2748/J XXII. GP

Eingelangt am 07.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Inhaftierung von Fr. Sandra Bakutz in der Türkei.

Seit 10. Februar 2005 sitzt die österreichische Menschenrechtsaktivistin Sandra Bakutz in der
Türkei in Haft.

Fr. Bakutz war mit der Absicht, einen Gerichtsprozess zu beobachten, in die Türkei gereist,
allerdings bestand bereits seit 2002 ein türkischer Haftbefehl gegen sie, weshalb sie bei der
Einreise festgenommen wurde. Am 24. Februar fand eine Haftprüfung statt, mit dem
Ergebnis, dass Fr. Bakutz auch weiterhin in Haft bleibt.

Worauf der Haftbefehl fußt, ist weitgehend unklar, von Seiten der türkischen Behörden
werden nur wenige Informationen weitergegeben. Bedenklich ist auch, dass Fr. Bakutz - laut
Recherche von amnesty international — in das Gebze-Gefangnis verlegt wurde, wo vor allem
politische Häftlinge einsitzen. Weiters wird die Strafverfolgung dem Vernehmen nach durch
den Staatsanwalt von Ankara ausgeübt, der zuständig für den „Gerichtshof für besonders
schwere Strafsachen" ist (Nachfolgegerichte der Staatssicherheitsgerichte).

Die bislang vorliegenden Informationen legen somit den Schluss nahe, dass Fr. Sandra Bakutz
als politische Gefangene in der Türkei festgehalten wird.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende

ANFRAGE

1.      Wie ist der derzeitige Stand im Verfahren gegen Frau Sandra Bakutz? (bitte um
chronologische Schilderung)

2.              Wann  wurde  über   Fr.   Bakutz   die   Untersuchungshaft   verhängt,   wann   fanden
Haftprüfungen statt?

3.              Welche strafbaren Handlungen werden Fr. Bakutz vorgeworfen?

4.              Sind die Voruntersuchungen der türkischen Staatsanwaltschaft bereits abgeschlossen bzw.
bis wann ist mit deren Abschluss zu rechnen?

5.              Gibt es bereits eine Anklageschrift gegen Fr. Bakutz? Wenn ja, welchen Inhalts?

6.              Stimmt es, dass Fr. Bakutz im Gebze-Gefängnis, in dem vor allem politische Gefangene
einsitzen, untergebracht ist?

7.              Welche konkreten Schritte wurden von Ihrem Ressort in der causa Bakutz gesetzt?

8.              Haben Sie im Rahmen Ihrer Bemühungen mit hoch- und höchstrangigen politischen
Entscheidungsträgern der Türkei Kontakt aufgenommen?

9.              Haben Sie im Zuge dessen auf die sofortige Enthaftung von Fr. Bakutz gedrängt?

 


10.       Wie beurteilen Sie den Informationsaustausch mit den türkischen Behörden im Fall Bakutz? Wurden Ihnen ausreichend und freiwillig alle gewünschten Informationen bzw. Auskünfte erteilt?

11.       In den Kopenhagener Kriterien ist als EU-Beitrittsvoraussetzung unter anderem festgelegt, dass demokratische und rechtsstaatliche Ordnung sowie die Wahrung der Menschenrechte sichergestellt sein müssen. Sind Sie der Ansicht, dass das Verfahren und die Inhaftierung von Fr. Bakutz mit diesen Kriterien vereinbar sind?