2760/J XXII. GP
Eingelangt am
10.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend externen Controlling-Berater im BMF
Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes (III-77 d.B.)
dokumentiert
erhebliche
Kritik an der Gebarung des Finanzministers im Bereich der
Beschäftigung von externen Beratern. Grundsätzlich empfahl der
Rechnungshof als Ergebnis seiner Querschnittsprüfung:
1.
Primär die im Ressort bzw. im Bundesbereich insgesamt
vorhandenen
Ressourcen
zu nutzen und externe Experten nur dort zuzuziehen, wo
zu erwarten ist, dass dies die Qualität und Erfolgswahrscheinlichkeit
eines
Projektes wesentlich erhöht;
2.
vor Auftragsverteilung die Notwendigkeit einer
Fremdleistung zu
prüfen und die diesbezüglichen Kosten-Nutzen-Überlegungen sowie
die
Gründe für die Auswahl eines Beraters nachvollziehbar zu
dokumentieren;
3.
eine enge Zusammenarbeit von Fachabteilungen und externen
Beratern
anzustreben, um einen Know-How-Transfer sicherzustellen;
4.
die in den Ressorts zu Vergabefragen vorhandene
Fachkompetenz
konzentriert
zu nutzen sowie
5.
den Qualitätskriterien bei der Bestbieterermittlung im
Rahmen von
Aufträgen
über geistige-schöpferische Leistungen einen wichtigen
Stellenwert
einzuräumen.
Im Besonderen empfahl der Rechnungshof dem
Bundesministerium für
Finanzen:
1.
die im Ressort vorhandene Fachkompetenz bevorzugt
heranzuziehen
und
dadurch den Aufwand für Fremdleistungen gering zu halten;
2.
Zeitaufzeichnungen in jedem Fall vertraglich
auszubedingen bzw.
einzufordern;
3.
den externen Beratungsaufwand in Vergabeverfahren
möglichst
gering
zu halten und zur rechtlichen Beratung die Finanzprokuratur
beizuziehen und
4.
den Preis als Bestbieterkriterium nicht zu gering zu
gewichten.
Nunmehr wurde bekannt, dass im Finanzministerium ein
externes
Consulting-Unternehmen,
nämlich Horváth & Partner, im Bereich des
Ressortcontrollings tätig wird. Unklar ist, inwieweit die Mitarbeiter dieses
Unternehmens
auch berechtigt sind, Ministerialbeamte zu vertreten und in
welcher
Form ihnen Zugriffe zu ressortinternen Daten ermöglicht werden.
Aus den dargelegten Gründen richten nunmehr die
unterzeichneten
Abgeordneten
an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Wie lautet der exakte Inhalt des mit Horváth & Partner
abgeschlossenen Werkvertrages über Beratungsdienstleistungen?
2.
Wann und für welchen Zeitraum wurde dieser Vertrag
abgeschlossen?
3.
Welche Kosten zieht dieser Beratungsauftrag nach sich und
mit
welchem
Stundenhonorar pro Berater wurde kalkuliert?
4.
Warum müssen für diesen Bereich externe Experten
zugezogen
werden
und von welcher Dienststelle bzw. Abteilung wurde dieser
Bereich
bisher betreut?
5.
Nach welchem Vergabeverfahren wurde die entsprechende
Vergabe
dieses
Werkvertrages durchgeführt?
6.
Welcher Stellenwert wurden den Qualitätskriterien bei der
Bestbieterermittlung
im Rahmen dieses Auftrages eingeräumt?
7.
Wurde die Notwendigkeit einer entsprechenden Fremdleistung
geprüft
und
welchen Inhalt hat die diesbezügliche Kosten-Nutzen-
Berechnung?
8.
Wie lautet die Dokumentation der Gründe für die Auswahl
eines
Beraters?
9.
In welcher Form wurden Zeitaufzeichnungen vertraglich
vereinbart
bzw.
eingefordert?
10.
Wann begann die Phase der Leistungserbringung (Datum) und
wann
wurde
der entsprechende schriftliche Vertrag abgefasst?
11.
Wie wurde der Preis der Dienstleistung gewichtet?
12.
Ist es möglich, dass den Mitarbeitern dieses
Consultingunternehmens
Vertretungsrechte gegenüber Ministerialbeamten eingeräumt werden
und
wenn ja, in welcher Form?
13.
In welcher Form wurde den Angestellten dieses
Beratungsunter-
nehmens
ein Datenzugriff auf Ressortinterna ermöglicht, wie wurde
diese
Vorgangsweise im Werkvertrag mit dem Unternehmen geregelt
und
in welcher Form wurde diesbezüglich die Einhaltung des
Datenschutzgesetzes
sowie schutzwürdiger Interessen der Republik
gewährleistet?
14.
Von welcher Abteilung bzw. welcher Person wurde dieser
Werkvertrag
mit
Horváth & Partner abgeschlossen?
15.
Wer hat diesen Vertrag unterschrieben?
16.
In welcher Höhe wurden seit Februar 2004 bis zum
Einlangen dieser
Anfrage
Aufträge für externe Berater und für PR-, Informations- und
Werbedienstleistungen vergeben, geordnet nach einzelnen Aufträgen?