2747/J XXII. GP

Eingelangt am 04.03.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lunacek, Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

 

an den Bundeskanzler

 

 

betreffend Nicht-Anerkennung von "homosexuellen" und "asozialen" NS-Opfern im Opferfürsorgegesetz

 

 

 

„Die heutige Generation, die heutige Zeit versteht nicht leicht, warum vieles nicht von

Anfang an klar und deutlich, klarer und deutlicher ausgesprochen wurde: die Taten der NS-Vertreibung, Enteignung, Ermordung jüdischer Bürger, aber auch von Kranken, Homosexuellen, von Roma und Sinti, von Menschen anderer politischer und religiöser Überzeugung, deren Wirken so viel zur Formung unseres Österreichtums beigetragen hat.“ Diese Worte haben Sie selbst am 14. Jänner dieses Jahres anlässlich der Auftaktveranstaltung zum sogenannten „Gedankenjahr“ im Reichsratssaal des Parlamentes gesagt.

 

Dennoch gab es von Seiten der beiden Regierungsfraktionen im Nationalrat bei der Fristsetzungsdebatte am 2.3.d.J. keine Bereitschaft, jene Menschen, die auf Grund ihrer sexuellen Orienteriung zu NS-Opfern und in den KZs den Rosa Winkel (Homosexuelle) oder den Schwarzen Winkel (sogenannte „Asoziale“, darunter auch lesbische Frauen) tragen mussten, die Anerkennung im Opferfürsorgegesetz zu gewähren.

 

ÖVP-Sozialsprecher Walter Tancsits meinte sogar, er halte es persönlich, "solange Sie mich nicht bei der Abwicklung eines Opferfalls vom Gegenteil überzeugen", für absolut nicht notwendig, den "heroischen Gesetzgeber", der in diesem Parlament im November 1945 gewählt wurde, "nachträglich mit dem Wissen von heute zu korrigieren".

 

Am 8. Mai wird sich zum 60. Mal die Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen jähren. Damals wurden auch zahlreiche Menschen, die den Rosa oder den Schwarzen Winkel zu tragen hatten befreit. Diese Bevölkerungsgruppe harrt immer noch der Anerkennung im Opferfürsorgegesetz. Es ist völlig unverständlich, warum der Nationalfondsgesetz, beschlossen im Jahr 1995, NS-Opfer auf Grund ihrer sexuellen Orientierung anerkennt, das Opferfürsorgegesetz jedoch nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Befürworten Sie die Anerkennung von Homosexuellen und sogenannten „Asozialen“ im Opferfürsorgegesetz (OFG)?

                       

 

2) Planen Sie oder ein anderes Regierungsmitglied, eine Regierungsvorlage einzubringen, die die Anerkennung dieser beiden Opfergruppen im OFG noch vor dem Mauthausen-Befreiungstag am 8.5.2005 ermöglicht?

 

 

3) Schließen Sie sich der Meinung des ÖVP-Sozialsprechers Walter Tancsits an, man solle  den "heroischen Gesetzgeber", der in diesem Parlament im November 1945 gewählt wurde, nachträglich nicht „mit dem Wissen von heute korrigieren"?