2749/J XXII. GP

Eingelangt am 07.03.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Ausbau der BH Spittal/Drau

Das Land Kärnten, vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau, beabsichtigt auf
dem Grundstück .330 KG Spittal/Drau einen Zubau zu errichten. Die ersten Projektschritte
wurden bereits im September 2002 eingeleitet. Im Hintergrund dieser Idee steht die
Verwaltungskonzentration im Interesse einer bürgernahen Verwaltung. Durch diesen Zubau
könnte das Amtsgebäude 2 zur Gänze und das Amtsgebäude 3 teilweise in den neuen
Gebäudekomplex übergeführt werden. Im Amtsgebäude 3 könnten dann die
Verwaltungsgemeinschaft, der Schulgemeindeverband und das Amt für Wasserwirtschaft
sowie die Landwirtschaftskammer ihre Tätigkeit konzentriert entfalten. Zusätzlich zu diesem
Zubau müsste auch das bestehende Amtsgebäude 1 im Dachgeschoß ausgebaut werden,
wobei sich die Änderungen im Außenbild nur auf den nördlichen Teil auswirken würden.

Dem Vernehmen nach würden sich nach erfolgtem Zu- und Ausbau keine Mehrkosten für den
laufenden Betrieb ergeben.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen
nachfolgende

ANFRAGE

1.              Was gedenken Sie in dieser Angelegenheit zu tun?

2.              Ist daran gedacht, den Zu- bzw. Ausbau unter der Ägide Ihrer Behörde durchzuführen,
oder wollen Sie die Landesimmobiliengesellschaft Kärnten damit betrauen?

3.              Ist die Finanzierung für die Zu- und Ausbauarbeiten gesichert bzw. was unternehmen Sie,
um diese sicherzustellen?

4.              Wie weit sind die Planungen für den Zu- bzw. Ausbau gediehen?

5.              Für wann ist mit der Auftragsvergabe für die Zu- und Ausbauarbeiten zu rechnen?

6.              Für wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?

7.              Für wann ist mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen?

8.              Führen Sie in dieser Angelegenheit bereits Verhandlungen mit dem Land Kärnten bzw. ist
das Land Kärnten in dieser Angelegenheit bereits an Sie herangetreten?