2771/J XXII. GP

Eingelangt am 16.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dobnigg

und GenossInnen

an die Frau Bundesminister für Inneres

betreffend Verlässlichkeitsprüfungen und Bewilligungspflicht bei der Haltung von
Gifttieren und anderen gefährlichen Tieren

Wie aus der Presse bekannt ist, musste von Polizeiorganen in Leoben am 19.09.2004 gegen
eine Person eingeschritten werden, die mit zwei hochgiftigen Kobras in den Händen auf die
Polizisten losgegangen ist. Der Täter benützte die Kobra als „Waffe". Es ist auch bekannt,
dass im Rotlichtmilieu und bei Skinheadgruppen derartige Schlangen gehalten werden. Bei
der oben genannten Amtshandlung bestand für alle Beteiligten Lebensgefahr.

Die derzeitigen Gesetze weisen bezüglich Haltung, Sicherheit, Anforderungen und der Ver-
lässlichkeit des Halter Lücken auf. Das am 01.01.2005 in Kraft getretene neue Bundestier-
schutzgesetz soll daher mit geeigneten Bestimmungen erweitert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Inneres
folgende

Anfrage

1.  Haben Sie von diesem oben genannten Vorfall gehört?

2.              Sehen Sie eine dringende Notwendigkeit, die Beamten zu schützen?

3.              Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

4.              Kennen Sie die Ergänzungsvorschläge der Exekutivbeamten zum Bundestierschutzgesetz?

5.              Falls ja, wie stehen Sie zu diesen Vorschlägen?

6.              Falls nein, werden Sie die zuständigen Beamten einladen, um diese Vorschläge, Ergän-
zungen und Probleme zu erörtern?

7.              Wie stehen Sie zu dem Vorschlag die Haltung von Gifttieren (z.B. Schlangen) und anderen
gefährlichen Tieren bewilligungspflichtig zu machen und regelmäßig behördliche Über-
prüfungen durchzuführen.

8.              Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, die Halter bzw. die Betreuer einer Verlässlichkeitsprüf-
ung zu unterziehen (ähnlich wie bei Inhabern von Waffenbesitzkarten)?

9.              Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, dass Halter einen Befähigungsnachweis erbringen
müssten (analog dem Waffengesetz)?

10. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, eigene Sicherheitsvorschriften bezüglich der Verwahr-
ung der Tiere und des Raumes in dem sie gehalten werden erbringen zu müssen?

11. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, eine Kennzeichnung der Tiere und Nachvollzug ähnlich


wie bei Nutztieren (Rinderdatenbank) oder der Chipverordnung (Hunde und Katzen) auf-
grund der besonderen Gefährlichkeit zu verlangen?

12. Sind Sie auch der Meinung, dass die Exekutivbeamten durch diese genannten Verbesser-
ungsvorschläge einen sichereren Dienst absolvieren könnten?

13. Planen Sie im Interesse der Sicherheit für die Bevölkerung eine Ergänzung und Erweiter-
ung des Bundestierschutzgesetzes?

14. Ist Ihnen und Ihren Beamten bekannt wie viele dieser gefährlichen Tiere im Rotlichtmilieu
und bei Skinheadgruppen existieren?

15. Falls ja, um wie viele Tiere handelt es sich?

16. Sehen Sie eine Gefährdung der Bevölkerung durch gefährliche Tiere wie z.B. Kobras?

17. Falls nein, warum nicht?

18.      Falls ja, was werden Sie dagegen tun?

19.      Sehen Sie eine Gefährdung der Exekutivbeamten durch gefährliche Tiere wie z.B. Kobras?

20.      Falls nein, warum nicht?

21.      Falls ja, was werden Sie dagegen tun?