2773/J XXII. GP

Eingelangt am 16.03.2005
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Präsidenten des Rechungshofes

 

betreffend Causa Fritz Böhm, Pasching

 

 

 

 

In seinem Wahrnehmungsbericht, Reihe Oberösterreich 2004/15 stellt der Rechnungshof die Ergebnisse der Überprüfung der Gebarung der Gemeinde Pasching dar und kommt zu zahlreichen Empfehlungen. Er kritisiert vor allem die widerrechtlich ausgefolgten überhöhten Bezüge des Bürgermeisters Fritz Böhm und Zulagen als Geschäftsführer der Paschinger Straßenfinanzierungs-GmbH  in der Größenordnung von 221.000 Euro. Der Rechnungshof empfahl eine ehrenamtliche Ausübung der Geschäftführertätigkeit.

 

Auch die Repräsentationsausgaben stiegen erheblich. Außerdem wurden ohne rechtliche Grundlagen Aufwandsentschädigungen, Reisekosten  und Sitzungsgelder in der Höhe von rund 166 000 ausgezahlt.

 

Im selben Zeitraum musste sich die Gemeinde Pasching erstmals seit 1998 verschulden,

 

Bis jetzt wurden im Gemeinderat Pasching trotz diverser Beschlüsse auf Landesebene noch nicht die erforderlichen Konsequenzen gezogen.

 

Im Herbst 2004 wurde das Bürgermeistergehalt rückwirkend bis Mai wieder erhöht. Laut Land Oberösterreich hat Fritz Böhm so mehr als 25.000 Euro zu viel bezogen, die der Gemeinderat nun wieder einfordern soll.

 

Deshalb gibt es auf der Ebene des Landes Oberösterreich ein laufendes Verfahren gegen Bürgermeister Böhm, seit Monaten besteht ein Beschluss auf Rückforderung, ohne zu einem Erfolg zu führen.

 

In diesem Sinne wurde auch am 10.3. 2005 während  der Gemeinderatssitzung in Pasching ein dringlicher Antrag auf Rückforderung der laut Land unzulässigen Bürgermeister-Zahlungen in der Höhe von 25.000 Euro eingebracht, der aber nicht die erforderliche Mehrheit durch die Mandatare der SPÖ erhielt.

 

Die zu Unrecht bezogenen Gelder des Bürgermeisters führen auch in anderer Hinsicht zu erheblichen Problemen. Denn per Bescheid vom 31. Jänner 2005  fordert nun die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (GKK) die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für vier Jahre.

 

Denn Böhm kassierte neben seiner Gage als Bürgermeister und seinem Gehalt als Chef der Paschinger Straßenfinanzierungsfirma auch noch eine Frühpension. Er ging im November 2000 als Handelsvertreter in die vorzeitige Alterspension. Weil eine Frühpension keine Berufstätigkeit nebenbei erlaubt, schied er offiziell als Geschäftsführer der Straßenbaufirma aus. Sein Geschäftsführergehalt ließ er sich als "abgabenschonendere und die Doppelversicherung vermeidende Zulage zum Bürgermeisterbezug" auszahlen, wie es im GKK-Bescheid heißt. Erst 2004 - Böhm hatte inzwischen das normale Pensionsalter erreicht - war er wieder offiziell Geschäftsführer. Dieses Vorgehen wertet die GKK nun als Trick und verlangt für die fast vier Jahre die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge.

 

Für Böhm hat dieser Bescheid erhebliche Folgen. Denn nun muss auch die Pensionsversicherungsanstalt von Böhm jene Beträge, die er als vorzeitige Alterspension kassiert hat, zurückfordern. Zusätzlich wird auch das Finanzamt Steuern einfordern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Welche Vorgangsweise empfiehlt der Rechnungshof angesichts der diversen Gesetzesverstöße des Bürgermeisters von Pasching?

 

a)          gegen das Haushaltsrecht

 

b)          gegen das Gemeinderecht

 

c)          gegen die Gemeindeverwaltung

 

d)          gegen die OÖ-Gemeindeordnung

 

f)          gegen die OÖ-Reisekostenverordnung

 

g)          gegen das OÖ Bürgermeisterbezügegesetz

 

h)          gegen die Kassen- und Rechnungsverordnung

 

i)          gegen das Sozialversicherungsrecht

 

j)          gegen das Pensionsrecht

 

k)          gegen das Steuerrecht

 

2.      Sieht es der Rechnungshof als seine Aufgabe an, bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung samt Strafanzeige zu erstatten?

 

3.      In welchem Ausmaß verstoßen die Mitglieder des Gemeinderats, die durch ihr Abstimmungsverhalten die rechtswidrige Verhaltensweise des Bürgermeisters unterstützen gegen gesetzliche Regelungen?

 

4.      Welche Rechtsmittel können gegen Sie ergriffen werden?

 

5.      Welche Maßnahmen empfiehlt der Rechungshof zur Wiederherstellung der politischen Moral?