2743/J XXII. GP
Eingelangt am 03.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Gleichbehandlungsgesetz: Gremien noch immer nicht geschaffen"
Seit Juli 2004 ist das neue Gleichbehandlungsgesetz in
Kraft. Darin vorgesehen
ist die Schaffung
zweier Gleichbehandlungssenate sowie von zwei
Gleichbehandlungsanwältlnnen im Frauen- und Gesundheitsministerium.
Nun
kritisiert Dieter Schindlauer vom „Klagsverband zur Durchsetzung der
Rechte von Diskriminierungsopfern" in
einem Gespräch mit der APA, welches
am 26. Jänner 2005 im Standard publiziert wurde, dass diese Institutionen noch
immer nicht ins Leben gerufen worden sind.
Laut
Schindlauer wollte sich bereits ein erstes Diskriminierungsopfer an die
Gleichbehandlungskommission wenden. Ein libanesischer Staatsbürger habe
sich am 4. Jänner wegen gravierender Belästigung und schwerer
Diskriminierung am Arbeitsplatz an die
Kommission gewandt. Vom Gesetz her
müsste sein Antrag innerhalb eines Monats behandelt werden. Damit ist
aber
wohl nicht zu rechnen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen
als zuständiges Regierungsmitglied nachstehende
Anfrage:
1.
Welche im Gesetz vorgesehenen Organe bzw. Gremien wurden
bereits
geschaffen?
2.
Wann
haben diese ihre Tätigkeit aufgenommen?
3.
Welche
Organe bzw. Gremien wurden noch nicht geschaffen?
4.
Wann
werden diese ihre Aufgaben erfüllen können?
5.
Anträge an die Gleichbehandlungskommission müssen
innerhalb eines
Monats behandelt
werden. Das ist jetzt nicht möglich. Teilen Sie die
Meinung, dass damit ein „gesetzwidriger Zustand" eingetreten ist?
6.
Wenn
ja, was werden Sie dagegen unternehmen?
7.
Teilen
Sie die Meinung, dass sich Verzögerungen sehr negativ auf das
Verfahren gerade in
Diskriminierungsbereichen auswirken, weil es umso
schwieriger wird, die
Diskriminierung glaubhaft zu machen, je länger der
Fall zurückliegt?
8.
Zu
welchem konkretem Zeitpunkt wird ein dem Gesetz entsprechender
Zustand - organisatorisch, finanziell und personell - hergestellt werden?
9.
Wie
viele angezeigte Diskriminierungsfalle gibt es bisher?
10. Wie ist der derzeitige
Bearbeitungsstand dieser Fälle bzw. Anträge?