2766/J XXII. GP
Eingelangt am 11.03.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Freiheit der Kunst und Europäischer Haftbefehl
Der österreichische Karikaturist und Zeichner
Gerhard Haderer ist am 19. Jänner 2005 nach einer Anzeige der
griechisch–orthodoxen Kirche von einer Athener Ratskammer wegen
Religionsbeleidigung durch sein
Buch „Das Leben des Jesus“ zu einer Haftstrafe von 6 Monaten verurteilt worden.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, da der Künstler dagegen das
Rechtsmittel der Berufung eingelegt hat. Die Berufungsverhandlung wurde für 13.
April 2005 festgesetzt.
Schon beim Erscheinen des Buches in Österreich haben Repräsentanten der
Republik Österreich, wie Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und der heutige
Präsident des Nationalrates, Andreas Khol eine Vorverurteilung des Buches
betrieben.
Bundeskanzler Schüssel hat gegenüber „profil“ (15/02 vom 8.4.2002) gemeint:
„Für mich hat Haderer hier klar eine Grenze überschritten. Ich bin überrascht, dass ein so begabter Zeichner wie Haderer es notwendig hat, solche Schundzeichnungen zu produzieren.“
Klubobmann Khol
äußerte sich in einem Gastkommentar der „Presse“ so:
„Der Staatsanwalt wird seiner amtswegigen Pflicht nachkommen. Unabhängige Gerichte werden feststellen, ob der Zeichner "der feinen Schundheftln" das Strafgesetz verletzt hat. Darauf vertraue ich.“ (Die Presse, 30.3.2002)
Und noch deutlicher im gleichen Kommentar die Aufforderung an die anderen
christlichen Kirchen:
„Von den
anderen 13 christlichen Kirchen, die gerade mit der katholischen Kirche ein
Sozialwort an den Staat vorbereiten, erhoffe ich gleiche Solidarität, wenn es
um den gemeinsamen Stifter geht.“
Nunmehr wurde Gerhard Haderer nach einer Anzeige der griechisch–orthodoxen
Kirche in erster Instanz verurteilt. Sollte das Berufungsgericht das Urteil
bestätigen, wäre dies unserer Ansicht nach nicht nur eine Verletzung der durch
die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Grundrechte, sondern
könnte über den Europäischen Haftbefehl auch tatsächlich zur Vollstreckung der
Strafe führen.
Es ist die Verpflichtung der österreichischen Bundesregierung, die Interessen
österreichischer StaatsbürgerInnen auch im Ausland bzw. in anderen
Mitgliedsstaaten der EU zu vertreten.
Im Falle des Künstlers Gerhard Haderer hat die österreichische Bundesregierung bzw. Ihr Ressort unseres Wissens bislang nichts unternommen, um Gerhard Haderer vor politischer Willkür und Strafverfolgung zu schützen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: