2768/J XXII. GP

Eingelangt am 11.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Kennzeichnung von Rindern, Schafen und Ziegen in Österreich

 

Die EU-Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern sollen die Grundlage für die Herkunftssicherung von Rindfleisch bilden und gehören zu den Voraussetzungen für den Bezug von verschiedenen Rinderprämien (EU-Gesamtvolumen im Jahr 2002 mehr als 7 Mrd. Euro und im Jahr 2004 mehr als 8 Mrd. Euro).

 

Das Kennzeichnungssystem, das auch in Österreich eingeführt wurde, umfasst vier Bestandteile: Ohrmarken, Tierpässe, Betriebesregister und die elektronische Datenbank, in der sämtliche Rinder erfasst sind. Seit 1998 werden alle Rinder in Österreich  mit Plastikohrmarken in beiden Ohren gekennzeichnet. Geburten, Zu- Abgänge müssen an die Agrarmarkt Austria (AMA) gemeldet werden, von der auch die Rinderdatenbank geführt wird.  Ziel der EU-weiten Kennzeichnungsvorschriften ist es, die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen und Betrugsfälle hintanzustellen.

 

Die Ohrmarken werden häufig kritisiert, da die Tiere daran hängen bleiben (Verletzungsgefahr), die Ohrmarken verloren gehen, sie bei Langlebigkeit der Tiere brüchig werden, nicht ausreichend wetterbeständig sind und schließlich viele Betrügereien im Zusammenhang mit Ohrmarken entstehen. Inzwischen wurde eine wesentlich fortschrittlichere Methode zur Kennzeichnung von Tieren entwickelt, nämlich die Implantierung von Mikrochips (Transponder), die sowohl tierschonend als auch fälschungssicher sind und in Datenbanken eingelesen werden können. Im Heimtierbereich und bei anderen Tierarten wie bei Pferden wird dieses Kennzeichnungssystem schon längst angewendet und hat sich bestens bewährt. Die Transponder wurden im Auftrag der EU-Kommission geprüft mit dem Ergebnis, dass sie sehr fälschungssicher seien.

 

Zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit wären auch EU-weit einheitliche Organisations- und Verwaltungsstrukturen zu etablieren. Die diesbezüglichen Schwachstellen des Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern in der EU hat auch der Europäische Rechnungshof in einem Sonderbericht (Nr. 6 / 2004) analysiert:

 

-         die Überwachung der Pässe der zwischen den ML gehandelten Tiere ist nicht gewährleistet

-         es findet kein Datenaustausch zwischen den Datenbanken statt und die Rückverfolgbarkeit von Rindern bei inner- und außergemeinschaftlichen Verbringungen ist nicht gewährleistet

-         die Erfassung in den Datenbanken erfolgt verspätet und die Zuverlässigkeit der in den Datenbanken gespeicherten Angaben ist unzureichend

-         die Auslegung der Rechtsvorschriften hinsichtlich Fristen für die Anbringung der Ohrmarken oder Meldefristen oder der Rücksendung von Tierpässen ist unterschiedlich

-         die Kontrollmaßnahmen und Sanktionen sind nicht für Viehhändler, Sammelstellen oder Schlachthöfe geeignet

-         die Kontrollpraktiken der Mitgliedsländer sind unterschiedlich

-         die Kommission hat keinerlei Lenkungsfunktion hinsichtlich Einrichtung der Datenbanken, einheitlicher Verwaltungsvorschriften und Qualitätsindikatoren für den Betrieb der Datenbanken.

 

Vorschlag des RH:

 

-         die Kommission müsste echte Lenkungsfunktion ausüben, einheitliche Verwaltungsvorschriften, Qualitätsindikatoren sowie ein Format für den Datenaustausch festlegen

-          die Verwaltungskontrollen in den ML sind miteinander zu vergleichen und vor der Auszahlung der verschiedenen Prämien sind Gegenkontrollen vorzunehmen zwischen den Datenbanken zur Kennzeichnung und den Datenbanken im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS).

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.             Welche Ergebnisse haben die Vorort-Kontrollen seit Bestehen des Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern in Österreich gebracht (bitte um die jährliche Angabe der Gesamtzahl der registrierten Betriebe, der Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe, Anzahl der festgestellten Verstöße, Anzahl und Art der verhängten Sanktionen)?

 

2.             Der Ohrmarkenbedarf wird von der AMA berechnet und zugesendet. Wie viele Ohrmarken wurden seit 1998 jährlich an die Betriebe gesendet?

 

3.             Wie viele Verlustmeldungen gab es seit 1998 bei Ohrmarken?

 

4.             Wie oft wurden von der AMA unkorrekte Daten beanstandet, was war der Grund dafür und welche Maßnahmen wurden ergriffen?

 

5.             Wie viele Mittel an Direktbeihilfen hat Österreich seit 1998 jährlich für Rinder bekommen?

 

6.             Laut Anfragebeantwortung 2434/AB XXII.GP sind in den letzten fünf Jahren in Österreich im Zusammenhang mit Exporterstattungen im Agrarbereich 2529 Fälle von Unregelmäßigkeiten oder Betrug bekannt geworden (Gesamtsumme in Höhe von € 4.209.798,30). Wie viele Unregelmäßigkeiten oder Betrugsfälle wurden in diesem Zeitraum im Zusammenhang mit Ohrmarken bekannt?

 

7.             Wie viele Betrugsfälle im Zusammenhang mit Ohrmarken sind in den letzten fünf Jahren auf EU-Ebene bekannt geworden?

 

8.             Wie beurteilen Sie die Möglichkeit der Kennzeichnung mittels Mikrochips im Nutztierbereich?

 

9.             Wie beurteilen Sie das Ergebnis der EU-Kommission, die die Transponder als  sehr fälschungssicher einschätzt?

 

10.        Stimmt es, dass in Österreich ab Juli dieses Jahres auch die Schafe und Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden müssen?

 

11.        Stimmt es, dass Österreich sich gemäß den EU-Bestimmungen für ein Kennzeichnungssystem für Schafe entscheiden könnte, da in Österreich weniger als 500 000 Mutterschafe gehalten werden?

 

12.         Werden Sie daher auch die Chip-Kennzeichnung anstelle der Ohrmarken bei Schafen in Österreich akzeptieren und wenn nein, warum nicht?

 

13.        Der EU-Rechnungshof kritisiert zurecht, dass in den EU-Rechtsvorschriften kein Datenaustausch zwischen den Datenbanken vorgesehen ist. Ein diesbezüglicher Vorschlag der Kommission wurde im Rat abgelehnt. Welche Position hat Österreich im Ministerrat vertreten? 

 

14.        Unterstützen Sie den Vorschlag des EU-Rechnungshofes, wonach die Kommission echte Lenkungsfunktion ausüben, einheitliche Verwaltungsvorschriften, Qualitätsindikatoren sowie ein Format für den Datenaustausch festlegen müsste? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, welche Initiativen werden Sie auf EU-Ebene ergreifen?

 

15.         Werden in Österreich vor der Auszahlung der verschiedenen Prämien Gegenkontrollen vorgenommen zwischen den Datenbanken zur Kennzeichnung und den Datenbanken im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS)? Wenn ja, was haben diesbezügliche Kontrollen ergeben?