2760/J XXII. GP

Eingelangt am 10.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend externen Controlling-Berater im BMF

Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes (III-77 d.B.) dokumentiert
erhebliche Kritik an der Gebarung des Finanzministers im Bereich der
Beschäftigung von externen Beratern. Grundsätzlich empfahl der
Rechnungshof als Ergebnis seiner Querschnittsprüfung:

1.            Primär die im Ressort bzw. im Bundesbereich insgesamt vorhandenen
Ressourcen zu nutzen und externe Experten nur dort zuzuziehen, wo
zu erwarten ist, dass dies die Qualität und Erfolgswahrscheinlichkeit
eines Projektes wesentlich erhöht;

2.     vor Auftragsverteilung die Notwendigkeit einer Fremdleistung zu
prüfen und die diesbezüglichen Kosten-Nutzen-Überlegungen sowie
die Gründe für die Auswahl eines Beraters nachvollziehbar zu
dokumentieren;

3.     eine enge Zusammenarbeit von Fachabteilungen und externen
Beratern anzustreben, um einen Know-How-Transfer sicherzustellen;

4.     die in den Ressorts zu Vergabefragen vorhandene Fachkompetenz
konzentriert zu nutzen sowie

5.            den Qualitätskriterien bei der Bestbieterermittlung im Rahmen von
Aufträgen über geistige-schöpferische Leistungen einen wichtigen
Stellenwert einzuräumen.


Im Besonderen empfahl der Rechnungshof dem Bundesministerium für
Finanzen:

1.                          die im Ressort vorhandene Fachkompetenz bevorzugt heranzuziehen
und dadurch den Aufwand für Fremdleistungen gering zu halten;

2.                          Zeitaufzeichnungen in jedem Fall vertraglich auszubedingen bzw.
einzufordern;

3.                          den externen Beratungsaufwand in Vergabeverfahren möglichst
gering zu halten und zur rechtlichen Beratung die Finanzprokuratur
beizuziehen und

4.                          den Preis als Bestbieterkriterium nicht zu gering zu gewichten.

Nunmehr wurde bekannt, dass im Finanzministerium ein externes
Consulting-Unternehmen, nämlich Horváth & Partner, im Bereich des
Ressortcontrollings tätig wird. Unklar ist, inwieweit die Mitarbeiter dieses
Unternehmens auch berechtigt sind, Ministerialbeamte zu vertreten und in
welcher Form ihnen Zugriffe zu ressortinternen Daten ermöglicht werden.

Aus den dargelegten Gründen richten nunmehr die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.   Wie lautet der exakte Inhalt des mit Horváth & Partner
abgeschlossenen Werkvertrages über Beratungsdienstleistungen?

2.                         Wann und für welchen Zeitraum wurde dieser Vertrag
abgeschlossen?

3.                         Welche Kosten zieht dieser Beratungsauftrag nach sich und mit
welchem Stundenhonorar pro Berater wurde kalkuliert?


4.            Warum müssen für diesen Bereich externe Experten zugezogen
werden und von welcher Dienststelle bzw. Abteilung wurde dieser
Bereich bisher betreut?

5.                         Nach welchem Vergabeverfahren wurde die entsprechende Vergabe
dieses Werkvertrages durchgeführt?

6.            Welcher Stellenwert wurden den Qualitätskriterien bei der
Bestbieterermittlung im Rahmen dieses Auftrages eingeräumt?

7.                         Wurde die Notwendigkeit einer entsprechenden Fremdleistung geprüft
und welchen Inhalt hat die diesbezügliche Kosten-Nutzen-
Berechnung?

8.            Wie lautet die Dokumentation der Gründe für die Auswahl eines
Beraters?

9.                         In welcher Form wurden Zeitaufzeichnungen vertraglich vereinbart
bzw. eingefordert?

10.                 Wann begann die Phase der Leistungserbringung (Datum) und wann
wurde der entsprechende schriftliche Vertrag abgefasst?

11.                 Wie wurde der Preis der Dienstleistung gewichtet?

12.                 Ist es möglich, dass den Mitarbeitern dieses Consultingunternehmens
Vertretungsrechte gegenüber Ministerialbeamten eingeräumt werden
und wenn ja, in welcher Form?

13.                 In welcher Form wurde den Angestellten dieses Beratungsunter-
nehmens ein Datenzugriff auf Ressortinterna ermöglicht, wie wurde
diese Vorgangsweise im Werkvertrag mit dem Unternehmen geregelt
und in welcher Form wurde diesbezüglich die Einhaltung des
Datenschutzgesetzes sowie schutzwürdiger Interessen der Republik
gewährleistet?

14.                 Von welcher Abteilung bzw. welcher Person wurde dieser Werkvertrag
mit Horváth & Partner abgeschlossen?


15.                Wer hat diesen Vertrag unterschrieben?

16.                In welcher Höhe wurden seit Februar 2004 bis zum Einlangen dieser
Anfrage Aufträge für externe Berater und für PR-, Informations- und
Werbedienstleistungen vergeben, geordnet nach einzelnen Aufträgen?