2744/J XXII. GP

Eingelangt am 03.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Frauenratgeberin - Beauftragung des Unternehmens 3s"

Die Broschüre ,,Frauenratgeberin" ist ein wichtiges Nachschlagewerk für
Österreichs Frauen.

Dieses praktische und fundierte Nachschlagewerk wurde erstmals 1989 vom
damaligen Staatssekretariat für Frauenangelegenheiten herausgegeben und
enthielt alle frauenrelevanten gesetzlichen Bestimmungen sowie sämtliche
Adressen von Frauen- bzw. Mädchenprojekten, frauenspezifischen
Einrichtungen und Institutionen.

Zwischen 1989 und 1997 erschienen fünf überarbeitete und aktualisierte
Auflagen. Die Autorin war die Journalistin Dr.in Susanne Feigl. Ihre letzte
Überarbeitung erfolgte 1997 im Auftrag der damaligen Frauenministerin
Barbara Prammer.

Dann geschah fünf Jahre nichts. Erst im Oktober 2002 fand die Ausschreibung
für eine Neuauflage statt. Beauftragt wurde aber nicht Susanne Feigl, sondern
die Firma „3s Unternehmensberatung".

In Beantwortung 2182 /AB der Anfrage 2201/J teilt die zuständige Ministerin
mit, dass die neue „Frauenratgeberin" nun Anfang 2005 erscheinen soll - also
ganze acht Jahre nach der letzten aktuellen Frauenratgeberin.

Die Beauftragung der Firma „3s Unternehmensberatung" gerade für die
Erstellung der Frauenratgeberin wirft aus unserer Sicht aber einige Fragen auf.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen folgende

ANFRAGE:

1. Ist     Ihnen     bekannt,     dass     im     Management     der     Firma     „3s
Unternehmensberatung" nur Männer sitzen?


2.            Wie beurteilen Sie diese Tatsache im Hinblick auf die frauenspezifische
Wichtigkeit des Nachschlagewerkes „Frauenratgeberin"?

3.            Ist Ihnen der Umstand bekannt, dass auf der Homepage der Firma „3s
Unternehmensberatung" nicht geschlechtsneutral formuliert wird?

4.            Werden  Sie  bei  künftigen  Auftragsvergaben  als  Frauenministerin  auf
derartige Umstände Bedacht nehmen?

5.            Aus welchen Gründen glauben Sie, das ein solches Unternehmen geeignet
ist, ausgerechnet dieses für die Frauen wichtige Nachschlagewerk inhaltlich
zu erarbeiten und zu produzieren?

6.            In welche  Teilbereiche  gliedert  sich  die  Pauschalvergütung  von Euro

77.580.-?