförderungen in welcher Höhe? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)

 

  1. Welche Organisationen erhielten in den Jahren 2001 bis 2004 Projektförderungen in welcher Höhe? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln und Art der jeweiligen Projekte angeben)

 

  1. Wurden Projektförderungen abgelehnt, da sie den Anforderungen des Bundes-Jugendförderungsgesetzes widersprachen? Wenn ja, welcher Art waren diese Projekte?