2740/J XXII. GP
Eingelangt am 03.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an die
Bundesministerin für Justiz
betreffend „bedingte Entlassungen"
Am
24. Jänner d.J. wurden an der Johannes Kepler Universität Linz von den
Strafrechtsexperten Univ.-Ass. Dr. Helmut Hirtenlehner und Ass.-Prof. Dr. Alois
Birklbauer
die Ergebnisse eines von ihnen durchgeführten Forschungsprojekts zum Thema:„Der
Erfolg
bedingter Entlassung aus einer
Freiheitsstrafe bei Sexual- und Raubdelikten. Eine Evaluierung
der vollzugsgerichtlichen Entscheidungsfindung unter besonderer
Berücksichtigung der
Erfolgspotenziale vorzeitiger Entlassungen" präsentiert. Bereits bei der
vom
Bundesministerium für Justiz veranstalteten Enquete Anfang November 2004 wurden
erste
Ergebnisse präsentiert. Die Endfassung der
Studie wurde dem Bundesministerin für Justiz und
den zuständigen Sektionschefs im Justizministerium bereits Anfang März
übermittelt.
In einem Artikel auf ooe.ORF.at vom 25. Jänner d.J. hieß
es dazu: „Die Studie ... ergibt, dass
zu vielen Gefangenen eine bedingte, vorzeitige Entlassung verwehrt werde.
Fälschlicherweise
stufe man sie als zu gefährlich ein. ... Das Risiko, so die Strafrechtler, sei
für die Gesellschaft
„verkraftbar"
und die hohen Kosten für die Gefängnisaufenthalte würden sich dadurch
deutlich reduzieren."
Gleichzeitig sehen
wir uns mit explodierenden Häftlingszahlen, überfüllten Gefängnissen,
einem sich daraus ergebenden zum teil unwürdigen Unterbringungs- und
Betreuungsstatus
von (vor allem jugendlichen) Häftlingen, konfrontiert.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Haben Sie sich mit den Ergebnissen dieser Studie befasst?
2.
Wenn nein, warum nicht?
3.
Wenn
nein, werden Sie sich mit den Ergebnissen noch befassen?
4.
Wenn
ja, zu welchen Erkenntnissen sind Sie gekommen?
5.
Werden
Sie diese Erkenntnisse im Justizausschuss präsentieren?
6.
Wenn ja, wann?
7.
Haben Sie vor, die Rückfallstatistik, wie bspw. von
Univ.-Doz. Dr. Arno Pilgram
gefordert, wieder einzuführen?
8.
Wenn nein, warum nicht?
9.
Wollen Sie grundsätzlich den großzügigeren Gebrauch von
bedingter Entlassung
fördern?
10. Wenn nein,
warum nicht?
11.
Wenn nein, wie interpretieren Sie folgendes Ergebnis: 66
% der Sexual- und 50 % der
Raubstraftäter, denen
eine bedingte Entlassung verweigert wurde, weil sie als zu
gefährlich galten, wurden entgegen dieser negativen Zukunftsprognose nicht mehr
rückfällig?
12. Wenn ja,
welche konkreten Maßnahmen sehen Sie hierfür vor?
13. Wann werden
Sie diese Maßnahmen im Justizausschuss vorstellen?
14.
Wenn ja, um wie viel Prozent und in welchem Zeitraum
haben Sie vor, die derzeitige
20-%-Quote von bedingten Entlassungen zu erhöhen.
15.
Werden Sie sich für eine Stärkung der Justizanstalten im
Entlassungsverfahren
einsetzen?
16. Wenn nein,
warum nicht?
17.
Wenn nein, wie interpretieren Sie folgendes Ergebnis:
Die Justizanstalten geben eher
richtige
Bewährungsprognosen ab. Drei Viertel jener Straftäter, bei denen die
Staatsanwälte gegen eine bedingte Entlassung waren, wurden nicht mehr schwer
rückfällig. Dagegen wurden nur ein Zehntel der Straftäter, denen die
Justizanstalten
eine positive Zukunft gaben, rückfällig,
obwohl die Justizanstalten sehr großzügig,
nämlich für etwa 60 % aller
Gefangenen eine positive Zukunftsprognose aussprechen?
18. Wenn ja, mit welchen konkreten
Maßnahmen und in welchem Zeitraum?
19. Wann werden
Sie diese Maßnahmen im Justizausschuss vorstellen?
20.
Wie
stehen Sie zu dem in Österreich (noch) geltenden Grundsatz, dass der
Freiheitsentzug nur das letzte Mittel sein
darf, um die Gesellschaft vor gefährlichen
Straftätern zu schützen?
21.
Welche
Kosten pro Tag ergeben sich für einen Häftling im Strafvollzug?
22.
Welche Kosten verursacht die bedingte Entlassung?
23.
Welche Kosten verursacht ein Tag Bewährungshilfe?
24.
Nach
geltender Gesetzeslage bekommen 80 % aller Haftentlassenen keine
Unterstützung und/oder Weisungen durch eine
Bewährungshelfer/In. Halten Sie
diesen Umstand für zielführend?
25. Wenn ja, mit
welcher Begründung?
26.
Wenn nein, welche Schritte haben Sie bereits unternommen
um diese Gesetzeslage zu
ändern?
27. Wann werden Sie diese Schritte im
Justizausschuss präsentieren?