2737/J XXII. GP
Eingelangt am 03.03.2005
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Anfrage
der Abgeordneten
Gerhard Steier, Pfeffer Katharina
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Schließung von Gerichts-Standorten im Burgenland
Das Justizministerium beabsichtigt dem Vernehmen nach
eine Neuordnung der
Gerichtsorganisation
in Österreich mit dem Ziel, Bezirksgerichte durch eine
wesentlich geringere Anzahl von
Regionalgerichten zu ersetzen. Werden diese
kolportierten Pläne des Justizministeriums im Zuge der „Neuen
Gerichtsorganisation" realisiert, könnte auch dem Burgenland der Verlust
von
fünf Bezirksgerichtsstandorten drohen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für
Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Gerichtsstandorte im Burgenland werden von einer
Neuordnung der
Gerichtsorganisation
betroffen sein? Wie werden die Veränderungen im
Detail für den jeweiligen Standort gestaltet sein? Wann werden diese
Veränderungen erfolgen?
2.
Welche qualitativen Verbesserungen erwarten Sie durch
die Neuordnung der
Gerichtsorganisation
im Burgenland zu erzielen?
3.
Wie hoch sind die durch die geplante Neuordnung im
Burgenland zu
erzielenden
Einsparungseffekte?
4.
Welche personellen Konsequenzen sind durch die geplante
Neuorganisation
der Gerichte im
Burgenland zu erwarten?
5.
Erwarten Sie sich davon Planstelleneinsparungen und wenn
ja, in welchem
Ausmaß und mit
welchen budgetären Auswirkungen?
6.
Erfüllen
die im Burgenland bestehenden Gerichte die baulichen bzw.
infrastrukturellen Vorgaben für die geplante Neuordnung der
Gerichtsorganisation? Wenn nein, wie hoch werden die Umstellungs- bzw.
Umbaukosten veranschlagt?
7.
Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der geplanten
Neuorganisation der
Gerichte im
Burgenland auf den ländlichen Raum und die
Zugangsbedingungen für die betroffene Bevölkerung? Wie
viele BürgerInnen
werden von längeren
und weiteren Anfahrtswegen bei der Inanspruchnahme
der Leistungen der Justiz betroffen sein?
8. Wann konkret soll
ein Konzept Ihres Ressorts vorliegen, wann und in
welcher
Form die Neuordnung der Gerichtsorganisation im Burgenland
erfolgen wird?