2739/J XXII. GP

Eingelangt am 03.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Amnestie 2005"

In der Österreichischen Justizpolitik besteht eine lange Tradition, anlässlich staatsrechtlich
bedeutender Jubiläen, Menschen, die straffällig geworden sind, zu amnestieren. So wurden
etwa im Zuge der Amnestie 1995 unter bestimmten Voraussetzungen Strafverfahren
eingestellt und verhängte Freiheits-, Ersatzfreiheits- oder Geldstrafen erlassen.

2005 jährt sich zum sechzigsten Mal die Wiederherstellung der Unabhängigkeit Österreichs,
zum fünfzigsten Mal der Tag, an dem der Staatsvertrag abgeschlossen worden ist und zum
zehnten Mal der Tag, an dem Österreich der Europäischen Union beigetreten ist.

Gleichzeitig sehen wir uns mit explodierenden Häftlingszahlen, überfüllten Gefängnissen,
einem sich daraus ergebenden zum teil unwürdigen Unterbringungs- und Betreuungsstatus
von (vor allem jugendlichen) Häftlingen, konfrontiert. Darüber hinaus sind noch immer
Männer inhaftiert, die nach dem mittlerweile vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen
§ 209 StGB verurteilt worden sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.  Werden sie dem Nationalrat eine Gesetzesinitiative für eine Amnestie 2005 vorlegen?

2.              Wenn nein, warum nicht?

3.              Wenn ja, wann werden Sie diese dem Nationalrat vorlegen?

4.              Welche ExpertInnen waren/werden an der Erarbeitung beteiligt?


5.              Welches Datum sehen Sie für das Inkrafttreten vor?

6.              Wurden bereits Maßnahmen für den Bereich der „Einstellung von Strafverfahren"
erarbeitet?

7.              Wenn nein, sind diese noch vorgesehen? Wenn nicht, warum nicht?

8.              Wenn ja, wie lauten diese?

9.              Wurden bereits Maßnahmen für den Bereich der „Strafnachsicht" erarbeitet?

10.       Wenn nein, sind diese noch vorgesehen? Wenn nicht, warum nicht?

11.       Wenn ja, wie lauten diese?

12.       Wurden bereits Maßnahmen für den Bereich der „bedingten Nachsicht eines Teiles der
Strafe" erarbeitet?

13.       Wenn nein, sind diese noch vorgesehen? Wenn nicht, warum nicht?

14.       Wenn ja, wie lauten diese?

15.       Ist in Ihrer Gesetzesinitiative eine Generalamnestie für nach § 209 Verurteilte
vorgesehen?

16.       Wenn nicht, warum nicht?

17.       Wie viele nach dem § 209 verurteilte Insassen gibt es derzeit in den österreichischen
Justizanstalten?

18.       Haben Sie grundsätzlich vor, die Vorgaben der Amnestie 1995 zu übertreffen?

19.  Sehen Sie eine umfassende Amnestie als einen Beitrag zur Lösung der prekären        Situation in den österreichischen Gefängnissen?