2748/J XXII. GP
Eingelangt am 07.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Inhaftierung von Fr. Sandra
Bakutz in der Türkei.
Seit 10. Februar 2005 sitzt die
österreichische Menschenrechtsaktivistin Sandra Bakutz in der
Türkei in Haft.
Fr. Bakutz war mit der
Absicht, einen Gerichtsprozess zu beobachten, in die Türkei gereist,
allerdings
bestand bereits seit 2002 ein türkischer Haftbefehl gegen sie, weshalb sie bei
der
Einreise
festgenommen wurde. Am 24. Februar fand eine Haftprüfung statt, mit dem
Ergebnis, dass Fr.
Bakutz auch weiterhin in Haft bleibt.
Worauf der Haftbefehl fußt, ist
weitgehend unklar, von Seiten der türkischen Behörden
werden nur wenige
Informationen weitergegeben. Bedenklich ist auch, dass Fr. Bakutz - laut
Recherche von amnesty international — in
das Gebze-Gefangnis verlegt wurde, wo vor allem
politische Häftlinge einsitzen. Weiters wird die Strafverfolgung dem
Vernehmen nach durch
den Staatsanwalt von Ankara ausgeübt, der
zuständig für den „Gerichtshof für besonders
schwere Strafsachen" ist (Nachfolgegerichte der Staatssicherheitsgerichte).
Die bislang vorliegenden
Informationen legen somit den Schluss nahe, dass Fr. Sandra Bakutz
als politische
Gefangene in der Türkei festgehalten wird.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende
ANFRAGE
1. Wie ist der
derzeitige Stand im Verfahren gegen Frau Sandra Bakutz? (bitte um
chronologische Schilderung)
2.
Wann
wurde über Fr. Bakutz
die
Untersuchungshaft
verhängt, wann fanden
Haftprüfungen
statt?
3.
Welche
strafbaren Handlungen werden Fr. Bakutz vorgeworfen?
4.
Sind die Voruntersuchungen der türkischen
Staatsanwaltschaft bereits abgeschlossen bzw.
bis wann ist mit
deren Abschluss zu rechnen?
5.
Gibt
es bereits eine Anklageschrift gegen Fr. Bakutz? Wenn ja, welchen Inhalts?
6.
Stimmt es, dass Fr. Bakutz im Gebze-Gefängnis, in dem vor
allem politische Gefangene
einsitzen,
untergebracht ist?
7.
Welche
konkreten Schritte wurden von Ihrem Ressort in der causa Bakutz gesetzt?
8.
Haben Sie im Rahmen Ihrer Bemühungen mit hoch- und höchstrangigen
politischen
Entscheidungsträgern
der Türkei Kontakt aufgenommen?
9.
Haben Sie im Zuge dessen auf die sofortige Enthaftung von Fr. Bakutz
gedrängt?
10. Wie beurteilen
Sie den Informationsaustausch mit den türkischen Behörden im Fall Bakutz? Wurden
Ihnen ausreichend und freiwillig alle gewünschten Informationen bzw. Auskünfte erteilt?
11. In den
Kopenhagener Kriterien ist als EU-Beitrittsvoraussetzung unter anderem festgelegt,
dass demokratische und rechtsstaatliche Ordnung sowie die Wahrung der
Menschenrechte sichergestellt sein müssen. Sind Sie der Ansicht, dass
das Verfahren und die Inhaftierung von Fr. Bakutz mit diesen Kriterien vereinbar sind?