2743/J XXII. GP

Eingelangt am 03.03.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Gleichbehandlungsgesetz: Gremien noch immer nicht geschaffen"

Seit Juli 2004 ist das neue Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Darin vorgesehen
ist die Schaffung zweier Gleichbehandlungssenate sowie von zwei
Gleichbehandlungsanwältlnnen im Frauen- und Gesundheitsministerium.

Nun kritisiert Dieter Schindlauer vom „Klagsverband zur Durchsetzung der
Rechte von Diskriminierungsopfern" in einem Gespräch mit der APA, welches
am 26. Jänner 2005 im Standard publiziert wurde, dass diese Institutionen noch
immer nicht ins Leben gerufen worden sind.

Laut Schindlauer wollte sich bereits ein erstes Diskriminierungsopfer an die
Gleichbehandlungskommission wenden. Ein libanesischer Staatsbürger habe
sich am 4. Jänner wegen gravierender Belästigung und schwerer
Diskriminierung am Arbeitsplatz an die Kommission gewandt. Vom Gesetz her
müsste sein Antrag innerhalb eines Monats behandelt werden. Damit ist aber
wohl nicht zu rechnen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen als zuständiges Regierungsmitglied nachstehende

Anfrage:

1.  Welche im Gesetz vorgesehenen Organe bzw. Gremien wurden bereits
geschaffen?

2.           Wann haben diese ihre Tätigkeit aufgenommen?

3.           Welche Organe bzw. Gremien wurden noch nicht geschaffen?

4.           Wann werden diese ihre Aufgaben erfüllen können?

5.           Anträge an die Gleichbehandlungskommission müssen innerhalb eines
Monats behandelt werden. Das ist jetzt nicht möglich. Teilen Sie die
Meinung, dass damit ein „gesetzwidriger Zustand" eingetreten ist?

6.           Wenn ja, was werden Sie dagegen unternehmen?


7.           Teilen Sie die Meinung, dass sich Verzögerungen sehr negativ auf das
Verfahren gerade in Diskriminierungsbereichen auswirken, weil es umso
schwieriger wird, die Diskriminierung glaubhaft zu machen, je länger der
Fall zurückliegt?

8.           Zu welchem konkretem Zeitpunkt wird ein dem Gesetz entsprechender
Zustand - organisatorisch, finanziell und personell - hergestellt werden?

9.           Wie viele angezeigte Diskriminierungsfalle gibt es bisher?

10.   Wie ist der derzeitige Bearbeitungsstand dieser Fälle bzw. Anträge?