2739/J XXII. GP
Eingelangt am 03.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stadlbauer
und
GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Amnestie 2005"
In der Österreichischen Justizpolitik besteht eine lange
Tradition, anlässlich staatsrechtlich
bedeutender Jubiläen, Menschen, die straffällig geworden sind, zu amnestieren.
So wurden
etwa im Zuge der
Amnestie 1995 unter bestimmten Voraussetzungen Strafverfahren
eingestellt und verhängte Freiheits-, Ersatzfreiheits- oder Geldstrafen
erlassen.
2005 jährt sich zum sechzigsten Mal die Wiederherstellung
der Unabhängigkeit Österreichs,
zum fünfzigsten Mal
der Tag, an dem der Staatsvertrag abgeschlossen worden ist und zum
zehnten Mal der Tag, an dem Österreich der Europäischen Union beigetreten ist.
Gleichzeitig sehen wir uns mit explodierenden Häftlingszahlen,
überfüllten Gefängnissen,
einem sich daraus ergebenden zum teil unwürdigen Unterbringungs- und
Betreuungsstatus
von (vor allem
jugendlichen) Häftlingen, konfrontiert. Darüber hinaus sind noch immer
Männer inhaftiert, die nach dem mittlerweile vom Verfassungsgerichtshof
aufgehobenen
§ 209 StGB verurteilt worden sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Werden sie dem Nationalrat eine Gesetzesinitiative für
eine Amnestie 2005 vorlegen?
2.
Wenn
nein, warum nicht?
3.
Wenn
ja, wann werden Sie diese dem Nationalrat vorlegen?
4.
Welche
ExpertInnen waren/werden an der Erarbeitung beteiligt?
5.
Welches
Datum sehen Sie für das Inkrafttreten vor?
6.
Wurden bereits Maßnahmen für den Bereich der
„Einstellung von Strafverfahren"
erarbeitet?
7.
Wenn
nein, sind diese noch vorgesehen? Wenn nicht, warum nicht?
8.
Wenn
ja, wie lauten diese?
9.
Wurden
bereits Maßnahmen für den Bereich der „Strafnachsicht" erarbeitet?
10.
Wenn
nein, sind diese noch vorgesehen? Wenn nicht, warum nicht?
11.
Wenn
ja, wie lauten diese?
12.
Wurden bereits Maßnahmen für den Bereich der „bedingten
Nachsicht eines Teiles der
Strafe"
erarbeitet?
13. Wenn nein, sind diese noch
vorgesehen? Wenn nicht, warum nicht?
14. Wenn ja, wie lauten diese?
15.
Ist in Ihrer Gesetzesinitiative eine Generalamnestie für
nach § 209 Verurteilte
vorgesehen?
16. Wenn nicht, warum nicht?
17.
Wie viele nach dem § 209 verurteilte Insassen gibt es
derzeit in den österreichischen
Justizanstalten?
18. Haben Sie grundsätzlich vor, die
Vorgaben der Amnestie 1995 zu übertreffen?
19. Sehen Sie eine umfassende Amnestie als einen Beitrag zur Lösung der prekären Situation in den österreichischen Gefängnissen?